Adressänderung Umzug: Vorlage & Checkliste zum ummelden

Als Mieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen Ihren Ein- oder Auszug einer Behörde zu melden. Vermieter müssen innerhalb desselben Zeitraums eine Auszugsbescheinigung ausstellen. GEZ ummelden können Sie online über die offizielle Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abwickeln. Ob Strom ummelden möglich ist, hängt grundsätzlich von Ihrem Energieanbieter ab. Sofern Sie Ihr Energieanbieter an der neuen Wohnadresse beliefern kann, müssen Sie den Stromvertrag nicht kündigen sondern nur Strom ummelden.
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Kostenlose UmzugsberatungUmzug Adressänderung – Wem mitteilen?
Natürlich gibt es noch viele weitere Ämter und Vertragspartner bei denen Adressänderungen anfallen können. Diese können normalerweise formlos per Telefon, E-Mail oder Post über die Adressänderung informiert werden.
Adressänderung Checkliste
Nutzen Sie die Checkliste um niemanden nach dem Umzug zu vergessen und jeder Ihre neue Adresse erhält!
- Adressänderung mit Priorität
- Meldestelle
- Finanzamt
- Kfz-Zulassungsstelle
- Arbeitsamt beziehungsweise Jobcenter
- Handelsregister (falls zutreffend)
- Versicherungen (Hausrat-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Zusatzversicherung)
Nicht sicher, ob Sie einen Vertragspartner vergessen haben? Keine Sorge, beauftragen Sie einen praktischen Nachsendeauftrag an Ihre Postfiliale und erhalten Sie garantiert Ihre Post oder Pakete in der neuen Anschrift. Zusätzlich dazu kann eine Umzugsmitteilung anfordern, so bekommen alle Vertragspartner Ihre neue Adresse, zudem ist dieser Service kostenlos.
Adressänderung Vorlage
Viele Vertragspartner und Ämter können mit einer formlosen Adressänderung Vorlage informiert werden. Füllen Sie diesen mit Ihren persönlichen Daten aus und schicken Sie Ihre Ummeldung per Post oder E-Mail an die zuständige Adresse.
Max Mustermann
<Kundennummer>
Name des Unternehmens oder Vertragspartner
Adresse des Unternehmens oder Vertragspartner
Adressänderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum XX.XX.2024 ziehe ich um. Bitte senden Sie mir jeglichen Schriftverkehr ab diesem Zeitpunkt an folgende Adresse:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Umzug Checkliste❓ Hier anfragen❗
Umzug Checkliste PDFNeue Adresse – Das Meldegesetz

Seit dem ersten November 2015 gibt es das neue Meldegesetz, auch BMG genannt. Ziel dieser Rechtsordnung ist es Scheinanmeldungen in Wohnungen oder Häuser zu vermeiden. Das Gesetz sieht vor, dass der Mieter innerhalb von zwei Wochen die Mitteilung der neuen Adresse an die zuständigen Behörde meldet.
Vermieter müssen innerhalb derselben Frist dem Mieter eine Ein- oder Auszugsbescheinigung ausstellen. Daher sind Eigentümer dazu verpflichtet, aktiv bei der An- oder Abmeldung mit dem Mieter mitzuarbeiten. Wird die Wohnung über eine Hausverwaltung administriert, muss diese die Bescheinigung ausfüllen.
Allerdings muss dann aber der Name und Anschrift des Eigentümers mit aufgenommen werden. Es gibt zwei Varianten wie dies erfolgen kann: schriftlich oder elektronisch. Der Eigentümer kann die Bescheinigung dem Mieter direkt zusammen mit dem Mietvertrag geben oder diese selbst an die Behörde weiterleiten.
Meldegesetz – Strafen Zu jedem Gesetz gehören auch Strafen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Fristen oder nicht Einreichen der Bescheinigung kann es dem Mieter oder Eigentümer bis zu 1000 € kosten. Richtig teuer wird es bei einer Scheinanmeldung, hier kann es Strafen bis zu 50.000 € geben.
Wie erstellt man eine Meldebescheinigung?
Mit dem Gesetz können Eigentümer eigenhändig Information über die An- und Ummeldung der Mieter erhalten. Die Behörde hat hierdurch das Recht Information bei dem Eigentümer über Mieter und Vormieter zu erlangen. Die Meldebescheinigung muss fünf Punkte beinhalten:
- Name und Anschrift des Eigentümers
- Anschrift der Wohnung
- Angaben, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Name der meldepflichtigen Mieter
Es gibt zwei Ausnahmen in der Meldepflicht:
Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und nur vorübergehend für bis zu 6 Monate eine andere Wohnung beziehen, beispielsweise wegen eines Projektes in einer anderen Stadt.
Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und die Adressänderung unter 3 Monaten lang ist. Die Vorlagen und Online Formulare um die Meldebescheinigung einzureichen erhalten Sie normalerweise auf der Webseite der zuständigen Behörde der jeweiligen Stadt.
Adressänderung – Was wird für die Ummeldung benötigt?
Neben der Wohnungsgeberbescheinigung, die die Sie von Ihrem Vermieter oder Hausverwaltung erhalten, benötigen Sie Ihren Personalausweis.
Bezieht sich die Adressänderung auf Ihren Hauptwohnsitz, müssen eventuell weitere Dokumente vorgelegt werden wie z.B. Anmeldeformular, Ehe- oder Sterbeurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder.
Bei Anmeldung einer Zweitwohnung gelten dieselben Richtlinien, beachten Sie, dass einige Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer anfordern können. Diese errechnet sich prozentual an der Nettokaltmiete, Information über Voraussetzungen, Formulare und Dokumente können Sie ebenfalls im Amt direkt vor oder online ersuchen. Diese Verwaltung kann etwa bis zu 20 € kostenpflichtig sein, variiert jedoch je nach Stadt oder Gemeinde.
Adressänderung – Energieanbieter informieren

Bei einem Umzug sollten Sie ihre Strom-, Gas-, Wasser-, und Wärmeversorger frühzeitig über die Adressänderung informieren. Je nach Versorger können Sie dazu verpflichtet sein Ihren Vertrag weiter zu beziehen, wenn Ihre Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist und Tarife im neuen Wohnort angeboten werden.
Sollte Ihre Energieanbieter keine Angebote für Ihre neue Wohnung haben, haben Sie ein Recht auf eine Sonderkündigung. Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Strom und Gas weiterhin bei Ihrem bisherigen Anbieter zu beziehen, kann sich der Preis im neuen Wohnort ändern.
Ein Wohnungswechsel ist der ideale Moment um einen Anbietervergleich vorzunehmen. Da ein Umzug sowieso schon stressvoll genug ist, können Sie diese Verwaltung auch unseren Energieexperten unter 089 380 364 60 überlassen. So erhalten Sie garantiert den besten Anbieter für Ihre neue Wohnung und fallen nicht in die überteuerte Grundversorgung.
Bei Umzug Strom ummelden: Regeln

Wenn Sie umziehen und einen laufenden Energievertrag haben, müssen Sie Strom ummelden. Das ist notwendig, weil sich mit dem Wohnungswechsel Ihre Wohnadresse und dementsprechend auch Ihre Lieferadresse ändert.
Ein laufender Energievertrag liegt vor, wenn Sie sich innerhalb der Erstvertragslaufzeit Ihres Vertrages befinden oder wenn sich Ihr Vertrag nach deren Ende um eine weitere Vertragslaufzeit verlängert hat.
Einfach gesagt: Wenn Sie einen laufenden Energievertrag haben und ein Umzug ansteht, dann müssen Sie Strom ummelden.
Solange Sie Ihr aktueller Energieversorger an der neuen Wohnadresse auch mit Energie beliefern kann, sind Sie bei einem laufenden Vertrag also dazu verpflichtet, diesen mitzunehmen. Das heißt: Strom ummelden. Erst vor Ende der Vertragslaufzeit und unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
Welche Ausnahmen gibt es beim Strom ummelden?
Sie sind mit Ihrem aktuellen Energieanbieter nicht zufrieden und möchten beim Umziehen Strom nicht ummelden, sondern Strom kündigen? In einigen Fällen ist dies möglich und Sie können von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
- Ihr Energieanbieter ist der örtliche Grundversorger: Bei einem Grundversorgungsvertrag ist Strom ummelden nicht notwendig. Sie haben jederzeit unter Einhalt einer zweiwöchigen Kündigungsfrist die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu kündigen. Das ist deshalb möglich, da Sie bei der Grundversorgung an keine Vertragslaufzeit gebunden sind.
- Ihr Energieanbieter kann Sie an der neuen Wohnadresse nicht beliefern, weshalb Strom ummelden nicht möglich ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn Sie außerhalb des Liefergebietes des Energieanbieters ziehen, wenn Sie am neuen Wohnort nicht die gleiche Energie beziehen können oder wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen.
- Durch die Änderung der Wohn- und Lieferadresse kommt es zu einer vertraglich nicht geregelten Preiserhöhung. Ist die Preiserhöhung nicht vertraglich geregelt, handelt es sich sozusagen um einen Vertragsbruch und Sie können ihn ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe binnen zwei Wochen kündigen. Zum Strom Ummelden sind Sie also auch hier nicht verpflichtet. Überprüfen Sie am besten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages.
Die korrekte Vorgehensweise beim Strom ummelden

Sobald Ihr Umzugstermin feststeht, müssen Sie Ihren Energieanbieter kontaktieren und Strom ummelden. Folgen Sie diesen einfachen Schritten:
- Besuchen Sie die Webseite Ihres Stromanbieters
- Melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an.
- Gehen Sie zum Bereich „Kundenservice“ oder „Vertragsverwaltung“ und wählen Sie die Option „Strom ummelden“.
- Folgen Sie den Anweisungen, um die erforderlichen Informationen einzugeben und die Ummeldung abzuschließen.
Nachdem Sie das Formular zum Strom Ummelden ausgefüllt und abgeschickt haben, übernimmt alles Weitere Ihr Energieanbieter. Alternativ können Sie Ihrem Energieanbieter den Umzug auch auf postalischem Wege mitteilen.
Beispiel: E.ON Strom ummelden
Sie haben einen laufenden Vertrag beim Energieanbieter E.ON und sind nicht sicher, wie Sie bei einem Umzug vorgehen müssen?
Wenn Sie beim Energieanbieter E.ON versorgt sind, können Sie bei einem Umzug Ihren Stromvertrag überall in Deutschland mitnehmen und den Umzug bis zu drei Monate im Voraus melden. Bei E.ON Strom ummelden ist also ganz einfach.
Falls Sie Zugriff auf das E.ON Serviceportal Mein E.ON haben, können Sie das Strom Ummelden online wahrnehmen. Antworten zu häufig gestellten Fragen beim E.ON Strom ummelden, finden Sie hier: E.ON Strom ummelden bei Umzug. Griffbereit sollten Sie haben:
- Ihre Vertragsnummer
- Die neue Anschrift
- Der geplante Einzugstermin
- Idealerweise: Auch der Zählerstand und die Zählernummer an der neuen Adresse
Falls Sie keinen Zugriff auf das E.ON Serviceportal haben, dann können Sie Ihren Umzug auch telefonisch melden. Dazu nutzen Sie einfach die Rufnummer 0800 18 49 944, welche jeweils montags bis freitags von 08.00 - 20.00 und samstags von 09.00 - 14.00 verfügbar ist. Auch für das telefonische Strom Ummelden sollten Sie die oben genannten Angaben vorweisen können.


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Strom ummelden auf andere Person – Ist das möglich?
Das Strom Ummelden auf eine andere Person ist notwendig, wenn der Vertragsinhaber wechseln soll, die Verbrauchsstelle aber die gleiche bleibt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vertragspartner aus der Wohngemeinschaft auszieht, die Wohngemeinschaft aber mit weiteren Mitbewohnern bestehen bleibt.
Ob das Strom Ummelden auf eine andere Person möglich ist, ist von Energieunternehmen zu Energieunternehmen unterschiedlich. Anbei beide möglichen Szenarien im Überblick:
Strom ummelden auf andere Person ist möglich
Einige Energieanbieter erlauben es, den Vertrag weiterzugeben. Sollte die Ummeldung erlaubt sein, können Sie in der Regel auf der Website des Energieanbieters ein entsprechendes Strom Ummelden Formular ausfüllen. Die Formulare können unterschiedlich aufgebaut sein, enthalten jedoch normalerweise folgende Angaben:
- Die Angaben des/der alten Vertragspartners/Vertragspartnerin (Wohnadresse, Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand)
- Die Angaben des/der neuen Vertragspartners/Vertragspartnerin (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail)
- Das Auszugsdatum beziehungsweise das gewünschte Datum für das Umschreiben des Vertrages
Strom ummelden auf andere Person ist nicht möglich
Einige gewähren das Strom Ummelden auf eine andere Person nicht, da der Vertrag an sich personengebunden ist. Für den Vertragsinhaber bedeutet das, dass er den Vertrag kündigen muss, bevor die andere Person, zum Beispiel der Nachmieter oder der verbleibende WG-Partner, den Vertrag auf dessen/deren Namen abschließen kann.
Fragen Sie am besten bei Ihrem Energieanbieter nach, um herauszufinden, ob bei Ihnen das Strom Ummelden auf eine andere Person z.B. bei EON möglich ist oder nicht.
So oder so sollten Sie als Vertragsinhaber nicht vergessen, an Ihrem neuen Wohnort Strom anzumelden!
Strom Ummelden bei Mieterwechsel
War es früher noch gang und gäbe, dass sich der Vermieter für einen Energieversorger entschied und seine zukünftigen Vermieter anmeldete, ist dies heutzutage aufgrund der verschärften Datenschutzrichtlinien nicht mehr möglich.
Das heißt: Mietparteien müssen sich beim Umzug ins neue Zuhause selbstständig um die Energieversorgung kümmern und müssen den Energieanbieter auch bei einem geplanten Auszug informieren. Bei der Suche nach dem passenden Energieanbieter hat der Mieter übrigens das Recht auf freie Wahl.
Sie sind neuer Mieter und haben ganz vergessen, vor Ihrem Umzug das Strom Ummelden an die neue Wohnadresse durchzuführen? Keine Sorge, denn wie bereits erwähnt, bietet in einem solchen Falle die Ersatzversorgung Abhilfe und beliefert Sie zuverlässig mit Strom.
Trotzdem sollten Sie sich so bald wie möglich um das Strom-Ummelden kümmern, um nicht an beiden Lieferstellen Strom zu bezahlen. Das Gute ist: Die Stromummeldung können Sie bis zu sechs Wochen rückwirkend vornehmen und den Ersatzversorgungstarif können Sie mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen.
Adressänderung – Umzug beim Finanzamt melden

Leider wird das Finanzamt nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt über Ihre Anmeldung informiert. Deshalb müssen Sie dies selbständig in die Hand nehmen, informieren Sie Ihr bisheriges Finanzamt per E-Mail, Fax oder Post über Ihre Abmeldung.
Geben Sie auf jeden Fall Ihre Steuernummer mit im Schreiben an und die Adressänderung. Nach dem Umzug müssen Sie das Finanzamt in der neuen Stadt nicht über Ihre Ummeldung informieren. Geben Sie im neuen Finanzamt einfach Ihre nächste Steuererklärung ab, fertig.
Sollten Sie in derselben Gemeinde umziehen, genügt es beim bisherigen Finanzamt die neue Adresse in der Steuererklärung einzufügen.
Adressänderung – Kfz melden
Auch Ihr Auto müssen Sie richtig ummelden. Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist nicht notwendig. Sie können auch in der neuen Stadt mit Ihrem bisherigen Kennzeichen weiterfahren.
Des Weiteren müssen Sie bei dem Umzug in die neue Stadt, die Adressänderung bei der Kfz-Zulassungsstelle im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen. Auch müssen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und eine Versicherungsbescheinigung beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (sofern erforderlich)
- SEPA-Kombimandat
- Versicherungsbescheinigung
Die Adressänderung bei der Kfz kostet etwa 25 €, variiert jedoch je nach Stadt und Bundesland. Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde reicht es generell aus, die Kfz-Haftpflichtversicherung über die Adressänderung zu informieren.
Mit einfachen Schritten die GEZ ummelden

Die neue Adresse muss an die GEZ geleitet werden. Oftmals wird dieser Sondervertrag außer acht gelassen, was jedoch nicht zu empfehlen ist.
Die Höhe der GEZ Gebühr liegt bei 18,36 € pro Monat. Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel für ein Quartal im Voraus bezahlt. Auf Wunsch kann der Beitrag auch für sechs oder zwölf Monate im Voraus entrichtet werden. Um die Aufforderung zur Betragszahlung rechtzeitig zu erhalten, sollte stets die aktuelle Adresse beim Beitragsservice hinterlegt sein.
Beim Umzug schnellstmöglich die GEZ ummelden
- GEZ ummelden online: Die Adressänderung ist ein ganz einfacher Vorgang. Gehen Sie auf die offizielle Website der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices und navigieren Sie zum Bereich Änderung zum Beitragskonto. Wählen Sie die Option Online ausfüllen aus und geben Sie notwendigen Daten ein. Bereiten Sie schon am besten diese Informationen im Voraus vor:
- Aktuelle und neue Adresse
- Kontaktdaten
- Beitragsnummer
- ggf. neue Kontodaten
- GEZ ummelden postalisch: Alternativ kann die GEZ Adressänderung postalisch erfolgen. Für das GEZ Umzug Melden muss zuerst das PDF-Formular heruntergeladen werden, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Dokument zuletzt noch unterschreiben und an diese Adresse verschicken:
- 📭 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
Häufige Fragen zum Thema GEZ ummelden Umzug
Ist das GEZ Ummelden telefonisch möglich?
Rund um den Rundfunkbeitrag (GEZ) steht die offizielle Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Über den Online-Service kann man die GEZ anmelden, abmelden und ummelden. Desweiteren können Ermäßigungs- und Befreiungsanträge beispielsweise bei einem Zweitwohnsitz gestellt werden.
Wer den postalischen Weg bevorzugt, kann alle Dokumente auch über die Post zukommen lassen. Der telefonische Service steht nur bei Fragen und Unsicherheiten zur Verfügung - Ummeldung, Abmeldung oder Anmeldung ist leider auf diesem Weg nicht möglich.
GEZ Beitragsnummer vergessen?
Die GEZ Beitragsnummer benötigen Sie für alle Interaktionen mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Wenn Sie beispielsweise Ihre Adresse der GEZ durchgeben wollen oder die Kontodaten ändern wollen, so wird die Beitragsnummer benötigt. Falls Sie Ihre nicht aufgeschrieben haben, so stehen Ihnen diese Möglichkeiten zur Verfügung:
- Nehmen Sie sich die Anmeldebestätigung oder Zahlungsaufforderung zur Hand. Oben rechts unter dem Kontaktblock wird die GEZ Beitragsnummer aufgeführt. Diese hat eine Länge von 9 Nummern.
- Nehmen Sie sich Ihre Kontoauszüge zur Hand. Die Beitragsnummer wird immer im Verwendungszweck angegeben.
- Falls die beiden Optionen erfolglos waren, so können Sie auch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice telefonisch kontaktieren. Wählen Sie die Telefonnummer 01806 999 555 10. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr. Beachten Sie, dass Sie pro Anruf zwischen 20 und 60 Cent zahlen müssen.
Der GEZ Umzug nicht gemeldet, was nun?
Dem Beitragsservice werden Meldedaten von Einwohnermeldeämtern übermittelt. Damit kann der Beitragsservice alle in Deutschland gemeldeten Personen ermitteln, die beitragspflichtig sind.
Wenn Sie den GEZ Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, so wird sich der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung sich mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen. Sie sollten auf dieses Schreiben reagieren. Die GEZ Ummeldung erfolgt sodann automatisch und beginnt rückwirkend zum Datum des Umzugs in die neue Wohnung.
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