Ob beim Einzug oder Auszug: Ein Übergabeprotokoll sollte stets zwischen Mieter und Vermieter angefertigt werden, um den Zustand des Mietobjektes festzuhalten und so Streitigkeiten zu vermeiden. Es dokumentiert wichtige Details wie Schäden, Mängel und die Ausstattung der Wohnung. Dadurch haben beide Parteien eine klare Basis für ihre Ansprüche und Pflichten. Mit unserem kostenlosen Wohnungsübergabeprotokoll PDF zum Herunterladen haben Sie es besonders leicht.

Übergabeprotokoll Wohnung Muster

Ob Sie das Übergabeprotokoll selbstständig erstellen, indem Sie sich an den oben angeführten Inhaltspunkten halten oder es einfach herunterladen und ausdrucken, spielt keine große Rolle. Wichtig ist, dass das Wohnungsübergabeprotokoll die wichtigsten Daten festhält. Gerne können Sie sich dafür auch am folgenden Muster orientieren:

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

  1. Ein Übergabeprotokoll Wohnung ist ein schriftliches Dokument, das bei der Übergabe eines Mietobjektes angefertigt wird. Bei einem Mietobjekt kann es sich beispielsweise um eine Mietwohnung oder auch Mietshaus handeln.
  2. Es sollte, ganz gleich, ob es sich beim Ein- oder Auszug handelt, angefertigt werden. Damit wird verhindert, dass bei der Übergabe einer Wohnung oder Hauses etwas schief läuft.
  3. Es hilft den Zustand der Wohnung auf eine einfache Art und Weise festzuhalten. Mit einem Übergabeprotokoll Mietwohnung können eventuelle Streitigkeiten und Unstimmigkeiten hinsichtlich des Wohnungszustandes verhindert werden.

Übergabeprotokoll Wohnung: Bedeutung und Merkmale

Oftmals werden bei einer Besichtigung mögliche Schäden und Mängel übersehen, da das Mietobjekt noch bewohnt wird und sich in einem möblierten Zustand befindet. Ein Übergabeprotokoll wird deshalb als ein wichtiges Instrument bei einer Wohnungs- oder Hausübergabe angesehen, da damit zuvor übersehene Mängel noch im Übergabeprotokoll festgehalten werden können. Folgendes sollten Sie beachten:

Um dessen Wichtigkeit zu verstehen, stellen wir ein Beispiel aus der Praxis dar:

Braucht man wirklich ein Übergabeprotokoll?

Wie im Szenario oben beschrieben, können schon Kleinigkeiten zu einem Streitgrund führen. Und auch wenn das Beispiel oben nur hypothetisch ist, so gibt es diese Szenarien durchaus auch in der Realität. Im Jahr 2022 landeten laut dem Deutschen Mieterbund 182.612 Streitigkeiten, die das Mietrecht betrafen, vor Gericht.

Doch nicht alle Streitigkeiten müssen vor Gericht geklärt werden. Im Jahr 2023 haben die Juristen der rund 300 örtlichen Mietervereine etwa eine Million Rechtsberatungen durchgeführt. Mehr als 98 Prozent aller Fälle konnten dabei außergerichtlich geklärt werden. Aus der nachfolgenden Grafik können Sie die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine entnehmen:

(Quelle: Deutscher Mieterbund legt Prozess-Statistik 2023 vor, Dr. Jutta Hartmann, 2024)

Was gehört alles in ein Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug?

Da das Übergabeprotokoll keine gesetzliche Pflicht ist, sind die spezifischen Inhalte nicht festgeschrieben. Trotzdem ist es empfehlenswert, einige Punkte im Dokument anzuführen, damit die Bestandesaufnahme des Mietobjektes richtig durchgeführt werden kann und beim Auszug alle Schäden festgehalten wurden, die es beim Einzug noch nicht gab.

Oftmals dient das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug nicht nur zum Festhalten des Zustandes der Wohnung, sondern auch gleich der gesamten Wohnungsübergabe. Daher finden Übergabeprotokolle oftmals gleichzeitig mit der Wohnungsübergabe statt und heißen somit Wohnungsübergabeprotokolle. Damit es seine Funktion erfüllt und etwaige Schäden möglichst genau festhält, wird also empfohlen, im Dokument folgende Punkte anzuführen:

  • Datum der Übergabe
  • Persönliche Angaben beider Vertragsparteien
  • Adresse des Mietobjektes
  • Zählerstände von Strom, Gas, Wasser
  • Angaben zur Schlüsselübergabe
  • Auflistung der Räume und ggf. Schäden
  • Anstehende Reparaturen

Wer schreibt das Wohnungsübergabeprotokoll?

Im Idealfall sollte ein Übergabeprotokoll gemeinsam von Vermieter und Mieter jeweils vor Einzug und Auszug erstellt und unterzeichnet werden. Auf diese Weise wird der tatsächliche Wohnungszustand vor einem Einzug und nach einem Auszug festgehalten. So können alle Schäden auf ihre Entstehung zurückverfolgt und Streitigkeiten diesbezüglich verhindert werden.

Das Anfertigen eines Wohnungsübergabeprotokolls ist jedoch im Deutschen Mietrecht nicht geregelt – weder vor Vertragsbeginn noch nach Beendigung eines Mietverhältnisses. Das heißt: Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. In diesem Fall sollten Sie als Mieter trotzdem eins erstellen und anstelle eine Drittperson hinzuziehen, die das Dokument unterschreibt. Bei möglichen späteren Streitfällen kann so immerhin die Drittperson als Zeuge auftreten.

Ihre Fragen zum Übergabeprotokoll beantwortet