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Laut deutscher Gesetzeslage besteht kein Anspruch auf einen Urlaubstag bei Umzug. Arbeitnehmer/innen haben nur einen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes, dem Tod eines nahen Verwandten oder der Pflege von erkrankten Kindern unter zwölf. Laut Bundesurlaubsgesetz handelt es sich um ein Minimum von 20 Werktagen pro Jahr. Um bei der Umzugsplanung mehr Klarheit für Ihren konkreten Fall zu schaffen, lesen Sie im Artikel weiter, welcher aufklärt, ob Sie einen Urlaubstag für den Umzug einreichen sollten oder ob es Alternativen zu Sonderurlaub bei Umzug gibt.
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Tatsächlich besteht laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Umzug. Ein solcher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur, wenn eine Person aus unverschuldeten, persönlichen Gründen vorübergehend gehindert wird, zu arbeiten. Ursachen dafür können sein:
Ein geplanter Umzug gewährt also grundsätzlich keinen Umzug Sonderurlaub. Das hat damit zu tun, dass er sozusagen selbstverschuldet ist, weil er aus persönlichen Erwägungen erfolgt. Nebst der gesetzlichen Regelung im BurlG und BGB besteht jedoch die Möglichkeit, dass im Arbeitsvertrag mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in die Frage nach einem Sonderurlaub wegen Umzug anders geregelt ist. Planen Sie einen Umzug, fragen Sie deshalb am besten frühzeitig und direkt bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in nach, um Überraschungen letzter Minute zu vermeiden.
Sonderurlaub A und O Gewährter Sonderurlaub beträgt normalerweise einen Tag, kann jedoch unter gewissen Umständen auch zwei Tage oder arbeitsrechtlich betrachtet sogar noch mehr betragen. Der Sonderurlaub zählt nicht als eigentlicher Urlaubstag, sondern als zusätzlicher Anspruch, der normalerweise auch bezahlt wird. Nicht vergütet werden längere Freistellungen.
Wie bereits erwähnt, besteht grundsätzlich keine gesetzliche Regelung, die Sonderurlaub wegen Umzug aus persönlichen Gründen gewährt. Trotzdem haben Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug; individuelle Regelungen diesbezüglich finden sich in Arbeitsverträgen und haben unter anderem mit Folgendem zu tun:
Obwohl auch bei beruflichen Umzügen gesetzlich keine Ansprüche auf Sonderurlaub bestehen, gibt es einige Fälle, bei denen in der Regel ein Sonderurlaub wegen Umzug gewährt wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall...
Nebst den oben genannten Ursachen für Sonderurlaub wegen Umzug laut BurlG und BGB und Regelungen in Arbeitsverträgen sind Regelungen bezüglich Sonderurlaub Umzug ebenfalls in der Tarifverordnung für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgehalten. Gibt es also Sonderurlaub Umzug öffentlicher Dienst? Im öffentlichen Dienst haben Beamt/innen, Beamtenanwärt/innen und Angestellte dementsprechend unter folgenden Umständen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug:
Für Bundesbeamte und Bundesrichter gelten andere Regelungen, die in der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) festgehalten sind und umfangreicher formuliert sind als im BGB. Jedoch kann es je nach Bundesland andere Sonderurlaubsverordnungen geben.
Tarifverträge Bei Tarifverträgen arbeiten Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelne Arbeitgeber/innen zusammen, um umfassend Arbeitskonditionen festzuhalten. Einmal abgeschlossen, sind sie für beide Vertragspartner bindend. Um als Mitglied einer Gewerkschaft zu wissen, welcher Tarifvertrag gilt, kommt es auf den fachlichen Geltungsbereich (Branche), den räumlichen (Region) und den persönlichen an.
Sollten Sie keinen Umzug Sonderurlaub erhalten, sollte es mit rechtzeitiger Vorausplanung möglich sein, den Umzugstermin entweder zu verschieben oder zumindest so zu arrangieren, dass der Gang zur Arbeit nicht verunmöglicht wird. Weitere mögliche Alternativen sind:
Sonderurlaub bekommt man nur, wenn man aus unverschuldeten, persönlichen Gründen vorübergehend gehindert wird zu arbeiten. Gründe dafür können sein:
Bei einem Umzug hat man grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Unter gewissen Umständen ist es aber trotzdem möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Sonderurlaub gewährt:
Sonderurlaub ist nicht gesetzlich geregelt, weshalb Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben. Sollte Ihr/e Arbeitgeber/in Ihnen trotzdem Sonderurlaub gewähren, handelt es sich normalerweise um einen bis zwei Tage; arbeitsrechtlich betrachtet wären sogar noch mehr möglich.
Auch wenn es keine vertragliche Verpflichtung zur Gewährung von bezahltem Umzugsurlaub für persönliche Gründe gibt, ist es dennoch ratsam, die Angelegenheit mit Ihrem Vorgesetzten zu besprechen und einen Antrag zu stellen. Der Arbeitsvertrag ist oft undurchsichtig, weshalb ein persönliches Gespräch viel einfacher ist.
Je nachdem, wie Ihr/e Arbeitgeber/in oder Vorgesetzte/r dazu steht, sollte es kein Hindernis sein, Umzugsurlaub für Ihren Umzug zu genehmigen. In einem persönlichen Gespräch ist es oft einfacher, die Einzelheiten des Umzugs mitzuteilen, was letztlich die Chancen auf die Gewährung von Umzugsurlaub deutlich erhöht.
Ob Sie nun bei Umzug Sonderurlaub erhalten oder Urlaubstage bei Umzug einreichen müssen, Ihr Umzug steht bevor. Damit beim Umzug alles klappt und Sie einen klaren Kopf bewahren können, sind vor und während dem Umzug einige Dinge zu beachten. Anbei einen ersten Überblick als Hilfestellung bei der Planung Ihres Umzuges. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Artikel Umzug Checkliste.
Zeitpunkt des Umzugs | Tipps und Tricks |
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Vor dem Umzug |
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Während dem Umzug |
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