Kündigungbestätigung – So erhält man sie

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Eine Kündigungsbestätigung einzuholen, lohnt sich immer. Egal, ob eine Preiserhöhung, ein Umzug oder sonstige Motive Sie dazu bewegen, Ihren Vertrag mit Ihrem Energieanbieter zu kündigen. Damit die Kündigung schnell und unkompliziert vonstattengeht, sollten Sie eine Kündigungsbestätigung anfordern. Denn bei Komplikationen sind Sie dazu verpflichtet, die ordnungsgerechte und fristgemäße Kündigung nachzuweisen. Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten haben & wie Sie richtig kündigen.


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Häufige Fragen zum Thema Kündigungsbestätigung

❓ Ist eine Kündigung auch ohne Kündigungsbestätigung gültig?

Ja, eine Kündigung ist auch ohne Kündigungsbestätigung gültig. Trotzdem ist es empfehlenswert, eine Bestätigung anzufordern, denn die Beweispflicht der Kündigung liegt bei der Person, die kündigt. Das heißt: Sollte es zu Komplikationen kommen, können Sie mit der Kündigungsbestätigung die ordnungsgemäße und fristgerechte Kündigung nachweisen.

✍ Habe ich Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung?

Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung, denn es besteht keine Pflicht zur Ausstellung. Nichtsdestotrotz können Sie eine Kündigungsbestätigung anfordern, zum Beispiel gleich im Kündigungsshreiben selbst oder mit einer mitgeschickten zweiten Fassung, die der Energieanbieter nur noch unterschreiben und zurückschicken muss.

❌ Was tun, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird?

Sofern die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten erneut ein – per Einschreiben oder Einwurf, denn so können Sie Ihre Kündigung im Zweifelsfalle nachweisen. Ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen, sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Energieanbieter aufnehmen und sich beschweren. Bei bestehenden Problemen und möglichem Beweis der eingereichten Kündigung können Sie sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden, welche für Sie als Kund/in kostenlos ist.

✅ Warum sollte ich eine Kündigungsbestätigung anfordern?

Das Anfordern einer Kündigungsbestätigung ist aus dem Grund wichtig, da die kündigende Person im Zweifelsfall nachweisen muss, dass ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt wurde. Kann dies nicht gemacht werden, bleibt der Vertrag möglicherweise aufrechterhalten und der Anbieterwechsel schlägt fehl.

Was ist eine Kündigungsbestätigung?

Mann mit einem Papier, das für eine Kündigungsbestätigung steht

Eine Kündigungsbestätigung ist ein Nachweis über die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrages, da sie den Erhalt des Kündigungsschreibens beim Adressanten bestätigt. Die Kündigungsbestätigung belegt aber nicht nur, dass das Kündigungsschreiben erhalten wurde, sondern auch den Zeitpunkt seines Eingangs.

Egal, um welche Art von Vertrag es sich handelt: Es ist immer sinnvoll, eine Kündigungsbestätigung anzufordern. Im Zweifelsfall müssen nämlich Sie, als kündigende Vertragspartei, die ordnungsgerechte und fristgemäße Kündigung nachweisen können.

Keine Kündigungsbestätigung PflichtSie haben gekündigt, aber keine Bestätigung erhalten? Wenn Sie kündigen, haben Sie kein pauschales Recht auf eine Bestätigung der Kündigung. Das heißt: Für den Vertragspartner besteht keine Kündigungsbestätigung Pflicht. Eine Kündigung per Einschreibung/Einwurf ist daher als Nachweis besonders praktisch, sollte es zu Komplikationen kommen!

Kündigungsbestätigung Muster

Direkt bei der Einreichung des Kündigungsschreibens sollten Sie umgehend um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs bitten. Sie wissen nicht, wie Sie die Kündigungsbestätigung anfordern? Kein Problem, anbei erhalten Sie ein solches als PDF. Einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken! So kommen Sie der richtigen Kündigung und dem Erhalt einer Kündigungsbestätigung näher.

Kündigungsmuster Strom & Gas Laden Sie sich das Kündigungsschreiben für Ihren Strom- oder Gasvertrag als PDF herunter. So können Sie sicher gehen, dass Ihr Kündigungsschreiben vollständig ist und fristgerecht kündigen. Kündigung Strom & Gas  PDF

Anbei finden Sie außerdem zwei Kündigungsbestätigung Muster beziehungsweise beispielhafte Sätze, die Sie bei Ihrer Kündigung nutzen können:

  1. Sie können die Kündigungsbestätigung direkt im Kündigungsschreiben anfordern. Ein einfacher Zweizeiler genügt, zum Beispiel wie folgt: Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen.
  2. Eine weitere Option ist, das Kündigungsschreiben in zweifacher Form auszudrucken. Eines als Kopie für den Energieanbieter und auf der zweiten Form lassen Sie sich den Erhalt des Kündigungsschreibens schriftlich quittieren. Formulieren Sie die Kündigungsbestätigung bereits im Voraus, muss Ihr Gegenüber nur noch unterschreiben und kann diese direkt zurückschicken. Diese Formulierung könnte zum Beispiel wie folgt aussehen: Hiermit bestätige ich, die Kündigung am (Datum des Kündigungseingangs) erhalten zu haben.

Warum Sie eine Kündigungsbestätigung anfordern sollten

Frau vor blumigem Hintergrung steht für Kündigungsbestärigung anfordern
Kostenlose Hilfe von Energieexpert/innen unter: 089 380 388 88

Damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Schriftform und handschriftlich unterschrieben zugehen. Eine Kündigungsbestätigung Plicht gibt es aber nicht – eine Kündigungsbestätigung oder Einverständniserklärung ist für die Wirksamkeit der Kündigung also nicht notwendig.

Trotzdem sollten Sie als Person, die kündigt, eine Kündigungsbestätigung anfordern, denn: Die Beweislast der Kündigung liegt bei Ihnen. Sollte es also bei der Kündigung des Stromvertrages, Gasvertrages, Mietvertrages etc. zu Komplikationen kommen, müssen Sie beweisen können, dass Sie ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt haben. Wie das am besten geht? Mit einer Kündigungsbestätigung.

Haben Sie keine Kündigungsbestätigung, können Sie Ihre Kündigung lediglich einwandfrei nachweisen, wenn Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Einwurf versendet haben. Kündigen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag per E-Mail oder Fax, haben Sie keinen Nachweis. Auch bei Kündigungen via Telefongespräch oder per regulärer Post kann die Kündigung nicht nachgewiesen werden.

Keine Kündigungsbestätigung erhalten – Was jetzt?

Eine Frau liest in einem Buch etwas über die Kündigungsbestätigung

Bei einigen Strom- und Gasanbietern beschweren sich Verbraucher/innen darüber, dass keine Kündigungsbestätigung erhalten wird. Es liegen sogar Fälle vor, in denen der Anbieter behauptet, es sei gar keine Kündigung eingegangen. In diesen Fällen laufen Kund/innen Gefahr, dass der Gas- oder Stromanbieterwechsel fehlschlägt.

Schlimmstenfalls sind Sie ein weiteres Jahr an Ihren aktuellen Anbieter gebunden oder die angekündigte Preiserhöhung wird wirksam.

Sollten Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten und fürchten, dass Ihre Kündigung nicht wirksam wird oder Sie keinen Nachweis haben, haben wir für Sie folgende Empfehlungen zusammengestellt:

  1. Kündigung erneut per Einwurf einreichen. Wenn Ihre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie schnellstmöglich ein weiteres Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Einwurf vornehmen.
  2. Überlassen Sie den Anbieterwechsel einem Energieexperten. Papierlos und schnell übernehmen Unsere Energieexpert/innen für Sie die Kündigung beim aktuellen Energieversorger und den Anbieterwechsel. Lassen Sie sich kostenlos beraten: 089 380 388 88
  3. Reichen Sie eine Online-Beschwerde ein. Ist Ihre Kündigungsfrist bereits abgelaufen, sollten Sie den schriftlichen Kontakt zu Ihrem Energieanbieter aufnehmen und sich beschweren. Behauptet dieser, dass Ihre Kündigung nicht eingegangen sei, können Sie auch eine Online-Beschwerde auf reclabox einstellen. reclabox ist eine deutschsprachige Verbraucherschutzseite für Beschwerden und Reklamationen.
  4. Schlichtungsstelle Energie einschalten. Sollten alle vorherigen Optionen keinen Erfolg gehabt haben, haben Sie die weitere Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. Die Schlichtungsstelle ist für Sie als Kund/in kostenlos, für den Anbieter ist diese jedoch kostenpflichtig. Dieser Schritt sollte nur dann gewählt werden, wenn Sie die Kündigung trotz fehlender Kündigungsbestätigung gut nachweisen können.

Exkurs: Strom richtig kündigen

Ein zerrissener Vertrag, welcher eine Kündigungsbestätigung benötigt

Ganz gleich wieso Sie bei Ihrem Anbieter kündigen, ob Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder fristgemäße Kündigung – Damit Sie beim Kündigungsschreiben ohne große Sorgen auf eine Kündigungsbestätigung verzichten können, müssen Sie sich an die Bedingungen des Energieanbieters halten. Die Konditionen können je nach Anbieter variieren, wie zum Beispiel die Länge der Kündigungsfrist.

Es ist daher immer empfehlenswert, vorweg genauestens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages zu prüfen. Ebenfalls ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Kündigung die Einzugsermächtigung widerrufen und Ihre Zählerstände mitteilen. Anbei die wichtigsten Punkte im Überblick, damit Sie bei der Kündigung alles richtig machen.

Was ist beim Strom Kündigen zu beachten?

1

Konsultieren zu zuerst Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Sie sollten ebenfalls prüfen, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht genießen (z.B. bei einer Preiserhöhung)

2

Sie sollten eine vollständige Kündigung mit allen nötigen Angaben einreichen. Welchen Inhalt die Kündigung benötigt, erfahren Sie weiter unten in unserer Checkliste.

3

Reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich ein. Das bedeutet entweder per Brief, E-Mail oder Fax.

4

Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank. So stellen Sie sicher, dass kein Geld mehr bei Ihnen abgebucht wird.

5

Notieren Sie die Zählerstände am Tag Ihres Auszugs und teilen Sie diese Ihrem alten Stromanbieter mit.

Kündigungsform beachten. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese immer in schriftlicher Form eingehen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, können Sie ein erstes Kündigungsschreiben per E-Mail oder Fax schicken, denn diese muss Ihr Anbieter seit dem 01.10.2016 (§ 309 Nr. 13 BGB) akzeptieren. Wird dieses Schreiben ignoriert, verweigert oder nach 14 Tagen nicht bestätigt, dann haben Sie noch ausreichend Zeit, um postalisch per Einwurf/Einschreiben zu kündigen und eine Kündigungsbestätigung anzufordern.

Kündigungsfrist einhalten. Im Normalfall können Sie Ihren Vertrag erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhalt der Kündigungsfrist kündigen. Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lange beides bei Ihrem Vertrag ausfällt oder lassen Sie sich die Fristen von Ihrem Anbieter bestätigen, zum Beispiel via E-Mail oder mit einem Telefonat beim Kundenservice.

Zwei Frauen mit Puzzleteilen stehen symbolisch für die Kündigungsbestätigung

Um Abbuchungen und Zahlungen zu beschleunigen und zu vereinfachen, ist es gebräuchlich, dem Energieanbieter eine Einzugsermächtigung beziehungsweise ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Somit müssen Sie die einzelnen Rechnungen nicht selbst überweisen. Deshalb sollten Sie bei der Gas- oder Strom-Kündigung nicht vergessen, diese Einzugsermächtigung explizit zu widerrufen. Hiermit kann Ihr ehemaliger Energieversorger nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen.

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Kündigen Sie wegen eines Umzugs, kann es sein, dass Sie noch wochenlang im aktuellen Zuhause wohnen, nachdem die Kündigung eingereicht wurde. Sie können Ihren Zählerstand problemlos zum Umzugsdatum nachreichen. Spätestens im sogenannten Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe können Sie den Zählerstand mitteilen. Das ist deshalb wichtig, da Sie spätestens sechs Wochen nach Ihrem Umzug noch die Schlussrechnung Ihres ehemaligen Anbieters erhalten.

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