Dem Grundversorger kündigen und Geld sparen

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Grundversorger kündigen

Beim Grundversorgung kündigen ist es wichtig, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. In einem Kündigungsschreiben muss unter anderem der Kündigungsgrund und die neue Anschrift, im Falle eines Umzugs enthalten sein. Die Kündigungsform und eine passende Vorlage sind sehr entscheidend. Im Artikel geben wir Ihnen eine passende Kündigungsvorlage, sowie alle wichtigen Kündigungsfristen, die es zu beachten gibt. Außerdem helfen wir Ihnen, wenn Sie Ihren Grundversorger kündigen wollen und einen alternativen Energieanbieter zu finden.

Bei 106 Grundversorgungen gibt es Preiserhöhungen - Finden Sie heraus ob auch Sie betroffen sind:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen und Hamburg
  • Hessen
  • Biggie Energie
  • Bocholter Energie- und Wasserversorgung
  • EMB - Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt
  • ESWE Versorgungs
  • EVI Energieversorgung Hildesheim
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Grundversorger kündigen: Vertragslaufzeiten & Fristen

Grundversorger kündigen

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Vertrag beim Grundversorger kündigen möchten oder bei einem anderen Energieanbieter: Damit die Kündigung rechtmäßig ist, muss die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Bei der Vertragslaufzeit, welche den zeitlichen Rahmen angibt, während dem Sie an Ihren Vertrag gebunden sind, wird zwischen Verträgen innerhalb und außerhalb der Grundversorgung unterschieden.

Während Energieanbieter mit Verträgen außerhalb der Grundversorgung ihre Vertragslaufzeit selber bestimmen können, sind Verträge innerhalb der Grundversorgung immer unbefristet. Das bedeutet: Dem Grundversorger kündigen können Sie jederzeit..

Verträge innerhalb vs. außerhalb der Grundversorgung

Auch in Bezug auf die Kündigungsfrist haben es Verbraucher bei einem Grundversorgungsvertrag einfach, denn: Die Kündigungsfrstist bei allen Grundversorgungsverträgen beträgt zwei Wochen. Dies ist rechtlich festgelegt und gilt unabhängig des Kündigungsgrundes. Das heißt: Egal, ob Sie einen Anbieterwechsel wünschen, Sie eine angekündigte Preiserhöhung nicht akzepzieren wollen oder Sie einen Umzug planen, unter Berücksichtigung der zweiwöchigen Kündigungsfrist können Sie Ihrem Grundversorger kündigen.

Grundversorger kündigen: Kündigungsfristen
KündigungsgrundKündigungsfrist
Anbieterwechsel14 Tage
Preiserhöhung14 Tage
Umzug14 Tage

Dem Grundversorger kündigen mit der korrekten Kündigungsform

Kündigungsform einhalten - Grundversorger kündigen

Um bei der Grundversorgung kündigen zu können, muss die Kündigung in Textform eingereicht werden. Dies kann entweder auf postalischem Wege oder auch per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, Ihnen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. Was das genau ist und was Sie tun können, sollten Sie keine erhalten, können Sie hier nachlesen:

Keine Kündigungsbestätigung erhalten?

Wussten Sie, dass in der Praxis der neue Energieanbieter die Formalitäten des Anbieterwechsels übernimmt, inklusive der Kündigung beim Grundversorger? Dafür müssen Sie dem neuen Anbieter nur eine Vollmacht erteilen. Sollten Sie sich noch für keine Alternative entschieden haben, können Sie sich als Erstes auch an Unsere Energieexpert/innen wenden. Diese helfen Ihnen nicht nur bei der Suche, sondern übernehmen in einem zweiten Schritt auch gleich den Rest: 089 380 388 88 (Mo.-Fr. 8.00 - 19.00 Uhr).

Was muss im Kündigungsschreiben enthalten sein?

Falls Sie die Kündigung beim Grundversorger selbständig durchführen möchten, dann müssen Sie nebst der Kündigungsform auch auf den Kündigungsinhalt achten. Beim Kündigungsschreiben sollten Sie sicherstellen, dass folgende Angaben gemacht werden:

  • Anschrift des Anbieters
  • Datum des Schreibens
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Kundennummer und Zählernummer
  • Bei Umzug: Neue Anschrift und Umzugsdatum
  • Kündigungsgrund
  • Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
  • Ihre Unterschrift

Die richtige Vorlage beim Grundversorger Kündigen

Sie kündigen Ihren Vertrag zum ersten Mal und sind sich trotz Hinweisen zu Kündigungsform und -inhalt nicht sicher, wie das Kündigungsschreiben genau aussehen soll? Keine Sorge, anbei erhalten Sie eine Kündigungsvorlage, die Ihnen beim Grundversorger Kündigen weiterhilft. Die Vorlage müssen Sie nur mit Ihren Angaben ergänzen oder nach Bedarf anpassen und fertig.

Grundversorgung kündigen - Beispielvorlage

Name: xxx
Straße und Hausnummer: xxx
PLZ und Ort: xxx
Vertrags- und Kundennummer: xxx
Zählernummer: xxx

Datum xxx

Kündigung Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Bestätigungszeitpunktes zu.

Die Unterschrift

Was ist bei einem Umzug zu tun?

Sie planen einen Umzug? Sofern Sie die Grundversorgung auch an Ihrem neuen Wohnort mit Energie beliefern kann, müssen Sie dem Grundversorger nicht kündigen. In einem solchen Falle müssen Sie Strom ummelden. Das funktioniert, indem Sie Ihren Energieanbieter über Ihren Umzug informieren und die neue Wohnadresse angeben. Wie Sie genau vorgehen und was Sie dabei sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema:

Strom ummelden bei Umzug

Ein Umzug an einen neuen Wohnort bietet jedoch immer eine gute Möglichkeit, einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Vor allem bei einem bestehenden Vertrag bei der Grundversorgung müssen Sie sich vor einem Wechsel nicht scheuen, denn aufgrund der zweiwöchigen Kündigungsfrist lässt sich ein solcher nicht nur schnell, sondern auch einfach durchführen.

Ein Anbieterwechsel zu einem Anbieter außerhalb der Grundversorgung ist grundsätzlich empfehlenswert, da die durchschnittlichen Grundversorgungstarife teurer sind als alternative Strom- und Gasverträge. Sie sind sich nicht sicher, wie Sie bei der Suche nach eienr Alternative vorgehen sollen? Unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen gerne bei der Suche und beim Anbieterwechsel weiter.

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Strom gekündigt - Kein neuer Anbieter?

Strom gekündigt - Kein neuer Anbieter?

Ein Umzug kann in der Tat ganz schön stressig sein. Da kann es durchaus vorkommen, dass die Suche nach einem neuen Energieanbieter zu kurz kommt. Sie hatten keine Zeit, um nach der Stromkündigung einen neuen Anbieter zu finden und sich um die Neuanmeldung zu kümmern? Keine Sorge: Der Grundversorger ist in einem solchen Umstand für Ihre Energieversorgung zuständig. Damit wird gesorgt, dass Sie in Ihrem neuen Zuhause nicht im Dunkeln stehen und Sie können erstmals aufatmen.

In der Regel wird sich der Grundversorger bei Ihnen melden und das neu entstandene Vertragsverhältnis schriftlich festhalten. Trotzdem haben Sie als Kunde grundsätzlich Mitteilungspflicht und sollten nicht darauf warten, dass sich der Grundversorger bei Ihnen meldet. Vor allem dann, wenn Sie nicht länger als notwendig von der Grundversorgung versorgt werden möchten, sollten Sie sich also so bald wie möglich um die Kündigung kümmern.

Grundversorger herausfinden Sie wissen nicht, wer der Grundversorger an Ihrem Wohnort ist? Auf der Website Netzbetreibersuche können Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber ausfindig machen. Dieser legt alle drei Jahre fest, welches Energieversorgungsunternehmen im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger ist. Kontaktieren Sie also den örtlichen Netzbetreiber, um den Grundversorger herauszufinden.

Grundversorger gekündigt - Was jetzt?

Grundversorger kündigen - Anbieter wechseln

Spätestens nachdem Sie beim Grundversorger die Kündigung eingereicht haben, geht es um die Suche nach einer passenden Alternative. Ein Stromanbietervergleich ist dafür empfehlenswert, denn damit können nicht nur Tarife, sondern auch Preise untereinander verglichen werden.

Tipps und Tricks zum Stromanbieterwechsel

Wussten Sie, dass es in Deutschland über tausend Energieanbieter gibt, zwischen denen Sie sich entscheiden können? Obwohl Tarifrechner online einen guten Überblick verschaffen, sollte bei einem solchen Vergleich auf die Filteroptionen geachtet werden, um aussagekräftige Resultate zu erhalten. Eine telefonische Beratung hilft, um Fragen zu klären und um den Anbieterwechel schneller abzuwickeln. Rufen Sie dazu einfach Unsere Energieexpert/innen unter der kostenlosen Rufnummer 0893 80388 95 an (Mo.-Fr. 8.00 - 19.00 Uhr).

Die auf dieser Website erwähnten Dienstleistungen und Produkte repräsentieren lediglich eine kleine Auswahl der Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen, selber zu recherchieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann sein, dass wir von ausgewählten Partnern Provisionen für den Verkauf einiger auf dieser Website erwähnter Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten. Die Nutzung unserer Website ist kostenlos, und die Provision, die wir erhalten, hat keinen Einfluss auf unsere Meinung oder die von uns bereitgestellten Informationen.

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