Strompreiserhöhung 2023 – Tipps und Ausblick

Die kontinuierliche Strompreiserhöhung lässt sich durch den Anstieg der verschiedenen Bestandteile des Strompreises erklären. Die Strompreiserhöhungen 2022 führten im November 2022 zu einem durchschnittlichen Strompreis von 43 Cent/kWh. Und auch 2023 geht der Preis weiter hoch, denn viele Grundversorger haben im Januar bereits ihre Preise erhöht. In nur einem von drei möglichen Szenarien könnte dies der Fall sein. Hier erfahren Sie, wie Sie die eine Strompreiserhöhung rechtzeitig erkennen und umgehen können!
Preisanpassung Strom: Das Wichtigste zusammengefasst
Gibt es 2023 mehr Strompreiserhöhungen?
Das Beratungsunternehmen Prognos hat seine Berechnungen für die Strompreiserhöhung Strom im Jahr 2023 auf Basis von drei möglichen Szenarien gemacht. Da der Strompreis immer noch stark abhängig vom Gaspreis ist, sind weiterhin vor allem russische Gaslieferungen für den Strompreis relevant.
Im günstigsten Szenario würde Russland dabei im kommenden Jahr wieder Gas auf dem Niveau vor dem Einmarsch in die Ukraine liefern und die Megawattstunde würde 104 € kosten, dies gilt jedoch als extrem unwahrscheinlich.
Im mittleren Szenario prognostiziert das Institut, dass sich der Preis auf dem Niveau von 2022 stabilisiert und dann in den Folgejahren weiter absinkt. Im schlimmsten Szenario würde Russland auch 2023 kein Gas liefern und der Preis würde somit weiter steigen.
Wie wird eine Strompreiserhöhung angekündigt?
Angekündigt werden muss eine Strompreiserhöhung mindestens sechs Wochen vor deren Umsetzung. Die Ankündigung muss transparent formuliert sein, alle wichtigen Angaben enthalten und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Realität sieht leider etwas anders aus und immer öfter versuchen Energieanbieter, die Preiserhöhung zu verstecken. Lesen Sie also immer alle Schreiben des Energieanbieters aufmerksam durch!
Was kann ich gegen eine Strompreiserhöhung tun?
Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie das Anrecht auf eine Sonderkündigung. Das bedeutet, dass Sie auch innerhalb der Vertragslaufzeit Ihren Stromvertrag kündigen können. Dafür haben Sie in der Regel bis zu zwei Wochen nach Ankündigung der Strompreiserhöhung Zeit. Rufen Sie Unsere Energieexpert/innen an, um kostenlos und innerhalb kürzester Zeit eine günstigere Alternative zu finden: 089 380 388 88
Der Strompreisdeckel soll ab 2023 die Lage entspannen Stand März 2023 hat der Bundestag den Strompreisdeckel beschlossen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird so von Januar 2023 bis April 2024 der Strompreis auf maximal 40 Cent/kWh begrenzt.
Das gilt jedoch nur für einen Verbrauch, welcher 80 % des Verbrauchs des Vorjahres entspricht, damit es auch weiterhin Sparanreize gibt. Erschwerend kommt hinzu, dass viele nicht davon profitieren können, da an einigen Stellen der Strompreis wieder unter der 40 Cent-Marke liegt.
Wie entwickelt sich der Strompreis in 2023?
Aktuell ist noch recht unklar, zu welcher Strompreiserhöhung es 2023 nach den Erhöhungen in der Grundversorgung kommen wird. Das liegt darin begründet, dass viele Faktoren einen Einfluss haben können. Trotzdem hat das schweizer Beratungsunternehmen Prognos für das Jahr 2023 eine Vorhersage auf Basis von drei möglichen Szenarien gemacht, abhängig von Gaslieferungen.
Im schlimmsten Falle liefert Russland immer noch kein Gas mehr. In diesem Fall kommt es 2023 zu extermen Strompreiserhöhungen und die Megawattstunde könnte bis zu 500 € kosten.
Im mittleren Szenario stabilisiert sich der Strompreis 2023 auf einem gewissen Niveau und sollte dann bis 2040 wieder auf 70 € pro Megawattstunde zurückgehen.
Im Bestfall würde Russland 2023 wieder Gas auf Niveau der Vorkriegszeit liefern, was zu einer Verbilligung des Stroms führen würde. Dabei würde die Megawattstunde Strom im Jahr 2023 ca 104 € kosten und dann bis 2040 wieder auf 57 € sinken. Dieses Szenario gilt jedoch als extrem unwahrscheinlich.


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Strompreiserhöhungen 2022: Rückblick
Eine erste Welle an Strompreiserhöhungen gab es anfangs 2022 in der Grundversorgung: Alle Grundversorger erhöhten Ihre Preise und Verbraucher zahlten im Vergleich zum Dezember 2021 etwa 58 % mehr. Insgesamt erhöhten im Januar 2022 bis zu 850 Energieanbieter in Deutschland Ihre Strompreise oder kündigten die Strompreiserhöhung zumindest schon einmal an. Damit waren von dieser Preiserhöhung so gut wie alle Haushalte in Deutschland betroffen!
Das war es für das Jahr 2022 jedoch noch nicht, denn: Aufgrund der hohen Medienaufmerksamkeit verschieben große Anbieter Strompreiserhöhungen immer häufiger auf Mitte des Jahres. So auch der Energieanbieter E.ON: Ab Juni 2022 wurde der E.ON Strompreis erhöht! Je nach Region waren Kunden jedoch unterschiedlich stark betroffen. Doch nicht nur E.ON erhöhte seine Strompreise, sondern auch noch viele weitere Energieanbieter.
Wir raten Ihnen daher, das ganze Jahr über aufmerksam zu bleiben und nach entsprechenden Ankündigungen von Strompreiserhöhungen Ihres Energieanbieters Ausschau zu halten. Lesen Sie weiter, um im Anschluss zu erfahren, wie Sie eine Preiserhöhung erkennen und wie Sie sich mit einem Sonderkündigungsrecht dagegen wehren können. Bei Fragen können Sie sich gerne kostenlos an unsere Berater wenden!


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Gründe für die Strompreiserhöhung 2021/2022
Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stieg der durchschnittliche Strompreis 2021 von 32,16 Cent/kWh im Januar 2022 auf ganze 36,19 Cent/kWh an. Wie kam es zu dieser Strompreiserhöhung 2021/2022? Die Strompreiserhöhung 2021/2022 führt auf diese 5 Gründe zurück:
- Hohe Stromnachfrage
- Teure Stromproduktion aus Erdgas
- Einkaufspreis auf der Strombörse teilweise vervierfacht
- Weniger Wettbewerb aufgrund Insolventer Anbieter
- Netzentgelte sind bis zu 4 % gestiegen
Falls Sie mehr über die verschiedenen Bestandteile des Strompreises lernen möchten, die sich auf Ihre Stromkosten auswirken, können Sie dies in unserem Artikel zum Thema Strompreiszusammensetzung tun. Mehr über die Veränderung des Strompreises im Laufe der Zeit gibt es hier:
Strompreisentwicklung & Prognose
Warum, wann und wie oft gibt es Strompreiserhöhungen?
Klar ist: Es kommt kontinuierlich zu Strompreiserhöhungen und betroffen sind letztendlich alle VerbraucherInnen und Verbraucher, die Strom beziehen. Aber warum, wann und wie oft kommt es genau zu einer Preiserhöhung Strom? Lesen Sie weiter, um Antworten zu allen Fragen über die Preisanpassung Strom zu finden.
WARUM: Die Gründe für eine Strompreiserhöhung können unterschiedlich sein, oft hat dies jedoch mit Änderungen der Steuern, Abgaben und Umlagen oder der Netzentgelte zu tun. Beide haben nämlich mit einem Anteil von rund 52 % beziehungsweise 23 % einen großen Einfluss auf den Strompreis. Zu einer Preiserhöhung Strom kann es aber auch kommen, wenn der Energieanbieter seinen Grundpreis oder die Preise für die Strombeschaffung und deren Betrieb erhöht, was rund 25 % des Strompreises ausmacht.
WANN: Eine Preisanpassung Strom der Steuern, Abgaben und Umlagen, wie auch der Netzentgelte wird jedes Jahr im Oktober bekannt gegeben. Im Zuge dieser Ankündigung geben auch viele Energieanbieter Ihre Preisänderungen bekannt. Aufgrund der zunehmenden Medienaufmerksamkeit ändern aber immer mehr Energieanbieter ihre Strategie und verschieben die Preiserhöhung Strom immer öfter auf die Mitte des Jahres. Mit einer Strompreiserhöhung ist also grundsätzlich jederzeit zu rechnen!
WIE OFT: Zu einer Strompreiserhöhung kommt es in der Regel einmal im Jahr. Von der Strompreiserhöhung betroffen sind vor allem diejenigen, die über eine längere Zeit bei ihrem Energieanbieter bleiben; im ersten Vertragsjahr besteht oft die Möglichkeit, die Strompreiserhöhung mit einer Preisgarantie zu umgehen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Anbieter regelmäßig zu wechseln. Unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen dabei gerne – kostenlos und unverbindlich unter der 089 380 388 88 (Mo.-Fr. 8.00 - 19-00 Uhr).
Wann ist eine Strompreiserhöhung erlaubt?
Zu einer Strompreiserhöhung kommt es immer, wenn einzelne Bestandteile des Strompreises steigen. Dies kann entweder nach Ablauf der Vertragslaufzeit und vor der automatischen Vertragsverlängerung geschehen, aber auch jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit. Wann ist eine Strompreiserhöhung erlaubt?
Bei der Grundversorgung ist eine Strompreiserhöhung gesetzlich erlaubt, sofern es sich um die Bestandteile der Netzentgelte oder der Steuern, Abgaben und Umlagen handelt. Bei Sonderverträgen muss eine mögliche Preiserhöhung Strom jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt sein.
Wann ist eine Strompreiserhöhung nicht erlaubt? Sollte in den AGB kein Preisänderungsrecht vermerkt sein, kommt es sozusagen zu einem Vertragsbruch und die Preisanpassung Strom ist nicht erlaubt. Sollte das der Fall sein, müssen Sie die Preiserhöhung nicht akzeptieren – Sie haben Anrecht auf eine Sonderkündigung. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel Strompreiserhöhung – Sonderkündigungsrecht.
So muss die Strompreiserhöhung angekündigt werden

Auch wenn eine Strompreiserhöhung erlaubt ist, muss diese rechtzeitig und rechtmäßig angekündigt werden, um auch wirksam zu sein. Auch beim Preiserhöhung Ankündigen wird zwischen Verträgen außerhalb und Verträgen innerhalb der Grundversorgung unterschieden:
- Grundversorgung: Bei der Grundversorgung wird eine Preiserhöhung Strom öffentlich bekannt gegeben, nämlich in offiziellen Amtsblättern oder Tageszeitungen und zusätzlich im Internet. Der Grundversorger ist jedoch ebenfalls dazu verpflichtet, die Strompreiserhöhung dem Kunden per Brief mitzuteilen und zwar mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preiserhöhung.
- Sondervertrag: Bei einem Sondervertrag muss die Strompreiserhöhung nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Trotzdem muss auch hier der Kunde mindestens sechs Wochen vor der geplanten Strompreiserhöhung schriftlich informiert werden. Die Mitteilung per E-Mail ist insofern erlaubt, sollte die normale Kontaktaufnahme auf elektronischem Wege erfolgen.
Unterschied Grundversorgungsvertrag – Sondervertrag
Die Art und Weise der Ankündigung der Strompreiserhöhung sollte stets transparent formuliert sein, alle wichtigen Angaben enthalten und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen:
- Transparente und einfach verständliche Formulierung
- Angabe des Anlass, des Umfangs und der Voraussetzungen für die Preiserhöhung
- Verweis auf das Sonderkündigungsrecht
- Bei der Grundversorgung: Gegenüberstellung der alten und neuen Preise
Preiserhöhung Ankündigung Vordruck
Trotz Hinweisen zum Ankündigen der Strompreiserhöhung können Sie sich nicht genau vorstellen, wie eine solche Ankündigung genau aussehen sollte? Anbei erhalten Sie einen Preiserhöhung Ankündigung Vordruck. Beachten Sie, dass der Vordruck Ihnen zwar eine genauere Idee gibt, aber nicht die einzig richtige Variante darstellt.
Strompreiserhöhung Ankündigung Vordruck
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie kennen uns als zuverlässiges Unternehmen, das stets für Energie in Ihrem Haushalt sorgt – ohne Unterbrechungen. Wir haben uns immer bemüht, Ihnen Produkte hoher Qualität anzubieten und mit unseren zusätzlichen Services für Sie da zu sein.
Aufgrund der gestiegenen Netzentgelte an Ihrem Wohnort und der erhöhten Mehrwertsteuer sind wir gezwungen, unsere Preise um XXX Prozent beziehungsweise um XXX Cent/kWH anzupassen. Die neuen Preise gelten ab XXX. So haben Sie die Möglichkeit, unter Berufung des Sonderkündigungsrechts unser Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Wir schätzen unsere Zusammenarbeit sehr und möchten deshalb keineswegs, dass es dazu kommt. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Alternativen, die Sie bei uns nutzen können und vergleichen Leistungen und Preise für Sie.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Unterschrift
Preisanpasung Strom erkennen: Darauf müssen Sie achten
Die Realität beim Strompreiserhöhung Ankündigen sieht leider etwas anders aus: Bei vielen Energieanbietern scheint es fast so, als würden sie die Strompreiserhöhung verstecken wollen. Das tun sie, indem sie zum Beispiel lange und unübersichtliche Briefe verschicken oder indem sie lediglich die neuen Preise erwähnen, ohne den Preisunterschied hervorzuheben. Anbei weitere Taktiken, die beim Preiserhöhen Ankündigen gerne verwendet werden:
- Die Ankündigung sieht aus wie Werbung
- Es handelt sich um ein langes Schreiben, in dem die Strompreiserhöhung nur am Rande erwähnt wird
- Die Strompreiserhöhung wird nicht angekündigt, sondern lediglich auf der Jahresrechnung mitgeteilt
- Es werden gleich mehrere Strompreiserhöhungen angekündigt, deren Wirksamkeit erst in ferner Zukunft liegen
- Es wird eine E-Mail verschickt, die nicht auf den Energieanbieter schließen lässt
Damit Sie eine versteckte Preiserhöhung Strom trotzdem erkennen, sollten Sie also immer alle Schreiben des Energieanbieters aufmerksam durchlesen und Ausschau nach Hinweisen zum Sonderkündigungsrecht halten.
Rechtliche Beratung bietet Hilfestellung Sollten Sie eine Strompreiserhöhung erst nach Erhalt der Stromrechnung erkennen, weil Sie nicht ausreichend darüber informiert wurden, können Sie der Rechnung nachträglich widersprechen oder eine Rückzahlung anfordern. Auch wenn von einer Preiserhöhung Strom gesprochen wird, Sie aber nicht auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, ist die Ankündigung unwirksam. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle rechtlich beraten.


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Strompreiserhöhung – Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ist ab dem Zeitpunkt gültig, ab dem Sie der Energieanbieter über die Strompreiserhöhung informiert. In der Regel haben Sie dann zwei Wochen Zeit, um Ihren Stromvertrag zu kündigen. Einige Energieanbieter gewähren jedoch auch eine Frist von bis zu einem Monat. Das Strompreiserhöhung Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen selbst innerhalb der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis zu beenden.
Genauso wie bei einer regulären Stromkündigung ist es auch bei einer Sonderkündigung durch Strompreiserhöhung wichtig, dass diese in schriftlicher Form abgegeben wird und alle notwendigen Angaben enthält. Dazu gehören:
- Anschrift des Anbieters
- Datum des Schreibens
- Ihre Anschrift
- Ihre Kundennummer und Zählernummer
- Kündigungsgrund mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht
- Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Aufforderung einer Kündigungsbestätigung
- Ihre Unterschrift
Weiteres zur Kündigungsform und -inhalt, eine Kündigungsvorlage und weitere Fälle, bei denen ein Sonderkündigungsrecht greift, erhalten Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema:
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Sonderkündigungssrecht nutzen – Anbieter wechseln Das Strompreiserhöhung Sonderkündigungsrecht sollten sie immer nutzen, denn es ist der ideale Moment, um nach einer günstigeren Alternative Ausschau zu halten. Sie wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen gerne beim Stromanbietervergleich, damit Sie einen günstigen Stromtarif finden: 089 380 388 88 (Mo.-Fr. 8.00 - 19.00 Uhr).
Mit Energiemarie die Preiserhöhung Strom umgehen
Eine Strompreiserhöhung kann, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nur mit einer Preisgarantie umgangen werden. Dabei spielt es jedoch eine Rolle, um welche Art von Preisgarantie es sich handelt, denn nicht jede deckt die gleichen Bestandteile des Strompreises ab. Außerdem gilt die Preisgarantie oftmals nur für Neukunden im ersten Vertragsjahr – danach kann es also trotzdem zu einer Strompreiserhöhung kommen.

Wie kann ich eine Strompreiserhöhung umgehen? Längerfristig betrachtet ist dies nur möglich, wenn Sie regelmäßig Ihren Energieanbieter wechseln. Bei einer angekündigten Strompreiserhöhung können Sie dies tun, indem Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Doch auch ohne Preisanpassung Strom macht es Sinn, sich immer mal wieder nach einer günstigeren Alternative umzuschauen, denn: Bei den über tausend Energieanbietern deutschlandweit ist es sehr wahrscheinlich, dass es eine solche gibt.
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In unserem Artikel zum Thema Stromanbieterwechsel erhalten Sie nützliche Tipps und Tricks, damit beim Wechsel nach der Strompreiserhöhung alles reibungslos verläuft. Bei der eigentlichen Suche können Sie entweder Tarifrechner online nutzen, die Ihnen verfügbare Angebote an Ihrem Wohnort und unter Berücksichtigung Ihres Energieverbrauchs aufzeigen oder schriftlich ein Angebot anfordern.
Die wahrscheinlich einfachste und schnellste Lösung? Eine telefonische Beratung.
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