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Ab wann heizen? Die Heizperiode 2024 hat am ersten Oktober begonnen und dauert bis Ende April. Für Vermieter bedeutet das, dass sie ihren Mietern vor allem in dieser Zeit ermöglichen müssen, die Wohnung auf mindestens 20 bis 22 °C zu heizen. Obwohl die Preise für Erdgas und Heizöl gesunken sind, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Heizperiode in diesem Jahr deutlich günstiger wird. Warum das so ist und was Vermieter und Mieter zum Thema Heizen wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf die exakte Dauer der Heizperiode. Dennoch hat sich der Zeitraum zwischen Anfang Oktober bis Ende April als genereller Richtwert etabliert. Trotzdem kann es natürlich zu Änderungen in den Außentemperaturen kommen, die zu Abweichungen in der Heizperiode Deutschland führen können.
Ein häufiger Fall, in dem das vorkommt, sind die sogenannten Eisheiligen im Mai. Darunter versteht man einige Tage im Monat Mai, in denen die Temperaturen abrupt sinken und oft für Frostschäden an Pflanzen sorgen. Je nach Dauer der Eisheiligen kann es sich lohnen, die Heizung auch einige Tage außerhalb der Heizperiode anzuschalten, um nicht zu frieren.
Die Heizperiode 2024/25 wird nicht zwangsläufig günstiger, obwohl die Öl- und Gaspreise im Vergleich zu den letzten Jahren gesunken sind. Die Preissenkungen sind auf stabilisierte Gaslieferungen, gut gefüllte Gasspeicher und den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien zurückzuführen.
Ob die Heizperiode 2024 tatsächlich günstiger ausfallen wird, hängt nicht nur von den gesunkenen Rohstoffpreisen alleine ab, sondern viel mehr auch von den Wetterbedingungen, den steigenden Netzentgelten und der Erhöhung der CO2-Abgabe.
Die gesunkenen Öl- und Gaspreise nützen Ihnen wenig, wenn Sie in Ihrem bisherigen Tarif bleiben und nicht vergleichen. Viele alte Tarife und Grundversorger-Tarife haben immer noch deutlich höhere Gaspreise, so dass es sich in den meisten Fällen lohnt, den Tarif zu überprüfen und zu einer günstigeren Tarifalternative zu wechseln
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Egal, ob Sie eine Ölheizung, Gasheizung oder andere Heizungsart haben, wenn es um Mietwohnungen geht, spielt das richtige Heizen eine wichtige Rolle. Zum einen gibt es Pflichten, welche den Vermieter betreffen und zum anderen muss auch der Mieter Pflichten in Bezug auf die Heizperiode erfüllen.
Vermieter müssen dafür Sorge tragen, dass die Heizung in der vermieteten Wohnung während, aber in gewissen Umständen auch außerhalb der Heizperiode, funktioniert. Das heißt:
Sollte der Vermieter nicht für eine funktionsfähige Heizung sorgen, so haben Sie als Mieter die Möglichkeit, eine Mietminderung einzufordern. Die gesetzliche Grundlage für dieses Recht bildet der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Sollte ein Mangel an der Mietsache bestehen oder der Zustand des Objektes nicht vertragsgemäß sein, so können Mieter die Miete reduzieren. Der Umfang einer Mietminderung ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt.
Gibt es gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Raumtemperatur? Die angegebenen Werte sind als Richtwerte zu verstehen, denn gesetzliche Vorschriften gibt es keine. Es liegen aber verschiedene Gerichtsurteile zu Mietminderungen aufgrund von nicht funktionierenden Heizungsanlagen vor, an denen man sich orientieren kann. Zur Verfügung stehen auch Mietminderungstabellen, welche eine Vielzahl dieser Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Mängelbeschreibungen enthalten.
Obwohl die mietende Person während der Heizperiode grundsätzlich immer dann heizen darf, wann sie möchte, muss sie sicherstellen, dass die Wohnung durch das Heizen keinen Schaden nimmt. Schaden kann beispielsweise entstehen, wenn die Mietpartei ihre Wohnung während der Heizperiode nicht heizt und Schimmel entsteht. In diesem Fall muss der Mieter die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen!
Außerdem hat die mietende Person die Pflicht, den Vermieter zu kontaktieren, sollte die Heizung während der Heizperiode nicht richtig funktionieren. So kann potenzieller Schaden verhindert, sowie Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Wenn Sie in einem Eigenheim wohnen, sind Sie während der Heizperiode natürlich nicht an gesetzliche Regelungen gebunden. Jeder Hausbesitzende kann heizen, wann er möchte und so viel wie er möchte. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, nur dann zu heizen, wenn die Außentemperaturen so stark sinken, dass auch die Temperatur in den Innenräumen auf weniger als 18 °C sinken würde.
Ein richtiges Heizverhalten hat neben finanziellen und umweltschonenden Aspekten, insbesondere zwei weitere Vorteile für den Hausbesitzer:
Hausbesitzer sollten bereits vor Beginn der Heizperiode prüfen, ob die Heizungsanlage funktioniert. Tun Sie dies bereits im Spätsommer oder zumindest vor Beginn der Heizperiode mithilfe einer Fachkraft. Diese kann die Heizung warten und, wenn nötig, entsprechende Reparaturarbeiten vornehmen. Auf diese Weise verhindern Sie unnötig hohe Energiekosten oder sogar kalte Tage während der Heizperiode!
Alleine durch das richtige Heizen können Sie als Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung bzw. als Hauseigentümer Ihre Heizkosten senken.
Sie sollten trotz bestehender Heizperiode nur dann heizen, wenn es kalt ist und die Heizungsanlage nicht ständig ein- und ausschalten, um die Effizienz der Anlage nicht unnötig zu reduzieren.
Die Heizung sollte eingeschaltet werden, wenn die Außentemperatur unter 16 °C sinkt und es in den Räumen merklich kühler wird. Wohnräume sollten idealerweise eine Temperatur von 20 bis 22 °C haben, um Behaglichkeit zu gewährleisten und Schimmelbildung zu vermeiden. Besonders nachts oder bei starkem Temperaturabfall ist es ratsam, die Heizung frühzeitig einzuschalten.
Für Wohnräume wird empfohlen, die Heizung auf Stufe 3 zu stellen, was etwa 20 bis 22 °C entspricht. Damit wird eine angenehme Raumtemperatur bei gleichzeitig hoher Energieeffizienz erreicht. In weniger genutzten Räumen, wie z.B. Schlafzimmern, kann Stufe 2 ausreichend sein, was etwa 16 bis 18 Grad entspricht.
Beachten Sie, dass Stufe 5 nicht bedeutet, dass der Raum schneller warm wird, sondern nur, dass er auf eine höhere Temperatur geheizt wird.
In der Regel muss der Vermieter die Heizung einschalten, sobald die Außentemperatur dauerhaft unter 16 °C sinkt oder in der Wohnung weniger als 20 °C erreicht werden.
In vielen Mietverträgen und Ortssatzungen ist darüber hinaus festgelegt, dass während der Heizperiode in den Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 °C gewährleistet sein muss. In der Nacht ist in der Regel eine Absenkung der Temperatur auf 16 bis 18 °C zulässig.
Sollte es außerhalb der Heizperiode kälter werden, ist der Vermieter verpflichtet, die Heizung auch schon vorzeitig einzuschalten.
Bei 18 °C kann es ungemütlich werden und es besteht ein erhöhtes Risiko für Schimmelbildung, da zu kalte Räume die Feuchtigkeit schlechter regulieren. Für Schlafzimmer hingegen empfinden viele Menschen 16 bis 18 °C als angenehm und ausreichend zum Schlafen. Wenn Sie jedoch häufig in einem Raum arbeiten oder sich dort länger aufhalten, sind wärmere Temperaturen sinnvoll.
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