Kein warmes Wasser: Ursachen, Lösungen & Mietminderung

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Frau ruft Handwerker an weil sie kein warmes Wasser hat, Handwerker bringt einen Werkzeugkasten

Wenn es vorkommen sollte, dass Sie kein warmes Wasser in der Wohnung haben, sollten Sie sofort Ihre/n Vermieter/in schriftlich informieren. Die vermietende Person ist nämlich verpflichtet, Sie das ganze Jahr über mit Warmwasser zu versorgen. Denn kein warmes Wasser in der Wohnung zu haben, zählt als Mangel. Möglicherweise sind Sie auch berechtigt, bei Fortbestehen des Problems die Monatsmiete durch eine Mietminderung zu kürzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles zur Mietminderung und den möglichen Ursachen, warum bei Ihnen Zuhause kein warmes Wasser mehr fließt.

Was können Sie als Mietpartei tun, wenn es kein warmes Wasser gibt?

Wenn es bei Ihnen Zuhause oder in Ihrer Wohnung kein warmes Wasser gibt, sollten Sie an als erstes Ihre/n Vermieter/in kontaktieren. Wenn es bereits spät am Abend oder ein Wochenendtag ist, müssen Sie selbst einschätzen, wie wichtig es Ihnen ist, das Problem so bald wie möglich zu lösen. Es kann sein, dass das warme Wasser nur ein paar Stunden ausfällt, also kann es sich lohnen ein bisschen abzuwarten und das positive Verhältnis mit dem/der Vermieter/in aufrechtzuerhalten.

Wenn es bei Ihnen bereits seit mehr als einem Tag kein warmes Wasser gibt oder es womöglich Winter ist, sollten Sie den/die Vermieter/in sofort per Anruf und per E-Mail kontaktieren. Schildern Sie das Problem, seit wann es bereits kein warmes Wasser gibt und bestehen Sie auf einen schnellstmöglichen Termin für die Reparatur. In der nachfolgenden Checkliste sind die Schritte aufgeführt, denen man als Mieter/in in diesem Falle folgen sollte:

  1. Notieren, wie lange es bereits kein warmes Wasser gibt.
  2. Vermieter/in per Telefon und E-Mail kontaktieren.
  3. Das Problem höflich und verständlich erklären.
  4. Einen schnellstmöglichen Termin für die Reparatur abmachen.
  5. Notieren, wann das Problem gelöst wurde, um möglicherweise eine Mietminderung zu verhandeln.

Kein warmes Wasser? Vielleicht ist eine Mietminderung möglich!

Eine goldene Lupe wird benutzt um einen Vertrag zu lesen

Als Mieter/in haben Sie grundsätzlich Anspruch auf warmes Wasser. Die Verantwortung, dafür zu sorgen, liegt bei dem/der Vermieter/in. Wenn kein warmes Wasser vorhanden ist, haben Sie möglicherweise das Recht, die Miete zu kürzen.

Ob Sie das Recht haben, die Miete zu kürzen, und wie viel, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn zum Beispiel das warme Wasser nur ein paar Stunden ausfällt und sich dieser Fall nicht wiederholt, ist eine Mietminderung wegen ausfallendem Warmwasser unwahrscheinlich. Beachten Sie, dass der/die Vermieter/in bei einer Mietminderung das Recht hat, Ihren Vertrag zu kündigen.

Wann darf man die Miete kürzen?

Wenn Sie oft kein warmes Wasser in der Wohnung haben, oder das Wasser nicht warm genug wird, haben Sie nach §536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht, die Miete entsprechend zu kürzen. Falls Sie diese Entscheidung treffen, ist es sinnvoll, es zuerst mit dem/der Vermieter/in zu besprechen. Das Wasser muss eine Temperatur zwischen 40 und 60 Grad erreichen, um als warm zu gelten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Wasser warm genug ist, können Sie mit Hilfe eines Küchenthermometers die Wassertemperatur messen. In der nachfolgenden Liste finden Sie wichtige Faktoren, die Ihnen helfen können, eine Entscheidung zu treffen:

  • Wie lange haben Sie bereits kein warmes Wasser?
  • Wie oft haben Sie kein warmes Wasser in der Wohnung?
  • Haben Sie den/die Vermieter/in bereits kontaktiert?
  • Wurde das Problem gelöst? Wie lange hat es gedauert?
  • Was ist die Temperatur des Wassers?
  • Wie lange muss das Wasser laufen, bevor es warm wird?
  • Zu welcher Zeit und in welchem Monat haben Sie kein warmes Wasser?
  • In welchen Zimmern fällt das Warmwasser aus?

Um wie viel dürfen Sie die Miete kürzen?

Falls Sie sich bereits entschieden haben, die Miete zu kürzen, sollten Sie zuerst einige der wichtigen Fragen im vorherigen Kapitel durchgehen. Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich die Höhe der Mietminderung wegen ausfallendem Warmwasser von Fall zu Fall. Um Ihnen zu helfen, einen Überblick zu bekommen, können Sie sich vergangene Gerichtsurteile anschauen. In der nachfolgenden Tabelle sind mehrere Gerichtsurteile mit der entsprechenden Minderungshöhen aufgezeichnet:

Vergangene Gerichtsurteile in Deutschland
GrundMietminderung
Kein warmes Wasser wegen defektem Warmwasserboiler15 %
40 Grad Celsius erst nach 5 Minuten10 %
Keine Warmwasserversorgung zwischen 22:00 - 07:00 Uhr7,5 %
37,5 Grad Celsius erst nach Durchfluss von 70 Litern5 %
55 Grad Celsius erst nach Durchfluss von 15 Litern3,5 %

Eine Minderung von 100 % ist nach dem Bundesverfassungsgericht (2002) nicht möglich. Darüber hinaus müssen Sie Ihre/n Vermieter/in erst über den Warmwassermangel in Kenntnis setzen, bevor Sie eine Mietminderung verlangen. Deshalb ist es hilfreich, die Kürzung mit Beispielen von vergangenen Gerichtsurteilen zu begründen.

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Kein warmes Wasser: Hier finden Sie mögliche Ursachen

Wasserhahn mit Sternen symbolisiert, dass kein warmes Wasser auf eine Mietminderung führen kann
  1. Wenn Sie in der Wohnung kein warmes Wasser haben, kann das sehr unangenehm sein, besonders, wenn Sie Kinder zu Hause haben oder es in den Wintermonaten passiert. Sie haben die Wahl, wenn vorhanden, den Hausmeister anzurufen oder Sie können versuchen, das Problem selbst zu lösen. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen ein paar der häufigsten Ursachen und helfen Ihnen das Problem möglicherweise selbst zu lösen.
  2. Thermostat: In manchen Fällen kommt es vor, dass der Temperaturregler des Wasserspeichers falsch eingestellt ist. Hier ist die Lösung einfach. Machen Sie den Boiler zuerst aus und stellen Sie dann die Temperatur korrekt ein. Danach können Sie den Boiler wieder anmachen und überprüfen, ob Sie wieder warmes Wasser haben. Wenn Sie immer noch kein warmes Wasser in der Wohnung haben, kann es sein, dass Ihr Thermostat kaputt ist und Sie ihn austauschen müssen.
  3. Speicherladepumpe: Die Speicherladepumpe leitet Heizwasser in den Wärmetauscher. Wenn sich Kalk in der Speicherladepumpe bildet, kann es dazu führen, dass kein warmes Wasser in den Brauchwasserspeicher kommt. Normalerweise muss man das Rohr einfach entkalken, aber bei größerem Schaden muss ein Handwerker das Schaufelrad komplett austauschen.

Weitere Ursachen: Kalk und Wasserrohre

Goldenes Schild schützt davor, kein warmes wasser in der Wohnung zu haben
  1. Kalk: Eine der häufigsten Ursachen ist Kalk im Wasser, der sich im Speicher gebildet hat. Dieses Problem kommt besonders in Gebieten vor, wo die Wasserhärte sehr hoch ist. Wenn sich Kalk in Ihrem Speicher oder Speicherausgang gebildet hat, müssen Sie den folgenden Schritten folgen, um den Kalk zu entfernen:
    1. Wasserspeicher entleeren.
    2. Mit einem Werkzeug vorsichtig den Kalk entfernen.
    3. Die Komponente des Wasserspeichers mit einer entkalkenden Lösung säubern.
  2. Wasserleitung: Es kann sein, dass das Problem an der Wasserleitung liegt. Wenn Ihr Leitungswasser nicht nur kalt ist, sondern auch kaum fließt, kann es sein, dass es sich um einer Form von Wasserschaden (z.B. ein Wasserrohrbruch) handelt. Um dies zu überprüfen, müssen Sie einfach das Wasser in anderen Zimmern aufdrehen.
  3. Wasserversorgung: Falls Ihr/e Nachbar/in dasselbe Problem hat, kann es sein, dass das Problem beim Wasserversorger liegt. Wenn Sie gerade umgezogen und neu in der Gegend sind, kann es auch sein, dass dieses Problem in der Gegend üblich ist. Da hilft es, mit dem/der Vermieter/in oder den Nachbarn/Nachbarinnen nachzufragen oder die Störungsnummer anzurufen.

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Die Richtlinien und Risiken, wenn Sie kein warmes Wasser haben

  • Es kann sein, dass Sie warmes Wasser Zuhause haben, aber sehr lange darauf warten müssen. Als lange Wartezeit zählt in der Regel alles über 15 bis 20 Sekunden. Die Wassertemperatur muss nach dem erwähnten Zeitraum mindestens 40 Grad Celsius betragen. Nach ungefähr 30 Sekunden muss die Wassertemperatur allerdings 55 Grad Celsius erreichen.
  • Wenn Sie Zuhause einen Test machen und herausfinden, dass Ihr Wasser nicht heiß genug ist, müssen Sie Ihre/n Vermieter über den Mangel informieren. Das zählt auch als Mangel und der/die Vermieter/in ist dafür zuständig, das Problem so bald wie möglich zu beheben. Eine Mietminderung, weil die Warmwasserbereitung scheitert, kommt nur dann in Frage, wenn das Problem erheblich ist oder bereits seit langer Zeit besteht.

Was hat warmes Wasser mit Legionellen zu tun?

Wasserhahn tropft in ein Schild und symbolisiert kein warmes Wasser und folglich Mietminderung

Auch wenn Sie lieber kalt duschen ist es wichtig herauszufinden, ob Ihr Wasser schnell auf die angegebenen Temperaturen erhitzt wird. Grund dafür ist, dass sich im Wasser Legionellen bilden können, die eine Bedrohung für Ihre Gesundheit sind. Ab 55 Grad Celsius können Legionellen sich nicht mehr vermehren. Deshalb ist es sinnvoll zu prüfen, ob Ihr Leitungswasser sich auch schnell auf 55 Grad Celsius erhitzen lässt.

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