Energieausweis Kosten und Hintergrund 2025 erklärt

Ein Energieausweis kostet zwischen 25 und 100 Euro (Einfamilienhaus) und kann beim örtlichen Energieberater oder im Internet beantragt werden. Der Pass gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes erforderlich. Hausbesitzer können damit feststellen, ob eine energetische Sanierung notwendig ist. Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 01.01.2024 sind diese Angaben wichtiger denn je.
Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis können bei Online-Anbietern bereits ab 25€ beginnen. Dieser vergleichsweise niedrige Preis ergibt sich daraus, dass die Bewertung des Gebäudes nicht persönlich vor Ort vorgenommen wird.
Die Energieausweis Kosten können jedoch variieren, da es Unterschiede zwischen der Erstellung eines Verbrauchs- und Bedarfsausweises gibt und diverse Energieausweis Online Angebote zur Auswahl stehen. Grundsätzlich ist die Erstellung der Verbrauchsausweise günstiger, da der Aufwand der Datenerhebungen geringer ist.
Art | Energieausweis beantragen Kosten |
---|---|
Verbrauchsausweis | 50- 100€ für durchschnittliches Einfamilienhaus (bis zu 250 € möglich) |
Bedarfsausweis | 300- 500€ für durchschnittliches Einfamilienhaus |
Geben Sie lieber etwas mehr Geld aus, sodass Aussteller auch die Möglichkeit haben, eine Vor-Ort-Begehung vorzunehmen. Suchen Sie auch Ihren Aussteller über offizielle Listen und überprüfen Sie jedes Angebot gründlich.
Ist der Energieausweis einmal von einer Fachkraft erstellt worden, ist er 10 Jahre gültig. Gerechnet wird diese Dauer ab dem Tag der Ausstellung des Energieausweises. Der Zeitraum kann verkürzt werden, wenn umfangreiche Modernisierungen oder Umbauten am Gebäude vorgenommen werden.
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Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, hilft Kauf- und Mietinteressenten dabei, die Energieeffizienz von Gebäuden miteinander vergleichen zu können. Er enthält alle energierelevanten Daten eines Gebäudes und kann daher auch als Steckbrief eines Gebäudes beschrieben werden.
- Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes
- Er enthält allgemeine Daten eines Gebäudes
- Er hält den verwendeten Heizstoff im Gebäude fest
- Er gibt die Energiekennwerte des Gebäudes an
Grundlage für die Erstellung eines Energieausweises bilden die Energiekennzahlen von A+ bis H, um ein Wohngebäude in eine bestimmte Energieeffizienzklasse einordnen zu können.
Die Erstellung eines Energieausweises gibt allerdings keinen Rückschluss über die zukünftigen Energiekosten und den zukünftigen Energieverbrauch sondern hält nur den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes fest.
Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Ein Bedarfsausweis wird üblicherweise für Neubauten, Umbauten oder alte Gebäude benötigt, die nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
Ein Verbrauchsausweis hingegen wird benötigt, wenn ein Gebäude mindestens fünf Wohnungen hat oder ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 eingereicht wurde.
Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
---|---|---|
Bewertungsgrundlage | Theoretischer Energiebedarf, basierend auf baulichen Aspekten wie Heizungsanlage, Fenster Qualität, Dämmung | Tatsächlicher Energieverbrauch, basierend auf Heizkostenabrechnungen mehrerer Abrechnungsperioden |
Datenerhebung | Aufwendiges Berechnungsverfahren, oft durch Vor-Ort-Untersuchung und Bewertung des Gebäudes durch einen Ausstellungsberechtigten | Auswertung von Heizkostenabrechnungen für mindestens 3 aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden, Berücksichtigung von Witterungsbereinigung, kann auch online erstellt werden |
Kosten | Mehrere Hundert Euro | Zwischen 25 und 100 Euro |
Aussagekraft | Objektiver Vergleich mit anderen Immobilien, Identifikation energetischer Schwachstellen, maßgeschneiderte Modernisierungsempfehlungen | Weniger aussagekräftig, aufgrund von Nutzerverhalten und fehlender baulicher Berücksichtigung, weniger detaillierte Modernisierungsempfehlungen |
Ist der Energieausweis Pflicht?

Es besteht nicht für Hausbesitzer die Pflicht zur Erstellung. In folgenden Fällen ist ein Ausweis nicht verpflichtend:
- Hauseigentümer, die schon lange in ihren Häusern wohnen und diese auch nicht weiter verkaufen oder vermieten wollen
- Denkmalgeschützte Gebäude und sehr kleine Häuser (weniger als 50m²).
Von der Energieausweis Pflicht nicht befreit sind:
- Alle Bauherren, die eine neue Wohnimmobilie bauen wollen
- Eigentümer, die über eine Bestandsimmobilie verfügen, die vermietet oder verkauft werden soll
- All diejenigen, die ihr Gebäude sanieren wollen
Die Pflicht für die soeben genannten Bauherren und Eigentümer besteht deshalb, da sowohl Kauf- und Mietinteressenten als auch Mieter das Recht haben, Informationen über die Energieeffizienz der Wohnung oder des Hauses mithilfe des Energieausweises zu erhalten. Die Pflicht bei Sanierungen bezieht sich auf eine umfassende Sanierung, sodass einzelne Maßnahmen, wie der Austausch eines Fensters, nicht zum Energiepass Erstellen führen.
Wer darf den Energiepass erstellen?

Die Grundlage zur Definition bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Danach dürfen nur Personen mit Berufspraxis und besonderen Aus- und Weiterbildungen einen Energieausweis erstellen. Laut §88 der Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude können folgende Personen einen Energieausweis erstellen:
- Architekten
- Ingenieure (Bau, Hochbau)
- Bauphysiker
- Handwerksmeister
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker
Energieausweis online erstellen lassen
Sie können den Energieausweis auch online beantragen, auch wenn es keine offizielle Liste aller Aussteller zum schnellen Energieausweis Beantragen gibt.
Daher ist unser Tipp: Wenn Sie online einen Energieausweis beantragen, sollten Sie sich von dem Aussteller immer eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
Online können Sie auch relativ schnell passende Aussteller in Ihrer Nähe finden. Diverse Online-Portale erleichtern die Suche, indem Sie Resultate mit Ihrer Postleitzahl filtern:
Die Website EnergieeffizienzExperten ist besonders für Eigentümer eines sanierungsbedürftigen Gebäudes zu empfehlen.
Energieausweis Online Angebote: Darauf sollten Sie achten

Den Energieausweis online zu beantragen, ist grundsätzlich kein Problem. Bei der Auswahl eines Online Auftrages sollten Sie jedoch vorsichtig sein und günstige Angebote besonders prüfen. Bei der schriftlichen Bestätigung sollten Sie außerdem auf folgendes achten:
- Die Bestätigung des Online-Auftrages sollte die genaue Leistungsbeschreibung enthalten.
- Außerdem muss der Aussteller in der Bestätigung die Erklärung abgeben, nach welcher er/sie berechtigt ist, den Energiepass auszustellen.
- Die Auftragsbestätigung sollte auch alle von Ihnen angegebenen Daten und Angaben enthalten.
- Eine Datenschutzzusicherung darf in der Bestätigung ebenfalls nicht fehlen.
- Enthält die Auftragsbestätigung die Nummer einer Berufshaftpflichtversicherung? Diese ist insofern wichtig, sollte der später erstellte Energieausweis fehlerhaft sein.
Marie's Expertentipp:
Vor dem Beantragen eines Energieausweises können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Ein Experte kann Schwachstellen aufdecken und Ihnen konkrete Vorschläge machen, um die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern.
Exkurs: Was bedeuten Energiekennziffern?
Energiekennziffern bzw. Energieeffizienzklassen dienen als Basis, um energetische Beschaffenheiten von Gebäuden in ganz Deutschland untereinander vergleichen zu können.
Da es jedoch ältere Energieausweise gibt, die Gebäude anhand anderer Kennziffern bewertet haben, ist es immer wichtig, das Ausstellungsdatum des Energieausweises in Erfahrung zu bringen.

Nach dem aktuellen Stand kann ein Haus in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeordnet werden. Demnach hält jede Effizienzklasse fest, wie viel Energie ein typisches Gebäude verbraucht. Wird ein Gebäude in die Energieeffizienzklasse A+ eingeordnet, so handelt es sich um einen Effizienzhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 25 kWh.