Kündigungbestätigung: Vorlage zum Download & weitere Tipps!

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Kuendigungsbestätigung Banner

Eine Kündigungsbestätigung einzuholen, lohnt sich immer. Denn egal ob SieIhren Vertrag bei einem Energieanbieter, einer Wohnung oder Ihrem Arbeitgeber kündigen. Denn bei Komplikationen sind Sie dazu verpflichtet, die ordnungsgerechte und fristgemäße Kündigung, z.B. durch eine schriftliche Bestätigung, nachzuweisen. Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten haben & wie Sie richtig kündigen. Außerdem: Das Kündigungsbestätigung Muster zum downloaden!

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Was ist eine Kündigungsbestätigung?

Mann mit einem Papier, das für eine Kündigungsbestätigung steht

Eine Kündigungsbestätigung ist ein Nachweis über die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrages oder jedes anderen Vertrags, da sie den Erhalt des Kündigungsschreibens beim Adressaten bestätigt. Die Kündigungsbestätigung belegt aber nicht nur, dass das Kündigungsschreiben erhalten wurde, sondern auch den Zeitpunkt des Eingangs.

Egal, um welche Art von Vertrag es sich handelt: Es ist immer sinnvoll, eine Kündigungsbestätigung anzufordern. Im Zweifelsfall müssen nämlich Sie, als kündigende Vertragspartei, die ordnungsgerechte und fristgemäße Kündigung nachweisen können.

Keine Kündigungsbestätigung PflichtSie haben gekündigt, aber keine Bestätigung erhalten? Wenn Sie kündigen, haben Sie kein pauschales Recht auf eine Bestätigung der Kündigung. Das heißt: Für Vertragspartner/innen besteht keine Kündigungsbestätigung Pflicht. Eine Kündigung per Einschreibung/Einwurf ist daher als Nachweis besonders praktisch, sollte es zu Komplikationen kommen!

Kündigungsbestätigung Muster

Direkt bei der Einreichung des Kündigungsschreibens sollten Sie umgehend um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs bitten. Sie wissen nicht, wie Sie die Kündigungsbestätigung anfordern? Kein Problem, anbei erhalten Sie ein Kündigungsbestätigung Muster als PDF. Einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken! So kommen Sie der richtigen Kündigung und dem Erhalt einer schriftlichen Bestätigung näher.

Vertrag kündigen
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Kündigungsmuster Strom & Gas PDF

Laden Sie sich das Kündigungsschreiben für Ihren Strom- oder Gasvertrag als PDF herunter:

Kündigung Strom & Gas  PDF

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Laden Sie sich das Kündigungsschreiben für Ihren Strom- oder Gasvertrag als PDF herunter:

Kündigung Strom & Gas  PDF

Sollten Sie selbst eine Kündigungsbestätigung erstellen wollen, finden Sie hier ein Kündigungsbestätigung Muster. So könnte Ihre Kündigungsbestätigung aussehen.

Anschrift: xxx

Datum: xxx


Empfangsbestätigung Kündigungsschreiben

Bestätigung der Kündigung der/des _________ (Vertrags, Mietgliedschaft etc.)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _______ ,

hiermit erhalten Sie die Bestätigung, dass wir Ihr Kündigungsschreiben erhalten haben und dass die Kündigung Ihrer/Ihres _________ wie gewünscht zum _________ (Datum) erfolgen wird.



Mit freundlichen Grüßen,

___________(Unterschrift)

Anbei finden Sie außerdem zwei Kündigungsbestätigung Muster beziehungsweise beispielhafte Sätze, die Sie bei Ihrer Kündigung nutzen können:

  1. Sie können die Kündigungsbestätigung direkt im Kündigungsschreiben anfordern. Ein einfacher Zweizeiler genügt, zum Beispiel wie folgt: Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen.
  2. Eine weitere Option ist, das Kündigungsschreiben in zweifacher Form auszudrucken. Eines als Kopie für den Energieanbieter und auf der zweiten Form lassen Sie sich den Erhalt des Kündigungsschreibens schriftlich quittieren. Formulieren Sie die Kündigungsbestätigung bereits im Voraus, muss Ihr Gegenüber nur noch unterschreiben und kann diese direkt zurückschicken. Diese Formulierung könnte zum Beispiel wie folgt aussehen: Hiermit bestätige ich, die Kündigung am (Datum des Kündigungseingangs) erhalten zu haben.

Warum Sie eine Kündigungsbestätigung anfordern sollten

Damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Schriftform und handschriftlich unterschrieben zugehen. Eine Kündigungsbestätigung Plicht gibt es aber nicht – eine Kündigungsbestätigung oder Einverständniserklärung ist für die Wirksamkeit der Kündigung also nicht notwendig.

Trotzdem sollten Sie als Person, die kündigt, eine Kündigungsbestätigung anfordern, denn: Die Beweislast der Kündigung liegt bei Ihnen. Sollte es also bei der Kündigung des Stromvertrages, Gasvertrages, Mietvertrages etc. zu Komplikationen kommen, müssen Sie beweisen können, dass Sie ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt haben. Wie das am besten geht? Mit einer schriftlichen Bestätigung.

Haben Sie keine Kündigungsbestätigung, können Sie Ihre Kündigung lediglich einwandfrei nachweisen, wenn Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Einwurf versendet haben. Kündigen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag per E-Mail oder Fax, haben Sie keinen Nachweis. Auch bei Kündigungen via Telefongespräch oder per regulärer Post kann die Kündigung nicht nachgewiesen werden.

Sollten Sie eine Kündigungsbestätigung Arbeitgeber anfragen

Mann fragt sich zu der Kündigungsbestätigung Arbeitgeber

Im Gesetz ist nicht festgelegt, dass Arbeitgeber/inner eine Kündigungsbestätigung für Arbeitnehmer/innen ausstellen müssen. Jedoch können Sie eine Kündigungsbestätigung Arbeitgeber bei Ihrer Firma anfragen.

Falls Sie Ihre Kündigung postalisch senden, und sich eine Kündigungsbestätigung Arbeitgeber wünschen, so können Sie mit einem Einschreiben das Eintreffen Ihrer Kündigung bei Ihrem/r Arbeitsgeber/in sicherstellen. Denn Einschreiben müssen beim Erhalt unterzeichnet werden und Sie erhalten die Bestätigung.

Keine Kündigungsbestätigung erhalten – Was jetzt?

Eine Frau liest in einem Buch etwas über die Kündigungsbestätigung

Bei einigen Strom- und Gasanbietern beschweren sich Verbraucher/innen darüber, dass keine Kündigungsbestätigung erhalten wird. Es liegen sogar Fälle vor, in denen der Anbieter behauptet, es sei gar keine Kündigung eingegangen. In diesen Fällen laufen Kund/innen Gefahr, dass der Gas- oder Stromanbieterwechsel fehlschlägt.

Schlimmstenfalls sind Sie ein weiteres Jahr an Ihren aktuellen Anbieter gebunden oder die angekündigte Preiserhöhung wird wirksam. Sollten Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten und fürchten, dass Ihre Kündigung nicht wirksam wird oder Sie keinen Nachweis haben, haben wir für Sie folgende Empfehlungen zusammengestellt:

  1. Kündigung erneut per Einwurf einreichen. Wenn Ihre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie schnellstmöglich ein weiteres Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Einwurf vornehmen.
  2. Überlassen Sie den Anbieterwechsel Energieexpert/innen. Papierlos und schnell übernehmen unsere Energieexpert/innen für Sie die Kündigung beim aktuellen Energieversorger und den Anbieterwechsel. Lassen Sie sich kostenlos beraten: 089 380 388 88
  3. Reichen Sie eine Online-Beschwerde ein. Ist Ihre Kündigungsfrist bereits abgelaufen, sollten Sie den schriftlichen Kontakt zu Ihrem Energieanbieter aufnehmen und sich beschweren. Behauptet dieser, dass Ihre Kündigung nicht eingegangen sei, können Sie auch eine Online-Beschwerde auf reclabox einstellen. reclabox ist eine deutschsprachige Verbraucherschutzseite für Beschwerden und Reklamationen.
  4. Schlichtungsstelle Energie einschalten. Sollten alle vorherigen Optionen keinen Erfolg gehabt haben, haben Sie die weitere Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. Die Schlichtungsstelle ist für Sie als Kund/in kostenlos, für den Anbieter ist diese jedoch kostenpflichtig. Dieser Schritt sollte nur dann gewählt werden, wenn Sie die Kündigung trotz fehlender Kündigungsbestätigung gut nachweisen können.

Exkurs: Strom richtig kündigen

Ein zerrissener Vertrag, welcher eine Kündigungsbestätigung benötigt

Ganz gleich wieso Sie bei Ihrem Anbieter kündigen, ob Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder fristgemäße Kündigung – Damit Sie beim Kündigungsschreiben ohne große Sorgen auf eine Kündigungsbestätigung verzichten können, müssen Sie sich an die Bedingungen des Energieanbieters halten.

Die Konditionen können je nach Anbieter variieren, wie zum Beispiel die Länge der Kündigungsfrist. Es ist daher immer empfehlenswert, vorweg genauestens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages zu prüfen. Ebenfalls ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Kündigung die Einzugsermächtigung widerrufen und Ihre Zählerstände mitteilen. Anbei die wichtigsten Punkte im Überblick, damit Sie bei der Kündigung alles richtig machen.

Kündigungsform beachten. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese immer in schriftlicher Form eingehen. Um Kosten zu vermeiden, können Sie ein erstes Kündigungsschreiben per E-Mail schicken, denn diese muss Ihr Anbieter seit dem 01.10.2016 (§ 309 Nr. 13 BGB) akzeptieren. Wird dieses Schreiben ignoriert, verweigert oder nach 14 Tagen nicht bestätigt, dann haben Sie noch ausreichend Zeit, um postalisch per Einwurf/Einschreiben zu kündigen und eine Kündigungsbestätigung anzufordern.

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Kündigungsfrist einhalten. Im Normalfall können Sie Ihren Vertrag erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhalt der Kündigungsfrist kündigen. Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lange beides bei Ihrem Vertrag ausfällt oder lassen Sie sich die Fristen von Ihrem Anbieter bestätigen, zum Beispiel via E-Mail oder mit einem Telefonat beim Kundenservice.

Zwei Frauen mit Puzzleteilen stehen symbolisch für die Kündigungsbestätigung

Um Abbuchungen und Zahlungen zu beschleunigen, ist es gebräuchlich, dem Energieanbieter eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Somit müssen Sie die Rechnungen nicht selbst überweisen. Deshalb sollten Sie bei der Gas- oder Strom-Kündigung nicht vergessen, diese Einzugsermächtigung explizit zu widerrufen. Hiermit kann der Energieversorger nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen.

Kündigen Sie wegen eines Umzugs, kann es sein, dass Sie noch wochenlang im aktuellen Zuhause wohnen, nachdem die Kündigung eingereicht wurde. Sie können Ihren Zählerstand problemlos zum Umzugsdatum nachreichen. Spätestens im Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe können Sie den Zählerstand mitteilen. Das ist deshalb wichtig, da Sie spätestens sechs Wochen nach Ihrem Umzug noch die Schlussrechnung Ihres ehemaligen Anbieters erhalten.

Häufige Fragen zum Thema Kündigungsbestätigung

❓ Ist eine Kündigung auch ohne Kündigungsbestätigung gültig?

Ja, eine Kündigung ist auch ohne Kündigungsbestätigung gültig. Trotzdem ist es empfehlenswert, eine Bestätigung anzufordern, denn die Beweispflicht der Kündigung liegt bei der Person, die kündigt. Das heißt: Sollte es zu Komplikationen kommen, können Sie mit der Kündigungsbestätigung die ordnungsgemäße und fristgerechte Kündigung nachweisen.

✍ Habe ich Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung?

Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung, denn es besteht keine Pflicht zur Ausstellung. Nichtsdestotrotz können Sie eine Kündigungsbestätigung anfordern, zum Beispiel gleich im Kündigungsshreiben selbst oder mit einer mitgeschickten zweiten Fassung, die der Energieanbieter nur noch unterschreiben und zurückschicken muss.

❌ Was tun, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird?

Wenn Ihre Kündigung nicht bestätigt wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Kündigungsfrist nicht abgelaufen: Erneutes Senden per Einschreiben oder Einwurf
  • Kündigungsfrist abgelaufen: Anbieter, Vermieter oder Arbeitgeber kontaktieren und nachfragen, im Zweifelsfall eine Schlichtungsstelle kontaktieren
  • Weitere Fragen? Energiemarie hilft kostenlos weiter: 089 380 388 88

✅ Warum sollte ich eine Kündigungsbestätigung anfordern?

Sie sollten eine Kündigungsbestätigung anfordern, da die kündigende Person im Zweifelsfall nachweisen muss, dass ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt wurde. Kann dies nicht gemacht werden, bleibt der Vertrag möglicherweise aufrechterhalten und der Anbieterwechsel schlägt fehl.

Der Anbieter hebt nicht ab?

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