Vertragslaufzeit verstehen – Vertragsverlängerung vermeiden
Bei einem Stromvertrag mit automatischer Verlängerung unterscheidet man zwischen zwei Fällen. Bei der Verlängerung im engeren Sinne wird der Vertrag automatisch mit den gleichen Kosten, Laufzeit und Leistungsumfang fortgeführt. Bei einer Verlängerung im weiteren Sinne können neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für faire Verbraucherverträge am 01.03.2022 besitzen Verbraucher/innen nun mehr Freiheit beim Wechsel von Tarifen. Lesen Sie weiter um zu erfahren, wie lang die Vertragslaufzeit sein darf, wes bei einer außerordentlichen Kündigung passiert und welche gesetzlichen Neuerungen es gibt.
Was besagt die Vertragslaufzeit?
Die Vertragslaufzeit ihres Strom- oder Gasvertrags besagt, wie lange ihr Vertrag mit dem Anbieter gültig ist. Sie sind, wenn Sie nicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können oder von Ihrem Anbieter gekündigt werden, für diese Zeit an den Anbieter gebunden.
Man spricht bei solchen Vertragsverhältnissen auch von einem Dauerschuldverhältnis. Beide Parteien vereinbaren in einem Vertrag, über einen definierten Zeitraum eine gewisse Leistung zu erbringen. Bei ihrem Energieversorger ist die erbrachte Leistung vor allem die Lieferung von Energie, während es bei Ihnen die Zahlung des Abschlags bzw. der Jahresabrechnung ist.
Was ist die optimale Vertragslaufzeit?
Prinzipiell können Sie bei Energieverträgen unterschiedlichste Vertragslaufzeiten finden, darunter solche, die nur 2 Wochen betragen (z.B. in der Grundversorgung) oder jene, die bis zu 24 Monate betragen.
Ist der Vertrag mit der kürzeren Vertragslaufzeit automatisch der bessere? Bei dieser Frage ist Vorsicht geboten. Natürlich bewahren Sie sich bei einem Vertrag mit kürzerer Laufzeit mehr Flexibilität, allerdings sind bei solchen Verträgen wie in der Grundversorgung die Preise meist sehr hoch angesetzt.
Sie müssen sich in den meisten Fällen also wahrscheinlich entscheiden: Eine kurze Vertragslaufzeit oder ein günstiger Preis? Im Zweifelsfall ist es wohl empfehlenswert, einen Vertrag mit moderater Vertragsdauer (12 Monate) zu wählen, um sich preisliche Vorteile zu sichern, aber trotzdem noch relativ flexibel zu bleiben.
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Wie lange darf die Vertragslaufzeit eines Energievertrags sein?
Lange Vertragslaufzeiten hindern Kunden oft daran, spontan ihren Anbieter zu wechseln. Mit dem neuen Vertragslaufzeit Gesetz 2021 hat sich jedoch an der generellen maximalen Vertragslaufzeit nichts geändert. Wo sich jedoch die Gesetzeslage geändert hat, ist hinsichtlich der Kündigungsfrist. Diese konnte bisher drei Monate betragen, ihr Maximum liegt jetzt allerdings bei nur einem Monat. Verträge können somit kurzfristiger gekündigt werden.
Das gilt für die Mindestvertragslaufzeit Prinzipiell gilt: Die Mindestvertragslaufzeit eines Energievertrages darf nicht länger sein als 24 Monate. Somit kann Ihr Energievertrag z.B. in der Grundversorgung eine Vertragslaufzeit von lediglich zwei Wochen besitzen, bei einem wettbewerblichen Vertrag können es aber auch zwei Jahre sein.
Was ist eine Vertragsverlängerung?
In der Regel wird festgehalten, dass der Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ohne weiteres Zutun zu den gleichen Konditionen um eine weitere Vertragslaufzeit weitergeführt wird. Dies wird auch stillschweigende bzw. automatische Vertragsverlängerung genannt. Wichtig ist, dass Sie als Kunde also aktiv werden müssen, wenn Sie eine solche Verlängerung vermeiden möchten. Meistens wird diese Art der Vertragsverlängerung direkt im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geregelt.
Welche Arten der Vertragsverlängerung gibt es?
Bei automatischen Vertragsverlängerungen unterscheidet man zwischen Verlängerungen im engeren Sinne und Verlängerungen im weiteren Sinne:
- Automatische Vertragsverlängerung im engeren Sinne: Bei der Verlängerung im engeren Sinne wird der Vertrag zu den gleichen Bedingungen (Laufzeit, Kosten, Leistungsumfang) fortgeführt.
- Automatische Vertragsverlängerung im weiteren Sinne: Im weiteren Sinne können bei einer Vertragsverlängerung ebenfalls neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden. Beispielsweise können Sie im ersten Jahr Ihres Vertrages einen Neukunden- oder Strombonus erhalten, der den Energiepreis während dieser Zeit reduziert. Verlängert sich der Vertrag jedoch um ein zweites Jahr, kann nach Verlust dieses Rabatts der Energiepreis schnell teuer werden.
Ob es sich lohnt, eine Vertragslaufzeit bzw. den Vertrag zu verlängern, ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig.
Wenn Sie zum Beispiel einen älteren Stromvertrag besitzen, lohnt es sich Stand Juli 2022 wahrscheinlich nicht, diesen zu wechseln, wenn man im alten Vertrag noch von einer Preisgarantie profitieren kann. Andererseits kann es natürlich sein, dass Ihr aktueller Vertrag aufgrund von Preissenkungen bei der Konkurrenz an Attraktivität verliert und sich deshalb eine Vertragsverlängerung und eine weitere Vertragslaufzeit mit den gleichen Bedingungen nicht lohnt.
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Eine Vertragsverlängerung vermeiden – So können Sie Verträge kündigen
Bisweilen ist es unabdingbar, dass Sie als Kunde aktiv werden, um eine Vertragsverlängerung zu vermeiden. Ihnen stehen dabei verschiedene Mittel zur Verfügung:
- Ordentliche Kündigung (unter Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist)
- Außerordentliche Kündigung (bei besonderen Gründen)
- Evtl. der Widerruf des Vertrags
Die ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung reichen Sie ein, indem Sie Ihren Vertrag fristgerecht, also unter Beachtung der Kündigungsfrist zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit, kündigen.
Wie kündigt man ordentlich seinen Energievertrag? Wie Sie ordentlich Ihren Stromvertrag kündigen oder Gasvertrag kündigen, haben wir in praktischen Guides dargestellt.
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Die außerordentliche Kündigung
Wann man von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen kann, ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass beide Vertragsparteien außerordentlich Verträge kündigen können, wenn es wichtige Gründe dafür gibt.
Als wichtiger Grund gilt in diesem Kontext z.B. die Verletzung von Pflichten, also wenn der Energieversorger zum Beispiel nicht in der Lage ist, seine Leistungen im versprochenen Umfang zu erbringen. Andererseits gilt dies auch für den Fall, dass die Zahlungen des Kunden ausbleiben. Eine weitere Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht, wenn Sie außerhalb des Liefergebiets umziehen oder der Anbieter die Preise erhöht. In jedem dieser Fälle besitzen Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie Gebrauch machen können.
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Der Widerruf einer Vertragsverlängerung
Im Regelfall ist es nicht möglich, sich bei einer Vertragsverlängerung auf das Widerrufsrecht zu berufen, um die Verlängerung zu vermeiden. Das liegt daran, dass das Widerrufsrecht meist nur in den ersten 14 Tagen nach dem Abschluss eines neuen Vertrags gilt. Sollte die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag jedoch fehlerhaft sein oder sogar fehlen, können Sie Ihren Vertrag auch noch nach bis zu einem Jahr und 14 Tagen widerrufen.
Vertragslaufzeit Gesetz 2021 – keine ewige Vertragsverlängerung mehr
Bisweilen haben Anbieter erfolgreich versucht, Verbraucher durch Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen möglichst lang an ihre Verträge zu binden. Das neue Vertragslaufzeit Gesetz 2021 setzt genau dort an.
Eine bedeutende Neuerung der Gesetzeslage, die seit dem 01.03.2022 in Kraft getreten ist, gibt es vor allem hinsichtlich sogenannter „stillschweigender Vertragsverlängerungen“. Anbieter konnten früher, wenn der Verbraucher die Kündigungsfrist verpasst hatte, den Vertrag ganz einfach um maximal ein Jahr verlängern.
Durch das Vertragslaufzeit Gesetz 2021 ist eine solche Vertragsverlängerung nur noch um unbestimmte Zeit möglich. Außerdem besitzen Kunden in diesem Fall nun eine maximale Kündigungsfrist von nur einem Monat. Sollten Sie es also vergessen, Ihren Energievertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen, können Sie ihn danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Achtung: Für alte Verträge gilt die alte Vertragslaufzeit Für die Gültigkeit des neuen Gesetzes gibt es leider eine Einschränkung: Es gilt nur für Verträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden. Ist Ihr Energievertrag schon älter, müssen Sie sich bedauerlicherweise immer noch an die alte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist halten. In diesem Fall kann Ihr Vertrag bei einer Vertragsverlängerung auch um weitere 12 Monate verlängert werden. In diesem Fall ist ein Blick auf Ihre Kündigungsfrist besonders ratsam!
Häufig gestellte Fragen zu Vertragslaufzeit & Vertragsverlängerung
Wie lange darf eine Vertragslaufzeit sein?
Ein Vertrag darf prinzipiell eine Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten besitzen. Alles, was darüber hinausgeht, ist rechtswidrig.
Sind alle Verträge monatlich kündbar?
Nein. Bei Energieverträgen sind Sie erstmal an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Bei abgeschlossenen Energieverträgen ab März 2022 beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur noch einen Monat anstatt drei. Das heißt: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat Ihre Verträge kündigen! Ausschließlich bei Verträgen der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur zwei Wochen kündigen.
Was gilt bei einer automatischen Vertragsverlängerung?
Automatische oder stillschweigende Vertragsverlängerungen sind immer noch möglich. Jedoch kann dabei nicht mehr so wie früher der Vertrag um beispielsweise ein Jahr verlängert werden. Wird Ihr Vertrag automatisch verlängert, geschieht dies nur noch auf unbestimmte Zeit und Sie können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Ist eine Vertragsverlängerung ein neuer Vertrag?
Im engeren Sinne versteht man unter einer Vertragsverlängerung die Fortführung eines bestehenden Vertrages zu den bisherigen Konditionen. Somit wird in der Regel kein neuer Vertrag abgeschlossen, vielmehr wird nur die Gültigkeit des bestehenden Vertrages um einen neuen Zeitraum erweitert. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen bei einer Vertragsverlängerung neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden.
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