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Strom Ummelden beim Umzug – Wann ist das nötig?

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Strom ummelden

Ob Strom ummelden auf eine andere Person möglich ist hängt grundsätzlich von Ihrem Energieanbieter ab und ist meistens möglich, wenn auch nicht immer notwendig. Sofern Sie Ihr Energieanbieter an der neuen Wohnadresse beliefern kann, müssen Sie den Stromvertrag nicht kündigen sonder nur Strom ummelden. Immer mehr Energieanbieter bieten dafür einen Umzugsservice an. Wie das genaue Vorgehen beim Umzug Strom ummelden auf eine andere Person ist, und was wir raten, wenn das Strom Ummelden nicht möglich ist erfahren Sie in diesem Artikel.

Wichtige Informationen zum Thema Strom ummelden

🕑 WANN muss ich beim Umzug Strom ummelden?

Falls Sie einen laufenden Energievertrag außerhalb der Grundversorgung haben und sich der neue Wohnort innerhalb des Liefergebiets des Energieanbieters befindet, müssen Sie Strom ummelden. Um einen reibungslosen Vorgang zu gewährleisten, sollten Sie den Umzug Ihrem Energieanbieter so früh wie möglich mitteilen, am besten, sobald Ihr Umzugstermin feststeht. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Wohnort innerhalb des Liefergebiets liegt? Unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen gerne weiter: 089 380 364 60

❓ WIE funktioniert das Strom ummelden beim Umzug?

Falls Sie Ihr aktueller Energieanbieter am neuen Wohnort mit Energie beliefern kann, sind Sie innerhalb der Vertragslaufzeit grundsätzlich dazu verpflichtet, Strom umzumelden. Ein Recht auf Sonderkündigung haben Sie nur, falls Sie bei der Grundversorgung sind, Ihr Wohnort außerhalb des Liefergebietes liegt oder wenn es wegen des Umzugs zu einer Preiserhöhung kommt. Keine Sorge – Sollten Sie das Strom Ummelden vergessen, werden Sie zwischenzeitlich von der Ersatzversorgung beliefert.

💁 WER muss Strom ummelden?

Um das Strom-Ummelden muss sich der/die Verbraucher/in selbst beziehungsweise diejenige Person, auf die der Stromvertrag läuft, kümmern. Befinden Sie sich in einem Mietverhältnis, sind ebenfalls Sie und nicht Ihr/e alte/r oder neue/r Vermieter/in dafür zuständig. Sobald Sie Ihrem Energieanbieter die neue Wohnadresse und den Umzugstermin mitteilen, kümmert er sich aber um den Rest und stellt eine lückenlose Belieferung sicher.

✅ WIE melde ich den Strom um?

Strom Ummelden können Sie auf verschiedene Art und Weisen. Immer mehr Energieanbieter bieten einen Umzugsservice auf Ihrer Website an, den Sie nutzen können. Das ist praktisch, denn mithilfe des Formulars wird Ihnen schnell klar, welche Angaben Sie genau machen müssen. Andere Möglichkeiten sind die postalische oder telefonische Mitteilung.

⇿ Strom ummelden auf eine andere Person – geht das?

Ob das Strom Ummelden auf eine andere Person möglich ist oder nicht, hängt von Ihrem Energieanbieter ab. An sich besteht dazu keine Pflicht, denn ein solcher Vertrag ist grundsätzlich personengebunden. Trotzdem bieten einige Energieanbieter spezielle Formulare an, mit denen das Strom Ummelden auf eine andere Person ermöglicht wird.

Bei Umzug Strom ummelden: Regel und Ausnahme

Umzugskartons für den Umzug
 

Wenn Sie umziehen und einen laufenden Energievertrag haben, müssen Sie Strom ummelden. Das ist notwendig, weil sich mit dem Umzug Ihre Wohnadresse und dementsprechend auch Ihre Lieferadresse ändert.

Ein laufender Energievertrag liegt vor, wenn Sie sich innerhalb der Erstvertragslaufzeit Ihres Vertrages befinden oder wenn sich Ihr Vertrag nach deren Ende um eine weitere Vertragslaufzeit verlängert hat.

Einfach gesagt: Wenn Sie einen laufenden Energievertrag haben und ein Umzug ansteht, dann müssen Sie Strom ummelden.

Solange Sie Ihr aktueller Energieversorger an der neuen Wohnadresse auch mit Energie beliefern kann, sind Sie bei einem laufenden Vertrag also dazu verpflichtet, diesen mitzunehmen. Das heißt: Strom ummelden. Erst vor Ende der Vertragslaufzeit und unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Welche Ausnahmen gibt es beim Strom ummelden?

Sie sind mit Ihrem aktuellen Energieanbieter nicht zufrieden und möchten beim Umziehen Strom nicht ummelden, sondern Strom kündigen? In einigen Fällen ist dies möglich und Sie können von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine detaillierte Erklärung dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Sonderkündigung. Einen ersten Überblick erhalten Sie anbei:

  1. Ihr Energieanbieter ist der örtliche Grundversorger: Bei einem Grundversorgungsvertrag ist Strom ummelden nicht notwendig. Sie haben jederzeit unter Einhalt einer zweiwöchigen Kündigungsfrist die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu kündigen. Das ist deshalb möglich, da Sie bei der Grundversorgung an keine Vertragslaufzeit gebunden sind.
  2. Ihr Energieanbieter kann Sie an der neuen Wohnadresse nicht beliefern, weshalb Strom ummelden nicht möglich ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn Sie außerhalb des Liefergebietes des Energieanbieters ziehen, wenn Sie am neuen Wohnort nicht die gleiche Energie beziehen können oder wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen.
  3. Durch die Änderung der Wohn- und Lieferadresse kommt es zu einer vertraglich nicht geregelten Preiserhöhung. Ist die Preiserhöhung nicht vertraglich geregelt, handelt es sich sozusagen um einen Vertragsbruch und Sie können ihn ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe binnen zwei Wochen kündigen. Zum Strom Ummelden sind Sie also auch hier nicht verpflichtet. Überprüfen Sie am besten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages.

Die korrekte Vorgehensweise beim Strom ummelden

Eine Person mit Umzugskartons

Sobald Ihr Umzugstermin feststeht, müssen Sie Ihren Energieanbieter kontaktieren und Strom ummelden. Folgen Sie diesen einfachen Schritten:

  1. Besuchen Sie die Webseite Ihres Stromanbieters
  2. Melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an.
  3. Gehen Sie zum Bereich „Kundenservice“ oder „Vertragsverwaltung“ und wählen Sie die Option „Strom ummelden“.
  4. Folgen Sie den Anweisungen, um die erforderlichen Informationen einzugeben und die Ummeldung abzuschließen.

Nachdem Sie das Formular zum Strom Ummelden ausgefüllt und abgeschickt haben, übernimmt alles Weitere Ihr Energieanbieter. Alternativ können Sie Ihrem Energieanbieter den Umzug auch auf postalischem Wege mitteilen.

Beispiel: E.ON Strom ummelden

Eine Glühbirne

Sie haben einen laufenden Vertrag beim Energieanbieter E.ON und sind nicht sicher, wie Sie bei einem Umzug vorgehen müssen?

Wenn Sie beim Energieanbieter E.ON versorgt sind, können Sie bei einem Umzug Ihren Stromvertrag überall in Deutschland mitnehmen und den Umzug bis zu drei Monate im Voraus melden. Bei E.ON Strom ummelden ist also ganz einfach.

Falls Sie Zugriff auf das E.ON Serviceportal Mein E.ON haben, können Sie das Strom Ummelden online wahrnehmen. Antworten zu häufig gestellten Fragen beim E.ON Strom ummelden, finden Sie hier: E.ON Strom ummelden bei Umzug. Griffbereit sollten Sie haben:

  1. Ihre Vertragsnummer
  2. Die neue Anschrift
  3. Der geplante Einzugstermin
  4. Idealerweise: Auch der Zählerstand und die Zählernummer an der neuen Adresse

Falls Sie keinen Zugriff auf das E.ON Serviceportal haben, dann können Sie Ihren Umzug auch telefonisch melden. Dazu nutzen Sie einfach die Rufnummer 0800 18 49 944, welche jeweils montags bis freitags von 08.00 - 20.00 und samstags von 09.00 - 14.00 verfügbar ist. Auch für das telefonische Strom Ummelden sollten Sie die oben genannten Angaben vorweisen können.

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Strom ummelden auf andere Person – Ist das möglich?

Eine Person mit einer Rechnung

Das Strom Ummelden auf eine andere Person ist notwendig, wenn der/die Vertragsinhaber/in wechseln soll, die Verbrauchsstelle aber die gleiche bleibt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der/die Vertragspartner/in aus der Wohngemeinschaft auszieht, die Wohngemeinschaft aber mit weiteren Mitbewohner/innen bestehen bleibt.

Ob das Strom Ummelden auf eine andere Person möglich ist, ist von Energieunternehmen zu Energieunternehmen unterschiedlich. Anbei beide möglichen Szenarien im Überblick:

Strom ummelden auf andere Person ist möglich

Einige Energieanbieter erlauben es, den Vertrag weiterzugeben. Sollte die Ummeldung erlaubt sein, können Sie in der Regel auf der Website des Energieanbieters ein entsprechendes Strom Ummelden Formular ausfüllen. Die Formulare können unterschiedlich aufgebaut sein, enthalten jedoch normalerweise folgende Angaben:

  1. Die Angaben des/der alten Vertragspartners/Vertragspartnerin (Wohnadresse, Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand)
  2. Die Angaben des/der neuen Vertragspartners/Vertragspartnerin (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail)
  3. Das Auszugsdatum beziehungsweise das gewünschte Datum der Vertragsumschreibung

Strom ummelden auf andere Person ist nicht möglich

Einige gewähren das Strom Ummelden auf eine andere Person nicht, da der Vertrag an sich personengebunden ist. Für den/der Vertragsinhaber/in bedeutet das, dass er/sie den Vertrag kündigen muss, bevor die andere Person, zum Beispiel der/die Nachmieter/in oder der/die verbleibende WG-Partner/in, den Vertrag auf dessen/deren Namen abschließen kann.

Fragen Sie am besten bei Ihrem Energieanbieter nach, um herauszufinden, ob bei Ihnen das Strom Ummelden auf eine andere Person möglich ist oder nicht. So oder so sollten Sie als Vertragsinhaber/in nicht vergessen, an Ihrem neuen Wohnort Strom anzumelden! Lesen Sie in unserem Artikel zum Thema Stromanbieter Vergleich, wie Sie verfügbare Anbieter an Ihrem neuen Wohnort vergleichen können oder rufen Sie Unsere Energieexpert/innen an und lassen Sie sich beraten:

Jetzt durch einen Anbietervergleich Kosten sparen! Die Verbraucherzentrale Deutschland empfiehlt allen Verbraucher/innen einen Strom- und Gasvergleich durchzuführen, da sich die Lage am Energiemarkt entspannt und Tarife trotz den Preisbremsen stark variieren.
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Strom Ummelden: Mieterwechsel

War es früher noch gang und gäbe, dass sich der/die Vermieter/in für einen Energieversorger entschied und seine zukünftigen Vermieter/in anmeldete, ist dies heutzutage aufgrund der verschärften Datenschutzrichtlinien nicht mehr möglich.

Das heißt: Mietparteien müssen sich beim Umzug ins neue Zuhause selbstständig um die Energieversorgung kümmern und müssen den Energieanbieter auch bei einem geplanten Auszug informieren. Bei der Suche nach dem passenden Energieanbieter hat der/die Mieter/in übrigens das Recht auf freie Wahl.

Sie sind neue/r Mieter/in und haben ganz vergessen, vor Ihrem Umzug das Strom Ummelden an die neue Wohnadresse durchzuführen? Keine Sorge, denn wie bereits erwähnt, bietet in einem solchen Falle die Ersatzversorgung Abhilfe und beliefert Sie zuverlässig mit Strom.

Trotzdem sollten Sie sich so bald wie möglich um das Strom-Ummelden kümmern, um nicht an beiden Lieferstellen Strom zu bezahlen. Das Gute ist: Die Stromummeldung können Sie bis zu sechs Wochen rückwirkend vornehmen und den Ersatzversorgungstarif können Sie mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen.

Was, wenn Strom ummelden nicht möglich ist?

Selbst wenn Sie bei Ihrem Umzug gerne Strom ummelden und Ihren Energieanbieter behalten möchten, kann es vorkommen, dass dies nicht möglich ist. Je nachdem, wie weit weg Sie ziehen, kann es zum Beispiel sein, dass Ihr lokaler Energieversorger Sie am neuen Wohnort nicht mehr beliefern kann.

In einem solchen Falle müssen Sie sich rechtzeitig um die Stromkündigung und um die Suche nach einer passenden Alternative kümmern. Im Internet stehen Tarifrechner zur Verfügung, die unter Angabe Ihres neuen Wohnortes und jährlichen Stromverbrauchs verfügbare Angebote aufzeigen. Sie sind sich nicht sicher, welches die beste Wahl ist? Unsere Energieexpert/innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Strom ummelden erledigt - Weitere Umzugsplanung

Sobald Sie sich um das Strom Ummelden oder, falls notwendig, um die Stromanmeldung gekümmert haben, können Sie sich mit den weiteren Aufgaben befassen, die noch vor dem Umzug erledigt werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Wohnungsentrümpelung, die Beantragung eines Nachsendeauftrags oder die Organisation von Umzugskartons.

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Mithilfe unserer Umzugscheckliste erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Aufgaben vor, während und nach dem Umzug. So geht sicherlich nichts schief! Weitere hilfreiche Artikel zum Thema Umzug finden Sie in unserer Rubrik.

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