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Wo & wann Sie einen Nachmieter suchen sollten

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Blauer Umzugskarton mit Flügeln und Mietvertrag für den Nachmieter

Die Suche nach der neuen Wohnung ist ein langer Prozess: Um am Ende nicht ganz ohne Wohnung dazustehen, wird oft bereits vor der Kündigung der aktuellen Wohnung damit angefangen. Das kann aber dazu führen, dass doppelt gezahlt werden muss. Die Lösung? Eine/einen Nachmieter/in finden und vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen. Unter welchen Umständen das möglich ist und was Sie dabei genau beachten sollten, erfahren Sie hier! Außerdem: Das Wichtigste zur Übergabevereinbarung mit dem/der Nachmieter/in inklusive Muster.

Wann sollten Sie als Mieter/in eine/n Nachmieter/in suchen?

Gehen wir von folgender Situation aus: Sie fangen einen Job in einer neuen Gegend an, haben eine günstigere Wohnung gefunden oder sind auf der Suche nach einem größeren Wohnraum und wollen deshalb Ihr Mietverhältnis beenden. Um während der nächsten drei Monaten - der üblichen Kündigungsfrist - nicht an beiden Stellen Miete zahlen zu müssen, möchten Sie das Mietverhältnis vorzeitig aufheben und deshalb eine/n Nachmieter/in suchen. Wie geht das?

Eine/n Nachmieter/in suchen und dem/der Vermieter/in eine/n Nachmieter/in vorschlagen, können Sie grundsätzlich nur, wenn im Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthalten ist. Das kommt in nur seltenen Fällen vor, obwohl der/die Vermieter/in grundsätzlich davon profitieren würde, wenn sich der/die Mieter/in selbst um das Nachmieter/in Suchen kümmerte. Auf jeden Fall besteht ohne eine solche Klausel kein gesetzlicher Anspruch auf die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch das Nachmieter/in vorschlagen.

Echte vs. Unechte Nachmieterklausel Bei einer echten Nachmieterklausel kümmert sich der/die Mieter/in um das Nachmieter/in Suchen, ohne dass der/die Vermieter/in Einfluss nimmt. Hat der/die Mieter/in der Wohnung Maßnahmen zur Wertsteigerung der Mietsache ergriffen, kann er so zum Beispiel eine Abstandszahlung mit dem/der Nachmieter/in vereinbaren. Bei einer unechten Klausel hingegen ist der/die Vermieter/in nicht dazu verpflichtet, den vorgeschlagenen Nachmieter/in zu akzeptieren. Das heißt, er kann frei entscheiden, wem er die Wohnung überlassen möchte.

Ausnahmen der Nachmieterklausel: Nachmieter/in Vorschlagen möglich

Trotzdem gibt es Ausnahmen, die das Nachmieter/in Suchen ermöglichen, nämlich wenn es für den/die Mieter/in unzumutbar wäre, länger an den Vertrag gebunden zu sein. Unter folgenden Umständen trifft die Ausnahme zu beziehungsweise nicht zu:

  • Bei einem berufsbedingten Umzug an einen anderen Wohnort
  • Bei einem Umzug ins Alters- oder Pflegeheim
  • Wenn die aktuelle Wohnung aufgrund Heirat oder Familiennachwuchs zu klein wird
  • Bei einem Umzug in eine günstigere Wohnung
  • Bei einem Umzug in eine verkehrsgünstigere Wohnung
  • Bei einem Umzug in die eigenen vier Wände
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Nachmieter/in gesucht? Tipps & wo Sie suchen können

Sie sind auf der Suche nach einem/einer Nachmieter/in? Am wahrscheinlich einfachsten lassen Sich Nachmieter/innen finden, indem Sie bei Familie, Freunden und Bekannten nachfragen. Denn bei einer solchen Art von Nachmieter/in können Sie in der Regel einfacher sichergehen, dass die Person vertrauenswürdig ist und damit auch für den/die Vermieter/in geeignet. Andere Möglichkeiten, um eine/n Nachmieter/in finden zu können, sind:

  1. Treten Sie einer entsprechenden Facebook-Gruppe bei und verfassen Sie einen Post zum Thema Nachmieter/in gesucht.
  2. Nutzen Sie Online-Portale wie zum Beispiel Immobilienscout.de oder Wohnungsbörse.net oder immonet.de, wo Sie kostenlos inserieren und Nachmieter/innen finden können.
  3. Auch die Ebay Kleinanzeigen sind kostenlos und könnten Ihnen bei der Suche nach einem/einer Nachmieter helfen.

Übergabevereinbarung Nachmieter/in Muster

Blatt Papier mit Stift

Haben Sie eine/n Nachmieter/in gefunden, ist das für Sie als Mieter/in die wahrscheinlich beste Gelegenheit, um die Wohnungsübergabe stressfrei zu gestalten. Dem/der Nachmieter/in können Sie nämlich eventuell Schönheitsreparaturen überlassen und ebenfalls können Sie Ablöse für die neu eingebaute Küche oder Möbel erhalten, die Sie nicht mitnehmen werden.

Das hat auch für den/die Nachmieter/in Vorteile, denn so können Wände gleich nach dem eigenen Geschmack gestrichen werden und Möbel müssen nicht selbst angeschafft werden. Anbei unser Übergabeprotokoll PDF zum Herunterladen, damit Sie den Ein- und Auszug so organisiert wie möglich abwickeln können.

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Übergabeprotokoll PDF

Hier können Sie sich das Übergabeprotokoll für die Wohnung oder das Gewerbe als PDF herunterladen:

Übergabeprotokoll  PDF

Übergabeprotokoll PDF

Hier können Sie sich das Übergabeprotokoll für die Wohnung oder das Gewerbe als PDF herunterladen:

Übergabeprotokoll  PDF

Um Probleme im Nachhinein zu vermeiden, ist alternativ ebenfalls eine schriftliche Übergabevereinbarung möglich, in der alle Regelungen und Pflichten zur Übernahme der Wohnung schriftlich übernommen werden.

Für die Festlegung der Regelungen muss der/die Vermieter/in nicht beteiligt sein, das heißt, Mieter/in und Nachmieter/in können diese selbstständig bestimmen. Aber: Der/die Vermieter/in kann in Bezug auf die mietvertraglichen Pflichten nicht einfach auf den/die Nachmieter/in verwiesen werden. Das geht nur, wenn der/die Vermieter/in die Übergabevereinbarung zwischen Mieter/in und Nachmieter/in genehmigt und sich dazu einverstanden erklärt hat!

Anbei erhalten Sie ein Übergabevereinbarung Nachmieter/in Muster, an dem Sie sich für die Erstellung Ihrer eigenen Übergabevereinbarung orientieren können.

Übergabevereinbarung Nachmieter/in Muster

Mietsache
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort: __________________________________

Vormieter/in
Vorname, Name, künftige Anschrift: _______________________________

Nachmieter/in
Vorname, Name, bisherige Anschrift: ______________________________

Vorbehaltlich eines gültigen Mietvertrages vereinbaren wir Folgendes (zutreffende Aussage ankreuzen oder mit anderen ergänzen):

⃞  Der/die Nachmieter/in übernimmt nachfolgende Ausstattung:
⃞  Tisch  ⃞  Stuhl)  ⃞  Schreibtisch
⃞  Schrank  ⃞  Regal  ⃞  Bett und Matratze
⃞  Sonstige Möbel
⃞  Pantry Küche (Herd, Geschirrspüler, Kühlschrank, Schrank)
⃞  Einbauküche (Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank, Schränke)

Der/die Nachmieter/in verpflichtet sich, die Wohnung bei Auszug im ursprünglichen Zustand an den/die Vermieter/in zu übergeben. Der/die Vermieter/in haftet nicht für die vorgenannten Gegenstände.

Außerdem vereinbaren wir betreffend des Zustandes der Wohnung Folgendes: (z. B Übernahme der sämtlichen Renovierungspflichten aus dem Mietvertrag des Vormieters/der Vormieterin) _________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________

Ort, Datum: xxx

Unterschrift Vormieter/in: __________________________________

Unterschrift Nachmieter/in:__________________________________

Muss Vermieter/in den/die Nachmieter/in akzeptieren?

Einfach gesagt: Nein. Beim Nachmieter/in Suchen ist es nämlich notwendig, darauf zu achten, dass der/die vorgeschlagene Nachmieter/in geeignet ist. Was unter dem Begriff "geeignet" zu verstehen ist, ist vom Einzelfall abhängig. Klar ist aber, dass der/die Vermieter/in dem/der der/die Nachmieter/in nur aus gewichtigen Gründen und nicht nur aufgrund persönlicher Abneigungen ablehnen darf. Ein wichtiger Faktor bei der Einschätzung ist, ob der/die Nachmieter/in die von dem/der Vermieter/in geforderte Miete bezahlen kann.

Sie fragen sich vielleicht: Wie viele Nachmieter/innen darf der/die Vermieter/in ablehnen? Die Ansicht, dass der/die Vermieter/in bei Gestellung von drei Nachmieter/innen eine/n davon akzeptieren muss, ist rechtlich nicht begründet. Ist also aus gewichtigen Gründen ein/e Nachmieter/in nicht geeignet, spielt die Anzahl vorgeschlagener Personen keine Rolle.

Auch wenn der/die vorgeschlagene Nachmieter/in geeignet ist, muss der/die Vermieter/in diesen nicht akzeptieren. In einem solchen Fall muss aber der/die Mieter/in ab dem Zeitpunkt, an dem der/die geeignete angebotene Nachmieter/in die Wohnung übernehmen könnte, keine Miete mehr zahlen und sich auch nicht weiter um die Suche eines/einer weiteren Nachmieters/Nachmieterin kümmern.

Nachmieter/in Prüfung durch Vermieter/in

Blatt Papier mit Lupe

Die Überlegungsfrist des Vermieters/der Vermieterin, um den/die vorgeschlagene/n Nachmieter/in zu überprüfen, liegt zwischen eins bis drei Monaten. Um die Eignung eines Nachmieters/einer Nachmieterin zu überprüfen, kann mit anbei dargelegten Punkten gerechnet werden. Wenn Sie also als Mieter/in eine/n Nachmieter/in vorschlagen, müssen diese Kriterien erfüllt werden.

  1. Der/die Mieter/in muss dem/der Vermieter/in den/die potenzielle/n Nachmieter/in vorstellen und ihm/ihr Unterlagen übergeben
  2. Der/die Vermieter/in kann bei dem/der potenziellen Nachmieter/in eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder andere Unterlagen einer gängigen Wohnungsbewerbung anfordern
  3. Es kann ein persönliches Gespräch durchgeführt und persönliche Unterlagen geprüft werden
  4. Die Überprüfung der Bonität und guten Solvenz des empfohlenen Kandidaten
  5. Kann der/die Nachmieter/in nahtlos in den Mietvertrag eintreten, sobald der/die Vormieter/in auszieht?
  6. Akzeptiert der/die Nachmieter/in die gleichen Bedingungen der Wohnung wie der/die Vormieter/in oder verlangt er eine günstigere Miete?

Nachmieter/in vorschlagen nicht möglich: Was sind die Alternativen?

Mann sitzt auf Daumen Hoch Symbol

In Ihrem Mietvertrag existiert keine Nachmieterklausel oder Ihre Umstände sind nicht unzumutbar, um eine vorzeitige Kündigung Ihres Mietverhältnisses zu erlauben? In diesem Fall bleibt Ihnen grundsätzlich nichts Weiteres übrig, als ordnungsgemäß Ihren Vertrag zu kündigen und, falls notwendig, an Ihrem aktuellen wie auch an Ihrem neuen Wohnort Miete zu zahlen.

Das heißt aber nicht, dass es keine Alternativen gibt, um rechtmäßig aus Ihrem Mietverhältnis zu kommen. Anbei einige Alternativen, mit denen Sie das Nachmieter/in Vorschlagen umgehen oder trotzdem erfolgreich durchsetzen können.

  1. Anfertigung eines Aufhebungsvertrages: Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie Ihren Mietvertrag vorzeitig beenden, ohne die Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Ist das Verhältnis zwischen Mieter/in und Vermieter/in gut, lassen sich vielleicht auch ohne eines solchen Vertrages die Interessen in Einklang bringen und das Vertragsverhältnis verfrüht beenden, ansonsten stellt sich das ohne Aufhebungsvertrag aber eher als schwierig dar. Achtung: Der/die Vermieter/in ist nicht dazu verpflichtet, einen solchen Vertrag abzuschließen.
  2. Untervermietung beantragen: Ist Ihr/e Vermieter/in nicht an einer vorzeitigen Beendigung Ihres Mietvertrages interessiert oder hat er/sie Ihre/n vorgeschlagene/n Nachmieter/in zu Recht abgelehnt, können Sie eine Untervermietung beantragen. Damit können Sie die Wohnung an eine Drittperson untervermieten und frühzeitig aus der Wohnung ausziehen, ohne dass Ihr Vertrag vorzeitig beendet werden muss. Achtung: Ein Untermietvertrag ist nur dann gültig, wenn der/die Hauptvermieter/in damit einverstanden ist.
  3. Einigung mit dem/der Vermieter/in: Auch ohne Nachmieterklausel oder Ausnahmefall können sich Mieter/innen und Vermieter/innen zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages einigen. Der/die Mieter/in kann zum Beispiel dem/der Vermieter/in vorschlagen, Suchanzeigen zu schalten und Besichtigungen für potenzielle Nachmieter/innen zu organisieren, um dem/der Vermieter/in Kosten, Zeit und möglicherweise auch Nerven zu sparen. Achtung: Akzeptieren muss der/die Vermieter/in den/die Nachmieter/in trotzdem nicht.

Nachmieter/in gefunden Umzug planen

Nachdem Sie eine/n Nachmieter/in gefunden haben, können Sie sich ganz auf den Rest Ihrer Umzugsplanung konzentrieren, denn jetzt steht dem Umzug nichts mehr im Weg! Zum Beispiel: Haben Sie bereits Angebote von verschiedenen Umzugsunternehmen eingeholt, laufende Abonnements gekündigt oder sich um die Strom- und Gasversorgung an Ihrem neuen Wohnort gekümmert? In folgendem Artikel erhalten Sie eine wertvolle Checkliste, um den Überblick nicht zu verlieren:

Umzugscheckliste PDF

In puncto Strom- und Gasversorgung helfen Ihnen unsere Energieanbieter gerne weiter. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten; schnell werden Sie damit das passende Angebot an Ihrem neuen Wohnort finden!

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