§§ 535–580a
Rechtsrahmen
Mietrecht für Wohnraum im Bürgerlichen Gesetzbuch
3 Monate
Mieter-Kündigung
Einheitliche Frist nach § 573c Abs. 1 BGB – unabhängig von der Mietdauer
3 / 6 / 9
Vermieter-Kündigung
Gestaffelt nach Mietdauer (bis 5 / 5–8 / ab 8 Jahre), § 573c BGB
3 Kaltmieten
max. Kaution
Obergrenze nach § 551 Abs. 1 BGB – auf bis zu drei Raten zahlbar
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Hier können Sie unser Mietvertrag Muster kostenlos als PDF herunterladen. Die Vorlage eignet sich für private Wohnraummietverträge und enthält alle rechtlich relevanten Klauseln. Ergänzen Sie einfach Ihre persönlichen Daten und passen Sie die Bedingungen individuell an – schon haben Sie einen gültigen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
Tipp: Bewahren Sie das ausgefüllte Dokument sowohl digital als auch in Papierform auf, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was muss ein Mietvertrag alles enthalten?
Ein Mietvertrag regelt das Verhältnis von Mieter und Vermieter. Vor Beginn des Mietverhältnisses sollten daher alle Vereinbarungen hinsichtlich aller Sachverhalte getroffen werden, um Konflikte und Streitigkeiten wie bei Schönheitsreparaturen, Kündigung oder Hausordnung zu vermeiden.
Die beste Grundlage bildet daher ein ausführlicher und präziser Mietvertrag. Da der Vertrag normalerweise vom Vermieter aufgesetzt wird, sollte der Mieter ihn sich sorgfältig durchlesen und auf die Vollständigkeit folgender Punkte achten:
- Vertragsparteien: vollständige Angaben zu Vermieter und Mieter (Wohnadresse, Vor- und Nachname, Kontaktmöglichkeiten). Alle volljährigen Personen, die in das Mietobjekt einziehen, sollten angegeben werden ;
- Angaben zur Mietsache: Größe der Wohnung und mitvermietete Bestandteile wie Einbauküche, Dachbodenabteil oder Keller ;
- Höhe und Art der Miete: der Mietzins ist der wichtigste Bestandteil des Mietvertrags. Ob der Mietzins den üblichen Miethöhen entspricht, kann vom Mieter über frei verfügbare Mietspiegel überprüft werden – seit 2023 sind Gemeinden ab 50 000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu führen ;
- Höhe der Nebenkosten: Neben der Kaltmiete muss der Mieter oftmals auch noch Mietnebenkosten entrichten. Diese Betriebskosten müssen vom Vermieter im Vertrag ausdrücklich und einzeln festgehalten werden (§ 556 BGB) ;
- Mietkaution: die Kaution darf nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens drei Kaltmieten betragen und ist auf bis zu drei monatliche Raten zahlbar. Der Vermieter muss sie verzinslich vom eigenen Vermögen getrennt anlegen ;
- Mietzeit: generell sind die meisten Mietverträge unbefristet. Zeitmietverträge sind nur mit gesetzlich anerkanntem Befristungsgrund nach § 575 BGB zulässig (Eigenbedarf, geplanter Abriss oder Sanierung, Werkmietwohnung) ;
- Kündigung: für Mieter beträgt die ordentliche Kündigungsfrist einheitlich drei Monate nach § 573c BGB. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer auf sechs Monate nach fünf Jahren und neun Monate nach acht Jahren ;
- Kleinreparaturen: eine wirksame Kleinreparaturklausel begrenzt die Kosten pro Reparatur (üblicherweise rund 100 €) und pro Jahr (höchstens etwa 6–8 % der Jahreskaltmiete) – betroffen sind nur Teile, mit denen der Mieter direkt in Berührung kommt (Wasserhähne, Lichtschalter, Türgriffe). Fehlen diese Obergrenzen, ist die Klausel insgesamt unwirksam ;
- Schönheitsreparaturen: gesetzlich trägt diese Pflicht der Vermieter; in den meisten Verträgen wird sie auf den Mieter abgewälzt. Wirksam ist nur eine flexible Klausel ohne starre Fristen (siehe Kündigung Mietvertrag) ;
- Hausordnung: die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Informationen z. B. zu Ruhezeiten, Reinigung und der Haltung von Haustieren. Die Hausordnung ist ein fester Bestandteil in den meisten Mietverträgen.
Kündigung: Fristen nach Mietdauer
Im Allgemeinen wird zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden.
Hat ein Mieter einen unbefristeten Vertrag, so kann er diesen mit einer ordentlichen Kündigung beenden. Für den Mieter bedeutet es, dass er nicht von heute auf morgen ausziehen kann, sondern eine Kündigungsfrist einhalten muss. Diese Fristen sind in § 573c BGB festgelegt: Für den Mieter bedeutet es eine einheitliche Frist von drei Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Für den Vermieter verlängert sich die Frist auf sechs Monate nach fünf Jahren und neun Monate nach acht Jahren Mietdauer.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Zur Umsetzung einer außerordentlichen Kündigung muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Unter anderem kann der Vermieter dem Mieter ohne Frist den Mietvertrag kündigen, wenn dieser sich mit der Miete im Verzug befindet oder die Wohnung mutwillig beschädigt hat. In einem solchen Fall kann er übrigens auch gleich eine Räumungsklage einreichen.
Was regelt ein Mietvertrag?
Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Übertragung von Nutzungsrechten von einer Partei auf die andere Partei. Eigentümer geben also ihre Eigentumsrechte an den Vertragspartner nicht ab. Das Gegenbeispiel stellen Verkaufsverträge dar. Hier wird das Eigentum einer Partei an die andere Partei für eine Gegenleistung übertragen.
Ein Mietvertrag kennzeichnet sich durch seine zeitweise Gebrauchsüberlassung, welche im Gegenzug für den Gebrauch durch eine vereinbarte Miete gezahlt wird. Laut dem deutschen Mietrecht werden verschiedene Mietvertragstypen unterschieden. Denn es können sowohl bewegliche Güter als auch unbewegliche Güter vermietet werden.
Der Mietvertrag ist nur ein Baustein im gesamten Ablauf eines Umzugs — vom Kündigungstermin der alten Wohnung bis zur Anmeldung von Strom und Gas in der neuen.
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Welche Arten von Mietverträgen gibt es?
Da es beim Mieten nicht nur um Wohnungen, sondern auch um Autos, Ferienhäuser, Flächen oder einzelne Räume geht, unterscheidet das deutsche Mietrecht unterschiedliche Mietvertragstypen. Diese werden nach ihrer Nutzungsart in verschiedene Typen von Mietverträgen eingeteilt.
Dabei werden die allgemeinen Vorschriften für alle angeführten Mietverhältnisse in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten.
Arten von Mietverträgen
Mietverträge bilden die Grundlage für das Vermieten einer Wohnung, eines Hauses oder eines Wohnraums. Sie geben sowohl rechtliche Sicherheiten für den Vermieter als auch den Mieter. Sie können unterschiedlich gestaltet werden, daher gibt es unterschiedliche Formen:
- Staffelmietvertrag ;
- Untermietvertrag ;
- Indexmietvertrag ;
- Zeitmietvertrag ;
- Mietvertrag für Gewerberäume.
Gesetzliche Grundlagen zum Mietvertrag (BGB)
Jährlich werden zwei bis drei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Doch welche Rechte haben Mieter und Vermieter? Was ist dabei erlaubt und was nicht? Hier gibt es das Mietrecht, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.
Der § 535 BGB regelt die Hauptpflichten des Mietvertrags: Der Vermieter muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand überlassen und während der Mietzeit erhalten, der Mieter muss im Gegenzug die vereinbarte Miete zahlen. § 538 BGB stellt klar, dass übliche Abnutzung nicht zu Schadensersatz führt, § 540 BGB regelt die Untervermietung an Dritte.
Das Mietrecht ist allerdings komplex: Es umfasst über 100 Vorschriften in den Paragraphen §§ 535–580a BGB, ergänzt durch jährlich hunderte neue BGH-Urteile zu Einzelfragen wie Schönheitsreparaturen, Mietpreisbremse oder Modernisierungsumlage. Im restlichen Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Inhalte und Vertragsarten.
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