Zweitwohnsitz: Anmelden, Abmelden, GEZ und Steuer

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Rund ums Thema Zweitwohnsitz

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit hat in Deutschland jeder die Pflicht, seinen Wohnsitz anzumelden. Wer im Inland mehrere Wohnungen oder Häuser besitzt, muss diese anmelden. Als Erstwohnsitz gilt diejenige Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. Wohnungen, die während der Arbeitswoche oder als Studentenapartments genutzt werden, bezeichnet man als Zweitwohnsitz. Alle wichtigen Informationen zum Zweitwohnsitz hier erfahren: Anmelden, Abmelden, Steuer, GEZ uvm.

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Was ist ein Zweitwohnsitz?

Zweitwohnsitz – auch Nebenwohnsitz genannt – ist dann jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.

Die Frage nach dem Zweitwohnsitz kommt immer dann auf, wenn ein Arbeitnehmer unter der Woche in einer anderen Stadt arbeitet oder ein Student zwar in der jeweiligen Uni-Stadt studiert, aber weiterhin an den Wochenenden und Semesterferien bei seinen Eltern wohnt.

Diese Wohnungen werden nach dem Bundesmeldegesetz als Zweitwohnsitz definiert und müssen ebenfalls angemeldet sein. Wohnungen als Erstwohnsitz stellen das Gegenbeispiel dar, da diese vom Einwohner vorwiegend benutzt werden.

  • Fakten Zweitwohnsitz
  • Für Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht
  • Zweitwohnsitz muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet sein
  • Rechtliche Grundlage bildet § 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Meldepflicht für Zweitwohnsitz gilt nur im Inland
  • Wird Meldefrist verpasst, so droht ein Bußgeld
  • Für das Zweitwohnsitz Anmelden ist das Bürgerbüro zuständig
  • Eine eventuelle Zweitwohnsitz Steuer kann Sie erwarten
  • Mit einem Zweitwohnsitz kann man in manchen Fällen die Umzugskosten von der Steuer absetzen

Unterschied Erstwohnsitz Zweitwohnsitz

Erstwohnsitz, oder auch als Hauptwohnsitz bezeichnet, ist der Ort an dem man die meiste Zeit verbringt. Erstwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt und die Person hält sich in dieser Wohnung mehr als die Hälfte des Jahres auf. Das Bundesmeldegesetz (§ 21 BMG, Abs. 2) definiert den Erstwohnsitz als die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“.

Der Zweitwohnsitz wird hingegen zum Arbeiten, Studieren oder als Feriendomizil genutzt. Wohnungen, die als Zweitwohnsitz gemeldet sind, werden von Pendlern unter der Woche oder von Studenten während der Vorlesungszeiten genutzt. Obwohl der Zweitwohnsitz in manchen Fällen mehr genutzt wird, sieht der Gesetzgeber trotz allem die Wohnung als Erstwohnsitz an “wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt”. Das bedeutet, dass sich an diesem Wohnsitz die Familie und Freunde befinden.

Zweitwohnsitz Student

Nach einem Schulabschluss entscheiden sich viele junge Leute in andere Stadt zu ziehen und dort das Studium zu beginnen. Viele suchen sich ein WG-Zimmer oder ein Apartment, jedoch bevorzugen trotzdem an Wochenenden und in Semesterferien bei den Eltern im alten Kinderzimmer zu verbringen.

Die angemieteten WG-Zimmer und Apartments werden daher als Zweitwohnsitz definiert und müssen nach Einzug innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Bürgeramt angemeldet werden. Hinzu kommt, dass an vielen Orten eine Zweitwohnsitz Steuer erhoben wird und diese gilt auch für Studenten.

Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnsitz Steuer erhoben wird, hängt von der Stadt bzw. der Gemeinde ab. Die Zweiwohnungssteuer kann zwischen 5 % und 15 % der Nettokaltmiete liegen. In vielen Fällen lohnt sich daher, das WG-Zimmer als Erstwohnsitz anzumelden. So entgeht man der Zweitwohnsitz Steuer und profitiert auch von speziellen Angeboten oder Vergünstigungen, die manche Städte anbieten.

Checkliste Umzug

Wann und wie Zweitwohnsitz anmelden?

Wann Zweitwohnsitz anmelden?

Wer neben seinem Erstwohnsitz eine zweite Wohnung bezieht, muss diese als Zweitwohnsitz anmelden. Hier schreibt der Gesetzgeber eine Meldepflicht vor, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde vollzogen werden muss.

Wer das zu spät tut oder gegebenenfalls überhaupt nicht, riskiert eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die mit einem Bußgeld bis zu bis 1000 € bestraft werden kann. Die Meldepflicht für Zweitwohnsitz gilt übrigens nur im Inland. Wer zum Beispiel eine Ferienwohnung in Dänemark besitzt, muss diese nicht als Zweitwohnsitz anmelden.

Wie Zweitwohnsitz anmelden?

Seinen Zweitwohnsitz melden man beim Bürgeramt jeder Stadt an, in der man die Wohnung kauft oder mietet. Manchmal heißen diese Stellen auch Kundenzentren. Indem Sie den folgenden Link Behördenfinder aufrufen, im ersten Feld “Wohnsitz” und im zweiten Feld die Postleitzahl der Zweitwohnsitz-Wohnung eingeben, werden Ihnen die passenden Anlaufstellen angezeigt.

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zweitwohnsitz Anmeldung besteht im persönlichen Erscheinen mit passenden Unterlagen zum vorher vereinbarten Termin. Sollten Sie jedoch verhindert sein, so haben Sie die Möglichkeit, dass eine bevollmächtigte, volljährige Person die Anmeldung in Ihrem Namen durchführt.

Damit Ihre Zweitwohnsitz Anmeldung auch beim ersten Bürgeramt-Besucht klappt, sollten Sie vorab Ihre Dokumente sorgfältig vorbereiten. Tipp: Bürgerämter geben immer ausführliche Informationen über die benötigten Dokumente. Grundsätzlich können Sie aber folgende Unterlagen vorbereiten:

  1. Anmeldeformular: Ausgefüllt mit Name, Adresse und unterschrieben.
  2. Wohnungsgeberbestätigung: Diese muss ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
  3. Personalausweis oder Reisepass: Von allen Personen, die sich in der Wohnung aufhalten werden.
  4. Geburtsurkunde: Bei Kindern, die noch keinen Ausweis haben.
  5. Scheidungsurteil: Bei Personen, die geschieden sind. Das Dokument muss im Original vorliegen.
  6. Sterbeurkunde: Verwitwete Personen müssen die originale Sterbeurkunde vorlegen.
  7. Heiratsurkunde: Eheurkunde im Original und beide Ausweise.

Wer seinen Zweitwohnsitz anmeldet, sollte außerdem an die GEZ Gebühr bzw. den Rundfunkbeitrag denken. In den meisten Fällen besteht die Befreiungspflicht, welche Situation dies erlauben, erhalten Sie im folgenden Artikel: GEZ Zweitwohnsitz.

Wohnungsgeberbestätigung Ist ein Formular, das vom Vermieter ausgefüllt wird und so bestätigt, dass Der Mieterin die Wohnung eingezogen ist. Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht, ohne die weder die Erst- noch die Zweitwohnsitz Anmeldung durchführbar ist. Seit 2015 wieder eingeführt, soll mit dieser schriftlichen Bestätigung Scheinanmeldungen oder Ähnliches vermieden werden.

Wann und wie Zweitwohnsitz abmelden?

Wann Zweitwohnsitz abmelden?

Sobald feststeht, dass der Zweitwohnsitz aufgegeben wird, sei es weil die Arbeit kein Pendeln mehr erfordert oder das Studium beendet wurde, muss man seinen Zweitwohnsitz abmelden. Im Prinzip ist dieser Vorgang ähnlich der Anmeldung mit einigen Unterschieden.

Das Zweitwohnsitz Abmelden kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Dabei kann nach der gesetzlichen Meldefrist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug und frühestens sieben Tage vor Auszug die Abmeldung durchgeführt werden.

Wie Zweitwohnsitz abmelden?

Seinen Zweitwohnsitz Abmelden kann man sowohl persönlich als auch formlos schriftlich. Ebenfalls steht allen Personen, die verhindert sind, die Übertragung der Abmeldung einer volljährigen Person zu.

Die schriftliche Abmeldung kann formlos erfolgen, jedoch ist das Übermitteln per E-Mail nicht wirksam. Alle benötigten Daten zur schriftlichen und formlosen Abmeldung können dem jeweiligen Bürgeramt entnommen werden. Für die Abmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Formular “Abmelden bei der Meldebehörde”.

Wird beim Zweitwohnsitz Steuer erhoben?

Eine bundesweite Zweitwohnsitz Steuer gibt es nicht. Je nach Stadt oder Kommune wird die Zweitwohnsitzsteuer entweder erhoben oder nicht. Außerdem bestimmt die Stadt oder die Kommune über die Höhe des Zweitwohnsitz Steuer. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Steuersätze. Übrigens entfällt die Zweitwohnsitz Steuer, wenn die Wohnung maximal sechs Monate bewohnt wird.

Ob es eine Steuer gibt und wie hoch diese ausfallen kann, kann direkt über die Homepage der jeweiligen Stadt oder Kommune in Erfahrung gebracht werden. Im Folgenden erhalten Sie einige Beispiele:

Zweitwohnsitz Steuer
Stadt Steuersatz bezogen auf die jährliche Nettokaltmiete
Berlin 15 %
Hamburg 8 %
München 9 %
Frankfurt 10 %
Düsseldorf Keine Zweitwohnsitz Steuer

GEZ: Zweitwohnsitz Pflicht?

Generell gibt es viele Unklarheiten was die GEZ betrifft. Wann muss ich die GEZ zahlen? Müssen Studenten die GEZ zahlen? Muss ich auch die GEZ bei meiner Zweitwohnung zahlen? Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Situation für Personen mit Zweitwohnsitz mehr als eindeutig.

Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich entschieden, dass die GEZ für einen Zweitwohnsitz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Für alle Personen mit Zweitwohnsitz heißt es: GEZ muss nicht bezahlt werden und doppelte Kosten können somit vermieden werden.

Um sich jedoch von dieser zusätzlichen Gebühr befreien zu lassen, muss man selbst aktiv werden. Hierfür muss ein Antrag auf Befreiung von der Grundgebühr gestellt werden. Im Antrag muss die GEZ-Beitragsnummer enthalten sein und der behördliche Nachweis, dass es eine Haupt- und Nebenwohnung gibt.

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