Mietvertrag: Was ist zu beachten? + Muster zum Download

Mann mit Umzugskisten, der auch an seinen Mietvertrag denken muss

Ein Mietvertrag ist Grundlage eines jeden Mieteverhältnisses. Sie planen einen Umzug in ein Mietobjekt? Sobald Mieter und Vermieter beidseitig den Mietvertrag unterzeichnen, ist das Mietobjekt vermietet und es gilt das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Doch welche Arten von Mietverträgen gibt es? Was muss ein Mietvertrag alles enthalten und wie kann man ihn kündigen? Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Mietvertrag und finden ein Muster zum Herunterladen!


Vorweg: Kostenlose Mietvertrag Muster zum Herunterladen!

Frau mit Glühbirne denkt über Mietvertrag nach

Wie kann Der Mieterwissen, dass der Mietvertrag alle verpflichtenden Punkte enthält? Oder was macht der Vermieter, wenn er zum ersten Mal sein Objekt vermieten will und noch kein Muster hat?

Mieter und Vermieter können in diesen Fällen das kostenlose Mietvertrag Muster im PDF Format nutzen. Der Mieterkann damit Punkt für Punkt den vorgelegten Mietvertrag vom Vermieter durchgehen und diesen mit dem Muster von Energiemarie by Selectra vergleichen. Der Vermieter kann sich das Muster herunterladen und ausdrucken.

Laden Sie sich unser kostenloses Mietvertrag PDF herunter und halten Sie alle Vereinbarungen offiziell fest. Sie wollen Ihren Mietvertrag kündigen, ein Mietaufhebungsvertrag oder eine Mieterhöhung anfertigen? Kein Problem, auch hierfür werden Sie bei uns fündig! Zusätzlich sollte auch ein Übergabeprotokoll angefertigt werden.

Der Mietvertrag und seine gesetzliche Grundlage

Jährlich werden zwei bis drei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Doch welche Rechte haben Mieter und Vermieter? Was ist dabei erlaubt und was nicht? Hier gibt es das Mietrecht, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.

Der § 535 des Mietrechts informiert über die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht. Mieter und Vermieter erhalten die Informationen über die Hauptpflichten des Mietvertrags. § 538 und § 540 legen die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache fest.

Das Mietrecht ist allerdings kompliziert, denn es hat mehr als 100 Vorschriften, die in den Paragraphen §§ 535 - 577a beschrieben werden. Erschwert wird das Mietrecht unter anderem durch die tausenden Urteile pro Jahr mit verschiedenen Ausnahmen. Im restlichen Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Inhalte eines Mietvertrags und Arten.

Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, sollte stets einen schriftlichen Mietvertrag schließen. Prinzipiell ist ein mündlicher Vertrag auch möglich, doch getroffene Vereinbarungen können bei Streitigkeiten schlecht bewiesen werden. In der Regel bereitet der Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung vor. Vermieter und Mieter unterzeichnen beide Exemplare und jede Partei erhält eines.

Was regelt ein Mietvertrag?

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Übertragung von Nutzungsrechten von einer Partei auf die andere Partei. Der Eigentümer gibt also seine Eigentumsrechte an den Vertragspartner nicht ab. Das Gegenbeispiel stellen Verkaufsverträge dar. Hier wird das Eigentum einer Partei an die andere Partei für eine Gegenleistung übertragen.

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Ein Mietvertrag kennzeichnet sich durch seine zeitweise Gebrauchsüberlassung, der der Vermieter zustimmt und dem Der Mieterfür den Gebrauch eine vereinbarte Miete zu zahlen hat. Laut dem deutschen Mietrecht werden verschiedene Mietvertragstypen unterschieden. Denn es können sowohl bewegliche Güter als auch unbewegliche Güter vermietet werden.

  • Mietvertrag
  • Regelt die Vermietung eines Mietobjektes zwischen zwei Parteien (Fremde oder Angehörige)
  • Vermieter überlässt Dem/r Mieter/in das entsprechende Mietobjekt
  • Mieter entrichtet im Gegenzug die vereinbarte Miete
  • Mietrecht ist im §535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten

Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Da es beim Mieten nicht nur um Wohnungen, sondern auch um Autos, Ferienhäuser, Flächen oder einzelne Räume geht, unterscheidet das deutsche Mietrecht unterschiedliche Mietvertragstypen. Diese werden nach ihrer Nutzungsart in verschiedene Typen von Mietverträgen eingeteilt.

Dabei werden die allgemeinen Vorschriften für alle angeführten Mietverhältnisse in den §535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten.

Welche Arten gibt es?
Mietvertrag Beschreibung
Wohnraummietvertrag Dieser Vertrag regelt die Vermietung von Wohnraum zwischen Vermieter und Mieter.
Gewerbemietung Dieser Mietvertrag regelt die Vermietung einer gewerblichen Immobilie entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Hier haben beide Parteien eine deutlich größeren Spielraum bei der Vertragsgestaltung.
Pachtvertrag Pachtverträge haben gegenüber normalen Mietverträgen mehr Nutzungsrechte. Pächter können neben der Nutzung des Pachtobjektes auch Gewinn erwirtschaften.
Heimvertrag Heimverträge werden zwischen hilfs- und pflegebedürftigen Menschen und stationären Pflegeheimen geschlossen.

Wohnraummietvertrag: Welche Arten gibt es?

Mietverträge bilden die Grundlage für das Vermieten einer Wohnung, eines Hauses oder eines Wohnraums. Sie geben sowohl rechtliche Sicherheiten für Den/die Vermieter/in als auch den Mieter. Sie können unterschiedlich gestaltet werden, daher gibt es unterschiedliche Formen:

Mietvertrag für Wohnräume: Arten
Mietvertrag Wohnung Beschreibung
Unbefristeter Vertrag Dies ist die gängige Form. Unbefristete Mietverträge laufen so lange, bis Der Mieteroder Vermieter mit der Einhaltung der Kündigungsfrist diese beenden.
Befristeter Vertrag Mietverträge dieser Form werden mit einer festgelegten Mietdauer abgeschlossen. Sie werden auch als Zeitmietverträge bezeichnet.
Indexmietvertrag Bei solchen Verträgen ist die Mietsteigerung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt.
Staffelmietvertrag Bei diesem Vertrag steigt die Miete jährlich um einen bestimmten Prozentsatz.
WG-Mietvertrag Diese Verträge werden bei Wohngemeinschaften abgeschlossen und unterscheiden sich kaum vom regulären “Mietvertrag Wohnung”. Dabei werden entweder alle WG-Mitbewohner als Hauptmieter aufgenommen oder es gibt einen Hauptmieter und Untermieter. Die dritte Variante nimmt alle Mitbewohner als eigenständige Mieter auf.
Untermietvertrag Der Mieter untervermietet bei diesem Mietvertrag die Wohnung an eine Drittperson. Vorab muss Der MieterDen/die Vermieter/in informieren und seine Genehmigung einholen.
Zwischenmietvertrag Der Zwischenmietvertrag ist dem Vertrag zur Untermiete ähnlich. Der Mietervermietet seine Wohnung für einen bestimmten Zeitraum, oftmals möbliert. Der Grund kann in einem Auslandsaufenthalt oder Semesterferien liegen.

Was muss ein Mietvertrag alles enthalten?

Ein Mietvertrag regelt das Verhältnis von Mieter und Vermieter. Vor Beginn des Mietverhältnisses sollten daher alle Vereinbarungen hinsichtlich aller Sachverhalte getroffen werden, um Konflikte und Streitigkeiten wie bei Schönheitsreparaturen, Kündigung oder Hausordnung zu vermeiden.

Die beste Grundlage bildet daher ein ausführlicher und präziser Mietvertrag. Da der Vertrag normalerweie vom Vermieter aufgesetzt wird, sollte Der Mieterihn sich sorgfältig durchlesen und auf die Vollständigkeit folgender Punkte achten:

  1. Vertragsparteien: Vollständige Angaben zu Vermieter und Mieter (Wohnadresse, Vor- und Nachname, Kontaktmöglichkeiten). Alle volljährigen Personen, die in das Mietobjekt einziehen, sollten angegeben werden.
  2. Angaben zur Mietsache: Größe der Wohnung und mitvermietete Bestandteile wie Einbauküche, Dachbodenabteil oder Keller.
  3. Höhe und Art der Miete: Der Mietzins ist der wichtigste Bestandteil des Mietvertrags. Ob der Mietzins den üblichen Miethöhen entspricht, kann vom Mieter über frei verfügbare Mietspiegel (Kappungsgrenze, Mietendeckel) oder durch Kontakt bei Mietschutzvereinen durchgeführt werden.
  4. Höhe der Nebenkosten: Neben der Kaltmiete muss Der Mieteroftmals auch noch Mietnebenkosten entrichten. Diese Betriebskosten müssen vom Vermieter ausdrücklich festgehalten werden. Dies wird auch Warmmiete genannt.
  5. Mietkaution: Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Die Mietkaution ist jedoch optional und kann die Sicherheit für Vermieter erhöhen.
  6. Mietzeit: Generell sind die meisten Mietverträge unbefristet. Zeitlich befristete Verträge müssen einen triftigen Grund enthalten, zum Beispiel den späteren Eigenbedarf des Vermieters.
  7. Kündigung: Die Kündigungsfrist für Mieter beim Kündigen beträgt im Allgemeinen drei Monate zum Monatsende. Ebenfalls ist die Regel anwendbar, die sie sich nach fünf Jahren auf sechs Monate verlängert.
  8. Kleinreparaturen: Der Mieterwird verpflichtet, Kosten vom Vermieter beauftragte Kleinreparaturen zu tragen. Diese Mietklausel sollte die Höhe der Kosten pro Reparatur und Jahr definieren.
  9. Schönheitsreparaturen: Diese Reparaturen werden grundsätzlich vom Vermieter getragen. Ausnahmefälle, bei denen Der Mieterdiese übernehmen soll, müssen im Mietvertrag festgehalten werden.
  10. Hausordnung: Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Informationen z.B. zu Ruhezeiten, Reinigung und der Haltung von Haustieren. Die Hausordnung ist ein fester Bestandteil in den meisten Mietverträgen.
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Kündigung: Fristen nach Mietdauer

Im Allgemeinen wird zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Hat ein Mieter einen unbefristeten Vertrag, so kann er diesen mit einer ordentlichen Kündigung beenden. Für Den/die Mieter/in bedeutet es, dass er nicht von heute auf morgen ausziehen kann, sondern eine Kündigungsfrist einhalten muss. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt. Für Den/die Mieter/in bedeutet es eine Kündigungsfrist von drei Monaten, ganz gleich wie lange dieser schon das Mietobjekt mietet. Die Kündigungsfrist beim Vermieter hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab.

Kündigungsfristen
Mietdauer Frist für Vermieter Frist für Mieter
Weniger als 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist 3 Monate Kündigungsfrist, z.B.: Auszug am 29.01.2021. Die Kündigung muss beim Vermieter spätestens Ende Oktober 2020 eingehen.
Zwischen 5 und 8 Jahren Monate Kündigungsfrist 3 Monate Kündigungsfrist, z.B.: Auszug am 29.01.2021. Die Kündigung muss beim Vermieter spätestens Ende Oktober 2020 eingehen.
Länger als 8 Jahre 9 Monate Kündigungsfrist 3 Monate Kündigungsfrist, z.B.: Auszug am 29.01.2021. Die Kündigung muss beim Vermieter spätestens Ende Oktober 2020 eingehen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Zur Umsetzung einer außerordentlichen Kündigung muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Unter anderem kann der Vermieter Dem/r Mieter/in ohne Frist den Mietvertrag kündigen, wenn dieser sich mit der Miete im Verzug befindet oder die Wohnung mutwillig beschädigt hat. In einem solchen Fall kann er übrigens auch gleich eine Räumungsklage einreichen.

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