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Was ist die Warmmiete? Definition & Warmmiete berechnen

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Blaues Haus mit Warmmiete

Die Warmmiete berechnen Sie ganz einfach als Summe der Kaltmiete und Nebenkosten. Warmmiete Rechner im Internet berücksichtigen Faktoren wie die Energieeffizienz des Hauses, Anzahl der Bewohnern und Dienstleistungen ums Haus. Vermieter und Immobilien locken oft mit niedriger Kaltmiete, jedoch sollte der Blick beim Mietvertrag und beim Umzug auf die Warmmiete gerichtet sein. Finden Sie hier die Warmmiete Definition, welche Kosten in der Warmmiete enthalten sind und wie Sie die Warmmiete berechnen können.

Was ist Warmmiete? - Warmmiete Definition

Lupe mit Mietvertrag steht für Warmmiete berechnen

Die Warmmiete oder auch Bruttowarmmiete genannt, ist der Gesamtbetrag, den der Mieter jeden Monat an den Vermieter zahlen muss. Die Warmmiete wird aus Kaltmiete und Nebenkosten zusammengesetzt.

Zu den Nebenkosten gehören zum Beispiel die Kosten für Wasser und Heizung, aber auch weitere Betriebskosten. Die Höhe der Warmmiete wird im Mietvertrag festgehalten und muss monatlich an den Vermieter gezahlt werden.

Kaltmiete Warmmiete - Was ist der Unterschied?

Kaltmiete und Warmmiete sind Begriffe, mit denen sich jeder, der auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, früher oder später beschäftigen muss. Wissen Sie, welches die Unterschiede zwischen diesen Beträgen sind und welchen Sie letztendlich monatlich zahlen? Alle Unterschiede finden Sie hier:

Kaltmiete Warmmiete: Die Unterschiede
KaltmieteWarmmiete
  • Auch Nettokaltmiete genannt.
  • Betrag, den Mieter nur für die Nutzung der Wohnfläche zahlen.
  • Der Durchschnittsbetrag wird durch den ortsüblichen Mietspiegelpreis berechnet.
  • Auch Bruttowarmmiete genannt.
  • Betrag für die Nutzung der Wohnfläche und der Nebenkosten.
  • Der Deutsche Mieterbund, stellt den Mieter einen Durchschnittsbetrag bereit.

Fazit

Die Warmmiete ist der wahre monatliche Betrag, den Sie an Ihren Vermieter für Ihre Wohnung bezahlen müssen. Jedoch kommt neben der Warmmiete auch andere monatliche Kosten auf Sie zu, die nicht in den Nebenkosten mit inbegriffen sind.

Was ist in der Warmmiete enthalten?

Wie bereits erwähnt, setzt sich die Warmmiete aus Kaltmiete und Nebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten gehören alle Beträge, die der Vermieter zahlt und auf den Mieter absetzen kann. Zu den umlegbaren Nebenkosten in der Warmmiete gehören nur Beträge, die monatlich oder jährlich im Rahmen der Vermietung entstehen.

Auch die Nebenkosten können sich in kalten und warmen Nebenkosten unterscheiden. Die warmen Nebenkosten beziehen sich, wie der Name bereits andeutet, auf die Kosten, die wärmen und verbrauchsabhängig sind. Das heißt, zu diesen Nebenkosten zählen insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten, aber auch Stromkosten können hinzukommen, wenn die Stromanmeldung über den Vermieter fließt.

Zu den kalten Nebenkosten gehören alle Beträge, die nicht verbrauchsabhängig sind und werden nach einem festen Verteilerschlüssel auf alle Mieter in einem Mehrfamilienhaus umgelegt. Dazu gehören:

  • Grundsteuer
  • Kosten für Wasser, Abwasser beziehungsweise Entwässerung
  • Betriebs- und Wartungskosten des Aufzugs
  • Straßenreinigung und Müllentsorgung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten für Hausbewirtschaftung wie zum Beispiel Hausmeister und Gartenpflege

Die jährliche Betriebskostenabrechnung beinhaltet sowohl warme als auch kalte Nebenkosten und muss alle Beträge und Kosten auflisten. Wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen und was Sie machen können, wenn Sie zu viel zahlen, erfahren Sie in unserem Artikel über die Nebenkostenabrechnung.

Was ist in der Warmmiete NICHT enthalten?

Neben der Grundmiete und den Nebenkosten, also der Warmmiete, gibt es weitere Beträge, die monatlich oder jährlich gezahlt werden müssen. Diese sind aber nicht in der Warmmiete als Neben- oder Betriebskosten mit inbegriffen.

Warum? Grundsätzlich, weil diese Beträge nicht vom Vermieter gezahlt werden, sondern vom Mieter selbst beauftragt und bezahlt werden müssen. Dazu können folgende Kosten gehören:

  • Der Rundfunkbeitrag, auch GEZ genannt.
  • In manchen Gemeinden müssen Sie einen selbstständigen Anbieter für Kabelfernsehen beantragen, daher kommen Kabelanschlussgebühren auf.
  • Private Wohnhaftpflichtversicherung.
  • Einen Stellplatz oder Garage.
  • Stromkosten.
  • Internet, Telefon und Streaming Anbieter.

Warmmiete berechnen

Sie sind auf eine Wohnungsanzeige gestoßen, die Ihnen gefällt? Viele Vermieter setzen eine relativ niedrige Kaltmiete, sodass es quasi als Lockangebot funktioniert. Handelt es sich aber um eine Wohneinheit mit schlechter Bausubstanz und schlechter Energieeffizienz, können die hinzukommenden Nebenkosten das vermeintliche Schnäppchen schnell als Kostenfalle erweisen.

Wie Sie bereits wissen, ist die Warmmiete das Resultat aus der Summierung der Kaltmiete und den anfallenden Nebenkosten. Wenn Sie sich schon vor dem Blick auf den Mietvertrag eine Idee machen wollen, wie hoch die Miete ausfallen kann, können Sie mit verschiedenen Eckdaten die voraussichtliche Warmmiete berechnen. Dazu finden Sie unterschiedliche Warmmiete Rechner im Internet zur Berechnung. Diese Rechner benutzen folgende Eckdaten, um die Warmmiete zu berechnen:

  1. Energieeffizienz der Wohnung
  2. Bewohnerzahl der Wohn- oder Gewerbeeinheit
  3. Dienstleistungen wie Hausmeister, Gärtner oder Schornsteinfeger

Warmmiete Strom

Normalerweise müssen Sie in Bezug auf Ihren Energieanbieter selber aktiv werden und einen Versorger Ihrer Wahl anmelden. Nehmen Sie dies nicht selbst in die Hand, landen Sie automatisch in den überteuerten Stadtwerken Ihrer Region. Seit der Liberalisierung des Deutschen Energiemarktes, haben Sie als Verbraucher freie Wahl um Ihren Stromanbieter auszuwählen.

Selten, aber möglich ist der Fall, wenn der Mieter sich nicht selbst um die Stromversorgung kümmert. In diesen Fällen wird im Mietvertrag vereinbart, dass sich der Vermieter um die Energieversorgung kümmert. Der Mieter muss in diesem Ausnahmefall, dem Vermieter eine Vorauszahlung der eingeschätzten Stromkosten zahlen, wie auch bei den restlichen Nebenkosten.

 

Bemerkt der Mieter jedoch besonders hohe Stromkosten, sei es im Wohnungsstrom oder im Allgemeinstrom des Gebäudes, hat er laut deutschen Mietrechts Verhandlungsrecht. Weigert sich der Vermieter, können sich Mieter an den Mieterbund wenden, um Beratung zu erhalten.

Spartipps: Warmmiete Strom

Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland (Stand:Juni 2025) für Privatkunden bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh liegt bei 24 Cent/kWh. Obwohl die Strompreise die letzten Jahre wieder gesunken sind, sind Spartipps immer höchst willkommen. Im Anschluss finden Sie fundamentale Spartipps, mit denen Sie Ihre Warmmiete Strom senken können:

  1. Ermitteln Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch, benutzen Sie dazu beispielsweise einen Verbrauchsrechner.
  2. Führen Sie einen Anbietervergleich in Ihrer Region durch. Sie finden verschiedene Tarifrechner im Internet, achten Sie aber darauf, die Vergleichsrechner Tricks zu vermeiden!
  3. Grundversorger sind in der Regel teurer als alternative Energieanbieter. Wenn Sie bei dem Grundversorger sind, lohnt sich meist ein Anbieterwechsel.

    Grundversorgung Strom: Wer ist mein Grundversorger?

    • Adorf/Vogtl.
    • Ahlsdorf
    • Aken
    • Albersdorf
    • Allendorf
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Es gibt natürlich nicht nur Strom-Spartipps bezüglich dem Versorger. Anbei eine Reihe an Energiespartipps, die Ihre Stromkosten senken können:

  1. Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs eines Haushaltes wird von der Heizung verbraucht. Da es hier viele Alternativen gibt, sollten Sie zuallererst die richtige Heizung für Sie finden. Weiter kann Energie durch einer Modernisierung eingespart werden oder aber auch durch Stoßlüften statt Kipplüften.
  2. Der weitere Energiekonsum, wird von Stromgeräten verbraucht. Machen Sie daher zuerst mögliche Stromfresser ausfindig, zum Beispiel mit einem Strommessgerät und achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf das Energielabel.

Mietminderung Warmmiete

Wird die Wohnqualität durch Mängel beeinträchtigt, ist eine Mietminderung oftmals ein Weg, um diese Einschränkung temporär zu begleichen. Viele Mieter wissen jedoch nicht, von welchem Mietzins diese Minderung zu berechnen ist. Als Grundlage ist gemäß dem Urteil des BGHs von 2005 immer die Warmmiete zu berechnen.

Eine Mietminderung dient als Ausgleich für Schäden oder Mängel in der Wohnung, die das Leben der Mieter beeinträchtigt. Da die Nutzung in den Nebenkosten mit eingeschlossen ist, wird die Warmmiete als Grundlage zur Mietminderung genommen.

Mietminderung Warmmiete Beispiel

350 € Kaltmiete + 150 € Nebenkosten = 500 € / Monat Warmmiete

Die 500 € wären in diesem Beispielsfall die Berechnungsgrundlage für die Mietminderung. Wird eine Mietminderung von etwa 10 % ermittelt, würde der Mieter nur noch 450 € im Monat zahlen müssen.

Mehr zum Thema Mietminderung und praktisches Muster zur Beantragung finden Sie in unserem praktischen Guide: Mietminderung fertigen.

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