Widerruf Strom- und Gasvertrag: das Wichtigste in Kürze

Widerrufsfrist Rechtsgrundlage: § 312g BGB
14 Tage ab Vertragsschluss
Fehlende Belehrung insgesamt 1 Jahr und 14 Tage
Frist verlängert sich um 12 Monate
Form keine Begründung nötig
Textform genügt — Brief, Fax oder E-Mail
Fristwahrung nicht der Zugang beim Anbieter
Es zählt der Tag des Absendens
Schon geliefert? nur bei ausdrücklich verlangtem Lieferbeginn, § 357a Abs. 2 BGB
Wertersatz für bereits gelieferte Energie
Vor Lieferbeginn
Keine Zahlungspflicht

Verschicken Sie den Widerruf nachweisbar, zum Beispiel per Einschreiben: Im Streitfall müssen Sie das rechtzeitige Absenden belegen können.

Widerruf Stromvertrag: Rechtliche Grundlagen

Wenn Sie als Verbraucher einen Strom- oder Gasvertrag abschließen, haben Sie immer ein Widerrufsrecht für den im Vertrag stehenden Tarif. Das Widerrufsrecht ist fester Bestandteil des Vertragsrechts und in § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. In Europa gibt es eine einheitliche Widerrufsbelehrung, die von den Energieversorgern eingesetzt werden kann.

Das Widerrufsrecht bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, den abgeschlossenen Vertrag für unwirksam erklären zu können. Sobald Sie dieses Recht in Anspruch genommen haben, sind Sie von den im Vertrag festgehaltenen Abmachungen befreit und der Vertrag ist nicht mehr wirksam.

Was das Widerrufsrecht bedeutet

Mit dem Widerruf erklären Sie den geschlossenen Vertrag für unwirksam. Sie brauchen dafür keinen Grund zu nennen, und mit wirksamem Widerruf entfallen sämtliche Pflichten aus dem Vertrag.

Wann gilt das Widerrufsrecht?

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, unabhängig davon, wie Sie Ihr Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben:

  • im sogenannten Fernabsatz, wie z.B. per Telefon, per Brief, per Postkarte, per E-Mail, SMS oder im Internet
  • außerhalb geschlossener Geschäftsräume, wie z.B. an der Haustür bei einem Vertreterbesuch
  • an einem Werbestand in der Fußgängerzone

Bitte beachten Sie: Seit dem 27. Juli 2021 können Strom- und Gasverträge nicht mehr allein telefonisch abgeschlossen werden. Ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf der Textform — ein Telefonat allein genügt also nicht mehr.

Die 14 Tage Widerrufsrecht bei Strom- und Gasverträgen

Damit Sie Ihren Widerruf wirksam machen können, muss er in einer vorgegebenen Frist ausgeübt werden. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 14 Tage. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss. Sie als Verbraucher müssen über Ihr Recht zum Widerruf informiert worden sein. Das kann schriftlich über eine Auftragsbestätigung, ein Begrüßungsschreiben oder als separate Information per Mail, Fax oder Post erfolgen.

Die 14-tägige Frist gilt erst, wenn Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden.

Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. In diesem Fall haben Sie ab Vertragsschluss insgesamt ein Jahr und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsfrist je nach Situation
Situation Frist Ab wann sie läuft
Korrekt über das Widerrufsrecht belehrt 14 Tage ab Vertragsschluss
Belehrung fehlt oder ist fehlerhaft 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss
Frist endet an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag bis zum nächsten Werktag Verlängerung des Fristendes
Online bestellt 14 Tage ab Auftragsbestätigung, nicht ab Klick auf „Kaufen“

Rechtsgrundlage: § 312g BGB (Widerrufsrecht) und § 355 BGB (Widerrufsfrist). Stand: September 2026.

Achten Sie darauf, Ihren Widerruf rechtzeitig abzuschicken — für die Fristwahrung zählt das Absendedatum.

Widerrufsrecht Vertrag Vorlage: Was muss es beinhalten

Die folgenden Punkte sollten in Ihrer Widerrufserklärung des Strom- oder Gasvertrags enthalten sein:

  • Name, Vorname der Person, auf die der Energievertrag abgeschlossen wurde
  • Adresse; Straße, Hausnummer, Ort
  • Korrekte Anschrift des Energieversorgers
  • Vertragsinformationen: Vertrags- bzw. Kundennummer, Zählernummer
  • Datum des Schreibens
  • Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung der Vertragsauflösung

So können Sie einen Strom- oder Gasvertrag widerrufen

Form und Inhalt des Widerrufs

Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Sie eine formlose schriftliche Widerrufserklärung an Ihren Energieanbieter schicken. Sie müssen die Gründe für den Widerruf nicht angeben. Ebenfalls müssen Sie keine bestimmte Formulierungen in der Erklärung verwenden oder vorgefertigte Formulare benutzen, um Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen.

Wichtig: Damit Sie den Widerruf Vertrag beweisen können, empfehlen wir Ihnen, diesen schriftlich zu tätigen und per Einschreiben zuzuschicken.

Um Ihren Gas- oder Stromvertrag zu widerrufen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können eine eindeutige Erklärung selbst oder mittels einer Vorlage formulieren (z.B. „Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den hier genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist“).
  2. Alternativ können Sie das Widerrufsformular nutzen, das der Energieversorger zur Verfügung stellen muss (z.B. auf seiner Website oder per Mail).

Widerrufsschreiben — kostenlose Vorlage

Füllen Sie die Felder aus, das Schreiben entsteht automatisch. Sie können es kopieren, als Datei speichern oder direkt drucken — im Druckdialog lässt es sich als PDF sichern.

Ihre Angaben

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Für die Fristwahrung zählt der Tag, an dem Sie den Widerruf absenden — nicht der Zugang beim Anbieter. Verschicken Sie ihn trotzdem nachweisbar, etwa per Einschreiben.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

Widerrufsrecht: Was gilt als Vertragsschluss?

In manchen Fällen ist für Verbraucher nicht klar, ab wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Bei einem persönlichen Vertragsschluss sind die Unterschrift und die Widerrufsbelehrung nötig, damit der Vertrag als abgeschlossen gilt.

Allerdings, wenn Kunden online Strom- oder Gasverträge bestellen, zählt noch nicht der Klick auf den Kaufen-Button. Erst wenn auf die Bestellbestätigung auch eine Auftragsbestätigung (oft auch Begrüßungsschreiben genannt) vom Energieversorger versendet wird, gilt dies als Vertragsschluss.

Das passiert nach dem Widerruf Ihres Strom- oder Gasvertrages

Was Sie nach dem Widerruf noch zahlen müssen

Nachdem Sie Ihren Energieversorger Ihren Widerruf mitgeteilt haben, sind Sie nicht mehr an Ihrem Vertrag gebunden. Das heißt, dass der Vertrag nicht mehr besteht.

Sollten Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor Lieferbeginn widerrufen, ist der Vertrag für Sie nicht mehr gültig. In dem Fall müssen Sie auch nichts an den Energielieferanten zahlen.

Wenn Sie bis zum Widerruf bereits Strom oder Gas geliefert bekommen haben, sind Sie verpflichtet, diese Leistungen zu bezahlen. Das gilt dann, wenn Sie vom Energieanbieter ausdrücklich verlangt haben, dass er mit der Strom- und/oder Gasversorgung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll. Rechtsgrundlage ist § 357a Abs. 2 BGB, der die Lieferung von Wasser, Gas und Strom ausdrücklich nennt.

Beim Online-Vertragsabschluss erklären Sie Ihr Einverständnis zum vorzeitigen Lieferbeginn meistens durch eine Bestätigung, etwa das Markieren eines Kästchens.

Endet Ihre Widerrufsfrist am Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird diese bis zum nächsten Werktag verlängert. Für das Einhalten der Frist zählt der Tag, an dem Sie als Verbraucher Ihren Widerruf Stromvertrag absenden. Und nicht der Tag, an dem der Brief beim Anbieter ankommt.

Wichtig: Für das Einhalten der Widerrufsfrist der Tag zählt, an dem Sie als Verbraucher Ihren Widerruf Vertrag absenden.

Ihre nächsten Schritte beim Anbieterwechsel nach Widerruf Stromvertrag

  1. Energiemarie Energieexperten anrufen und sich zurücklehnen.
  2. Alternativ: Tarifrechner nutzen, mit Ihrem jährlichen Verbrauch in kWh und Ihrer Postleitzahl, Tarife einsehen, vergleichen und den passenden auswählen.
  3. Ihre Daten im Anmeldeformular eingeben und Auftrag bestätigen.
  4. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung per E-Mail, diese enthält die von Ihnen angegebenen Daten.
  5. Der Wechselprozess beginnt - Der Anbieter kümmert sich um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energielieferanten und meldet die neue Belieferung bei Ihrem Netzbetreiber an.
  6. Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben per E-Mail oder Post in dem bestätigt wird, dass der Wechselprozess erfolgreich durchgeführt wurde.
  7. Im Begrüßungsschreiben steht nun das Startdatum, ab welchen Sie von Ihrem neuen Anbieter beliefert werden.
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Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft und worauf Sie dabei achten sollten, zeigt unser Ratgeber zur Strom-Anmeldung.

Häufige Fragen zum Widerruf

14 Tage ab Vertragsschluss, sofern Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist um zwölf Monate — Sie haben dann insgesamt ein Jahr und 14 Tage Zeit.

Nein. Eine Begründung ist nicht erforderlich, und Sie müssen auch kein bestimmtes Formular verwenden. Eine eindeutige Erklärung in Textform genügt, etwa: „Hiermit widerrufe ich den am … geschlossenen Vertrag.“

Das Absenden. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie den Widerruf abschicken, nicht der Tag, an dem er beim Anbieter eintrifft. Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.

Ja, wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass die Belieferung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dann schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf gelieferte Energie — so regelt es § 357a Abs. 2 BGB, der Wasser, Gas und Strom ausdrücklich nennt. Widerrufen Sie vor Lieferbeginn, zahlen Sie nichts.

Seit dem 27. Juli 2021 kommt ein Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung nicht mehr allein durch ein Telefonat zustande — er bedarf der Textform. Ein telefonisch „zugesagter“ Vertrag ohne Bestätigung in Textform bindet Sie daher in der Regel nicht.

Der Widerruf beseitigt den Vertrag rückwirkend innerhalb der Widerrufsfrist, ohne Grund und ohne Frist einzuhalten. Eine Kündigung beendet einen wirksamen Vertrag erst für die Zukunft und ist an Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit gebunden.