Grundversorgung: Einfach herausfinden & schnell wechseln!

Die Grundversorgung garantiert, dass Verbraucher/innen mit Energie beliefert werden. Bis vor kurzem waren die Tarife der Grundversorgung stets teurer als Tarife anderer Energieversorger. Diese Situation wurde durch die Preiserhöhung 2023 nochmal verschärft? Alle Informationen zur Grundversorgung & einem Anbietervergleich finden Sie hier! Auch unsere Energieexpert/innen unterstützen Sie kostenlos unter: 089 380 388 88
Grundversorgung: Alles, was Sie wissen müssen
💡Wann fällt man in die Grundversorgung?
Grundsätzlich werden Sie automatisch von der Grundversorgung mit Strom und Gas beliefert, wenn Sie sich nicht selbst um die Anmeldung bei einem alternativen Energieanbieter kümmern. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie aus dem Elternhaus aus- und in eine Wohnung einziehen, bei der kein Energieliefervertrag besteht, Sie in eine neue Wohnung umziehen und sich nicht um die Stromummeldung kümmern oder wenn Ihnen Ihr Energieanbieter gekündigt hat und Sie keine Alternative gesucht haben.
💡Ist die Grundversorgung günstiger?
Die Grundversorgung war immer als teuer bekannt, da sie in der Versorgungspflicht ist. Durch die Energiepreiskrise hatten die Grundversorger jedoch lange Zeit durchaus kompetitive Gas- und Stromtarife, da Grundversorger oft langfristige Verträge mit Lieferanten eingehen, wodurch Preise weniger schwanken. Durch die Preiserhöhungen Anfang 2023 haben jedoch auch die Grundversorger stark ihre Preise erhöht! Wenden Sie sich für Hilfe und bei Fragen an unsere Energieexpert/innen: 089 380 388 88 .
💡Wie läuft das mit der Grundversorgung?
Das ist ganz einfach: Sofern Sie sich nicht aktiv für einen Energieanbieter entscheiden, werden Sie automatisch von der Grundversorgung versorgt. Das ist zwar praktisch, denn so stehen Sie nicht einfach plötzlich ohne Strom da. Unsere Empfehlung ist jedoch: Führen Sie vor dem Wechsel einen Anbietervergleich durch, um die besten Konditionen für Sie herauszufinden! Wenden Sie sich für einen kostenlosen Anbietervergleich bei unseren Energieexpert/innen: 089 380 388 88
💡Ist man automatisch in der Grundversorgung?
In der Grundversorgung ist man automatisch, wenn man sich nicht selber bei einem anderen Anbieter angemeldet hat. Das heißt: Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen, beziehen Sie Strom beim Grundversorger. Bis Sie die erste Abrechnung erhalten, kann es jedoch eine Weile dauern. Vorsicht: Es kann jedoch auch sein, dass Sie in der teureren Ersatzversorgung landen!
💡Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?
Sie können sich an Ihren Netzbetreiber wenden, um den Grundversorger herauszufinden. Wer Ihr Netzbetreiber ist, steht zum Beispiel auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Alternativ finden auch Unsere Energieexpert/innen den Grundversorger für Sie heraus und helfen Ihnen auf Wunsch auch gleich bei der Suche nach einem günstigeren Anbieter: 089 380 388 88 .
💡Haben alle Grundversorger 2023 ihre Preise erhöht?
Laut dem Vergleichsportal Check24 haben deutschlandweit Grundversorger zum Jahreswechsel 2022/2023 um die 600 Strompreiserhöhungen um rund 60,5 % durchgesetzt. Der Gaspreis wurde um circa 56 % erhöht. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Alles Wichtige zur Grundversorger Preiserhöhung 2023."


GRUNDVERSORGER PREISERHÖHUNG 2023
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Automatisch beim Grundversorger angemeldet – Geht das?

Sie sind vor kurzem umgezogen und haben vergessen, Strom anzumelden? Sie wundern sich, warum Sie trotzdem nach der ersten Betätigung des Lichtschalters in Ihrem neuen Zuhause nicht im Dunkeln stehen?
Das ist so, weil Sie durch den erstmaligen Verbrauch von Energie an der neuen Adresse automatisch beim Grundversorger angemeldet wurden. Bei der Grundversorgung Strom anmelden ist in dem Sinne nicht notwendig, denn, sofern Sie sich nicht für einen anderen Energieanbieter entscheiden, geschieht das durch sogenanntes konkludentes, also stillschweigendes Verhalten.
Sollten Sie vorerst beim Grundversorger bleiben wollen, teilen Sie die Entnahme von Elektrizität sobald wie möglich in schriftlicher Form mit, denn grundsätzlich besteht Mitteilungspflicht. Dazu reicht es aus, dem Grundversorger per Brief, Fax oder E-Mail folgende Daten schriftlich zukommen zu lassen:
- Familienname und Vorname
- Neue/Aktuelle Adresse
- Zählernummer sowie Zählerstand
- Bankverbindung
Sie sind Gewerbekund/in? Dann geben Sie den Namen Ihres Betriebs, das Registergericht und die Registernummer an. Sobald der Grundversorger die notwendigen Informationen erhalten hat, antwortet er Ihnen und bestätigt den abgeschlossenen Grundversorgungsvertrag. Was darin genau enthalten ist, erfahren Sie in den Kapiteln Allgemeine Bedingungen des Grundversorgersund Ergänzende Bedingungen.
Grundversorgung: Was ist das?

Die grundlegende Definition des Begriffs Grundversorgung bedeutet das Zurverfügungstellen von Dienstleistungen und Infrastruktur für die gesamte Bevölkerung zu angemessenen Preisen. Mit der Grundversorgung wird gewährleistet, dass die Allgemeinheit mit allen notwendigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird.
Von der Grundversorgung wird auch als Daseinsvorsorge geredet, die sich aus unterschiedlichen Bereichen wie der Elektrizitäts- und Gasversorgung oder Kultureinrichtungen zusammensetzt. Größtenteils wird die Grundversorgung vom Staat subventioniert. Sowohl Staat als auch private Unternehmen können jedoch die Grundversorgung bereitstellen. Was zählt zur Grundversorgung? Anbei ein paar Beispiele:
- Was zählt zur Grundversorgung?
- Strom-, Gas- und Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallentsorgung
- Bildungs- und Kultureinrichtichtung
- Ärzte und Krankenhäuser
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Öffentliche Bäder
Strom Grundversorger & Gas Grundversorger
Im Strom- und Gasbereich versteht man unter der Grundversorgung die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund/innen zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.
Wer ist mein Grundversorger? Als Strom Grundversorger beziehungsweise Gas Grundversorger gilt jener Energielieferant, der die meisten Haushaltskund/innen im Netzgebiet mit Strom oder Gas beliefert. Mit den Daten der Stromanbieter und Gasanbieter legt die jeweilige Behörde – meist das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes – den Grundversorger für drei Jahre fest. Der Name des Grundversorgers wird von der Behörde im Internet bekannt gegegeben. Erstmals passierte das am 1. Juli 2006. Wie die Bundesnetzagentur sagt:
Jede/r Haushaltskund/in hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger.
Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung

Wenn ein Stromanbieter das Recht auf Netznutzung verliert, weil er etwa die Netzentgelte nicht wie vereinbart an den Netzbetreiber zahlt, oder es zu Verzögerungen innerhalb des Anbieterwechsels kommt, können Haushaltskund/innen in die Ersatzversorgung fallen.
Die Ersatzversorgung garantiert die ununterbrochene Stromversorgung. Das heißt: Es kommt zu keinen Ausfällen. Auch hier ist kein Stromvertrag nötig. Trotzdem empfiehlt es sich, den Zählerstand ab Beginn der Ersatzversorgung abzulesen und den Wert dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Vorsicht bei der Ersatzversorgung! Einige Grundversorger beliefern Neukund/innen statt mit der Grundversorgung mit der deutlich teureren Ersatzversorgung. Die muss Kund/innen mitgeteilt werden, kann jedoch schnell untergehen. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren Tarif und wechseln Sie wenn möglich aus der Ersatzversorgung in die Grundversorgung oder zu einem Sondertarif eines anderen Anbieters.
Im Vergleich zur Grundversorgung, die eine unbestimmte Vertragslaufzeit aufweist, dauert die Ersatzversorgung maximal drei Monate und kann während dieser Periode zu jedem Zeitpunkt von Verbraucher/innen beendet werden. Es gibt also keine Kündigungsfrist.
Aufgrund der beschränkten Vertragslaufzeit ist es also ratsam, gleich nach Beginn der Ersatzversorgung einen alternativen Stromanbieter zu suchen, um die Lieferung auch nach der Ersatzversorgung zu garantieren. Welche alternative Anbieter für Sie in Frage kommen, hängt mitunter von Ihrem Stromverbrauch ab.
Wissen Sie Ihren Energieverbrauch? Möchten Sie Ihren Strom- und Gasverbrauch bestimmen, um Kosten zu sparen? Erfahren Sie in nur zwei Minuten Ihren jährlichen Energieverbrauch mit unserem Verbrauchsrechner!
Verbrauchsrechner
Alles Wichtige zur Grundversorger Preiserhöhung 2023
Zum Ende des Jahres 2022 galten die Tarife der Grundversorger als günstige Alternativen zu anderen Tarifen. Jedoch haben laut Angaben des Vergleichsportals
Gründe hierfür sind vor allem die extrem stark angestiegenen Großhandelspreise für Strom und Gas. Jedoch führt auch ein deutlicher Anstieg der Netzgebühren zu erhöhten Preisen für Verbraucher/innen. Im nachfolgenden finden Sie einen Auszug der Preiserhöhungen einiger deutscher Grundversorger:
Grundversorger | Arbeitspreis Dezember 2022 | Neuer Arbeitspreis ab 2023 |
---|---|---|
Vattenfall | 33,12 Cent/kWh | 41,41 Cent/kWh |
MVV Energie | 27 Cent/kWh | 45 Cent/kWh |
EnviaM | 20,1 Cent/kWh | 48,1 Cent/kWh |
Stadtwerke München | 25 Cent/kWh | 61,9 Cent/kWh |
Bruttopreisangaben inkl. 19 % Umsatzsteuer und Steuern und Abgaben. Stand: März 2023
Kosten Ihres Grundversorgers Grundversorger müssen Kund/innen über die bevorstehende Preiserhöhung informieren. Falls Sie keine Informationen erhalten haben, können Sie sich jeweils auf der Website Ihres Grundversorgers über mögliche anstehende Preiserhöhungen informieren.
Strompreisbremse als Rettung?
Eine Abhilfe gegen die hohen Strompreise soll die Strompreisbremse der Bundesregierung ab März 2023 bringen. Diese soll den Strompreis für Privathaushalte und Gewerbekund/innen auf 80 % des Vorjahresverbrauchs deckeln, und zwar auf 40 Cent/kWh. In dem neuen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Versorger und Grundversorger die Strompreisbremse ab März in den Abschlägen berücksichtigen sollen und diese auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 gelten sollen. Jedoch müssen Details noch geklärt werden, bevor das Gesetz entgültig verabschiedet wird.


Grundversorger nicht erreichbar?
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⛔Achtung: Grundversorger sind aktuell nur schwer erreichbar und die Preise der Grundversorgungstarife schwanken.
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Strom Grundversorgung Kosten: Allgemeine Preise

Die Strom Grundversorgung Kosten beziehungsweise die allgemeinen Preise der Grundversorgung sind diejenigen, zu denen Haushaltskund/innen mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden. Diese Strom Grundversorgung Kosten setzen sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (Cent/kWh) und einem fest definierten Grundpreis (€/Monat) zusammen.
Die Pflicht des Grundversorgers besteht in der Bekanngebung der Strom Grundversorgung Kosten und deren Veröffentlichung auf seiner Internet-Seite. Die Strom Grundversorgung Kosten zeichnen sich durch folgende Punkte aus:
- Sie werden jeweils zum Monatsbeginn wirksam
- Sie werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam
- Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt mindestens 6 Wochen vorher
- Der Grundversorger muss seine Kund/innen informieren
- Änderungen müssen auf der Internet-Seite veröffentlicht werden


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GRUNDVERSORGER PREISERHÖHUNG 2023
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Strom Grundversorgung Kosten im Preisvergleich
Wie bereits erwähnt, setzen sich die Strom Grundversorgung Kosten im sogenannten Grundversorgungstarif (auch Basistarif oder Allgemeiner Tarif genannt) aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.
Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis ist gestaffelt nach Verbrauch in Kilowattstunden und wird in Cent pro Kilowattstunden (Cent/kWh) angegeben. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird jeden Monat (€/Monat) abgegolten. Mehr zur Strompreiszusammensetzung erfahren Sie in unserem Artikel Der Strompreis und seine Zusammensetzung
Häufig wird der Arbeitspreis mit einem höherem Jahresverbrauch niedriger, in Ausnahmefällen kosten die Kilowattstunden ab einem bestimmten Verbrauch jedoch auch mehr. Da der Grundpreis verbrauchsunabhängig ist, bleibt dieser innerhalb des gleichen Wohngebietes gleich. Klar ist: Im Durchschnitt waren die Grundversorgungstarife immer teurer als alternative Strom- und Gastarife, jedoch hat sich diese Tatsache durch die Energiepreiskrise geändert.
Schon gewusst? Vor der Energiekrise war bekannt, dass der Strompreis des Grundversorgers normalerweise teurer war als derjenige alternativer Energieanbieter. Aktuell ist dies nicht mehr der Fall: Da Grundversorger für jeweils drei Jahre bestimmt werden, gehen sie langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen ein. Im Zuge der Energiekrise, wo die Preise in die Höhe geschnellt sind, hat sich diese Strategie ausgezahlt.
Anbei erhalten Sie einen Preisvergleich der Grundversorgung Kosten mit einem individuellen Energieliefervertrag des Energieanbieters Vattenfall. Die brutto Preisangaben der Arbeitspreise (Stand März 2023) gelten für die Region 10115 Berlin und für einen Jahresverbrauch von 2.500 kWh.
Strom Grundversorgung & Ersatzversorgung | Individueller Energieliefervertrag |
---|---|
Berlin Basis Privatstrom: 33,12 Cent/kWh Berlin Basis Privatstrom Ersatzversorgung: 60,43 Cent/kWh |
Natur12 Strom: 46,37 Cent/kWh |
Bruttopreisangaben inkl. 19 % Umsatzsteuer und Steuern und Abgaben. Stand: März 2023
So geht's: Grundversorger Strom herausfinden
Wer für die Grundversorgung Strom im Netzgebiet zuständig ist, erfährt man entweder vom örtlichen Netzbetreiber oder direkt unter der kostenlosen Energiemarie Servicenummer 0893 80388 88. Unsere Energieexpert/innen informieren Sie nicht nur über den zuständigen Grundversorger in Ihrem Wohngebiet, sondern helfen Ihnen auch bei der Suche nach dem günstigsten Energieanbieter, um den besten Strompreis für Sie zu finden!
So den Grundversorger Strom herausfinden!
- Webseite für Netzbetreibersuche aufrufen
- Postleitzahl unten links in die Suchmaske eingeben
- Angezeigt wird der Name des örtlichen Netzbetreibers
- Falls die Kontaktdaten nicht angegeben werden, suchen Sie diese rasch im Internet nach
- Netzbetreiber kontaktieren und Grundversorger Strom herausfinden
- Alternativ: 089 380 388 88 wählen, direkt Grundversorger Strom herausfinden und Anbieter wechseln
INFO NetzbetreiberNebst der Netzbetreibersuche mit der Postleitzahl können Sie Ihren Netzbetreiber auch ausfindig machen, indem Sie bei Ihrem Energieanbieter fragen oder auf Ihrer Strom- und Gasrechnung nachschauen. Es kann vorkommen, dass Sie dort anstelle eines Namens nur einen Code vorfinden – diesen Code können Sie in das Suchfeld der Website für Energie Codes & Services GmbH eingeben. Mehr Infos zum Thema Netzbetreiber finden Sie hier: Netzbetreiber Strom & Gas herausfinden.
Grundversorger in den größten deutschen Städten
Wie bereits erwähnt werden Grundversorger immer für drei Jahre festgelegt und sind diejenigen Energieunternehmen, die in einer Region die meisten Haushalte versorgen. Welche Energieanbieter in den größten deutschen Städte die Grundversorgung übernehmen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Stadt | Zuständiger Grundversorger |
---|---|
Berlin | Vattenfall |
Hamburg | Vattenfall |
München | Statdwerke München |
Köln | RheinEnergie |
Frankfurt am Main | Mainova |
Stuttgart | EnBW |
Düsseldorf | Stadtwerke Düsseldorf |
Leipzig | Stadtwerke Leipzig |
Ihre Stadt ist nicht dabei? Energieexpert/innen helfen kostenlos: | 089 380 388 88 |
Allgemeine und ergänzende Bedingungen der Grundversorgung
Sobald Sie beim Grundversorger angemeldet sind, beliefert Sie der Grundversorger mit Strom und/oder Gas zu den Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung. Diese sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) und in der Gasgrundversorgungsverordnung (Gas GVV) geregelt. Im abgeschlossenen Grundversorgungsvertrag beschrieben sind dementsprechend immer:
- Die Art und Umfang der Versorgung
- Die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und des/r Kund/in
- Die Art und Weise Abrechnung der Energielieferung
- Die Konditionen zur Beendigung des Grundversorgungsvertrages
Ergänzende Bedingungen der Grundversorgung
Neben den allgemeinen Bedingungen gibt es noch in einem eng begrenzten Umfang ergänzende Bedingungen, die der Grundversorger festlegen kann. Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung enthalten zum Beispiel Informationen zu:
- Den möglichen Zahlungsweisen für fällige Forderungen
- Regelungen zur (Selbst-)Ablesung und Übermittlung von Zählerständen
- Kosten für unterjährige Abrechnungen
- Mahnkosten und Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung werden vom Grundversorger auf dessen Internet-Seite öffentlich bekannt gegeben. Mit Vertragsabschluss muss der Grundversorger dem/r Verbraucher/in die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen aushändigen.
Schon gewusst? Die offizielle Bezeichnung des Strompreises, welcher gerne im täglichen Gebrauch verwendet wird, ist der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt. Der Verbrauchspreis ist der verbrauchsabhängige Preis, der in Cent pro Kilowattstunde angegeben wird. Dieser setzt sich aus den Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters zusammen, aber auch aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie aus Netzentgelten der Netzbetreiber.
Der Energiepreis beinhaltet nur den Preis, den Sie für die Energie bezahlen, also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb und den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der vom Energieanbieter im Sinne einer Grundgebühr festgelegt wird. Der monatliche Abschlag besteht schließlich aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten und den Netzgebühren. Er präsentiert also die Kosten, die Sie am Ende für Ihren Stromvertrag zu bezahlen haben.
Sie wollen dem Grundversorger kündigen?

Falls Sie nach Einzug nicht weiter vom Grundversorger beliefert werden möchten, können Sie die Strom Grundversorgung kündigen. Das geht ganz einfach, denn die Vertragslaufzeit der Grundversorgung ist unbestimmt und die Kündigungsfrist beträgt nur 14 Tage. Das liegt daran, dass die Stromanmeldung beim Grundversorger auch automatisch zustande kommen kann und es für Verbraucher/innen deshalb nicht fair wäre, sie länger an den Vertrag zu binden.
Bevor Sie der Strom Grundversorgung kündigen, sollten Sie sich aber ausführlich über eine passende Alternative informieren. Bei den über tausend Energieanbietern in Deutschland ist das gar nicht so einfach und Angebote aus bekannten Online-Wechselportalen und Preisrechnern können vor allem beim erstmaligen Stromanbieterwechsel verwirren. Auch hier stehen Ihnen unsere Energieexpert/innen deshalb telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. Alternativ können Sie aber auch in aller Ruhe als Erstes ein Online-Angebot anfordern:
Zuverlässige StromversorgungAuch außerhalb von Grundversorgung & Stadtwerken gibt es verlässlichen Strom und Gas. Lassen Sie sich kostenlos und kompetent zu Ihren Energieanbieter Optionen beraten und sparen Sie in Ihrer nächsten Rechnung!
089 380 388 88 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr) oder Angebot anfordernWerbung - Energiemarie Service