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Mietvertrag: Muster kostenlos als Download & weitere Tipps!

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Mann mit Umzugskisten, der auch an seinen Mietvertrag denken muss

Ein Muster eines einfachen Mietvertrag Vorlage pdf für Ihren Umzug finden Sie in diesem Artikel, direkt im ersten Abschnitt. Ein Mietvertrag muss gemäß des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Punkte enthalten: Beide Vertragsparteien, Angaben zur Mietsachen, Höhe und Art der Miete, Höhe und Art der Nebenkosten, Mietkaution, Mietdauer, Kündigung, Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen und die Hausordnung. Lesen Sie weiter um die gängigen Kündigungsfristen zu finden, sowie ein kostenloses Mietvertrag Muster zum Herunterladen! Unsere Expert/innen helfen Ihnen kostenlos weiter unter: 089 380 364 60

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Frau mit Glühbirne denkt über Mietvertrag nach

Wie kann der/die Mieter/in wissen, dass der Mietvertrag alle verpflichtenden Punkte enthält? Oder was machen Vermietende, wenn er zum ersten Mal ihr Objekt vermieten wollen?

Mieter/in und Vermieter/in können in diesen Fällen das kostenlose Mietvertrag Muster im PDF Format nutzen. Der/die Mieter/in kann damit Punkt für Punkt den vorgelegten Mietvertrag vom Vermietenden durchgehen und diesen mit dem Muster von Energiemarie vergleichen. Der/die Vermieter/in kann sich das Muster herunterladen und ausdrucken.

Was muss ein Mietvertrag alles enthalten?

Ein Mietvertrag regelt das Verhältnis von Mieter/in und Vermieter/in. Vor Beginn des Mietverhältnisses sollten daher alle Vereinbarungen hinsichtlich aller Sachverhalte getroffen werden, um Konflikte und Streitigkeiten wie bei Schönheitsreparaturen, Kündigung oder Hausordnung zu vermeiden.

Die beste Grundlage bildet daher ein ausführlicher und präziser Mietvertrag. Da der Vertrag normalerweie vom Vermieter aufgesetzt wird, sollte der/die Mieter/in ihn sich sorgfältig durchlesen und auf die Vollständigkeit folgender Punkte achten:

  1. Vertragsparteien: Vollständige Angaben zu Vermieter/in und Mieter/in (Wohnadresse, Vor- und Nachname, Kontaktmöglichkeiten). Alle volljährigen Personen, die in das Mietobjekt einziehen, sollten angegeben werden.
  2. Angaben zur Mietsache: Größe der Wohnung und mitvermietete Bestandteile wie Einbauküche, Dachbodenabteil oder Keller.
  3. Höhe und Art der Miete: Der Mietzins ist der wichtigste Bestandteil des Mietvertrags. Ob der Mietzins den üblichen Miethöhen entspricht, kann vom Mieter über frei verfügbare Mietspiegel (Kappungsgrenze, Mietendeckel) oder durch Kontakt bei Mietschutzvereinen durchgeführt werden.
  4. Höhe der Nebenkosten: Neben der Kaltmiete muss Der Mieteroftmals auch noch Mietnebenkosten entrichten. Diese Betriebskosten müssen vom Vermieter ausdrücklich festgehalten werden. Dies wird auch Warmmiete genannt.
  5. Mietkaution: Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Die Mietkaution ist jedoch optional und kann die Sicherheit für Vermieter/in erhöhen.
  6. Mietzeit: Generell sind die meisten Mietverträge unbefristet. Zeitlich befristete Verträge müssen einen triftigen Grund enthalten, zum Beispiel den späteren Eigenbedarf des/r Vermieter/in.
  7. Kündigung: Die Kündigungsfrist für Mieter/innen beim Kündigen beträgt im Allgemeinen drei Monate zum Monatsende. Ebenfalls ist die Regel anwendbar, die sie sich nach fünf Jahren auf sechs Monate verlängert.
  8. Kleinreparaturen: Der/die Mieter/in wird verpflichtet, die Kosten der vom Vermieter beauftragte Kleinreparaturen zu tragen. Diese Mietklausel sollte die Höhe der Kosten pro Reparatur und Jahr definieren.
  9. Schönheitsreparaturen: Diese Reparaturen werden grundsätzlich von Vermieter/innen getragen. Ausnahmefälle, bei denen Mieter/innen diese übernehmen soll, müssen im Mietvertrag festgehalten werden.
  10. Hausordnung: Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Informationen z.B. zu Ruhezeiten, Reinigung und der Haltung von Haustieren. Die Hausordnung ist ein fester Bestandteil in den meisten Mietverträgen.

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Kündigung: Fristen nach Mietdauer

Im Allgemeinen wird zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Hat ein/e Mieter/in einen unbefristeten Vertrag, so kann er/sie diesen mit einer ordentlichen Kündigung beenden. Für den/die Mieter/in bedeutet es, dass er nicht von heute auf morgen ausziehen kann, sondern eine Kündigungsfrist einhalten muss. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt. Für den/die Mieter/in bedeutet es eine Kündigungsfrist von drei Monaten, ganz gleich wie lange dieser schon das Mietobjekt mietet. Die Kündigungsfrist bei Vermieter/innen hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab.

 
Kündigungsfristen
MietdauerFrist für Vermieter/inFrist für Mieter/in
Weniger als 5 Jahre3 Monate Kündigungsfrist

3 Monate Kündigungsfrist, z.B.: Auszug am 29.01.2023. Die Kündigung muss bei Vermieter/in spätestens Ende Oktober 2022 eingehen.

Zwischen 5 und 8 Jahren6 Monate Kündigungsfrist

3 Monate Kündigungsfrist, z.B.: Auszug am 29.01.2023. Die Kündigung muss bei Vermieter/in spätestens Ende Oktober 2022 eingehen.

Länger als 8 Jahre9 Monate Kündigungsfrist

3 Monate Kündigungsfrist, z.B.: Auszug am 29.01.2023. Die Kündigung muss bei Vermieter/in spätestens Ende Oktober 2022 eingehen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Zur Umsetzung einer außerordentlichen Kündigung muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Unter anderem kann der/die Vermieter/in dem/r Mieter/in ohne Frist den Mietvertrag kündigen, wenn dieser sich mit der Miete im Verzug befindet oder die Wohnung mutwillig beschädigt hat. In einem solchen Fall kann er übrigens auch gleich eine Räumungsklage einreichen.

Was regelt ein Mietvertrag?

Mann mit Mietvertrag

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Übertragung von Nutzungsrechten von einer Partei auf die andere Partei. Eigentümer/innen geben also ihre Eigentumsrechte an den Vertragspartner nicht ab. Das Gegenbeispiel stellen Verkaufsverträge dar. Hier wird das Eigentum einer Partei an die andere Partei für eine Gegenleistung übertragen.

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Ein Mietvertrag kennzeichnet sich durch seine zeitweise Gebrauchsüberlassung, welche im Gegenzug für den Gebrauch durch eine vereinbarte Miete gezahlt wird. Laut dem deutschen Mietrecht werden verschiedene Mietvertragstypen unterschieden. Denn es können sowohl bewegliche Güter als auch unbewegliche Güter vermietet werden.

  • Mietvertrag
  • Regelt die Vermietung eines Mietobjektes zwischen zwei Parteien (Fremde oder Angehörige)
  • Vermieter/in überlässt dem/r Mieter/in das entsprechende Mietobjekt
  • Mieter/in entrichtet im Gegenzug die vereinbarte Miete
  • Mietrecht ist im §535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten

Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Da es beim Mieten nicht nur um Wohnungen, sondern auch um Autos, Ferienhäuser, Flächen oder einzelne Räume geht, unterscheidet das deutsche Mietrecht unterschiedliche Mietvertragstypen. Diese werden nach ihrer Nutzungsart in verschiedene Typen von Mietverträgen eingeteilt.

Dabei werden die allgemeinen Vorschriften für alle angeführten Mietverhältnisse in den §535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten.

 
Welche Arten gibt es?
MietvertragBeschreibung

Wohnraummietvertrag

Dieser Vertrag regelt die Vermietung von Wohnraum zwischen Vermieter/in und Mieter/in.
GewerbemietungDieser Mietvertrag regelt die Vermietung einer gewerblichen Immobilie entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Hier haben beide Parteien eine deutlich größeren Spielraum bei der Vertragsgestaltung.

Pachtvertrag

Pachtverträge haben gegenüber normalen Mietverträgen mehr Nutzungsrechte. Pächter können neben der Nutzung des Pachtobjektes auch Gewinn erwirtschaften.
HeimvertragHeimverträge werden zwischen hilfs- und pflegebedürftigen Menschen und stationären Pflegeheimen geschlossen.

Wohnraummietvertrag: Welche Arten gibt es?

Mietverträge bilden die Grundlage für das Vermieten einer Wohnung, eines Hauses oder eines Wohnraums. Sie geben sowohl rechtliche Sicherheiten für Den/die Vermieter/in als auch den Mieter. Sie können unterschiedlich gestaltet werden, daher gibt es unterschiedliche Formen:

 
Mietvertrag für Wohnräume: Arten
Mietvertrag WohnungBeschreibung
Unbefristeter VertragDies ist die gängige Form. Unbefristete Mietverträge laufen so lange, bis der/die Mieter/in oder Vermieter/in mit der Einhaltung der Kündigungsfrist diese beenden.
Befristeter VertragMietverträge dieser Form werden mit einer festgelegten Mietdauer abgeschlossen. Sie werden auch als Zeitmietverträge bezeichnet.
IndexmietvertragBei solchen Verträgen ist die Mietsteigerung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt.
StaffelmietvertragBei diesem Vertrag steigt die Miete jährlich um einen bestimmten Prozentsatz.
WG-MietvertragDiese Verträge werden bei Wohngemeinschaften abgeschlossen und unterscheiden sich kaum vom regulären “Mietvertrag Wohnung”. Dabei werden entweder alle WG-Mitbewohner/innen als Hauptmieter/in aufgenommen oder es gibt Hauptmieter/in und Untermieter/in. Die dritte Variante nimmt alle Mitbewohner/innen als eigenständige Mieter/innen auf.
UntermietvertragDer/die Mieter/in untervermietet bei diesem Mietvertrag die Wohnung an eine Drittperson. Vorab muss der/die Mieter/in den/die Vermieter/in informieren und eine Genehmigung einholen.
ZwischenmietvertragDer Zwischenmietvertrag ist dem Vertrag zur Untermiete ähnlich. Der/die Mieter/in vermietet die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum, oftmals möbliert. Der Grund kann in einem Auslandsaufenthalt oder Semesterferien liegen.

Der Mietvertrag und seine gesetzliche Grundlage

Jährlich werden zwei bis drei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Doch welche Rechte haben Mieter/innen und Vermieter/innen? Was ist dabei erlaubt und was nicht? Hier gibt es das Mietrecht, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.

Der § 535 des Mietrechts informiert über die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht. Mieter/in und Vermieter/in erhalten die Informationen über die Hauptpflichten des Mietvertrags. § 538 und § 540 legen die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache fest.

Das Mietrecht ist allerdings kompliziert, denn es hat mehr als 100 Vorschriften, die in den Paragraphen §§ 535 - 577a beschrieben werden. Erschwert wird das Mietrecht unter anderem durch die tausenden Urteile pro Jahr mit verschiedenen Ausnahmen. Im restlichen Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Inhalte eines Mietvertrags und Arten.

Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, sollte stets einen schriftlichen Mietvertrag schließen. Prinzipiell ist ein mündlicher Vertrag auch möglich, doch getroffene Vereinbarungen können bei Streitigkeiten schlecht bewiesen werden. In der Regel bereiten Vermietende den Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung vor. Vermieter/in und Mieter/in unterzeichnen beide Exemplare und jede Partei erhält eines.

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