Mietrecht verschafft freie Wahl der Energieanbieter
Wussten Sie, dass Ihnen als Mieter die freie Wahl des Energieanbieters zusteht? Das wird so im deutschen Mietrecht festgehalten. Ihr Vermieter kann lediglich entscheiden, bei welchem Anbieter der Allgemeinstrom angemeldet wird und selbst hier haben Sie Verhandlungsrecht. Seit der Liberalisierung des deutschen Energiemarktes haben Sie als Mieter die Qual der Wahl zwischen über 1.000 Unternehmen. Informieren und wechseln Sie Ihren Energieanbieter mithilfe unserer Energieexperten unter 089 380 364 60 (kostenloser Wechselservice).
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Kostenlose UmzugsberatungMietrecht: Mieter hat freie Wahl des Stromanbieters
Heutzutage haben Mieter ab Einzug in die Wohnung freie Wahl der Energieanbieter. Noch nicht allzu lange her war das noch anders und die Stromanmeldung gehñrte noch zu den Aufgaben des Vermieters. Dieser war sogar dazu verpflichtet, Den/die Mieter/in bei Einzug bei der örtlichen Grundversorgung anzumelden. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes zum Ende der neunziger Jahre hat sich das aber geändert.
Seither gilt: Hat Der Mieterseinen eigenen Stromzähler, hat er auch freie Wahl, sich für einen Anbieter zu entscheiden. Der Mietermuss sich nicht nach den Vorgaben oder Wünschen Des/r Vermieter/in richten. Ein Stromanbieter Vergleich ist darum besonders interessant für Wohnungssuchende. Aber auch Mieter, die bereit in einer Mietwohnung leben, sollten einen jährlichen Vergleich einplanen, denn auch während der Mietzeit ist ein Anbieterwechsel möglich.
Mietrecht: Auswahl des Gasanbieters
Nicht nur der Strommarkt, sondern auch der Gasmarkt wurde in Deutschland liberalisiert. Das bedeutet: Haben Sie einen separaten Gaszähler für Ihre Wohnung, haben auch Sie freie Wahl, bei welchem Gasanbieter Sie sich anmelden wollen. Bei über 900 Gasanbietern in Deutschland ist es deshalb umso seltsamer, dass bisher nur jeder zehnte seinen Gasanbieter wechselt.
Schuld daran könnte Unwissen sein. Viele sind sich nämlich über das große Sparpotenzial durch einen Gasanbieter Vergleich nicht bewusst - dabei können damit mehrere Hundert € im Jahr gespart werden!
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Sonderfall Gaszentralheizung
Wird Ihre Wohnung über eine Gaszentralheizung geheizt, wird es etwas schwieriger. Das liegt daran, dass es in Mehrparteienhäusern generell nur einen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf Die Mieter/innen umgelegt werden. In diesem Fall ist der Vermieter dazu berechtigt, den Betrag der Heizkosten als Nebenkosten an Den/die Mieter/in abzurechnen.
Trotzdem haben Sie als Vermieter ein Verhandlungsrecht. Sie vermuten, Sie zahlen zu viel? Beobachten Sie die ortsüblichen Gaspreise, indem Sie Gaspreise und Gasanbieter vergleichen. Sie sind nicht verpflichtet, überteuerte Heizkosten zu zahlen. Sind Sie als Vermieter davon überzeugt, dass Ihr Mieter einen viel zu teuren Gastarif bezieht, sollten Sie diesen auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet, dass nur solche Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, die bei sorgfältiger Prüfung aller Umstände und nach dem ordnungsgemäßen Betrieb gerechtfertigt sind.
Anhand nachvollziehbarer Berechnungen und unter Würdigung des Einzelfalles können Sie darlegen, dass ein günstigerer Gasbezug möglich ist. Sich den günstigsten Gasanbieter herauszusuchen, kann aber schlimmstenfalls auch zur Falle werden. Auswahlkriterien wie Zuverlässigkeit, Seriosität und Leistungstreue sollten neben dem Preis im Vordergrund stehen und berücksichtigt werden.
Nebenkosten im Mietrecht - Was darf abgerechnet werden?
Viel zu oft sind die Nebenkosten ein Grund für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter - Oft ist auch hier Unwissen die Ursache. Der Vermieter einer Wohnung oder Nutzimmobilie, wie es zum Beispiel bei einem Büro der Fall ist, kann eine Vielzahl an regelmäßig anfallenden Betriebskosten auf Den/die Mieter/in umgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel folgende Kosten:
- Fahrstuhl
- Instandhaltungskosten
- Gärtner
- Hausmeister
- Müllabfuhr
- Versicherungskosten
Privat verursachte Strom- oder Gaskosten vom Vermieter können nicht auf die Nebenkostenabrechnung Des/r Mieter/in umgelegt werden. Es gibt aber auch Stromkosten, die auf Den/die Mieter/in umgelegt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen oder Außenanlagen wie Kellerräume, Treppenhaus, Einfahrt oder Klingelschilder.
Häufige Missverständnisse im Mietrecht
Kann mein Vermieter mich bei einem Energieanbieter anmelden?
Nein. Meldet Ihr Vermieter Sie bei einem Anbieter an, würde dieser gegen den Datenschutz und dem Mietrecht verstoßen.
Darf mein Vermieter mir einen Anbieter vorschreiben?
Nein. Sie haben freie Wahl beim Strom- und Gasanbieter. Ihr Anbieter kann Ihnen ein Unternehmen empfehlen, wo Sie sich aber letztendlich anmelden ist Ihre Entscheidung.
Wer zahlt Strom einer leerstehenden Wohnung?
Der Eigentümer der Wohnung. Weder der vorherige noch der neue Mieter müssen diese Kosten übernehmen.
Wer zahlt Wohnungsstrom und Allgemeinstrom?
Als Wohnungsstrom gilt der private Strom einer Wohnung, dieser wird vom Mieter gezahlt. Als Allgemeinstrom in einem Mehrfamilienhaus gehört beispielsweise das Licht im Flur. Dieses wird von allen Mietern in den Nebenkosten abgerechnet.
Meine Wohnung bezieht Strom von der Grundversorgung, kann ich mich dort abmelden?
Ja. Das sollten Sie sogar, die Grundversorgung ist im Durchschnitt teurer als andere Tarife und Anbieter. Bei Fragen, welche Optionen Sie haben, beraten Sie Unsere Energieexpert/innen kostenlos und unverbindlich unter 089 380 364 60 (Mo. - Fr. 08:00 - 19:00).
Zu hohe Energiekosten? Das sagt das Mietrecht dazu
Laut dem Bundesgerichtshof dürfen Mieter Zahlungen von zu hohen Energiekosten verweigern. Beobachten Sie als Mieter auffallend hohe Energiekosten in der Nebenkostenabrechnung, müssen Sie diese nicht zahlen. Richter des Mietrechts haben entschieden, dass es bei außergewöhnlichen Kosten für Strom und Heizung nicht die Aufgabe Des/r Verbraucher/in ist, dessen Richtigkeit nachzuweisen.
Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Vermieter. Der Vermieter muss außerdem bei Rechtsstreitigkeiten Einsicht in alle Unterlagen gewähren. Immer wieder sind zu hohe Energieabrechnungen Grund für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Schlimmstenfalls müssen Sie als Mieter einen Gutachter mit einbeziehen, um den Stromzähler zu prüfen.
Der Anspruch Des/r Vermieter/in auf Nachzahlungen Des/r Mieter/in verfällt normalerweise nach einem Jahr. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlungen des Vermieters für unberechtigte Energiekosten haben allerdings kein Verfallsdatum. Finden Sie außergewöhnliche Energiekosten in den Nebenkosten abgerechnet sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Bevor Sie auf Konfrontationskurs gehen, sollte versucht werden, eine gemeinsame Lösung zu finden. Oftmals sind Stromfresser wie eine defekte Heizung, ein altes Elektrogerät oder ein defekter Stromzähler Grund für zu hohe Energiekosten.
- Fordern Sie Ihren Vermieter auf, alle verbindlichen Unterlagen zu den Nebenkosten vorzulegen. Überprüfen Sie Rechnungen und Abrechnungen genauestens, dafür kann auch ein Gutachter beauftragt werden. Die Dienstleistungen eines Gutachters kosten zwar Geld, wird aber nachgewiesen, dass unberechtigte Energiekosten abgerechnet wurden, könnte man diese Kosten als Schadensersatz vom Vermieter zurückverlangen.
- Wird erfolgreich nachgewiesen, dass eine fehlerhafte Abrechnung vorliegt und weigert sich der Vermieter, diese Kosten zurückzuerstatten, sollte ein Mietrecht Anwalt zu Rat gezogen werden.
Stromversorgung bei Mieterwechsel
Nach dem Einzug in eine neue Wohnung haben Sie bis zu sechs Wochen Zeit, um sich bei einem Energieanbieter Ihrer Wahl anzumelden. Bis dahin erhalten Sie übergangsweise Strom und Gas von der örtlichen Grundversorgung. Dieser Vorgang ist vollkommen automatisch. Melden Sie sich jedoch nach dieser 6-wöchigen Frist weder bei der Grundversorgung noch bei einem anderen Anbieter an, erhält der Vermieter die Aufforderung, den neuen Mieter beim Grundversorger zu nennen.
Während der Überlegungsfrist des Mieters, welcher Anbieter angemeldet werden soll, haftet der Vermieter nicht für den verbrauchten Strom oder das verbrauchte Gas. Da Grundversorger in der Regel teurer sind als andere Anbieter, empfehlen wir Ihnen, möglichst früh mit der Umzugsplanung zu beginnen. Je früher Sie aus der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter wechseln, desto früher können Sie beginnen zu sparen.
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Freie Strom- und Gasanbieter Auswahl - So finden sie den richtigen Anbieter
Als Mieter haben Sie freie Wahl, bei welchem Energieanbieter Sie Ihren Strom und Ihr Gas beziehen wollen. Bei den über 1.000 Anbietern in Deutschland kann man aber schnell den Überblick verlieren. Daher ist es wichtig, einen ausführlichen Stromanbieter und Gasanbieter Vergleich durchzuführen. So funktioniert der Anbieter Vergleich Schritt für Schritt:
- Informieren Sie sich über die durchschnittlichen Energiepreise in Ihrer Region und darüber, welche Anbieter Sie beliefern können.
- Bringen Sie in Erfahrung, wie hoch Ihr jährlicher Energieverbrauch ist. Ziehen Sie in eine neue Wohnung und kennen diesen nicht, kann unser Verbrauchsrechner in nur wenigen Minuten weiterhelfen. Verbrauchsrechner
- Wählen Sie einen fairen Tarifrechner aus und nutzen Sie diesen, um Preise und Tarife an Ihrem neuen Wohnort einzusehen.
- Melden Sie Ihren neuen Anbieter zum Datum des Umzuges an.
Als Alternative können Sie sich an unsere Energieexperten wenden. Diese helfen Ihnen bei dem Vergleich und beraten Sie kostenlos und unverbindlich unter 089 380 364 60 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr).
Der Anbieter Ihrer ehemaligen Wohnung kann Sie auch in der neuen Wohnung beliefern? Je nach Vertragskonditionen können Sie dazu verpflichtet sein, diesen bis zu Vertragsende weiterhin zu beziehen. Informieren Sie sich am besten direkt in den AGB des Unternehmens und informieren Sie sich über eventuelle Preiserhöhungen am neuen Wohnort. In diesem Fall könnte Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zustehen.
- Weiteres zum Thema Mietvertrag und Umzug:
- Mietvertrag
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- Vermietung an Angehörige
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