Drittes Entlastungspaket – Wann greifen die Maßnahmen?

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Eine Bank, ein Dokument und eine Person mit Geldmünzen als Symbol für das Entlastungspaket

Was wurde in den Entlastungspaketen verabschiedet? Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die andauernde Energiekrise im Jahr 2022 haben die Energiepreise stark in die Höhe steigen lassen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bis September 2022 bereits drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Bürger sollen damit in diesen schweren Zeiten nicht alleine gelassen werden. Welche Maßnahmen sollen Rentnern helfen? Wann kommt das Deutschlandticket? Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen in den drei Entlastungspaketen verabschiedet wurden.

Ein Richterhammer mit grünem Haken als Symbol für das dritte Entlastungspaket

Das dritte Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat dieses Jahr bereits mehrere Entlastungspakete für die Bevölkerung beschlossen, damit sie nicht ungefedert von den finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Strompreise und Gaspreise getroffen wird.

So wurden Stand September bereits drei Entlastungspakete mit einem Volumen von insgesamt ca. 95 Milliarden € verabschiedet, welche Maßnahmen zur Entlastung sowie soziale Unterstützung enthielten.

(Quelle: Strompreise Vergleichen Und Sparen, Verivox, 2023)

Das dritte und aktuellste Entlastungspaket wurde am 4. September von der Bundesregierung vorgestellt und sollte möglichst schnell umgesetzt werden. Es beinhaltet eine Reihe von Hilfen, Reformen und Steuermaßnahmen, um die Entwicklung der Energiepreise abzudämpfen.

Laut Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz ist das dritte Entlastungspaket „von seinem Umfang größer als die ersten beiden zusammen“ (Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Omid Nouripour, Saskia Esken und BM Lindner zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses am 4. September 2022 in Berlin, Die Bundesregierung, 2022). Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner war von der Wichtigkeit des Pakets überzeugt. Es habe zwar etwas gedauert, bis man sich über die Maßnahmen einig war, das Ergebnis überzeuge jedoch.

Das dritte Entlastungspaket war das bisher Größte

Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket 2022 für Bürger
Beschluss des Entlastungspakets Details
Entlastung bei den Strompreisen Eine Strompreisbremse soll bei Bürgerinnen und Bürgern, sowie mittelständischen Unternehmen für Entlastung sorgen. Der Anstieg der Netzentgelte soll laut dem Entlastungspaket ebenfalls gebremst werden. Rückwirkend von März bis Januar 2023 wird der Strompreis bei 40 Cent/kWh gedeckelt.
Die Gaspreisbremse wirkt ebenfalls rückwirkend Auch die Gaspreisbremse wurde im dritten Entlastungspaket festgehalten. Sie soll, wie schon die Strompreisbremse, rückwirkend von März bis Januar 2023 gelten und den Strompreis bei 12 Cent/kWh deckeln. Fernwärme hingegen soll bei 9,5 Cent/kWh gedeckelt werden.
Zufallsgewinne werden abgeschöpft Die oben genannte Strompreisbremse wird finanziert, indem hohe Zufallsgewinne von Stromproduzenten abgeschöpft werden, welche durch gleichbleibende Produktionskosten aktuell hohe Gewinne erzielten.
Erhöhung der CO₂-Steuer wird im Entlastungspaket 3 verschoben Die eigentlich geplante Erhöhung des Preises für CO₂ Anfang 2023 wurde im Entlastungspaket  um ein Jahr verschoben. Sonst würden fossile Brennstoffe wie Diesel, Heizöl oder Benzin zum 1. Januar noch teurer werden.
Familien erhalten durch das Entlastungspaket Unterstützung Um Familien zu unterstützen, soll mit dem dritten Entlastungspaket das Kindergeld erhöht werden. So soll bereits zum 1. Januar 2023 das Kindergeld monatlich um 18 € für das erste, zweite und dritte Kind steigen. Das sind 432 € mehr jährlich bei einer Familie mit zwei Kindern.

Familien mit geringem Einkommen sollen überdies durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags im Entlastungspaket unterstützt werden. Dieser soll zum 1. Januar 2023 auf 250 € monatlich angehoben werden.
Studierende erhalten eine Einmalzahlung Sowohl Studierende als auch Fahrschülerinnen und Fachschüler erhalten im Entlastungspaket 3 eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €. Die Kosten dafür trägt der Bund.
Die Berechtigung für Wohngeld wird im Entlastungspaket ausgeweitet Ab 1. Januar 2023 erhalten im Rahmen der bisher größten Wohngeldreform deutlich mehr Geringverdienende ein Wohngeld. So steigt der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger. Außerdem erhält das Wohngeld zukünftig eine permanente Heizkosten- und Klimakomponente.
Im Dezember bezahlt der Staat das Heizen mit Gas und Fernwärme Wer mit Gas heizt, muss im Dezember seinen/ihren Abschlag nicht zahlen. Wer Fernwärme bezieht, erhält hingegen im Januar eine Ausgleichszahlung. Wie viel erstattet wird, richtet sich nach dem Verbrauch im September 2022.
Die Einkommensgrenze für Minijobs wird auf 2.000 € angehoben Gerade bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Einkommen hilft eine Entlastung hinsichtlich der Sozialbeiträge besonders. Ursprünglich sollte deswegen der Steuerfreibetrag von 1.300 auf 1.600 € angehoben werden. Dieser wird jetzt zum 1. Januar 2023 noch weiter auf 2.000 € angehoben.
Das Kurzarbeitergeld wird verlängert Die bisher geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden im neuen Entlastungspaket über die eigentliche Frist vom 30. September 2022 verlängert.
Es wird ein Bürgergeld eingeführt Das Sozialgeld sowie das Arbeitslosengeld II werden zum 1. Januar 2023 durch ein modernes Bürgergeld abgelöst. Dabei wird das Bürgergeld jährlich so erhöht, dass die zu erwartende Inflation in die Rechnung einbezogen wird. Man rechnet damit, dass sich dieses Bürgergeld im Vergleich zum bisherigen ALG II auf ca. 502 € für Alleinstehende erhöht.
Die Einkommensteuertarife werden zukünftig stärker an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst Tarifeckwerte werden im Entlastungspaket 3 insofern angepasst, als ab dem 1. Januar 2023 ca. 48 Millionen Steuerpflichtige davon profitieren können.
Das Deutschlandticket wird kommen Vor dem Hintergrund des großen Erfolgs, welche das 9-Euro-Ticket in den Sommermonaten hatte, wird ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt. Aktuell spricht man bei dem Deutschlandticket von einem Preis vo 49 € pro Monat. Im schnellsten Fall würde es bereits im Januar 2023 eingeführt werden, aktuell spricht man aber mehr von einem Start im April.
Die Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt weiter niedrig Die abgesenkte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird weiterhin bei 7 % bleiben. Ziel des Entlastungspakets ist dabei, die Branche zu entlasten und die Inflation zu bremsen.
Es beginnt die nationale Mindestbesteuerung Die international geplante globale Mindestbesteuerung für Unternehmen wird bereits national eingeführt. Damit sollen durch Besteuerung von Unternehmen, welche einen Umsatz von mehr als 750 Mio. € erwirtschaften, langfristig staatliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe möglich werden.
Die Umsatzsteuer für Gas wird im Entlastungspaket 3 auf 7 % gesenkt Bis Ende März 2024 soll der Steuersatz für Gas von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Die Maßnahme soll sowohl inflationshemmend wirken, als auch die finanzielle Auswirkung der Gasanlage bei Verbraucherinnen und Verbrauchern abfedern.
Die Home-Office-Pauschale wird erhöht und entfristet Ursprünglich wurde die Home-Office-Pauschale bereits bis Ende 2022 verlängert. Durch das neuste Entlastungspaket soll pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer in Höhe von 5 € möglich werden, jedoch maximal 600 € pro Jahr.

Damit sollen vor allem kleine Familien entlastet werden, welche kein separates Arbeitszimmer besitzen.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird im Entlastungspaket angehoben Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommenssteuer wurde um 200 € auf insgesamt 1.200 € angehoben. Werbungskosten können somit bei der Einkommenssteuererklärung ohne Belege pauschal bis zu einer Höhe von 1.200 ohne Belege geltend gemacht werden
Die Fernpendlerpauschale wurde erhöht Befristet bis 2026 wurde die Entfernungspauschale für Fernpendler im dritten Entlastungspaket von 35 Cent auf 38 Cent erhöht. Auch Geringverdiener sollen über die Mobilitätsprämie davon profitieren können.
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Was bekommen Rentner im dritten Entlastungspaket?

Neben den allgemeinen Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger wurden im neuen Entlastungspaket auch weitere Maßnahmen zur Entlastung der Renterinen und Rentner beschlossen. Davon unter anderem:

Maßnahmen des Entlastungspakets für Rentner
Maßnahmen für Rentner Details für Rentner
Die Doppelbesteuerung bei der Rente wird abgeschafft Ab dem 1. Januar 2023 können Steuerzahlungen und Steuerzahler ihre Rentenbeiträge voll absetzen. Somit wird diese Möglichkeit durch das Entlastungspaket 3 bereits zwei Jahre früher als ursprünglich geplant eingeführt. Renten sollen damit erst besteuert werden, wenn sie ausgezahlt werden.
Rentnerinnen und Rentner erhalten ebenfalls eine Einmalzahlung Zum 1. Dezember 2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepauschale in Höhe von 300 € von der Rentenversicherung. Da diese Entlastgungspaket-Pauschale allerdings steuerpflichtig ist, wird sie sich vor allem bei niedrigeren Renten stärker auswirken.

Das dritte Entlastungspaket hilft auch Unternehmen

Neben den Bürgern soll auch die Wirtschaft Unterstützung erhalten. Denn dort, wo Gewinne abgeschöpft werden, müssen auch Unternehmen aufgefangen werden, die besonders durch die Energiepreiskrise bedroht werden.

Maßnahmen für Unternehmen aus dem dritten Entlastungspaket 2022
Entlastungspaket 3 Maßnahmen für Unternehmen Entlastungspaket 3 Details für Unternehmen
Energieintensive Unternehmen erhalten Hilfe Vor allem Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen, benötigen bei den aktuellen Energiepreisen Hilfe. Sie werden deswegen weiterhin durch einen Spitzenausgleich unterstützt.
Ein KfW-Programm soll Unternehmen in der Bedrängnis helfen Gerade Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten sind, profitieren im dritten Entlastungspaket von dem hundert Milliarden schweren KfW-Programm.
Unterstützung bei Investitionen Wenn Unternehmen sich bemühen, energieeffizienter zu werden, werden sie im dritten Entlastungspaket bei Investitionen unterstützt.
Die Strompreisbremse wird auch bei Unternehmen greifen Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif wird die Strompreisbremse im Rahmen des Entlastungspakets 2022 ebenfalls gelten.
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