Mietaufhebungsvertrag: Muster & weitere hilfreiche Tipps!
Sie wollen Ihren Mietvertrag vorzeitig auflösen? Das geht mit einem sogenannten Mietaufhebungsvertrag, durch den sowohl Mieter/inner als auch Vermieter/innen ohne Kündigungsfrist das Mietverhältnis aus verschiedenen Gründen auflösen können. Wichtig: Der Mietaufhebungsvertrag ist nur gültig, wenn beide Parteien der Aufhebung zustimmen. Sie wollen einen solchen Vertrag aufsetzen? Das geht ganz einfach mit unserem Mietaufhebungsvertrag Muster!
Nützliche PDFs zum Thema Mietaufhebungsvertrag
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Was bedeutet Mietaufhebungsvertrag?
Wenn Sie umziehen möchten, die dreimonatige Kündigungsfrist nicht abwarten wollen, können Sie Ihre/n Vermieter/in auf einen Mietaufhebungsvertrag ansprechen. Mieter/in und Vermieter/in schließen in den meisten Fällen unbefristete Mietverträge ab. Nach dem deutschen Mietrecht bedeutet es, dass beide Parteien sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten müssen. Es sei denn, im Mietvertrag wurden andere Bedingungen festgelegt.
Äußere und unvorhergesehene Umstände erfordern manchmal die kurzfristige Auflösung von Mietverträgen. Sprich weder Mieter/innen noch Vermieter/innen möchten zuerst die dreimonatige Kündigungsfrist abwarten. Übrigens, bei Vermieter/innen steigt die Kündigungsfrist auf sechs Monate ab einem Mietverhältnis von sechs Jahren.
Um eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen, kann ein Mietaufhebungsvertrag aufgesetzt werden. Ein sogenannter Mietaufhebungsvertrag kann übrigens jederzeit zwischen Vermieter/in und Mieter/in abgeschlossen werden. Ein derartiger Vertrag sollte jedoch stets schriftlich angefertigt werden und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
- Mietaufhebungsvertrag
- Der Vertrag zur Auflösung des Mietverhältnisses muss von beiden Parteien zugestimmt sein.
- Obwohl in mündlicher Form gültig, sollte der Vertrag zur Beweisführung schriftlich vorliegen.
- Der/die Mieter/in hat kein Widerspruchsrecht laut § 574 BGB.
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Wo bekomme ich ein Mietaufhebungsvertrag Muster?
Ein Mietaufhebungsvertrag kann problemlos auch mündlich abgeschlossen werden. Um jedoch Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Aufhebungsvertrag anzufertigen. Es gilt wie bei allen Verträgen: Schriftliche Verträge sind mündlichen Verträgen vorzuziehen.
Da bei einem Mietaufhebungsvertrag viele Angaben berücksichtigt werden, kann es sehr sinnvoll sein, eine Mietaufhebungsvertrag-Vorlage zu benutzen. Diese kann zum Beispiel kostenlos über diverse Internetseiten heruntergeladen werden. Im Folgenden erhalten Sie bereits den ersten Einblick wie ein Mietaufhebungsvertrag Muster aussehen sollte:
Mietaufhebungsvertrag PDF Laden Sie sich Ihren Mietaufhebungsvertrag als PDF herunter. So sparen Sie Zeit und können sichergehen, dass in Ihrem Mietaufhebungsvertrag das Wichtigste enthalten ist: Mietaufhebungsvertrag PDF
Mietaufhebungsvertrag Muster
Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis
zwischen ………………………… (Vermieter/in) und ………………………………(Mieter/in)
über die Wohnung im Haus ………………………………… (Ort, Straße, Nr., Etage)
am …………………. (Tag, Monat, Jahr) beendet ist.
Die beiden Vertragsparteien nehmen mit diesem Aufhebungsvertrag Bezug auf den am …………. (Datum) geschlossenen Mietvertrag für die Wohnung.
Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen/Regelungen haben weiterhin Bestand, sofern sich mit diesem Aufhebungsvertrag keine Abweichungen ergeben. Sollte das der Fall sein, gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen und Bestimmungen.
§ 1 Räumung und Übergabe
Der Mieter ist in der Pflicht bis zum vereinbarten Datum die Wohnung zu räumen und im Rahmen einer Übergabe alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an den/die Vermieter/in unaufgefordert zu übergeben.
Sollte der/die Mieter/in mit dieser Übergabe in Verzug geraten, behält es sich der/die Vermieter/in vor, eine Nutzungsentschädigung von……………….. € pro Tag einzufordern.
Sofern der/die Mieter/in auch nach Beendigung des Mietverhältnisses den o.g. Wohnraum beansprucht, wird darauf hingewiesen, dass sich das Mietverhältnis damit nicht verlängert.
§ 2 Schönheitsreparaturen
Wie im § ………….. des Mietvertrages festgelegt, ist der/die Mieter/in verpflichtet, bis zur Übergabe der Wohneinheit alle fälligen und vereinbarten Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen.
§ 3 Einrichtungsgegenstände
Gegen eine Zahlung in Höhe von …………….. € übernimmt der/die Vermieter/in die vom/n Mieter/in eingebrachten Einrichtungsgegenstände, wie ……………………….
Alle anderen Einrichtungsgegenstände müssen vom Mieter bis zur Wohnungsübergabe aus der Mietsache vollständig entfernt werden.
§ 4 Kaution
Der/die Vermieter/in verpflichtet sich, die hinterlegte Kaution in Höhe von ……….. € einschließlich Zinsen bis spätestens nach Ablauf von ……….. Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses an Den/die Mieter/in unaufgefordert auszuzahlen.
Sofern der/die Vermieter/in berechtigte Gegenansprüche geltend macht, die mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen und der Abrechnung bedürfen, entfällt diese Pflicht.
§ 5 Betriebskosten
Verpflichtend sichert der/die Vermieter/in dem/r Mieter/in zu, die Betriebskosten bis zum ……………….(Datum) ordnungsgemäß abzurechnen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zudem, dass eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben innerhalb von …...Tagen ab Zustellung der Betriebskostenabrechnung an die jeweils andere Partei zu zahlen.
§ 6 Abfindung
Der/die Vermieter/in sichert dem/r Mieter/in zu, die vereinbarte Abfindung in Höhe von …………... € spätestens am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen.
§ 8 Widerspruchsrecht des Mieters
Hiermit wird Der Mieterausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm gemäß §574 BGB kein Recht auf Widerspruch zusteht.
§ 9 Sonstiges
Sofern die Bestimmungen aus diesem Vertrag nicht von denen des Mietvertrages abweichen, bleiben die mietvertraglichen Bestimmungen bestehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Aufhebungsvertrages nicht zutreffen oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag dennoch bestehen.
……………………
Ort/Datum
………………………… …………………………
Unterschrift Vermieter/in; Unterschrift Mieter/in
Weitere Regelungen können selbstverständlich zum Mietaufhebungsvertrag hinzugefügt werden. Mieter/in oder Vermieter/in können dabei konkrete Absprachen zur Wohnungsübergabe treffen, zum Beispiel Besenreise Wohnung ohne Einrichtungsgegenstände.
Außerdem kann das Vorgehen bei Betriebskostenabrechnungen und Schönheitsreparaturen definiert werden. Wann und wie soll die Mietkaution zurückgezahlt werden? Das und weitere Punkte können selbstverständlich auch beschrieben und schriftlich festgehalten werden.
Was steht alles im Mietaufhebungsvertrag?
Wie alle Verträge muss auch ein Mietaufhebungsvertrag in seiner Form und seinem Inhalt stimmen, sonst hat er keine Gültigkeit. Denn stellt sich am Ende heraus, dass bestimmte Punkte im Mietaufhebungsvertrag nicht enthalten sind, so kann er weder als Nachweis noch zur Dokumentation verwendet werden.
Was gilt es bei einem Mietaufhebungsvertrag zu beachten? Folgende Inhalte sollten im erstellten Mietaufhebungsvertrag aufgeführt sein:
- Mietaufhebungsvertrag muss die genau Bezeichnung der Immobilie (Stadt, Straße, Haus-Nr.) enthalten.
- Beide Parteien, die im Mietvertrag aufgeführt sind, müssen auf dem Mietaufhebungsvertrag ebenfalls enthalten sein.
- Die Bezeichnung des Mietverhältnisses muss angegeben sein. Das angegebene Mietverhältnis (z.B. unbefristeter Vertrag) muss mit dem Mietvertrag übereinstimmen.
- Der Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses, sprich das Auszugsdatum, darf nicht fehlen.
- Gegebenenfalls sollten Regelungen über Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung oder Rückzahlung der Mietkaution geklärt sein.
- In welchem Zustand soll die Immobilie übergeben werden? Besenrein? Regelungen im Mietaufhebungsvertrag festhalten.
- Mietaufhebungsvertrag sollte enthalten, dass der/die Mieter/in kein Widerspruchsrecht besitzt, d. h., die Verlängerung des Mietverhältnisses nicht zur Geltung kommt, falls der/die Mieter/in nicht auszieht (§ 545 BGB).
- Die Höhe der Nutzungsentschädigung festhalten, falls die Immobilie verspätet übergeben wird.
- Gibt es eine Mietaufhebungsvertrag-Abfindung? Wenn ja, mögliche Höhe der Abfindung und das Zahlungsziel festhalten.
- Oftmals, wenn der Mietaufhebungsvertrag von Mieter/innen aufgesetzt wird, verlangt der/die Vermieter/in eine/n Nachmieter/in. Gegebenenfalls sollte an die Nennung des/r Nachmieter/in gedacht werden.
Mietaufhebungsvertrag Verträge zur Auflösung eines Mietvertrages sollten doppelt angefertigt werden und jeweils von Mieter/in und Vermieter/in unterschrieben werden. Anschließend erhalten beide Parteien jeweils ein Exemplar für ihre Unterlagen.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag Mietvertrag sinnvoll?
Der Mietaufhebungsvertrag stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, um ein Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen. Vorzeitiges Kündigen kann aus der Änderung der Lebensumstände des/r Mieter/in oder des Vermieters, wenn er andere Pläne mit der Immobilie hat, resultieren. Bei folgenden Fällen bietet sich ein Mietaufhebungsvertrag an:
- Der/die Mieter/in hat schneller als erwartet eine neue Wohnung gefunden und möchte nicht doppelte Miete zahlen.
- Die Lebenssituation des/r Mieter/in hat sich verändert: Neuer Job in anderer Stadt oder neuer Partner/in.
- Einer von mehreren Hauptmieter/innen möchte ausziehen, während der andere Mieter/innen in der Immobilie weiter bleiben möchte.
- Der/die Vermieter/in möchte selbst in die Immobilie einziehen. Mit einem Mietaufhebungsvertrag umgeht er die Sperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarf.
- Der/die Vermieter/in plant eine grundlegende Sanierung der Immobilie.
- Der/die Vermieter/in plant einen Verkauf der Immobilie. Der Verkaufspreis ist höher, wenn die Immobilie unvermietet ist. Daher beantragt der Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag.
- Der/die Vermieter/in hat keinen berechtigten Kündigungsgrund. Damit der/die Mieter/in trotzdem ausziehen kann, nutzt der/die Vermieter/in den Mietaufhebungsvertrag.
- Angehörige von verstorbenen Mieter/innen nutzen Mietaufhebungsverträge ebenfalls, denn so kann der Mietvertrag schneller aufgehoben werden.
Wie funktioniert ein Mietaufhebungsvertrag bei Trennung oder Sterbefall?
Sollte es dazu kommen, dass der bzw. die Mieter/in einer Wohnung oder eines Hauses plötzlich verstirbt, so können Angehörige den Mietaufhebungsvertrag nutzen, um das Mietverhältnis ohne Beachtung der Kündigungsfrist zu beenden. Häufig gibt es in diesen Fällen jedoch keine Notwendigkeit, da viele Vermieter/innen Kulanz zeigen.
Auch bei Trennung der Mietenden kann ein Mietaufhebungsvertrag genutzt werden, falls beispielsweise beide Partner/innen als Hauptmieter/innen eingetragen waren und eine der beiden Personen kurzfristig ausziehen möchte. Auch in diesem Fall muss der/die Vermieter/in jedoch die Zustimmung erteilen.
Wann kann eine Mietaufhebungsvertrag-Abfindung verlangt werden?
Bei vorzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses sind Abfindungen oder Entschädigungen nicht immer automatisch. Wenn zum Beispiel der/die Vermieter/in seine Immobilie vollständig sanieren oder diese gar verkaufen will, sollte der/die Mieter/in eine Abfindung verlangen. Der/die Mieter/in steht übrigens in einer guten Verhandlungsposition und kann entsprechend eine angemessene Abfindungshöhe verlangen. Der/die Vermieter/in stimmt oftmals einer Abfindung zu, denn für ihn hat der vorzeitige Auszug des/r Mieter/in aus der Immobilie zahlreiche Vorteile.
Der/die Vermieter/in kann ebenfalls beim Mietaufhebungsvertrag Abfindung verlangen, wenn die Initiative des Aufhebungsvertrages vom Mieter stammt. Die Begründung des/r Vermieter/in: Beim vorzeitigen Auszug aus der Immobilie kann der/die Vermieter/in Mieteinnahmeverluste fürchten, wenn in der kurzen Zeitspanne kein/e Nachmieter/in gefunden werden kann.
Als Alternative bietet sich in diesem Fall, dass der/die Mieter/in sich verpflichtet, eine/n Nachmieter/in zu finden, um einen Leerstand und damit verbunden Mietkürzungen zu vermeiden. Andere Option besteht in der Zahlung einer Kostenpauschale durch den/die Mieter/in oder die Entrichtung der Miete bis zum regulären Ablauf der Kündigungsfrist.
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Mietaufhebungsvertrag: Mieter/in zieht nicht aus
Mietaufhebungsvertrag: Mieter/in zieht nicht aus.
Vermieter/innen, die einen Mietaufhebungsvertrag mit Zustimmung des/r Vermieter/in aufstellen, stehen manchmal vor dem Problem, dass trotz allem der/die Mieter/in zum festgelegten Zeitpunkt nicht auszieht.
Hier bleibt dem/r Vermieter/in nichts anderes übrig, als eine Räumungsklage zu erheben. Mit der Räumungsklage geht der/die Vermieter/in einen sicheren Weg, denn der/die Mieter/in kann gegen so eine Klage keinen Einwand mehr einlegen. Im Gegenzug kann der/die Mieter/in einen Vollstreckungsaufschub oder einen Räumungsaufschub beantragen.