Einspeisevertrag für PV-Anlage Pflicht, oder nicht?

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Einspeisevertrag für Photovoltaikanlagen

Der Abschluss eines Einspeisevertrags ist nicht Pflicht, aber kann dennoch eine Vielzahl von Chancen bieten. Der Vertrag regelt die Bedingungen und Preise für die Einspeisung von selbst produziertem Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz. Trotz der Freiheit, den erzeugten Strom nicht ins Netz einspeisen zu müssen, kann eine Entscheidung für einen solchen Vertrag finanzielle und ökologische Vorteile mit sich bringen.

Was ist ein Einspeisevertrag?

Der Einspeisevertrag ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einem Energieerzeuger, in der Regel von erneuerbaren Energien, und einem Netzbetreiber. Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen für die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz. Dazu gehören Vertragsdetails über die Menge des eingespeisten Stroms, des Zeitraums, der Vergütung und technischer Anforderungen.

Prozess der Einspeisung

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Installation der PV- Anlage
Die Photovoltaikanlage wird auf dem Gebäude bzw. Grundstück des Besitzers installiert.

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Produktion von eigenem Strom
Die Anlage produziert nun Strom aus erneuerbaren Energien

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Abschluss des Einspeisevertrags
Der Besitzer der Anlage und der Energieabnehmer, oft der Netztbetreiber der Region, schließen einen Einspeisevertrag ab. In diesem Vertrag wird geregelt, dass der überschüssige Strom, der nicht vom Besitzer selbst verbraucht wird, in das Stromnetz des Abnehmers eingespeist wird.

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Einspeisung in das Stromnetz des Abnehmers
Die Einspeisung erfolt. Der Besitzer der PV-Anlage erhält eine vertraglich festgelegte Vergütung

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb und Wartung des Stromnetzes verantwortlich. Dieser muss für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur sorgen. Je nach Region können es in Deutschland unterschiedliche Netzbetreiber geben.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

  • Aach (78267)
  • Aalen (73430–73434)
  • Abstatt (74232)
  • Abtsgmünd (73453)
  • Achberg (88147)
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Energiegemeinschaft / Energy sharing

Energiegemeinschaften beziehen sich darauf, dass überschüssige Solarenergie mit Nachbarn geteilt oder in Gemeinschaften gemeinsam genutzt wird. Laut dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung hat dies das Potenzial, bis zu 90% der deutschen Haushalte mit preisgünstigem Strom zu versorgen und zur Energiewende beizutragen.

Woher kommt die Vergütung?

Die Einspeisevergütung kann von staatlichen Stellen, Energieversorgungsunternehmen oder anderen Marktteilnehmern bezahlt werden. Die Höhe der Vergütung hängt oft von Faktoren wie der installierten Leistung der Anlage, der Technologie und den aktuellen Marktpreisen ab.

Tabelle Einspeisevergütung: Preisentwicklung 2021-2024
InbetriebnahmeBis 10 kWpBis 40 kWpBis 100 kWp
ab 01.08.20248,03 Cent6,94 Cent5,68 Cent
01.02.2024
bis 31.07.2024
8,11 Cent7,02 Cent5,74 Cent
01.01.2023
bis 31.12.2023
8,20 Cent7,10 Cent5,80 Cent
01.08.20226,23 Cent6,06 Cent4,74 Cent
01.07.20226,23 Cent6,06 Cent4,74 Cent
01.06.20226,34 Cent6,15 Cent4,81 Cent
01.05.20226,43 Cent6,25 Cent4,88 Cent
01.04.20226,53 Cent6,34 Cent4,96 Cent
01.03.20226,63 Cent6,44 Cent5,03 Cent
01.02.20226,73 Cent6,53 Cent5,11 Cent
01.01.20226,83 Cent6,63 Cent5,19 Cent
01.12.20216,93 Cent6,73 Cent5,27 Cent
01.11.20217,03 Cent6,83 Cent5,35 Cent
01.10.20217,14 Cent6,93 Cent5,43 Cent
01.09.20217,25 Cent7,04 Cent5,51 Cent
01.08.20217,36 Cent7,15 Cent5,60 Cent
01.07.20217,47 Cent7,25 Cent5,68 Cent
01.06.20217,58 Cent7,36 Cent5,77 Cent
01.05.20217,69 Cent7,47 Cent5,86 Cent

Die Tabelle wurde auf Basis das im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzes erstellt

Wann muss ich mich um den Einspeisevertrag kümmern?

6-8 Wochen vor der Installation ist empfehlenswert, um frühzeitig Vertragsbedingungen verhandeln, rechtliche Fragen klären, bei Bedarf zu versichern und den reibungslosen Betrieb der Anlage pünktlich sicherzustellen zu können. Der Vertrag ist erst dann aktiv, wenn die Anlage ans Netz angeschlossen und als "fertig" gemeldet ist.

Spätestens bei der Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage sollte der Vertrag mit dem Energieabnehmer deiner Wahl fix sein.

Was beinhaltet ein Einspeisevertrag für Photovoltaik?

  1. Vertragsgegenstand: Regelung über die Anlagennutzung
  2. Erzeugungsanlage: Details wie Leistung, Spannung, Inbetriebnahme Datum
  3. Technik und Betrieb: Verantwortung des Betreibers über die Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
  4. Messung durch den Betreiber oder einer dritten Person
  5. Vergütung und Abrechnung für eingespeiste Energie
  6. Störung & Unterbrechung: Der dadurch resultierende Unterbrechung von Vertragspflichten
  7. Zutrittsrecht für alle Beteiligten
  8. Eigenbedarf des Besitzers
  9. Laufzeit und Beendigung mit Grund/ ohne Grund & Fristen
  10. Datenaustausch und -Verarbeitung: Regelungen zum Umgang und Weitergabe
  11. Haftung: Regelungen. insbesondere bei Unterbrechungen der Anschlussnutzung

Ist der Einspeisevertrag Pflicht?

Sie können einen Einspeisevertrag mit einem Energieabnehmer abschließen, um Ihren erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Denn in Deutschland besteht keine generelle Pflicht zum Abschluss eines Einspeisevertrags für private Anlagenbetreiber von Solaranlagen.

Keine generelle Pflicht zum Einspeisevertrag

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Solarzellen und Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung über einen längeren Zeitraum gemäß den festgelegten EEG-Sätzen, selbst wenn kein Einspeisevertrag abgeschlossen wird. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ins Netz aufzunehmen.

Wenn der Strom nur für Eigenverbrauch genutzt wird, kann unter der Eigenverbrauchsregelung profitiert und EEG-Förderung dennoch erhalten werden.

Für die Teilnahme an manchen Photovoltaik-Förderprogrammen ist jedoch ein Einspeisevertrag erforderlich. Darüber hinaus kann es regionale oder lokale Vorschriften geben, die den Abschluss eines Einspeisevertrags empfehlen. Dies kann je nach Netzbetreiber und den jeweiligen Netzanschlussbedingungen variieren.

  • in Deutschland keine Pflicht
  • EEG garantiert feste Vergütung
  • manchmal notwendige Voraussetzung für Förderungen

Was ist wenn der Netzbetreiber auf den Abschluss eines Einspeisevertrags besteht?

Dann können Sie auf die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verweisen. Ein Einspeisevertrag zwischen Stromerzeuger und Netzbetreiber ist gesetzlich nicht notwendig!

Vorteile durch den Einspeisevertrag?

Einspeiseverträge bieten für den Stromerzeuger in einigen Fällen bessere Konditionen, da sie spezifische Vereinbarungen über die Dauer und die Bedingungen der Stromabnahme festlegen können, die über die allgemeinen EEG-Bestimmungen hinausgehen.

Profit durch Einspeisevertrag

Ein Einspeisevertrag für PV-Anlagen kann dem Stromerzeuger mehr Flexibilität bieten. Das könnte individuelle Bedürfnisse wie flexible Zahlungsbedingungen oder zusätzliche Dienstleistungen beinhalten.

Langfristige Einspeiseverträge fördern die Planungssicherheit.

Achtung vor Extra Klauseln von Netzbetreibern Nach dem Einlassen auf einen Vertrag mit Netzbetreibern können Klauseln enthalten sein, die über die Bestimmungen des EEG hinausgehen und den Anlagenbetreiber benachteiligen können. Es ist wichtig, solche Verträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um unzumutbare Klauseln zu vermeiden.

  • Langfristige Einnahmequelle: feste Vergütung für den Stromerzeuger über einen längeren Zeitraum
  • Stabilität des Energiemarktes durch langfristige Verträge
  • Dezentralisierung: Diversifizierung der Energieerzeugung & Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wird reduziert
  • Verbesserung der Netzstabilität: Netzbetreiber können Flexibilität in das Stromnetzes einbringen
  • Nachhaltigkeit: Der dadurch resultierende Anreiz für Investitionen fördert die erneuerbaren Energien
  • Zugang zu erneuerbaren Energien: Stromerzeuger fördert den Schutz der Umwelt

Einspeisevertrag: Herausforderungen

Der Einspeisevertrag für die PV-Anlage bietet auch einige Herausforderungen. Dabei muss beachtet werden, dass es auf die individuellen Vertragsbedingungen und Tarife ankommt, wie sehr und ob sich der Einspeisevertrag lohnt.

  • Abhängigkeit vom Netzbetreiber
  • Risiko bei stark schwankenden Strommarktpreisen
  • Wenig Verhandlungsmacht
  • Bürokratie: Die Verwaltung eines Einspeisevertrags stellt zusätzlichen administrativen Aufwand dar.

Was ist, wenn ich meinen Strom nicht einspeise?

Eigenverbrauch optimieren ohne Einspeisung

Strom, der nicht eingespeist wird, geht verloren, sofern dieser nicht verbraucht wird. Diese ungenutzte Energie ist jedoch eine wertvolle Ressource, welche gut genutzt werden sollte. Durch folgende Möglichkeiten kann die eigene Energienutzung optimiert werden, um Strom effizient zu verwalten.

Mit Eigenverbrauchsoptimierungssysteme kann der Stromverbrauch im Haushalt überwacht werden und der Zeitpunkt des Verbrauchs zu dem Zeitpunkt, wo der selbst erzeugte Strom genutzt wird, gesteuert werden. Sie können zum Beispiel Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler einschalten, wenn ausreichend Solarstrom verfügbar ist.

Dazu gehören auch beispielsweise Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder die Warmwasserbereitung, bei die Geräte dann betrieben werden, wenn selbst erzeugter Strom im Überschuss zur Verfügung steht.

Der Photovoltaik Speicher ist eine Möglichkeit, ungenutzte Energie zu speichern und den Eigenverbrauch des produzierten Stroms im Haushalt zu erhöhen.

Lohnt sich ein Einspeisevertrag?

Ja! Der Einspeisevertrag kann sich lohnen, weil...

  • Das EEG bietet bereits eine feste Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Deutschland hat bereits seit Jahren umfangreiche Förderprogramme eingeführt, die den Ausbau von erneuerbaren Energiequellen vorantreiben.
  • Der Markt für Einspeisung ist dynamisch und vielversprechend. Die Entwicklung neuer Technologien und ein zunehmendes Bewusstsein für Umweltfragen treiben diesen Trend weiter voran.
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