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Die Bedeutung der Abstandszahlung bei WG, Wohnung, Küche

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Abstandszahlung

Unter Abstandszahlung wird eine einmalige Zahlung verstanden, die ein Nachmieter Dem/r Mieter/in für das Überlassen von Wohnraum zahlt. Abstandszahlung, Maklerprovision sowie Auszugsprämie sind jedoch nach der Auslegung des Deutschen Mieterbundes (DMB) nicht mehr zulässig. Hingegen können Ablösevereinbarungen weiterhin zwischen Nachmieter und Vormieter umgesetzt werden. Unterschied Abstandszahlung zu Ablösezahlung und weitere wissenswerte Punkte, erhalten Sie hier.

Was ist eine Abstandszahlung?

Unter Abstandszahlung wird eine einmalige Zahlung verstanden, die der Nachmieter/Immobilienkäufer an den Vormieter/Vorbesitzer für das Überlassen des Wohnraums zahlt. Seit 2011 wird jedoch die sogenannte Abstandszahlung vom Gesetzgeber untersagt.

Die Idee hinter der Abstandszahlung lag darin, dass der Vormieter durch die Zahlung früher (bzw. fristgerecht) aus der Wohnung auszieht und somit dem Nachmieter den Wohnraum vorzeitig überlässt. Früher gehörten solche Abstandszahlungen zur Tagesordnung, vor allem in großen Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

Mit der Einführung des 4. Mietrechtsreformgesetzes wurden Abstandszahlungen für rechtlich unzulässig erklärt. Es gibt aber Ausnahmen, sodass die entstehenden Umzugskosten des Vormieters in einer Abstandszahlung aufgenommen werden können. Dazu muss jedoch eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden und der Vormieter muss nachweisen, welche Kosten ihm konkret für den Umzug entstanden sind.

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Abstandszahlung vs. Ablösezahlung

Abstandszahlung war früher gang und gäbe bei der Wohnungssuche. Seit 2011 ist die Abstandszahlung unzulässig, wobei es weiterhin Ausnahmen gibt. Anders als die Abstandszahlung ist die Ablösezahlung erlaubt.

Ablösezahlungen regeln den Verbleib von Wohnungseinrichtungen zwischen Vormieter und Nachmieter. Konkreter: Der Vermieter hat in die Einbauküche Geld investiert und möchte nach dem Auszug diese Dem/r Mieter/in überlassen. Für den Tausch verlangt Der Mietereine Ablöse. Somit gleich der Vermieter, die von ihm geleistete Geldinvestition aus und der Nachmieter muss sich um keine Einbauküche mehr kümmern.

Bei Ablösezahlungen handelt es sich um Kaufverträge, die daher keinesfalls mit Abstandszahlungen verwechselt werden dürfen. Neben Ablösezahlungen für Inventar und Wohneinrichtung, kann eine Ablöse auch für Sanierungsarbeiten verlangt werden. Ablösevereinbarungen dürfen nicht über das “Ziel hinausschießen”. Das bedeutet, wenn eine Ablösesumme für das Mobiliar verlangt wird, die mehr als 50 % über dessen Zeitwert liegt, ist diese nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes unzulässig.

  • Ablösezahlung
  • Ablösezahlungen sind nach Mietrecht zulässig.
  • Ablösezahlungen klären den Verbleib von Einrichtungsgegenständen zwischen Vor- und Nachmieter.
  • Bei Ablösezahlungen handelt es sich um Kaufverträge.
  • Höhe und Gegenstand der Ablöse sollten schriftlich, z.B. in einem Protokoll, festgehalten werden.
  • Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Wohneinrichtungen und somit einer Ablösezahlung gibt es nicht.
  • Ablösevereinbarungen sollten in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Ein Kleiderschrank, welcher defekte Türen aufweist, kann nicht gegen eine hohe Ablösezahlung getauscht werden.

Abstandszahlung WG: Was ist erlaubt?

Abstandszahlungen in einer Wohngemeinschaft sind ebenfalls nicht erlaubt. Anders sieht es mit Ablösezahlungen aus. Zieht ein WG-Bewohner aus seinem Zimmer aus und möchte an seinen Folge-Bewohner diverse Einrichtungsgegenstände gegen eine Geldzahlung übergeben, so ist das erlaubt. Allerdings müssen beide Parteien der Ablösezahlung zustimmen.

Leider passiert es nicht selten, dass ausziehende WG-Bewohner mit einer Ablösezahlung versuchen, einen kleinen Gewinn für sich zu erzielen und selbstverständlich auf die Kosten des neuen Mitbewohners. Bevor Sie einer Ablösezahlung zustimmen, nehmen Sie einfach die Einrichtungsgegenstände genauer unter die Lupe und schätzen Sie den tatsächlichen Wert ab.

Abstandszahlung Wohnung: Woran halten?

Eine Abstandszahlung für eine Wohnung zu bezahlen damit der Vormieter rechtzeitig auszieht, ist nicht mehr erlaubt. Ablösezahlungen gehören hingegen weiterhin zum Alltag vieler Wohnungssuchender. Bei Ablösezahlungen handelt es sich um eine Geldzahlung, die der Nachmieter an der Vormieter tätigt und dafür Einbauten oder Möbel erhält.

Grundsätzlich kann Der Mietervom Vermieter eine Ablösezahlung verlangen für alle Investitionen, die er in den letzten 20 Jahren getätigt hat und damit der Wert der Wohnung nachhaltig gesteigert wurde. Zwischen Vormieter und Nachmieter können nur Ablösevereinbarungen über Mobiliar und Einbauten getroffen werden

  • Ablösezahlung vom Nachmieter an Vormieter
  • Einbauküche
  • Einbauschränke
  • Möbel (Sofa, Bett, Kommode)
  • Elektrogeräte (Spülmaschine, Waschmaschine)

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Abstandszahlung Küche: Höhe gerechtfertigt?

Für den früheren Auszug darf der Vormieter keine Abstandszahlung verlangen. Möchte der Vormieter aber seine Möbel an den Nachmieter weiterverkaufen, so wird ihm diese Vorgehensweise erlaubt. Dabei muss der Vormieter bestimmte Regeln beachten. Unter anderem darf die Höhe der Ablöse nicht mehr als 50 % über dem Zeitwert der Einrichtungsgegenstände liegen.

Oftmals wird jedoch der Wert des Inventars gerne überschätzt, wovon die Einbauküchen nicht ausgenommen sind. Wer jedoch seine Küche an den Nachmieter verkaufen will, muss beachten, dass bereits nach dem Einbau die Küche rund 24 % an Wert verliert. Mit jedem weiteren Jahr verliert die Küche rund 4 % an Wert. Eine Küche gilt übrigens nach 25 Jahren als verbraucht und ist somit wertlos.

  • Ablösezahlung Küche
  • Wucherpreise sind nicht akzeptabel.
  • Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen.
  • Ablösezahlung für Küche darf nicht mehr als 50 % über ihrem Zeitwert liegen.

Abstandszahlung Vertrag: Gibt es so etwas?

Abstandszahlungen sind laut Mietrecht nicht zulässig, sodass auch kein Bedarf nach einem Abstandszahlung Vertrag gegeben ist. Verträge für Ablösezahlungen sind jedoch weiterhin aktuell und bei der Anfertigung sollten bestimmte Punkte beachtet werden.

Generell geht bei einer Ablösevereinbarung nur das Recht auf Eigentum über. Die Einrichtungsgegenstände wie Küche, Sofa oder Waschmaschine verbleiben weiterhin in der jeweiligen Wohnung. Da bei Ablösevereinbarungen meistens gebrauchte Objekte Den/die Besitzer/in wechseln, sollte der Zustand des Inventars ausführlich festgehalten werden. Dazu eignet sich die Anfertigung eines schriftlichen Dokuments.

  • Ablösevereinbarung Vertrag
  • Ablösevereinbarung ist ein Kaufvertrag.
  • Persönliche Daten sowohl vom Vor- als auch Nachmieter.
  • Genaue Beschreibung der Objekte und der Wohnung.
  • Gegebenenfalls einen Gewährleistungsausschluss einfügen.
  • Anfertigung des Vertrags in doppelter Ausführung.
  • Beide Parteien müssen die Dokumente unterschreiben.
  • Anwendbares Recht: Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB

Abstandszahlung Vorlage: Besser schriftlich alles festhalten!

Ablösevereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter für ein Objekt sollten am besten immer schriftlich festgehalten werden. Dadurch können Streitigkeiten zwischen Vor- und Nachmieter vermieden werden. Wie sollte aber eine Ablösevereinbarung aussehen? Welche Punkte sollten unbedingt festgehalten werden?

Ablösevereinbarung

zwischen

Name des Vormieters xxx
Anschrift des Vormieters xxx
Kontakt (E-Mail, Telefon) xxx

im folgenden Verkäufer, und

Name des Nachmieters xxx
Anschrift des Nachmietersxxx

im folgenden Käufer

schließen folgenden Vertrag:

§ 1
Vertragsgegenstand

Folgende Objekte sollen in das Eigentum übergehen:

Gründe für Mietminderung
Objekt Preis Notiz
…………… ………………… € ………………………
………………… ………………… € ………………………

Gesamtpreis: …………… Euro.

§ 2
Zahlungsmodalitäten

1 Der Gesamtbetrag des Gegenstandes ist: ………. Euro.

2 Der Käufer verpflichtet sich den Betrag bis zum ……….. zu zahlen.

3 Der Gesamtbetrag wird per Überweisung auf folgendes Konto überwiesen:

Kontoinhaber……….
IBAN ……………
BIC…………….

4 Dem Käufer wird es nachgelassen, den Kaufpreis in………. monatlichen Raten jeweils zum 1. des Monats, beginnend zum ………. zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rate mehr als eine Woche in Verzug ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig.

§ 3
Weitere Bestimmungen

1. Die Kaufgegenstände befinden sich in der Wohnung …….(Adresse).

2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände in der Wohnung verbleiben.

3. Der Verkäufer weist darauf hin, dass er die Kaufgegenstände in die Wohnung eingebracht hat und er gegenüber Dem/r Vermieter/in der Wohnung zur Entfernung der Gegenstände und zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Der Käufer übernimmt diese Verpflichtung.

4. Das Eigentum an den Kaufgegenständen geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

5. Diese Vereinbarung ist aufschiebend bedingt und wird erst wirksam, wenn der Mietvertrag über die genannte Wohnung mit dem Käufer zustande kommt.

……………………

Ort/Datum

………………………… …………………………

Unterschrift des Verkäufers; Unterschrift des Käufers

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