Versicherungsschutz beim Umzug: Wer zahlt im Schadensfall?
Enge Treppenhäuser, Vollbremsung während des Transports, Ausladen… es gibt viele Gründe, weshalb Ihr Umzugsgut Schäden erleiden kann. Wenn Sie Ihren Umzug von einer Umzugsfirma erledigen lassen, ist der Versicherungsschutz bereits inklusive. Zusätzlich dazu können Sie Versicherungsschutz beim Transport beantragen, um ganz auf Nummer sicher zu gehen. Wer haftet jedoch bei Schäden in einem privaten Umzug und wie viel Versicherungsschutz bietet die Hausratversicherung Umzug? Mehr Informationen dazu hier!
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Ihre Fragen zum Versicherungsschutz Umzug beantwortet
🏡 Wie regelt man Schäden bei Umzug?
Hier kommt es auf die individuelle Situation an. Sind Sie beispielweise mit einem Umzugsunternehmen umgezigen, so können Sie Schäden, die von einem Mitarbeitenden verursacht wurden, bei dem Unternehmen melden. Bei freiwilligen Helfern kommt es darauf an, was deren Privathaftpflichtversicherung alles abdeckt.
🏡 Welchen Versicherungsschutz braucht man beim Umzug?
Bei einem Umzug und allgemein wird eine private Haftpflichtversicherung empfohlen, um in Schadensfällen unterstützden zu können. Neben dieser Versicherung können Sie auch eine Transportversicherung oder Hausratversicherung Umzug abschließen, um in jedem Schadensfall abgesichert zu sein.
🏡 Wer zahlt wenn beim Umzug was kaputt geht?
In der Regel zahlt die Versicherung der Person, welche den Schaden verursacht hat. Lesen Sie jetzt in diesem Artikel weiter, um sich über genaue Szenarien zu informieren.
Versicherungsschutz bei einem Umzug
Bei den vielen Dingen, die bei einem Umzug organisiert werden müssen, wird der Versicherungsschutz leider oftmals vergessen. Eine Hausratversicherung Umzug umfasst Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Wasser oder Diebstahl entstehen, was passiert jedoch während des Umzugs?
Die Hausratversicherung deckt lediglich Schäden ab, die in der Wohnung passieren. Der Transport von einem Wohnort zum anderen ist also ausgeschlossen. Beauftragt man eine Umzugsfirma, ist das Umzugsgut automatisch um 620 € pro Kubikmeter versichert. Hier sollten Sie sich die Frage stellen, wie viel Ihre Sachen wert sind.
Sind besonders wertvolle Güter dabei, kann eine Transportversicherung attraktiv sein, um gegen Schaden, der durch das Umzugsunternehmen entsteht, zu schützen. Wenn Sie im Gegensatz beispielsweise Student/in sind und ein Laptop Ihr wertvollster Gegenstand ist, dann können Sie eventuell auf zusätzlichen Versicherungsschutz verzichten und Geld einsparen.
Versicherungsschutz bei einer Umzugsfirma
Wenn Sie mit einer Umzugsfirma umziehen, ist ein Versicherungsschutz generell inklusive im Umzugsservice. Laut Gesetz wird vorgeschrieben, dass die Umzugsfirma mit 620 € pro Kubikmeter bei Schaden an Ihren Umzugsgütern haftet. Versicherungsschutz gilt nur bei Schäden, die von Mitarbeitenden des Umzugsunternehmens verursacht wurden, wie zum Beispiel beim Transport oder Aufbau der Möbel.
Sollten Ihre Sachen besonders wertvolle oder sensible Gegenstände beinhalten, sollten Sie dies der Umzugsfirma mitteilen. Bei manchen Gegenständen können Haftungsausschlüsse gelten, unten einige Beispiele:
- Häufige Fälle, für die Haftungsausschlüsse auftreten können:
- Schäden entstanden durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung. Tipp: Lassen Sie Ihr Eigentum von der Umzugsfirma verpacken.
- Schäden an lebenden Pflanzen oder Tieren.
- Verlust oder Schäden an besonders wertvollen oder fragilen Gegenständen. Tipp: Lassen Sie diese individuell versichern.
- Schäden, die wegen unvermeidlichen Ereignissen entstehen, wie zum Beispiel Blitzeis auf der Straße.
Üblicherweise beschränkt sich der Versicherungsschutz der Umzugsfirma nur auf den Zeitwert und nicht auf den Neuwert der Gegenstände. Der Unterschied? Beim Zeitwert wird davon ausgegangen, dass die Gegenstände eine bestimmte Lebenszeit haben und daher je nach Alter einem Wertverfall erleiden.
Empfohlen ist daher, wenn möglich eine Neuwertversicherung abzuschließen, in diesem Fall müssen jedoch Kaufbelege vorgelegt werden können. Vorsicht mit antiken Gegenständen, deren Wert mit der Zeit steigt. Um komplett auf Nummer sicherzugehen, kann man zusätzlich zu dem Versicherungsschutz der Umzugsfirma eine Transportversicherung beantragen.
Umzug Versicherung für den Transport
Grundsätzlich haftet die Transportversicherung für alle Schäden, die während des Transportes von der alten in die neue Wohnung entstehen. Dabei ist es generell egal, ob diese Schäden durch einen Verkehrsunfall, einen Blitzschlag oder Diebstahl entstehen. Ausgeschlossen dieser Haftung sind jedoch Schäden, die Sie selbst den Gegenständen zufügen – egal ob aus Fahrlässigkeit oder absichtlich.
Dies kann beispielsweise sein, wenn Sie Ihre Umzugsgüter selbst einpacken und die Verpackung den Ansprüchen des Transports nicht standhält. Generell lohnt sich eine Umzugstransportversicherung, desto länger der Umzugsweg und desto höher der Wert der transportierten Gegenstände.
Versicherungsschutz bei einem Umzug – Kosten
Der Versicherungsschutz bei einem Umzug ist bereits im Preis der Umzugsfirma einkalkuliert, deshalb kommt es ganz darauf an, welche Firma Sie mit welchen Services einstellen. Einige Varianten können diesen Preis anheben, zum Beispiel der Wert der Gegenstände.
Müssen Sie zusätzliche Versicherungen für individuelle, besonders wertvolle Gegenstände beantragen, können die Umzugskosten weiter ansteigen. Die Hausratversicherung Umzug versichert zwar bis zu zwei Monate die alte und die neue Wohnung, die Kosten können sich jedoch erheblich steigern, wenn sich der Umzug darüber hinaus verlängert.
Bei Beauftragung einer Umzug Versicherung Transport für Ihren Umzug können die Preise stark variieren, deshalb sollten Kosten und Leistungen verschiedener Versicherer auf jeden Fall verglichen werden.
Umzug Versicherung Kosten und Leistung vergleichen
Oftmals bietet die Umzugsfirma selbst an, sich um eine Transportversicherung zu kümmern und Ihnen diese Verwaltung abzunehmen. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, sollten Sie diese auf jeden Fall genauestens überprüfen und mit Alternativen vergleichen. Sie sollten wie folgt vorgehen, um Transportversicherungen zu vergleichen:
- Als erstes sollten Sie einschätzen, wie viel Ihr Umzugsgut wert ist, die Faustregel ist hier: Pro Quadratmeter Wohnfläche liegt der Versicherungswert zwischen 600 und 650 €. Sollten Sie als Mieter/in eine Einbauküche mitgemietet haben, kann dies den Wert senken.
- Entscheiden, ob es sich bei Ihren Gegenständen eher lohnt, mit Zeit- oder Neuwert zu versichern. Bei Neuwertversicherungen müssen diese Werte auch belegt werden können, Kaufbelege müssen also vorzeigbar sein.
- Umzug Versicherungen Transport Kosten prüfen, diese hängt mit dem Wert der Umzugsgüter zusammen. Faustregel hier: Die Versicherungsschutz-Kosten sind normalerweise 2,5 Promille der Versicherungssumme. Das heißt zum Beispiel bei Umzugsgut im Wert von 50.000 € müssen mit etwa 125 € gerechnet werden.
Zudem ist es sinnvoll und wichtig, Belege und Rechnung des ganzen Umzugs aufzubewahren, diese Kosten können nämlich durch die Umzugskostenpauschale in Ihrer Steuererklärung abgezogen werden.
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Versicherungsschutz bei einem privaten Umzug
Was aber, wenn man keine professionelle Umzugsfirma beauftragt? Wenn beispielsweise Freund/innen oder Bekannte bei Ihrem Umzug helfen und Schäden aufkommen, kann der/die Verursacher/in nicht haftbar gemacht werden. Denn in diesem Fall handelt es sich um einen Gefälligkeitsdienst, das heißt Sie können selbst auf den Schaden sitzen bleiben, wenn sich der/die Verursacher/in weigert zu zahlen.
Als einzige Ausnahme gilt, wenn freiwillige Helfer/innen die Sorgfaltspflicht verletzen, beispielsweise durch starke Alkoholisierung bei Schadensverursachung. Bei privaten Umzügen lohnt es deshalb besonders, eine Transportversicherung einzuholen.
Wer zahlt, wenn private Helfer/innen das Eigentum eines Drittens beschädigt?
Freiwillige Helfer/innen haben beispielsweise beim Ausladen vom Esstisch das Auto von neuen Nachbar/innen zerkratzt. Wer muss für diesen Schaden haften?
In diesem Fall wäre der/die Nachbar/in ein sogenannter unbeteiligter Dritter, dem die Reparatur natürlich zusteht. Der/die Helfer/in muss selbst für diesen Schaden aufkommen. Üblicherweise kommt die Privathaftpflichtversicherung des/r Helfer/in für den Schaden auf, da dem Geschädigten ja kein Gefälligkeitsdienst erwiesen wurde.
Wer haftet, wenn ein Dritter den Schaden verursacht? Dies ist ein leider ein besonders komplizierter Sonderfall. In solch einem Fall muss der Dritte für den Schaden aufkommen, dessen Versicherung kommt aber wahrscheinlich nur für den Zeitwert der Gegenstände auf. Sie sollten den Regulierungsanspruch in der eigenen Transportversicherung beachten. Hiermit können Sie gegebenenfalls die Kosten der Schäden vom eigenen Versicherungsschutz einfordern.
Versicherungsschutz durch Hausratversicherung Umzug
Generell überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung parallel auf die neue Wohnung, allerdings nur für zwei Monate – Das bedeutet, Sie als Versicherte/r müssen vorerst nichts tun oder ändern. Als Beginn dieser Übergangszeit – von einer Wohnung in die neue – wird normalerweise der Zeitpunkt datiert, ab wann das erste Mal versicherte Gegenstände in der neuen Wohnung gelagert werden. Um den Versicherungsschutz für beide Wohnungen zu garantieren, müssen Sie zwei Pflichten nachkommen:
- Sie müssen spätestens zum Einzugsdatum in die neue Wohnung Ihre Versicherung über den Umzug und eventuell über die neue Wohnfläche informieren.
- Gab es in der alten Wohnung gewisse Sicherheitsvorkehrungen wie Sicherheitsschlösser, müssen Sie der Hausratversicherung Umzug schriftlich mitteilen, ob diese auch in der neuen Wohnung vorhanden sind. Ihre Versicherungsbeiträge können der Gefahrerhöhung angehoben werden.
Weitere Gründe, weshalb sich der Versicherungsbeitrag ändern kann, ist der Wechsel der Tarifzone der neuen Wohnung und die neue Wohnfläche. Sollten Sie den Versicherungsschutz nicht an die neue Wohnung anpassen, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Eine Änderung Ihrer Versicherungsbeiträge gibt Ihnen zudem ein Sonderkündigungsrecht Ihrer Hausratversicherung.
Versicherungsschutz Planung – Schäden vermeiden
Im Idealfall kommen natürlich überhaupt keine Schäden auf, denn Sie können selbst einiges dazu beitragen, um Ihr Umzugsgut vor Kratzern und Brüchen zu schützen. Ihr Versicherungsschutz bringt wenig, wenn Sie am falschen Ende sparen, wie beispielsweise den Umzugskartons. Bei den Kartons gibt es eine unendlich große Auswahl. Wichtig ist hier vor allem die Qualität, Stabilität und das Verschlusssystem. Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Sachen selbst einzupacken und nicht der Umzugsfirma zu überlassen? Beachten Sie folgende Tipps:
- Tipps, um Schäden zu vermeiden:
- Möbel schützen oder ganz verpacken, vor allem Ecken und glatte Oberflächen ziehen Schrammen und Kratzer fast magisch an.
- Zerbrechliche Gegenstände gut polstern, entweder mit Zeitungspapier oder besser noch mit Luftpolsterfolie.
- Umzugskartons richtig füllen, sehr wichtig ist diese nicht zu schwer zu packen, sonst kann der Kartonboden reißen und alles herausfallen.
- Kartons beschriften: Bei fragilem oder empfindlichem Inhalt sollte dies kenntlich sein.
Um nicht nur Ihr Umzugsgut zu schützen, sondern auch Ihre Geduld und Nerven, ist es empfohlen, einen Sonderurlaub zu beantragen. Zudem können Sie mit unserer praktischen Umzug Checkliste Ihren Umzug in übersehbaren Phasen einteilen und verlieren so auf keinen Fall den Überblick.
Nach dem Transport auf Umzugsschäden prüfen
Alle Kisten sind abgeladen und die Umzugshelfer/innen der Firma verabschieden sich. Nun stehen Sie alleine in der neuen Wohnung und fragen sich: Was ist jetzt zu tun?
Nachdem die Umzugsfirma alle Ihre Gegenstände in der neuen Wohnung geliefert hat, besteht eine Untersuchungspflicht. Sie sind dazu verpflichtet, alle Gegenstände und Kisten auf Schäden zu prüfen. Sie sollten sofort nach Lieferung alle Gegenstände nachzählen und Mängel notieren.
Untersuchen Sie alle Kisten vor dem Öffnen auf äußerliche Schäden, schauen Sie auch, ob Kartons eventuell geöffnet wurden und etwas vermisst wird. Probieren Sie sämtliche elektronischen Geräte aus, um zu sehen, ob alle funktionieren.
Schaden gefunden – Was nun?
Sie haben einen Schaden entdeckt? Lassen Sie den Gegenstand im vorgefundenen Zustand und melden Sie diesen unverzüglich der Umzugsfirma und der Transportversicherung. Umso länger Sie warten, den Schaden zu melden, desto meht Anspruch auf Schadensersatz können Sie verlieren.
Die Schadensmeldung muss immer in schriftlicher Form übermittelt werden, so können Sie zudem beweisen, dass Sie den Schaden gemeldet haben. Beschreiben Sie in der Schadensmeldung, welcher Schaden an welchem Gegenstand aufgetreten ist und wie dieser verpackt war. Fotos können oftmals sehr hilfreich sein, um Schäden ausführlich zu dokumentieren. Generell gilt eine Meldungsfrist von 14 Tagen.
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