Preisgarantie Strom – Schützen Sie sich vor Preiserhöhungen

Tarife für Strom mit Preisgarantie schützen Sie vor Strompreiserhöhungen. Preisgarantie Strom heißt, der Strompreis oder zumindest einzelne Bestandteile davon können innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht erhöht werden. Welche Bestandteile in der Preisgarantie Strom inbegriffen sind, hängt von der Art des Stroms mit Preisgarantie ab. Was können Sie bei einer angekündigten Preiserhöhung Ihres Stroms tun? Lesen Sie weiter, um sich einen Überblick zu verschaffen und um zu erfahren, worauf Sie achten sollten.


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Preisgarantie Strom: Das Wichtigste zusammengefasst
🔎 Was ist eine Preisgarantie Strom?
Eine Preisgarantie Strom legt innerhalb eines festgelegten Zeitraumes den Preis für Strom fest. Es gibt Vollpreisgarantien und eingeschränkte Preisgarantien. Vollpreisgarantien verhindern Preiserhögungen vollständig, während bei eingeschränkten Preisgarantien nicht vor Erhöhungen durch Steuern, Abgaben und Umlagen geschützt wird.
💰 Was bedeutet eingeschränkte Preisgarantie Strom?
Diese Preisgarantie Strom deckt den Grundpreis, die Kosten für die Strombeschaffung und -vertrieb, wie auch die Netzentgelte ab. Nicht in der Preisgarantie Strom inbegriffen sind jedoch Änderungen in den gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Sollten sich diese also innerhalb der Vertragslaufzeit ändern, müssen Verbraucher/innen trotzdem mit einer Strompreiserhöhung trotz Strom mit Preisgarantie rechnen.
♎ Ist eine Preisgarantie Strom sinnvoll?
Ob eine Preisgarantie Strom sinnvoll ist oder nicht, hängt von der Art des Strom mit Preisgarantie ab. Vollpreisgarantien sind grundsätzlich am sinnvollsten, da sie alle Preisbestandteile des Stromtarifs abdecken und damit am meisten Sicherheit bieten. Weniger sinnvoll sind Energiepreisgarantien, die nur den Energiepreis umfassen und deshalb schwankende Tarife fast garantiert sind.
✅ Lohnen sich Stromtarife mit Preisgarantie?
Damit sich ein Tarif für Strom mit Preisgarantie lohnt, sollten Sie beachten, dass die Zeitspanne der Preisgarantie Strom derjenigen der Vertragslaufzeit entspricht und dass es sich mindestens um eine eingeschränkte Preisgarantie Strom handelt, da in jener auch Änderungen der Netzentgelte inbegriffen sind. Ebenfalls sollten Sie sicherstellen, dass der Gesamtpreis aufgrund der Preisstabilität nicht viel höher ausfällt als ohne. Sie brauchen Hilfe beim Preisvergleich? Unsere Energieexpert/innen helfen gerne weiter: 089 380 388 88
Was ist eine Preisgarantie Strom?

Eine Preisgarantie Strom schützt den/die Verbraucher/in vor Strompreiserhöhungen. Das ist insofern vielversprechend, da der Strompreis in Deutschland einen stetigen Zuwachs erlebt und Stand März 2023 ganze 38,50 Cent/kWh angenommen hat.
Die Schwankungen des Strompreises lassen sich grundsätzlich aufgrund dessen Zusammensetzung erklären: Bestimmt werden die Preise nämlich nicht nur durch die Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters (44,2 %), sondern auch – zu rund 31,1 % – durch die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen und zu 24,7 % durch die Netzentgelte der Netzbetreiber.


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Die Preisgarantie Strom ist über einen bestimmten Zeitraum gültig und führt dazu, dass es innerhalb dieses Zeitraums zu keinen Preiserhöhungen kommen kann. Dies gibt dem/r Verbraucher/in Stabilität und Sicherheit. Aber Achtung: Nicht jede Art von Preisgarantie Strom schützt Sie vor Preisänderungen aller Bestandteile des Strompreises. Lesen Sie weiter, um im mehr über die verschiedenen Arten von Preisgarantien zu erfahren.
Preisgarantie Strom: Diese Arten gibt es
Bei Strom mit Preisgarantie wird zwischen der Vollpreisgarantie, der eingeschränkten Preisgarantie Strom und der Energiepreisgarantie unterschieden. Sie alle decken verschiedene Bestandteile des Strompreises ab und sorgen dafür für mehr oder weniger Sicherheit für Verbraucher/innen.
Preisgarantie Strom 1: Vollpreisgarantie
Die Vollpreisgarantie ist die Preisgarantie Strom, die alle Bestandteile des Strompreises abdeckt, damit es während der vereinbarten Zeitspanne zu keinerlei Preiserhöhungen kommt.
In der Vollpreisgarantie inbegriffen sind also der verbrauchsunabhängige Grundpreis wie auch der verbrauchsabhängige Arbeitspreis inklusive Netzentgelte und staatliche Steuern (optional sind die Mehrwertsteuer und die Stromsteuer), Abgaben und Umlagen. Sollte es also zu Änderungen in den gesetzlich regulierten Bestandteilen kommen, wird sie der Energieanbieter für Sie kompensieren.
Zusammensetzung der Steuern, Abgaben & Umlagen
Obwohl diese Art der Preisgarantie Strom dem/r Verbraucher/in am meisten Sicherheit bietet, können Stromtarife mit solchen Garantien einen höheren Gesamtpreis aufweisen. Das geschieht aus dem Grund, da es öfters zu Preisänderungen der Steuern, Abgaben und Umlagen kommt und der Energieanbieter dementsprechend mehr Kosten für den/die Verbraucher/in kompensieren müsste. Vollpreisgarantien werden deshalb nur selten angeboten.
- Lässt Preisveränderungen im bestimmten Zeitraum nicht zu
- Wird nur selten von den Energieanbietern angeboten
E.ON Tarif | Tarifdetails |
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E.ON FixStrom |
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E.ON ÖkoStrom |
|
✅ Energiemarie Wechsel-Service | 089 380 388 88 |
Preisgarantie Strom 2: Eingeschränkte Preisgarantie
Die Preisgarantie Strom im Form einer eingeschränkten Preisgarantie wird von den Energieanbietern am häufigsten angeboten. Im Gegensatz zu der Vollpreisgarantie deckt die eingeschränkte Preisgarantie Strom nicht alle Bestandteile des Strompreises ab: Während des festgelegten Zeitraums bleiben nur der Grundpreis, die Kosten für Strombeschaffung und -Vertrieb und die Netzentgelte unverändert.
Netzentgelte: Definition, Entstehung und Höhe
Von der eingeschränkten Preisgarantie Strom ausgeschlossen sind aber die gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Sollten diese variieren oder neue entstehen, müssen Verbraucher/innen trotzdem mit Preisänderungen rechnen.
- Werden von den Energieanbietern am häufigsten angeboten
- Ausgenommen sind die staatlich regulierten Steuern, Abgaben und Umlagen
Anbieter + Tarif | Tarifdetails |
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SÜWAG Naturstrom Relax |
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MONTANA garant 12 |
|
✅ Energiemarie Wechsel-Service | 089 380 388 95 Angebot anfordern |
Preisgarantie Strom 3: Energiepreisgarantie
Noch weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die Preisgarantie Strom namens Energiepreisgarantie. Die Energiepreisgarantie deckt nämlich nur die Bestandteile des Strompreises ab, die der Energieanbieter beeinflussen kann, nämlich den Energiepreis. Dieser besteht aus dem Grundpreis und aus den Kosten für Strombeschaffung und -vertrieb. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern, Abgaben und Umlagen können direkt vom Energieanbieter an den/die Verbraucher/in weitergegeben werden.
- Umfasst den Energiepreis
- Schwankende Tarife sind fast garantiert
Worauf sollte man bei einer Preisgarantie Strom achten?

Stromtarife mit einer Preisgarantie Strom sind verlockend, vor allem in Anbetracht der stetig steigenden Strompreise. Grundsätzlich gilt: Je länger die Preisgarantie Strom (z.B. 12 Monate) desto besser. So bleiben Sie von unerwünschten Preiserhöhungen verschont. Dennoch sollten Sie, bevor Sie sich für einen solchen Tarif entscheiden, auf einige Punkte achten, um im Nachhinein nicht negativ überrascht zu werden:
- Stellen Sie sicher, dass die Dauer der Preisgarantie Strom der Dauer der Vertragslaufzeit entspricht. Ansonsten kann es trotzdem zu Strompreiserhöhungen kommen, denen Sie nicht entgehen können, zumindest nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
- Preisgarantien Strom sind zeitlich begrenzt. Das heißt: Nach Ablauf der Preisgarantie kann es zu Preiserhöhungen kommen. Führen Sie deshalb rechtzeitig einen Strompreisvergleich durch und ziehen Sie einen Stromanbieterwechsel in Betracht, um weiterhin vom günstigsten Angebot zu profitieren.
- Eine Preisgarantie Strom schützt Sie zwar vor einer Preiserhöhung. Sollten aber, auch wenn dies sehr unwahrscheinlich ist, die Strompreise senken, können Sie aufgrund der Preisfixierung nicht davon profitieren.
- Vergewissern Sie sich, um welche Art der Preisgarantie Strom es sich handelt. Energiepreisgarantien schützen Sie zum Beispiel nur wenig vor Preisänderungen, da diese nur einen geringen Bestandteil des Strompreises abdecken.
- Prüfen Sie mit einem Preisvergleich, wie hoch der Stromtarif ohne Preisgarantie Strom wäre. Ist der Gesamtpreis des Tarifs viel höher, um die Preisstabilität zu sichern? Wenn ja, dann lohnt sich die Preisgarantie Strom allenfalls nicht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Preisgarantie Strom nur über einen kurzen Zeitraum festgelegt wird.


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Lohnt sich ein Stromvertrag mit Preisgarantie 2023?

Vor allem durch die ständigen Strompreiserhöhungen aufgrund der Energiekrise kann sich ein Vertrag mit Preisgarantie lohnen. Denn so sind Sie im Bestfall nicht allen Schwankungen auf dem Energiemarkt direkt ausgeliefert. Jedoch sollten Sie ausführlich die AGB, also das Kleingedruckte, Ihres Stromvertrags mit Preisgarantie lesen.
Denn einige Preisgarantien, vor allem die eingeschränkten Preisgarantien, decken nur einen Bruchteil der eigentlichen Stromrechnung ab. Jedoch kann man in der Strompreisentwicklung der vergangenen Monate sehen, dass die Preise regelmäßig ansteigen. Einige Anbieter, unter anderem auch Grundversorger, haben für das Jahr 2023 erneute Preiserhöhungen angekündigt. Daher kann sich der Wechsel zu einem Vertrag mit Preisgarantie durchaus für Verbraucher/innen lohnen.
Sonderkündigungsrecht: Wann ist eine Preiserhöhung Strom erlaubt?

In jedem Stromtarif ist ein genauer Preis festgelegt, den der/die Kund/in pro verbrauchter Kilowattstunde zu bezahlen hat. Dieser Verbrauchspreis beziehungsweise Arbeitspreis, der aus verschidenen Bestandteilen besteht, wird bei Vertragsabschluss akzeptiert und gilt grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit.
Trotzdem kann es zu einer Preiserhöhung Strom kommen, sollten innerhalb der Vertragslaufzeit einzelne Bestandteile ansteigen:
Bei der Grundversorgung können insofern Preise erhöht werden, die auf die Bestandteile der Netzentgelte oder Steuern, Abgaben und Umlagen zurückzuführen sind. Bei Sonderverträgen auch, sofern es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt ist und Sie keine Preisgarantie Strom haben, die Sie vor solchen Änderungen schützt.
Grundversorgungsvertrag vs. Sondervertrag
Unwirksame Klauseln Es ist nichts Neues, dass Klauseln zu Preisänderungsrechten trotz Preisgarantie Strom in den AGB immer wieder von Gerichten als unwirksam erklärt werden. Wird eine Klausel als unwirksam erklärt, ist auch die Preiserhöhung Strom unwirksam und der/die Verbraucher/in hat das Recht, entsprechende Rechnungsanteile einzubehalten oder innerhalb von drei Jahren ab Rechnungsdatum zurückzufordern. Am besten lassen Sie sich rechtlich beraten, um die Wirksamkeit einer solchen Klausel zu bestimmen.
Sollte in den AGB Ihres Sondervertrages kein Preisänderungsrecht vermerkt sein, ist eine Preiserhöhung Strom innerhalb Ihrer Preisgarantie Strom nicht erlaubt, denn es entsteht gewissermaßen ein Vertragsbruch. Aus diesem Grund können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Lesen Sie weiter um zu erfahren, was das genau bedeutet.
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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Strom

Das Sonderkündigugnsrecht bei einer Preiserhöhung Strom ist ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie der Energieanbieter über die Preiserhöhung schriftlich informiert, zwei Wochen gültig. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Vertrag vorzeitig, also selbst innerhalb der Erstvertragslaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit, zu kündigen.
In Bezug auf die Kündigung ist es wichtig, dass diese in schriftlicher Form abgegeben wird, also entweder per Brief, Fax oder E-Mail. Immer mehr Energieanbieter bieten auch die Möglichkeit, online über ein Kündigungsformular die Kündigung vorzunehmen. Eine Kündigungsvorlage und weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel Strom kündigen. Wichtig ist, dass im Kündigungsschreiben folgende Angaben gemacht werden:
- Inhalt Kündigungsschreiben
- Anschrift des Anbieters
- Ihre Anschrift
- Ihre Kundennummer
- Ihre Zählernummer
- Kündigungsgrund, in diesem Falle Berufung auf das Sonderkündigungsrecht
- Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Ihre Unterschrift
Bei einer Preiserhöhung Strom ist es immer empfehlenswert, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und sich nach einer günstigeren Alternative umzuschauen. Sie brauchen Hilfe bei der Suche? Unsere Energieexpert/innen beraten Sie gerne und melden Sie nach Wunsch auch gleich beim neuen Energieanbieter an. Nutzen Sie dafür einfach die kostenlose Rufnummer, welche Ihnen Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 19.00 Uhr zur Verfügung steht: 089 380 388 88 .
Preiserhöhung Strom ankündigen: So sollte es gemacht werden
In der Grundversorgung werden Preisänderungen öffentlich bekannt gegeben. Dies erfolgt zum Beispiel in Amtsblättern oder Tageszeitungen und zusätzlich im Internet. Außerdem ist der Grundversorger dazu verpflichtet, die Preiserhöhung Strom auch schriftlich per Brief mitzuteilen, nämlich sechs Wochen vor der geplanten Preiserhöhung.
Bei einem Sondervertrag wird die Preiserhöhung Strom zwar nicht öffentlich angekündigt, dennoch müssen Energieanbieter Ihre Kund/innen schriftlich darüber informieren. In der Regel findet die Mitteilung per Brief statt. Sollten Sie dem Energieanbieter jedoch auch die Kontaktaufnahme auf elektronischem Wege erlaubt haben, kann die Mitteilung auf per E-Mail erfolgen. So oder so sollten Sie auch hier sechs Wochen vor der Umsetzung der Preiserhöhung Strom oder zumindest vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode informiert werden.
Fallstricke beim Preiserhöhung Ankündigen vermeiden
Die Ankündigung einer Preiserhöhung Strom sollte stets transparent formuliert sein, Anlass, Umfang und Voraussetzungen für die Preiserhöhung angeben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Leider ist das nicht immer so. Immer wieder kommt es vor, dass Energieversorger lange Briefe schicken oder lediglich die neuen Preise erwähnen, ohne den Preisunterschied hervorzuheben. Folgende Tipps sollten Ihnen dabei verhelfen, Fallstricke beim Preiserhöhung Ankündigen zu erkennen:
- Lesen Sie alle Schreiben des Energieanbieters aufmerksam durch.
- Halten Sie Ausschau nach Hinweisen zum Sonderkündigungsrecht.
- Wird von einer Preiserhöhung Strom gesprochen, ohne dass Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, ist die Ankündigung nicht gültig.
- Fordern Sie im Kündigungsschreiben eine Kündigungsbestätigung. So können Sie sichergehen, dass Ihre Kündigung eingetroffen ist.
Sollten Sie eine Preiserhöhung Strom erst nach Erhalt der Stromrechnung erkennen, weil Sie nicht ausreichend darüber informiert wurden, können Sie der Rechnung nachträglich widersprechen oder eine Rückzahlung fordern.


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Preiserhöhung Strom umgehen – Stromanbieter wechseln
Ihr Energieanbieter hat eine Preiserhöhung trotz Preisgarantie Strom angekündigt und Sie möchten diese nicht akzeptieren? Dann sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Stromanbieter wechseln. Die Erfahrung zeigt, dass sich ein regelmäßiger Strompreisvergleich lohnt, um Stromkosten zu sparen.
Online gibt es viele Tarifrechner, die Ihnen unter Angabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Stromverbrauchs verfügbare Tarife an Ihrem Wohnort anzeigen. Oft ist es jedoch gar nicht so einfach, die Tarifdetails zu verstehen, vor allem, wenn mit Neukundenboni, Energiepreisgarantien oder sonstigen Zusatzservices gelockt wird.
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