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Förderung Elektroauto: Alles zur BAFA Elektroauto Förderung

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Förderung Elektroauto: Alles zur BAFA Elektroauto Förderung

Obwohl das Elektroauto als umweltfreundliche Alternative zum herkömmlichen Benzin- oder Dieselmotor gilt, schrecken viele potenzielle Käufer vor den hohen Anschaffungskosten zurück. Die Förderung Elektroauto bietet Abhilfe: Die Fördersätze setzen sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen und sind unter Umständen sogar mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Wer ist antragsberechtigt, was sind die genauen Voraussetzungen und wie wird ein Antrag erfolgreich gestellt? Alles zur BAFA Elektroauto Förderung finden Sie hier im Überblick.

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Förderung Elektroauto

Elektroauto Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Anschaffung von Elektroautos in ganz Deutschland bis Ende 2025. Eine Elektroauto Förderung ist laut Elektromobilitätsgesetz beantragbar für den Kauf oder das Leasing eines neuen oder jungen, gebrauchten Elektrofahrzeuges, das erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen wird.

Doch wer ist antragsberechtigt, was sind die genauen Fördervoraussetzungen und wie sieht es mit der Art und Höhe der Förderung aus? Lesen Sie weiter, um sich einen Überblick zu verschaffen.

BAFA Förderung Elektroauto: Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein entsprechendes Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen ist. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt und nicht, wenn eine andere Person als Antragssteller auf das Fahrzeug zugelassen wird.

BAFA Förderung Elektroauto: Wer ist antragsberechtigt?

Nicht antragsberechtigt sind Bund und Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen (Städte, Kommunen, Landkreise), öffentliche Einrichtungen des Staates (Gerichte, Bundeswehr, Behörden, Studierendenwerke), Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung der Prämie beteiligen und AntragsstellerInnen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Gegenstand und Voraussetzungen der Elektroauto Förderung

Wie bereits erwähnt, besteht eine Elektroauto Förderung für den Kauf oder das Leasing eines neuen oder jungen, gebrauchten Elektrofahrzeuges, das erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen wird. Eine genaue Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie auf der offiziellen BAFA Website. Generell gilt:

Bei einem Neufahrzeug darf die Erstzulassung bei Antragstellung maximal zwölf Monate zurückliegen und ein junges Gebrauchtfahrzeug darf zusätzlich nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung aufweisen. Folgende Fördervoraussetzungen muss das Elektroauto ebenfalls erfüllen:

  • Das Elektrofahrzeug muss entweder ein reines Batterieelektrofahrzeug sein, das keine lokalen CO2-Emissionen verursacht.
  • Das Elektrofahrzeug kann auch ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug sein, dessen maximale CO2-Emission nicht mehr als 50 Gramm pro Kilometer übersteigt. Ansonsten muss unter Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine eine Mindestreichweite erreicht werden: Bei einem erworbenen Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2021 sind es 40km, beim Erwerb zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2025 60km und danach 80km.
  • Das Elektrofahrzeug kann auch ein Brennstoffzellenfahrzeug sein.
  • Das Elektofahrzeug muss den Fahrzeugklassen M1 oder N1 zugeordnet sein. Es kann auch der Fahrzeugklasse N2 zugeordnet sein, soweit es mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden darf.
  • Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf nicht 65.000 € überschreiten.

Zusätzliche Förderung des AVAS Unter bestimmten Voraussetzungen ist bis zum 30. Juni 2021 ebenfalls der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig: Das AVAS darf zum Zeitpunkt der Installation nicht verpflichtend sein, muss serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut werden und im Sinne der Richtlinie EU typengenehmigt sein. Ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines solchen Systems verpflichtend und dementsprechend nicht mehr förderfähig.

Was sind die Fördersätze der Elektroauto Förderung?

Die Fördersätzte setzen sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen und werden zwischen Batterieelektro-, Brennstoffzellenfahrzeugen und von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen im Wert von über und unter 40.000 € unterschieden.

Was sind die Fördersätze der Elektroauto Förderung?

Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, erhalten eine sogenannte Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Zuschuss verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist einschließlich bis am 31. Dezember 2021 möglich.

Mit der neuen Richtlinie, die am 16. November 2020 in Kraft getreten ist, ist die Höhe der Elektroauto Leasing Förderung abhängig von der Leasingdauer. Anbei ein Überblick der Fördersätze der Innovationsprämie für den Kauf und das Leasing von Batterieelektro-, Brennstoffzellenfahrzeuge oder von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen.

Kombination von Förderprogrammen Seit dem 16. November 2020 kann die Innovationsprämie der BAFA Förderung Elektroauto auch mit den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wie auch mit dem Sofortprogramm Saubere Luft und mit dem Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) kombiniert werden.

Innovationsprämie von Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen

  Förderung bei Listenpreis unter / über 40.000 Euro Mindesthaltedauer
Kauf 6.000 / 5.000 Euro 6 Monate
Leasing 6-11 Monate 1.500 / 1.250 Euro 6 Monate
Leasing 12-23 Monate 3.000 / 2.500 Euro 12 Monate
Leasing über 23 Monate 6.000 / 5.000 Euro 24 Monate

Innovationsprämie von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen

  Förderung bei Listenpreis unter / über 40.000 Euro Mindesthaltedauer
Kauf 4.500 / 3.750 Euro 6 Monate
Leasing 6-11 Monate 1.125 / 937,50 Euro 6 Monate
Leasing 12-23 Monate 2.250 / 1.875 Euro 12 Monate
Leasing über 23 Monate 4.500 / 3.750 Euro 24 Monate

Elektroauto gebraucht Förderung

Seit dem 19. Februar 2020 und bis Ende 2025 werden auch gebrauchte Elektroautos und Plug-In-Hybride bezuschusst. Die höhe der Elektroauto gebraucht Förderung beträgt 5.000 Euro, bei gebrauchten Plug-In-Hybride beträgt die Förderung 3.750 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die gebrauchten Fahrzeuge nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sind.

Die Förderung wurde im Februar 2020 auf Gebrauchtfahrzeuge bei der Zweitveräußerung ergänzt, sofern die zweite Zulassung nach dem 4.11.2019 erfolgt ist. Auch für Gebrauchtfahrzeuge wird der Bundesanteil der Elektroauto gebraucht Förderung befristet bis Ende 2021 verdoppelt. Um den maximal förderfähigen Preis zu bestimmen, werden wegen des Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 % des Listenpreises des Neufahrzeugs angesetzt und davon der Bruttoherstelleranteil abgezogen.

Antrag zur Förderung Elektroauto und weiteres Förderverfahren

Sie sind an einer Elektroauto Förderung interessiert? Sobald Sie sich ausgiebig über die Möglichkeiten einer Elektroauto Förderung informiert haben, müssen Sie als Nächstes ein förderfähiges Elektrofahrzeug erwerben. Danach steht einer Antragsstellung auch nichts mehr im Wege.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über das elektronische BAFA Antragsformular. Das heißt, Anträge per E-Mail oder per Post werden nicht bearbeitet. Anbei erfahren Sie, welche Unterlagen Sie bei der Antragsstellung bereithalten müssen und wie die weiteren Schritte im Förderverfahren aussehen.

  Förderung Elektroauto: BAFA Antragsstellung
Erwerbsart Notwendige Unterlagen
Neukauf
  • Rechnung
Gekauftes Gebrauchtfahrzeug
  • Nachweis über den Listenpreis
  • Erklärung über maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern
Geleastes Fahrzeug
  • Leasingvertrag
  • Verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
Geleastes Gebrauchtfahrzeug
  • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs
  • Erklärung über maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern

 Nach Ausfüllen des Formulars müssen Sie das PDF-Dokument mit dem ausgefüllten Antragsformular und der zu unterzeichnenden Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben öffnen und speichern. Drücken Sie die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben aus, unterschreiben Sie diese und scannen Sie sie wieder ein. Sie werden Sie für den nächsten Schritt benötigen.

 Etwa 15 Minuten nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung auf die im Formular angegebene E-Mail-Adresse. In der Eingangsbestätigung wird Ihnen eine Vorgangsnummer mitgeteilt und ein Link zugeschickt, der Sie direkt zum Upload-Bereich führt. Über den Upload-Bereich können Sie dann die bereits von Ihnen ausgefüllte Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben hochladen.

 Als nächstes wird Ihr Antrag geprüft. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie kontaktiert und Sie haben die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen mit der erhaltenen Vorgangsnummer im BAFA Upload Bereich nachzusenden.

 Hat die ganze Antragsstellung funktioniert und ist die Prüfung positiv ausgefallen, erfolgt zu guter Letzt die Auszahlung der Innovationsprämie auf das angegebene Konto. Mit einer weiteren Mitteilung müssen Sie nicht rechnen.

Die auf dieser Website erwähnten Dienstleistungen und Produkte repräsentieren lediglich eine kleine Auswahl der Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen, selber zu recherchieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann sein, dass wir von ausgewählten Partnern Provisionen für den Verkauf einiger auf dieser Website erwähnter Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten. Die Nutzung unserer Website ist kostenlos, und die Provision, die wir erhalten, hat keinen Einfluss auf unsere Meinung oder die von uns bereitgestellten Informationen.