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Haustiere in Mietwohnung: Darf Vermieter Haustier verbieten?

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Frau mit schwarzer Katze sieht sich Mietrecht an

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 34 Millionen Haustiere, davon sind fast 16 Millionen Katzen. Für den größten Teil der deutschen Bevölkerung gelten Haustiere als wichtige Bezugspunkte und somit als Bestandteil des Lebens, meistens natürlich in den eigenen vier Wänden. Mischt man Haustiere und Mietwohnung, kann schnell ein heikles Thema daraus werden. Viele Vermieter stellen sich quer und wollen keine Haustiere in der Mietwohnung, aber darf er direkt ein Haustierverbot präsentieren? Welche Rechte hat der Mieterdiesbezüglich? Dies und mehr erfahren Sie hier.

Haustiere Mietwohnung - Was ist gesetzlich festgelegt?

Aktuell gibt es kein Gesetz, welches Haustiere in Mietwohnung weder verbietet noch erlaubt. Ein Gesetz, welches die Tierhaltung in Mietwohnungen unterbietet, wird es auch in naher Zukunft nicht geben. Im Jahr 2013 gab es ein Erstes Gerichtsurteil, das ein solches Verbot ausschloß und die darauf folgende Rechtssprechung prägte. Dieses Urteil lautete wie folgt:

Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die Den/die Mieter/in verpflichtet, “keine Hunde und Katzen zu halten”, ist wegen unangemessener Benachteiligung Des/r Mieter/in unwirksam.

Generell wird seither in einem Mietvertrag ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt aufgenommen. Übersetzt heißt dies: Der Vermieter muss einem Haustier in der Mietwohnung zustimmen. Für diese Zustimmung gibt es verschiedene Umstände, die diesen Einfluss beeinflussen können. In der Regel muss der Vermieter jedoch einen triftigen Grund vorlegen, um ein Haustier in der Mietwohnung verbieten zu können.

Hundehaltung in Mietwohnung

Der Hund gilt als bester Freund der Menschen und die Zahlen bestätigen dies: Rund 10 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Bereits die Wohnungssuche kann für einen Hundebesitzer schwer werden. So ist es schon während der Suche wichtig, darauf zu achten, ob die Hundehaltung in der Mietwohnung möglich wäre. Viele Anzeigen erwähnen, ob es um ein tierfreundliches Haus ist oder ob die Hundehaltung in der Mietwohnung wohl eher untersagt wird.

Hund und Katze in Glasskuppel

Sie hatten bereits eine Absprache mit dem Vermieter und dieser hat der Hundehaltung in der Mietwohnung zugesagt? Prüfen und lesen Sie dennoch gründlich den Mietvertrag auf Formulierungen und Klauseln zur Hundehaltung, um zu verifizieren, dass die rechtlichen Bestimmungen wasserfest sind.

Sollte bei Ihnen der Fall vorliegen, das im Mietvertrag keine exakten Klauseln Auskunft zur Hundehaltung in der Mietwohnung geben, ist es empfehlenswert, das Thema persönlich zu besprechen.

Gibt der Vermieter ihnen nach mündlicher Absprache die Zustimmung zur Hundehaltung in der Mietwohnung, sollten Sie sich diese sicherheitshalber mit einer kurzen Notiz im Mietvertrag in einem Zusatzvermerk per Unterschrift bestätigen lassen.

Sie ziehen mit Ihrem vierbeinigen Freund um?Vergessen Sie nicht während des Umzugs Ihre Hundesteuer in der alten Stadt abzumelden und in der neuen Wohnung anzumelden. Dies können Sie oft bereits per Online-Formular in der zuständigen Behörde erledigen. Mehr zur Adressänderung erfahren Sie in unserem Artikel: Adressänderung Umzug.

Vermieter verbietet Hund - Darf er das?

Es gibt grundsätzlich kein Verbot zu Hundehaltung in Mietwohnungen, denn dies wäre eine Benachteiligung des Mieters. Allerdings besagt das deutsche Mietrecht bisher nur, dass Kleintiere immer in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen. Bei der Hundehaltung sieht das jedoch ein wenig anders aus. Gemäß dem Mietrecht ist die Hundehaltung in Mietwohnungen eine Einzelfallentscheidung.

Es kommt hierbei auf die Formulierung der Klausel im Mietvertrag an. In einigen Fällen muss Der MieterDen/die Vermieter/in lediglich informieren, in anderen Fällen muss er diesen sogar um Erlaubnis bitten. Trifft der zweite Fall ein und der Vermieter ist nicht mit der Hundehaltung einverstanden, muss er das Verbot jedoch begründen. Doch welche Gründe gibt es, um die Hundehaltung zu verbieten?

  • Ein wichtiger Grund ist die Einstufung als Listenhund, auch als Kampfhund bekannt. Ein Hund kann aufgrund der Hunderasse oder wegen Vorfällen mit dem Hund als Listenhund eingestuft werden.
  • Die Rasse an sich kann auch ein Grund sein, selbst wenn sie nicht als gefährlich eingestuft wird. Dies hat vor allem mit der Größe der Wohnung zu tun. So ist es beispielsweise nicht das Gleiche, einen Alaskan Malamute mit knapp 40 kg in einer Innenstadtwohnung in Berlin mit 50 m³ zu halten wie einen kleinen Chihuahua von nur knapp 1,3 kg.
  • Ein weiterer Punkt, der berücksichtigt werden muss, ist die jeweilige Situation der Mietwohnung. Je nach Größe der Wohnung, der Wohnungsart oder Wohngemeinschaft kann es unterschiedliche Ausführungen des Mietvertrags geben. Zum Beispiel ist in einer Wohnungsgemeinschaft oder Studentenwohnung die Hundehaltung in der Mietwohnung generell nicht eingeplant. Auch in einem Mehrfamilienhaus kann die Hundehaltung zu Schwierigkeiten und Diskussionen zwischen Mietern führen und daher eher untersagt werden.

Ausgenommen sind in jedem Fall Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese brauchen weder Genehmigung noch Erlaubnis des Vermieters, müssen jedoch auch als solche zugelassen und zertifiziert sein.

Hundehaltung in Wohnung nachträglich verboten - Darf der Vermieter das?

Ja, obwohl der Vermieter anfangs der Hundehaltung in der Mietwohnung zugesagt hat, kann er diese Zustimmung auch wieder zurückziehen. Führt der Hund nämlich zum Nachbarschaftsstreit durch ständiges Bellen oder Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, können dies durchaus Gründe sein, um die Erlaubnis zu entziehen. Anders sieht es aus, wenn die Hundehaltung bereits vor dem Einzug - also ausdrücklich im Mietvertrag - erlaubt wurde, dann kann die Widerrufung schwierig für Den/die Vermieter/in werden.

Selbst gut erzogene und ruhige Hunde können durch wenig Bewegungsfreiraum schnell deren Persönlichkeit ändern. Darum ist es besonders wichtig, dass sich nicht nur der Hund an die Wohnung, sondern auch die Wohnung an den Hund anpasst. Ein Park in der Nähe der Wohnung ist ideal, um Ihrem vierbeinigen Freund genug Bewegungs- und Schnüffelspielraum zu gewähren. Eine gut gelegene Wohnung bringt daher nicht nur Vorteile für Ihren Hund, sondern auch für die Wohngemeinschaft.

Hund in Mietwohnung ohne Erlaubnis - Was kann passieren?Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Hund in einer Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann dies zur fristlosen Kündigung führen. Dies kann nämlich als Vertragsbruch angesehen werden. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Hund zu Besuch haben. Dies sollte jedoch weder zu oft noch zu lange geschehen.

Katze in Mietwohnung

Die Zahl der Katzen in Mietwohnungen steigt jährlich. Mittlerweile lebt im Durchschnitt in jedem fünften deutschen Haushalt mindestens eine Katze. Im Jahr 2020 waren es rund 15,7 Millionen Katzen, womit die Katze das beliebteste Haustier der Deutschen ist. Aber wie sieht es mit der Katzenhaltung in einer Mietwohnung aus?

Steht im Mietvertrag nichts Ausdrückliches zur Katzenhaltung, sollte man nichtsdestotrotz vor der Adoption oder dem Kauf eines Stubentigers das Gespräch mit Dem/r Vermieter/in aufsuchen. Somit können unangenehme Überraschungen und Streitigkeiten vorgebeugt werden.

Darf der Vermieter Katze verbieten?

Wie auch bei Hunden können Katzen in einer Mietwohnung nur mit reichlicher Begründung verboten werden. Ein generelles Haustierverbot vom Vermieter darf diesbezüglich nicht ausgesprochen werden. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung und der Vermieter kann die Haltung einer Katze bei gewichtigen Gründen verbieten. Folgende Gründe können ausschlaggebend sein:

  • Verhalten und Anzahl der Katzen
  • Art, Größe und Zustand der Wohnung
  • In Mehrfamilienhäusern: Anzahl, persönliche Verhältnisse und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn
  • Art und Anzahl anderer Haustiere im Mehrfamilienhaus sowie bisherige Handhabung der Wohnung durch den Mieter

Haustiere Mietwohnung - Welche Tiere brauchen keine Erlaubnis?

Ein Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag gilt nur für größere Haustiere wie Katzen und Hunde. Normalerweise brauchen Sie keine Erlaubnis von Ihrem Vermieter, wenn es sich um Kleintiere handelt. Zu diesen Kleintieren gehören alle diese, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. In anderen Worten: Weder Goldfisch noch Kaninchen oder Wellensittich brauchen Erlaubnis, um mit Ihnen in Ihrer Mietwohnung zu leben.

Anders sieht es bei exotischen und gefährlichen Kleintieren aus. Selbst wenn diese in Käfigen oder Terrarien artgerecht gehalten werden, brauchen diese neben der Haftungsbescheinigung auch eine Erlaubnis des Vermieters. Hierzu gehören zum Beispiel Vogelspinnen, Giftschlangen und sogar Frettchen. Diese werden nämlich nach gängiger Rechtsprechung nicht als erlaubnisfreie Kleintiere eingeordnet.

Schon gewusst? In einigen Bundesländern ist selbst die Haltung von Wildtieren nicht generell verboten. Beispielsweise dürfte man in Baden-Württemberg laut Landesverordnung einen Puma zwischen den eigenen vier Wänden halten. Ob es jedoch empfehlenswert ist oder gar tiergerecht, ist eine andere Frage.

Zwei gelbe Blitze

Terrarien und Aquarien können durch den hohen Energieverbrauch schnell zum Stromfresser werden. Vor dem Erwerb ist es daher wichtig den durchschnittlichen realen Energiekonsum Ihrer Wohnung zu kennen. Sie können diesen mit unserem praktischen Verbrauchsrechner in nur wenigen Minuten herausfinden. Sie haben einen höheren Verbrauch bemerkt und Ihre Stromrechnung ist gestiegen?

Ein Anbietervergleich kann Ihnen hier bessere Alternativen zeigen. Oder: Überlassen Sie es uns! Lassen Sie sich kostenlos und kompetent beraten unter 089 380 364 60.

Mieterhöhung wegen Tierhaltung in Mietwohnung

Wird der Tierhaltung in der Mietwohnung grünes Licht gegeben, könnte man meinen, der Vermieter hätte ein Recht auf eine Mieterhöhung - Aber stimmt das auch? Ja und Nein.

Der Vermieter hat das Recht, eine höhere Kaltmiete zu erfordern, wenn es sich um neue Mieter handelt, die mit einer Katze oder einem Hund in die Wohnung ziehen wollen. Gibt der Vermieter seine Erlaubnis auf Tierhaltung in der Mietwohnung mit einem bereits bestehendem Mietvertrag, hat er jedoch keinen Anspruch auf einen Mietzuschlag.

Außerdem ist weder Mieterhöhung noch Schadensersatz beanspruchbar, wenn es durch die Tierhaltung normale Abnutzungs- und Gebrauchsspuren gibt. Dem/r Vermieter/in muss daher klar sein, dass beispielsweise leichte Kratzspuren im Parkett noch zum gewöhnlichen Mietgebrauch gelten. Inwiefern Tierhaltung in einer Mietwohnung also schadensersatzpflichtig ist, ist eine Einzelfrage.

Katzen spielen im Vorteil. In der Regel sind Katzen über die private Haftpflichtversicherung Des/r Mieter/in mitversichert.

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