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Was sind Gewerbekund/innen & wer bekommt Gewerbetarife?

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Was sind Gewerbekund/innen?

Gewerbekund/innen haben normalerweise höhere Energiebedürfnisse und spezielle Anforderungen an Energieversorger als herkömmliche Privatkunden. Laut offiziellen Angaben gibt es in Deutschland rund 2,5 Millionnen Unternehmen - ein großer Teil bezieht dabei Strom- und Gastarife speziell für Gewerbe entwickelt. Freiberufler/innen ist es freigestellt ob sie Privat-oder Gewerbetarife beziehen. Lesen Sie weiter um zu erfahren, ob jeder Gewerbetreibender gleich Gewerbekund/in beim Energieanbieter ist. und was Sie über Energieaudits wissen sollten, und wann diese sinnvoll sind.

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Was sind Gewerbekund/innen?

Wer ein angemeldetes Gewerbe führt, gilt als Gewerbetreibender. Gewerbetreibende können spezielle Angebote für ihr Gewerbe erhalten, z.B. bei Autokäufen oder Strom und Gas. In diesen Fällen werden Gewerbetreibende als Gewerbekund/in bezeichnet.

Die meisten Gewerbekund/innen sind sich der eigenen Zuordnung sicher, es gibt jedoch Ausnahmen - wie zum Beispiel bei Freiberuflern - die sich nicht klar einordnen können. Im § 18 des Steuerrechts werden Freiberufler aufgelistet, diese und auch Vereinsmitglieder gelten nicht als Gewerbetreibende.

Dieser Unterschied im Steuerrecht ist jedoch wenig hilfreich, wenn Sie einen passenden Tarif bei einem der über 1200 Energieanbieter in Deutschland suchen.

Wie lautet die Gewerbekund/in Definition?

Was ist ein Gewerbekunde?

Eine unmissverständliche Differenzierung für Gewerbekund/innen Bedeutung gibt es bei den Energieversorgern leider nicht. Viele unterscheiden bezüglich des Stromverbrauchs oder Gasverbrauchs des Kunden - und nicht, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Bei einigen Energieanbietern ändern sich nur die Namen der Tarife, Preise bleiben aber gleich. Um erfolgreich zwischen einem Privat- oder Gewerbekund/innen-Tarif auszuwählen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wann bin ich Gewerbekunde?
  • Wenn Sie Ihr Gewerbe als Gewerbetreibender angemeldet haben, sind Sie mit Sicherheit ein Gewerbekunde.
  • Wenn Sie bereits Strom und Gas als Privat- oder Gewerbekunde für Ihr Unternehmen beziehen, sollten Sie bei einem Anbieterwechsel die Kundengruppe nicht ändern.
  • Der Anbieterwechsel muss immer durch eine autorisierte Person - mit der entsprechender Vollmacht - vollzogen werden.
  • Freiberufler können selber entscheiden, ob Sie einen Privat- oder Gewerbekund/in-Tarif beziehen wollen. Beim Finanzamt ist es egal zu welcher Kundengruppe Ihr Strom- und Gastarif gehört. Letztendlich kommt es nur darauf an, wie viel kWh Sie beziehen wollen.

Welche Gewerbearten gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Gewerbe. Je nach Gewerbeart können dabei unter anderem andere Dokumente und gesonderte Erlaubnispflichten gefordert werden, um ein Gewerbe erfolgreich anmelden zu können.

Die Gewerbeart kann auch darüber entscheiden, welcher Strom- und Gastarif von Energieunternehmen angeboten wird. Denn jedes Gewerbe ist individuell und hat einen abweichenden Energieverbrauch. Generell werden Gewerbearten in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. Ganz gleich, welches Gewerbe ausgeübt wird, sobald ein Gewerbetreibender einen Strom- oder Gastarif abschließt, gilt er als Gewerbekunde - vorausgesetzt die Gewerbekund/innen Definition des Anbieters weicht nicht zu sehr von der allgemeinen Defitinion ab.

Gewerbearten: Die Einteilung
Freie GewerbeReglementierte GewerbeNeue selbstständige Gewerbe
Befähigungsnachweis wird nicht vorgeschrieben.
Die Gewerbeanmeldung kann direkt ausgeführt werden.
Pflicht zum Führen eines Befähigungsnachweises.Bezieht sich auf neuartige Tätigkeitsbereiche.
  • Betreiber von Tonstudios
  • IT-Dienstleistung
  • Betreiber von Solarien
  • Gebäudereinigung
  • Grafiker
  • Werbeagentur
  • Augenoptiker
  • Bäckermeister
  • Kosmetiker
  • Unternehmensberater
  • Fleischer
  • Buchbinder
  • Vortragende
  • Sachverständige
  • Journalisten
  • Schriftsteller
  • Künstler
  • Krankenpfleger

Welche Voraussetzungen müssen Gewerbekund/innen erfüllen?

Die meisten Energieanbieter bieten Tarife sowohl für Privat- als auch für Gewerbekund/innen an, einige jedoch nur für eine der beiden Kundengruppen. Verschiedene Energieanbieter fordern als Nachweis einen Gewerbeschein, wenn ein Gewerbetarif ausgewählt wird. Dabei wird ein Gewerbeschein wird oftmals vom Grundversorger angefordert.

Was ist ein Gewerbeschein?Eine Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Ein Gewerbeschein ist ein besiegeltes Dokument, mit der die Anmeldung eines Gewerbes zertifiziert wird. Somit können Sie Ihr Gewerbe bei Bedarf ausweisen.

Was ist CSR? CSR oder Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen, nachhaltig zu wirtschaften. Sie umfasst sowohl ökologische und ökonomische als auch soziale Bereiche, die einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Mehr erfahren Sie hier: Definition und Umfang von CSR

Welches Gewerbe muss ein Energieaudit durchführen?

Ein Energieaudit ist eine Energie Überprüfung, die vor Ort von einem entsprechendem Experten vorgenommen wird. Seit 2015 sind alle sogenannten Nicht-KMU dazu verpflichtet mindestens alle 4 Jahre ein Energieaudit zu vollziehen. Wer gilt als Nicht-KMU?

  • Nicht-KMU Checkliste
  • Gewerbe, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Gewerbe, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen aber mehr als 50 Millionen € jahresumsatz und mehr als 43 Millionen Jahresbilanzsumme haben.
  • Gewerbe mit 25 % (oder mehr) öffentlicher Beteiligung.

Bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wird das Energieprofil des Gewerbes erstellt, um anschließend Einsparmöglichkeiten zu empfehlen. Das Ziel dieser Überprüfungen ist die Energieeffizienz innerhalbs der europäischen Union zu steigern.

Wenn Sie, unabhängig vom Audit, wissen wollen wie Ihr Gewerbe an Gas- und Stromkosten sparen kann, können Sie sich bei Den Energieexpert/innen von Energiemarie beraten lassen. Der Service unserer Experten ist kostenlos und ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr unter 0891 20840 871 zu erreichen.

Welches Gewerbe ist vom Energieaudit befreit?

Ausgenommen von der Pflicht sind jene Gewerbe, die zwar als Nicht-KMU bezeichnet werden, jedoch bereits ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem haben. Kleine und Mittlere Gewerbe, die nicht zum Energieaudit verpflichtet sind, können diesen trotzdem anfordern und sogar fördern lassen.

Sollten Sie kein Energieaudit vornehmen, können Sie bis zu 50.000 € Bußgeld erwarten. Weitere Information zu den Energieaudits entnehmen Sie der Homepage vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Gewerbekund/innen beziehen Gewerbestrom

Strom und Gas für Gewerbe

Durch die Liberalisierung des deutschen Energiemarktes, das bereits vor über 20 Jahren stattgefunden hat, unterliegen viele Teile der Lieferkette dem freien Wettbewerb. Gewerbekund/innen können deshalb Energie zum günstigsten Marktpreis beziehen.

Aber auch, weil bestimmte gesetzliche Entlastungsregelungen für Gewerbekund/innen vorliegen. Ob als Gewerbetreibender, Unternehmer oder Freiberufler - der Bezug von Gewerbestrom und Gewerbegas lohnt sich auf jeden Fall.

Gewerbekund/innen beziehen Gewerbegas

Um einen erfolgreichen Anbietervergleich zu vollziehen, gibt es nur zwei Dinge, die Sie unbedingt wissen müssen: Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Hierbei gilt: Umso genauer Ihr Jahresverbrauch, umso mehr können Sie sparen. Beispielsweise können Sie Ihren Jahresverbrauch auf Ihrer letzten Jahresabrechnung finden.

Was aber tun, wenn Ihr Gewerbe erst recht neu ist und Sie noch keine Jahresrechnung haben? Mit Hilfe von unserem Verbrauchsrechner finden Sie in weniger als 3 Minuten Ihren jährlichen Energieverbrauch. Einige Gewerbearten haben einen hohen Strom- und Gasverbrauch und berechnen diesen normalerweise nicht in kWh sondern in MWh.

1.000 Kilowattstunde entspricht 1 Megawattstunde

Gewerbekund/in: Anbietervergleich

Beachten Sie jedoch, dass es normalerweise fast unmöglich ist, vor Ende der Vertragslaufzeit zu einem neuen Energieanbieter zu wechseln. Sollten Sie jedoch auf eine Preiserhöhung aufmerksam werden, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Sonderkündigungsrecht, können Sie auch außerhalb der Vertragslaufzeit kündigen.

Gewerbekund/innen haben einen höheren Energieverbrauch und erheblich andere Anforderungen als herkömmliche Privatkunden. Meistens heißt es, je mehr bezogen wird, desto günstiger wird es. Trotzdem gehören Gewerbekund/innen zu der Kundengruppe, die in letzter Zeit Kostensteigerungen erleiden musste, schon eine geringe Erhöhung wird bei solch einem hohem Bezug schnell deutlich.

Um solche Preiserhöhungen zu vermeiden, bieten viele Energieanbieter Tarife mit Preisgarantien an. Diese sind aber nur mit Vorsicht zu genießen, sollte sich nämlich der Gewerbepreis senken, zahlen Sie immer noch den höheren Preis. Energieanbieter bieten normalerweise eingeschränkte Preisgarantien an, die Steuern und staatlichen Abgaben nicht enthalten.

Gewerbekunde: Anbieterwechsel

Wenn Ihr Gewerbe unter 100.000 kWh bezieht, ist dieser sicherlich mit einem herkömmlichen Standardzähler ausgestattet. Sollte Ihr Gewerbe mehr als 100.000 kWh im Jahr beziehen, ist dieser mit einem Lastgangzähler versehen. Ab dieser Größenordnung, sollten Sie als Gewerbekunde ein individuelles Angebot beim Energieanbieter anfordern.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt für Gewerbekund/innen ist die Zuverlässigkeit des Anbieters. Bei einem Gewerbe kann eine Störung schnell zu hohen Verlusten und Schaden führen. Oftmals wird Energie nämlich zur Nutzung großer und wichtiger Maschinen genutzt. Deshalb ist die Zuverlässigkeit der Anbieter rechtlich geregelt. Sollte es zu einem Energieausfall kommen, springt automatisch die Grundversorgung ein, damit es nicht zum Schlimmstfall kommt.

Als Gewerbekunde Ökostrom beziehen?

Sie wollen als Gewerbekunde Ökostrom oder -gas beziehen? Wenn Sie besonderen Wert auf grüne Energie legen, können Sie dies natürlich machen. Dadurch können Sie nicht nur der Umwelt helfen, sondern auch von einem positiven Unternehmensimage profitieren. Umso mehr Strom und Gas bezogen wird, desto mehr Sparpotenzial wird Ihnen geboten. Dabei ist Ökoenergie nicht teurer als herkömmlicher Strom oder Gas, obwohl dieser Glaube leider weitläufig verbreitet ist.

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