Zu den gängigen Fördermitteln zählen die Einspeisevergütung, zinsverbilligte Kredite, Zuschüsse von Energieversorgern, Anschaffungshilfen sowie die Übernahme von Erstberatungskosten.

Photovoltaik Förderung

Die Photovoltaik Förderung soll den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland vorantreiben. Dabei richten sich die Maßnahmen sowohl an private Haushalte als auch an Unternehmen, Landwirte und Kommunen. Gefördert werden sowohl die Installation einer neuen PV-Anlage als auch deren laufender Betrieb.

Was wird gefördert?

  • die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage;
  • der Betrieb der Anlage.

Fördermittel im Überblick

  • Einspeisevergütung nach EEG;
  • Nullsteuersatz (0 % MwSt.) auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp;
  • zinsverbilligte Kredite der KfW (Programm 270);
  • Zuschüsse von Energieversorgern;
  • Anschaffungshilfen einzelner Bundesländer und Kommunen;
  • Übernahme von Erstberatungskosten.

KfW Förderung Photovoltaik

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) trägt die bundesweite Förderung von Photovoltaik Anlagen mit dem Produkt Erneuerbare Energien – Standard (270). Der Kredit richtet sich an Betreiber, die Strom mit einer PV-Anlage erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen möchten.

Finanzierung und Konditionen

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden finanziert;
  • Maximum: 50 Millionen € pro Vorhaben;
  • effektiver Jahreszins Stand Mai 2026: rund 3,7 % bis 11,6 % – abhängig von Bonität, Besicherung und Laufzeit;
  • für PV-Aufdachanlagen und Batteriespeicher PV-Aufdach gelten gesonderte, günstigere Konditionen;
  • die genauen Konditionen werden mit der Hausbank vereinbart.

Voraussetzungen

  • die Photovoltaik Anlage muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein;
  • der Antrag muss vor dem Erwerb oder der Erweiterung der Anlage gestellt werden;
  • die Anlage darf nicht ausschließlich zur Stromerzeugung für Zwecke der reinen Speicherung dienen.

Fördergegenstand

Abgedeckt sind die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaik Anlagen, einschließlich der dazugehörigen Kosten für Planung und Installation.

Nicht förderfähig sind:

  • gebrauchte Anlagen, die länger als 12 Monate am Netz sind;
  • modernisierte Anlagen, die bereits von der KfW gefördert wurden;
  • Investitionen in fossile Brennstoffe;
  • Treuhandkonstruktionen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • private und öffentliche Unternehmen (in- und ausländisch);
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts;
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller;
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine;
  • Freiberufler und Landwirte.

Nicht antragsberechtigt

Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie die Kommunen sind von der Förderung durch die KfW ausgeschlossen.

Weitere Kreditinstitutionen

Nebst der KfW Förderung Photovoltaik bieten auch andere Kreditinstitutionen wie die Umweltbank oder die Hausbank Finanzierungen für Solaranlagen an. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich in jedem Fall.
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Photovoltaik Förderung: Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Bestandteil der Photovoltaik Förderung und wird im EEG geregelt. Der Netzbetreiber zahlt dem Anlagenbetreiber einen festgelegten Vergütungssatz für jede Kilowattstunde überschüssigen Solarstroms, der ins Netz eingespeist wird. Die Vergütung ist für 20 Jahre garantiert.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt ab von:

  1. der Größe der Anlage;
  2. dem Installationszeitpunkt;
  3. der Höhe des Eigenverbrauchs;
  4. der Art und dem Ort der PV-Anlage.

Die Entwicklung der Einspeisevergütung seit 2004

Betrug die Photovoltaik Förderung im Sinne der Einspeisevergütung im Jahr 2004 für private Einfamilienhäuser mit Hausdachanlagen bis zu 10 kWp noch knapp 60 Cent, so liegt sie für neue Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, nur noch bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde (Teileinspeisung). Seit 2024 sinkt der Satz nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich um rund 1 %; zum 1. August 2026 ist die nächste Absenkung vorgesehen.

Jahr (Inbetriebnahme, Anlage bis 10 kWp) Einspeisevergütung (Ct./kWh)
2004 57,40
2010 39,14
2015 12,56
2020 8,32
2022 6,83
2024 (ab Aug.) 8,03
2025 (ab Aug.) 7,86
2026 (Feb. bis Juli) 7,78

Für reine Volleinspeisungsanlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung im gleichen Zeitraum bei 12,34 Ct./kWh; für den Leistungsanteil zwischen 10 und 40 kWp werden 6,73 Ct./kWh (Teileinspeisung) bzw. 10,35 Ct./kWh (Volleinspeisung) gezahlt.

Da der durchschnittliche Strompreis für Haushalte 2026 bei rund 37 Cent pro kWh liegt – und in der Grundversorgung sogar bei mehr als 42 Cent – ist es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, den selbst erzeugten Strom so weit wie möglich für den Eigenverbrauch zu nutzen. Mit dem Online-Tool PVGIS lässt sich der zu erwartende Ertrag einer PV-Anlage vorab berechnen.

Solarspitzen-Gesetz seit 25. Februar 2025

Neue PV-Anlagen erhalten in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr; die entgangenen Mengen werden allerdings am Ende der 20-jährigen Vergütungsdauer nachgeholt. Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen zudem nur bis zu 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Betreiber von Bestandsanlagen können freiwillig in die neuen Regeln wechseln und erhalten dafür einen Vergütungsaufschlag von 0,6 Ct./kWh.

Nullsteuersatz: 0 % MwSt. auf Photovoltaik

Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Privatwohnungen und öffentlichen Gebäuden. Stand Mai 2026 ist diese Regelung unverändert in Kraft und nicht zeitlich befristet.

Der Nullsteuersatz umfasst Solarmodule, Wechselrichter, Montage, Netzanschluss sowie zugehörige Batteriespeicher, sofern diese gemeinsam mit der PV-Anlage geliefert werden. Käuferinnen und Käufer zahlen den Netto-Preis und müssen die Mehrwertsteuer nicht mehr beim Finanzamt zurückholen.

Spürbare Ersparnis

Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher zu rund 20.000 € brutto entspricht der Nullsteuersatz einer Ersparnis von etwa 3.200 € gegenüber dem regulären Steuersatz von 19 %.

BAFA Förderung Photovoltaik?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konzentriert seine Fördermittel auf Heizungsanlagen mit erneuerbarer Wärme. Gefördert werden insbesondere die Installation von Wärmepumpenanlagen sowie Biomasseanlagen. Die Zuschüsse für den Heizungstausch werden seit 2024 über die KfW (Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen") ausgezahlt.

Im Bereich Solar fördert das BAFA ausschließlich Solarthermieanlagen. Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung werden vom BAFA nicht gefördert. Auch das kurzlebige Programm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos" – im September 2023 binnen eines Tages ausgeschöpft – wurde nicht neu aufgelegt und ist Stand Mai 2026 endgültig eingestellt.

Photovoltaik Speicher Förderung

Ein Photovoltaik Speicher erhöht den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms von rund 25 % auf bis zu 50 %. Damit verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage erheblich, insbesondere angesichts gesunkener Einspeisevergütungen.

Im Rahmen der Bundesförderung wurden bis Ende 2018 rund 32.500 Solarstromspeicher in Höhe von rund 700 Millionen € gefördert. Danach endete die bundesweite Förderung.

Regionale Förderung weiterhin möglich

Obwohl die bundesweite Förderung für Photovoltaik Speicher ausgelaufen ist, bieten viele Bundesländer und einzelne Städte weiterhin eigene Zuschussprogramme an. Ein Blick auf die regionalen Angebote lohnt sich.

Förderung Photovoltaik: Bundesländer im Überblick

Neben der bundesweiten KfW-Förderung gibt es in einigen Bundesländern noch eigene Programme für Photovoltaikanlagen und Speicher. Die Landschaft ist allerdings stark in Bewegung: Zwischen 2023 und 2026 wurden viele Länderprogramme ausgesetzt, ersetzt oder eingestellt – die folgende Übersicht spiegelt den Stand Mai 2026 wider.

Bundesland Photovoltaik Förderung (Stand Mai 2026)
NRW progres.nrw – seit Anfang 2026 ohne landesweite Förderung für private Dach-PV, Fokus auf Agri-PV, BIPV, Mehrfamilienhäuser und Ladeinfrastruktur
Hessen Energetische Förderung HEG – Zuschüsse für Speicher in Verbindung mit Neuanlagen
Bayern 10.000-Häuser-Programm ausgelaufen – aktuell keine landesweite PV-Speicher-Förderung, vereinzelt kommunale Programme
Niedersachsen Speicherförderung Niedersachsen ausgelaufen, vereinzelt kommunale Zuschüsse
Sachsen Förderrichtlinie Speicher („FRL Speicher") – Zuschuss für Stromspeicher in Verbindung mit Neu-PV
Baden-Württemberg „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" eingestellt; BW-e-Solar-Gutschein noch verfügbar
Berlin SolarPLUS (Nachfolger von EnergiespeicherPLUS) – seit Januar 2026 mit Pauschalen für Anlagen auf Einfamilienhäusern, Speicher und denkmalverträgliche Lösungen
Rheinland-Pfalz Solarspeicher-Programm derzeit ausgesetzt
Thüringen Solar Invest seit Ende 2022 eingestellt – aktuell kein landeseigenes PV-Programm, Neuauflage in Diskussion
Brandenburg „1.000 Speicher"-Programm ausgelaufen, einige kommunale Programme aktiv
Sachsen-Anhalt Stromspeicher-Förderung für PV-Dachanlagen – Antragstellung weiterhin ausgesetzt
Saarland keine landeseigene PV-Förderung
Bremen keine speziellen Förderprogramme
Hamburg „Erneuerbare Wärme" – Solar nur als Teil eines Heizungspakets förderfähig
Mecklenburg-Vorpommern keine speziellen Förderprogramme
Schleswig-Holstein Klimaschutz-Förderprogramm ausgelaufen; vereinzelt kommunale Zuschüsse

Kommunale Zuschüsse nicht vergessen

Da viele Bundesländer ihre PV-Förderung zurückgefahren haben, sind Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren in die Lücke gesprungen. Köln, Bonn, München oder Hamburg etwa haben eigene Zuschussprogramme aufgelegt. Ein Blick auf die Website der jeweiligen Stadtwerke oder Klimaschutzagentur lohnt sich vor jedem PV-Projekt.

Damit der selbst erzeugte Solarstrom korrekt abgerechnet werden kann, benötigen Anlagenbetreiber einen Zweirichtungszähler, der sowohl den eingespeisten als auch den bezogenen Strom erfasst.

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