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Die Antwort auf die Frage was ist eine Wohngemeinschaft ist per Definition "eine Gruppe von Personen, die zusammen wohnen, und nicht verwandt oder verschwägert sind." In vielen deutschen Städten, vor allem in Studentenstädten, ist Wohnraum ein rares Gut. Unter anderem aus diesem Grund wählen vor allem junge Menschen, in eine Wohngemeinschaft umzuziehen und dort zu leben. Rund 4,6 Millionen Personen teilen sich 2022 eine Wohnung mit anderen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Arten von Wohngemeinschaften es gibt und welche Rechten, Pflichten und Kosten Bewohner/innen haben.
Laut der Agentur für Arbeit wird eine Wohngemeinschaft definiert als:
Gruppe von Personen, die zusammen wohnen, und nicht verwandt oder verschwägert sind.
Im Normalfall haben alle Bewohnenden einer Wohngemeinschaft (kurz WG) ein eigenes Zimmer und teilen sich Räume wie Bad, Küche und Wohnzimmer. In der Regel leben je nach Wohnungsgröße zwei bis fünf Personen in einer Wohngemeinschaft, es gibt jedoch auch WGs mit mehr Bewohner/innen.
Die Miet- und Nebenkosten in einer Wohngemeinschaft werden entweder zu gleichen Teilen oder je nach Zimmergröße aufgeteilt und machen das Wohnen so für viele Menschen bezahlbarer.
Außerdem hat im Normalfall jede/r Mitbewohner/in einen eigenen Mietvertrag, entweder als Hauptmieter/in, zur Untermiete oder zur Zwischenmiete. Genauere Informationen hierzu im folgenden Kapitel.
Die Antwort auf die Frage “Was ist eine Wohngemeinschaft”, ist also Folgende:
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Viele denken bei WGs automatisch an Studierende, jedoch gibt es neben Studenten WGs auch andere Formen von Wohngemeinschaften, wie z.B. Senioren WGs oder Berufstätigen WGs. Weitere Informationen dazu können Sie in diesem Kapitel nachlesen.
In Wohngemeinschaften gibt es verschiedene Mietformen. Das sind die Häufigsten:
🏡Hauptmiete: In der Regel sind alle Bewohner/innen einer WG gleichberechtigte Hauptmieter/innen. Das bedeutet, Sie übernehmen gleichberechtigt Haftung gegenüber der vermietenden Instanz.
🏡Zwischenmiete: Eine Zwischenmiete gilt dann, wenn der bzw. die Hauptmieter/in eines Zimmers für eine festgelegte Dauer abwesend ist und für diesen Zeitraum eine andere Person, ein Nachmieter, einzieht.
🏡Untermiete: Der Unterschied zwischen Zwischen- und Untermiete ist, dass die hauptmietende Person an- bzw. abwesend ist. Bei einer Untermiete wird der Vertrag zwischen Hauptmieter/in und Untermieter/in direkt geschlossen und beide wohnen gleichzeitig in derselben Wohnung. Auch diese Mietform gibt es häufig in WGs, da Vermietende teilweise nur eine hauptverantwortliche Ansprechperson möchten.
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Senioren Wohngemeinschaften oder auch Alters-WGs sind vor allem für Menschen geeignet, die im Alter nicht alleine leben wollen oder können. Sie sind vor allem interessant für Personen, die nicht in einem Altenheim leben wollen, aber Unterstützung brauchen.
Auch bei Senioren Wohngemeinschaften gibt es verschiedene Arten:
In Studenten-WGs leben wie der Name schon besagt Studierende. Dies kann von Studierendenwerken organisiert sein und befindet sich in diesem Fall meist auf oder nahe des Universitätscampus in Städten. Außerdem gibt es WG-Portale, auf denen sich Studierende eigenverantwortlich nach Wohngemeinschaften oder freien Zimmern umschauen.
Dasselbe gilt für Berufstätigen-WGs oder Zweck-WGs. In Berufstätigen Wohngemeinschaften teilen sich häufig junge Arbeitnehmende Wohnungen und sparen so in den ersten Arbeitsjahren einiges an Geld.
Unter Zweck-WGs versteht man im Normalfall ein gemeinsames Wohnen, jedoch ohne eine soziale Komponente wie gemeinsame Unternehmungen. Hier leben Bewohner/innen nebeneinander aus dem einzigen Grund, Geld zu sparen.
Funktionionale Wohngemeinschaften (kurz FuWo-WGs) In einer funktionalen Wohngemeinschaft ordnen Wohnenden allen Zimmern Funktionen statt Besitzer/innen zu, wodurch der Wohnraum besser genutzt werden soll. Das bedeutet, alle Bewohnenden einer funktionalen WG können jeden Raum gleichwertig nutzen und teilen gemeinsame Wohn-, Ess-, Schlaf- und Arbeitszimmer. Klare Regeln, wie weit das Teilen geht, gibt es nicht und können von Bewohner/innen der funktionalen Wohngemeinschaft selbst festgelegt werden.
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Wohngemeinschaft: Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft? Wohngemeinschaften zählen weder zu Haushalts- noch Bedarfsgemeinschaften und gelten gleichwertig wie ein normales Mietverhältnis alleine in einer Wohnung, solange die Mieter/innen keine Kosten füreinander übernehmen.
Rechtlich gesehen ist eine Wohngemeinschaft nicht zu unterscheiden von einem normalen Mietverhältnis. Das deutsche Mietrecht ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Darin gibt es jedoch keine expliziten Regelungen zu Wohngemeinschaften.
In Wohngemeinschaften sind die einzelnen Mieter/innen meist unabhängig voneinander und nicht verwandt. Anders sieht es aus bei Haushaltsgemeinschaften oder Bedarfsgemeinschaften.
Eine Bedarfsgemeinschaft definiert sich dadurch, dass Menschen zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Die gemeinsam wohnenden Personen übernehmen zudem gegenseitig Verantwortung füreinander. Häufig sind das beispielsweise Eheleute, Menschen in eingetragenen Partnerschaften oder Familien mit Kindern.
Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen normalerweise verwandte oder verschwägerte Personen, die in einem Haushalt leben, aber nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind. Dazu gehören rechtlich gesehen zum Beispiel (Groß-)Eltern, Onkel und Tanten oder Kinder und Geschwister über 25 Jahre.
Das Leben in einer Wohngemeinschaft kann sehr harmonisch laufen, jedoch gibt trotzdem jede/r Bewohner/in einen Teil seiner Privatsphäre an die anderen Mitbewohnenden ab. Um das Zusammenleben so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir im Folgenden einige Tipps zum WG-Casting, Rechte und Pflichten sowie eine Übersicht zu Kosten zusammengestellt.
Eine Wohngemeinschaft kann man über verschiedene Wege finden. Die gängigste Methode ist über Portale wie WG-Gesucht oder über Immobilienportale. Viele WG-Zimmer werden auch über Bekannte vergeben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Wohnung zu mieten und eine neue Wohngemeinschaft zu eröffnen.
Wenn Sie Teil einer bereits existierenden Wohngemeinschaft werden wollen, sollten Sie sich vor dem WG-Casting einige Fragen überlegen, welche Ihnen einen Einblick in das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft geben. Hier einige Beispielfragen, anhand deren Sie entscheiden können, ob Sie sich in der WG wohlfühlen könnten:
Natürlich müssen Sie sich in einer Wohngemeinschaft auch auf einem persönlichen Niveau mit Ihren Mitbewohnenden gut verstehen, daher ist ein persönliches Kennenlernen vor dem Umzug empfehlenswert.
Für ein harmonisches Zusammenleben ist es hilfreich, einige Faktoren zu beachten, die alle Bewohner/innen einer WG betreffen.
🤝Rücksichtnahme: Wie in jeder sozialen Situation ist es wichtig, Rücksicht auf andere zu nehmen. Hierzu zählen beispielsweise Dinge wie nächtlicher Lärm oder die Nutzung von Eigentum anderer Mitbewohner/innen. Ein Nachbarschaftsstreit lässt sich einfach durch Kommunikation regeln.
🙏Kompromisse: Da man gemeinsam wohnt, macht es Sinn, Kompromisse einzugehen, da jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und Routinen hat.
🧹Hygiene: Ein häufiger Streitgrund sind die verschiedenen Einstellungen gegenüber dem Thema Hygiene. In vielen Wohngemeinschaften ist es gängig, einen Putzplan zu erstellen, bei dem alle Mitbewohenden rotierend für das Reinigen eines Raumes zuständig sind.
📅Planung: Neben einem Putzplan sind auch Dinge wie die Nutzung des Badezimmers zu Stoßzeiten wie morgens planbar. Hier kommt es auch wieder auf die Rücksichtnahme anderen gegenüber an. Beispielsweise sollte man das Bad nicht für eine Stunde blockieren, wenn andere Bewohner/innen es eilig haben.
🚪Privatsphäre: Auch wenn man zusammen wohnt, möchte man in einer Wohngemeinschaft nicht alles teilen. Daher empfiehlt es sich, bei geschlossenen Zimmertüren erst zu klopfen und die Privatsphäre anderer Menschen zu beachten.
Die Wohngemeinschaft Kosten sind sehr individuell und abhängig von Standort, Größe der Wohnung und Anzahl der Bewohner/innen. Der größte Kostenfaktor in einer Wohngemeinschaft sind die (Warm-)Mietkosten.
In einigen WGs ist es geläufig, Dinge wie Reinigungsmittel, Gewürze, Toilettenpapier und andere gemeinschaftlich nutzbare Gegenstände zu teilen. Dies wird normalerweise innerhalb WGs zwischen den Bewohner/innen geregelt und ist von individueller Präferenz abhängig.
Eine Übersicht der durchschnittlichen Mietkosten für ein WG-Zimmer in den größten deutschen Städten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Stadt | Durchschnittliche Mietkosten 2022 |
---|---|
München | 700 € |
Berlin | 550 € |
Stuttgart | 520 € |
Heidelberg | 453 € |
Erfurt | 335 € |
Quelle: Studie Moses Mendelssohn Institut/WG gesucht, 2022
Die Antwort lautet Ja! Im Normalfall werden auch bei Hartz-4-Empfänger/innen die Mietkosten übernommen, die in einer Wohngemeinschaft anfallen. Auch die Beantragung von Wohngeld ist bei einer Wohngemeinschaft möglich.
Wenn Sie einen Antrag stellen, um die Hartz-4 WG Kosten zu übernehmen, müssen Sie im Jobcenter Ihren (Unter-)Mietvertrag vorlegen, in dem die Kaltmiete und die Nebenkosten angeben sind. Außerdem sollte aus dem Mietvertrag die Größe der Wohnung und die Anzahl der Zimmer hervorgehen.
Falls Sie auch wünschen, dass die Stromkosten und Beiträge für Internet und Telefon übernommen werden, müssen Sie einen separaten Antrag stellen.
Es gibt jedoch Unterschiede, je nachdem, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, Wohngemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft wohnen. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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