Strompreiserhöhung 2025: So reagieren, um Kosten zu sparen!

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2024 profitierten Haushalte von gesunkenen Strompreisen bei alternativen Anbietern, mit Einsparungen von bis zu 20 % durch einen Anbieterwechsel. Gleichzeitig kam es vermehrt zu Preiserhöhungen im Norden und Osten Deutschlands, bedingt durch gestiegene Netzentgelte. Auch 2025 sind die Strompreise weiterhin in Bewegung. Während einige Haushalte noch von günstigen Tarifen profitieren, steigen die Kosten in vielen Regionen. Laut Handelsblatt sind dauerhaft stabile Strompreise nicht zu erwarten. Ihr Anbieter hat eine Strompreiserhöhung angekündigt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu einem günstigeren Tarif zu wechseln und Ihre Stromkosten zu senken.

E.ON erhöht Strompreise ab Februar 2025

Am 1. Februar 2025 sind die Strompreise für E.ON-Kunden in der Grundversorgung flächendeckend gestiegen. Die Anpassung begründet E.ON mit höheren Beschaffungskosten sowie staatlichen Umlagen. Auch Tarife außerhalb der Grundversorgung sind von Erhöhungen betroffen. Mit einem Anbieterwechsel können Sie jetzt rund 400 Euro* im Jahr sparen.

Erfahren Sie mehr zu der E.ON Preiserhöhung.

*Die Summe basiert auf dem Beispiel einer Familie mit 3.500 kWh Jahresverbrauch in 45127 Essen.

enercity erhöht Preise ab März 2025

Ab dem 1. März 2025 steigen die Strompreise und Gaspreise von enercity bis zu 12%. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden muss mit Mehrkosten von 132 € / Jahr für Strom, sowie mehr als 200 € / Jahr für Gas rechnen.

Gründe sind gestiegene Netzentgelte, CO₂-Abgaben und Investitionen in die Energiewende. Zunächst sind Kunden in der Grund- & Ersatzversorgung betroffen. Tarife mit Preisgarantie sind davon nicht betroffen.

Erfahren Sie mehr zu der enercity Preiserhöhung.

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Wie wird sich der Strompreis 2025 weiter entwickeln?

Seit 2025 profitieren etwa 10 Millionen Stromkunden von sinkenden Strompreisen durch eine gerechtere Verteilung der Netzentgelte, die ländliche Regionen wie Nord- und Ostdeutschland sowie Bayern entlastet. Während die Netzentgelte in Schleswig-Holstein um 27 % und in Brandenburg um 20 % sinken, wurden gleichzeitig 47 Preiserhöhungen um durchschnittlich 8 % gemeldet, die rund 300.000 Haushalte betreffen.

Prognosen zufolge wird der Strompreis langfristig steigen. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen sich die Strompreise in den kommenden Jahres zwischen 37 und 42 Cent/kWh einpendeln, um dann in auf lange Sicht bei 40 Cent zu enden.

Wie entwickelte sich der Strompreis 2024?

2024 profitieren Neukunden von stark gesunkenen Strompreisen bei alternativen Anbietern, die im Schnitt nur noch 28 Cent pro Kilowattstunde zahlten. Ein Anbieterwechsel ermöglicht Haushalten Einsparungen von rund 20 %, da seit Januar 549 Anbieter ihre Preise gesenkt haben. Der Börsenstrompreis sank im November auf 11,5 Cent pro Kilowattstunde, deutlich unter den 17,4 Cent von 2022. 

Allerdings stiegen die Netzentgelte im Durchschnitt um 26,7 % aufgrund fehlender Bundessubventionen, was die Einsparungen teilweise dämpft. Trotz gestiegener Abgaben waren die Stromkosten für Haushalte Anfang 2024 insgesamt 30,5 % niedriger als im Vorjahr.

Wie entwickelte sich der Strompreis 2023?

Nach der Strompreiserhöhung der Grundversorger im Januar 2023 haben sich die Strompreise im laufe des Jahres 2023 wieder etwas regeneriert, jedoch nicht auf Vorkriegsniveau.

Da der Energiepreis, also die Beschaffung und Energieproduktion den größten Teil des Energiepreises ausmacht, hängt die Strompreisentwicklung stark von den einzelnen Energieanbietern ab. Diese bestimmen Preise je nach Marktsituation, aber auch abhängig von anderen Faktoren wie Gewinnmarge.

Strompreiserhöhung – Sonderkündigungsrecht Strom nutzen

Das Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhung ist ab dem Zeitpunkt gültig, ab dem Sie der Energieanbieter über die Strompreiserhöhung informiert. In der Regel haben Sie dann zwei Wochen Zeit, um Ihren Stromvertrag durch das Sonderkündigungsrecht Strom zu kündigen. Einige Energieanbieter gewähren jedoch auch eine Frist von bis zu einem Monat. Das Sonderkündigungsrecht Strom erlaubt Ihnen selbst innerhalb der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis zu beenden.

Genauso wie bei einer regulären Stromkündigung ist es auch bei einer Sonderkündigung Strom durch Strompreiserhöhung wichtig, dass diese in schriftlicher Form abgegeben wird und alle notwendigen Angaben enthält. Dazu gehören:

  • Anschrift des Anbieters
  • Datum des Schreibens
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Kundennummer und Zählernummer
  • Kündigungsgrund mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht
  • Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
  • Aufforderung einer Kündigungsbestätigung
  • Ihre Unterschrift

Weiteres zur Kündigungsform und -inhalt, eine Kündigungsvorlage und weitere Fälle, bei denen ein Sonderkündigungsrecht Strom greift, erhalten Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema:

Strom kündigen einfach gemacht.

Nach der Kündigung: Preisvergleich und Anbieterwechsel

Nachdem Sie sich für eine Sonderkündigung Strom wegen einer Strompreiserhöhung entschieden haben, geht es an den Anbieter- und Tarifvergleich. Denn dadurch können Sie den besten Tarif für Ihren individuellen Verbrauch finden und sich durch eine Preisgarantie Strom vor weiteren Strompreiserhöhungen schützen. Der Preisvergleich und Anbieterwechsel geht schnell und einfach, mit den folgenden 3 Schritten:

Strompreisvergleich in 3 Schritten

1

Daten eingeben

Um den perfekten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden, sollten Sie in unserem Tarifrechner PLZ und Jahresverbrauch bzw. Haushaltsgröße angeben.

2

Vergleichen

Im Anschluss werden alle verfügbaren Tarife angezeigt. Hier können Sie frei unter den besten Angeboten auswählen oder weitere Filter wie Ökostrom aktivieren!

3

Abschließen & sparen

Jetzt müssen Sie nur noch Strom anmelden. Hierfür brauchen Sie Zählernummer, Zählerstand & Ihre persönlichen Daten!

  • Außerdem beim Strompreisvergleich zu beachten:
  • Preisgarantie: Achten Sie darauf, welche Preisbestandteile von der Preisgarantie abgedeckt werden und wie lange diese gilt – für die ganze oder nur Teile der Vertragslaufzeit?
  • Vertragslaufzeit: Diese ist in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten, je nach Vertrag und Ihren Bedürfnissen.
  • Kündigungsfrist: In der Regel sollten Sie 1-4 Monate Kündigungsfrist haben, außer in der Grundversorgung, hier sind es 2 Wochen.
  • Sonstige Tarifdetails: Lesen Sie sich Ihren Vertrag genau durch und achten Sie auf mögliche Boni und die Stromzusammensetzung.

Mit Energiemarie die Preiserhöhung Strom umgehen

Eine Strompreiserhöhung kann grundsätzlich nur mit einer Preisgarantie umgangen werden. Dabei spielt es jedoch eine Rolle, um welche Art von Preisgarantie es sich handelt, denn nicht jede deckt die gleichen Bestandteile des Strompreises ab. Außerdem gilt die Preisgarantie oftmals nur für Neukunden im ersten Vertragsjahr – danach kann es also trotzdem zu einer Strompreiserhöhung kommen.

Wie kann ich eine Strompreiserhöhung umgehen? Längerfristig betrachtet ist dies nur möglich, wenn Sie regelmäßig Ihren Energieanbieter wechseln. Bei einer angekündigten Strompreiserhöhung können Sie dies tun, indem Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Doch auch ohne Preisanpassung Strom ergibt es Sinn, sich immer mal wieder nach einer günstigeren Alternative umzuschauen, denn: Bei den über tausend Energieanbietern deutschlandweit ist es sehr wahrscheinlich, dass es eine solche gibt.

Günstige Stromanbieter finden.

In unserem Artikel zum Thema Stromanbieterwechsel erhalten Sie nützliche Tipps und Tricks, damit beim Wechsel nach der Strompreiserhöhung alles reibungslos verläuft. Bei der eigentlichen Suche können Sie entweder Tarifrechner online nutzen, die Ihnen verfügbare Angebote an Ihrem Wohnort und unter Berücksichtigung Ihres Energieverbrauchs aufzeigen oder schriftlich ein Angebot anfordern.

Warum, wann und wie oft gibt es Strompreiserhöhungen?

Klar ist: Es kommt kontinuierlich zu Strompreiserhöhungen und betroffen sind letztendlich alle Verbraucher/innen, die Strom beziehen. Aber warum, wann und wie oft kommt es genau zu einer Preiserhöhung Strom? Lesen Sie weiter, um Antworten zu allen Fragen über die Preisanpassung Strom zu finden.

WARUM: Die Gründe für eine Strompreiserhöhung können unterschiedlich sein, oft hat dies jedoch mit Änderungen der Steuern, Abgaben und Umlagen oder der Netzentgelte zu tun. Beide haben nämlich mit einem Anteil von rund 27 % beziehungsweise 20 % einen großen Einfluss auf den Strompreis. Zu einer Preiserhöhung Strom kann es aber auch kommen, wenn der Energieanbieter seinen Grundpreis oder die Preise für die Strombeschaffung und deren Betrieb erhöht, was rund 53 % des Strompreises ausmacht (Quelle: Strompreiszusammensetzung, Strom-Report, 2023).

WANN: Eine Preisanpassung Strom der Steuern, Abgaben und Umlagen, wie auch der Netzentgelte wird jedes Jahr im Oktober bekannt gegeben. Im Zuge dieser Ankündigung geben auch viele Energieanbieter Ihre Preisänderungen bekannt. Aufgrund der zunehmenden Medienaufmerksamkeit ändern aber immer mehr Energieanbieter ihre Strategie und verschieben die Preiserhöhung Strom immer öfter auf die Mitte des Jahres. Mit einer Strompreiserhöhung ist also grundsätzlich jederzeit zu rechnen!

WIE OFT: Von der Strompreiserhöhung betroffen sind vor allem diejenigen, die über eine längere Zeit bei ihrem Energieanbieter bleiben; im ersten Vertragsjahr besteht oft die Möglichkeit, die Strompreiserhöhung mit einer Preisgarantie zu umgehen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Anbieter regelmäßig zu wechseln. Unsere Energieexperten helfen Ihnen dabei gerne – kostenlos und unverbindlich unter der 089 380 388 88 (Mo.-Fr. 8.00 - 19-00 Uhr).

Wann ist eine Strompreiserhöhung erlaubt?

Zu einer Strompreiserhöhung kommt es immer, wenn einzelne Bestandteile des Strompreises steigen. Dies kann entweder nach Ablauf der Vertragslaufzeit und vor der automatischen Vertragsverlängerung geschehen, aber auch jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit. Wann ist eine Strompreiserhöhung erlaubt?

Bei der Grundversorgung ist eine Strompreiserhöhung gesetzlich erlaubt, sofern es sich um die Bestandteile der Netzentgelte oder der Steuern, Abgaben und Umlagen handelt. Bei Sonderverträgen muss eine mögliche Preiserhöhung Strom jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt sein.

Wann ist eine Strompreiserhöhung nicht erlaubt? Sollte in den AGB kein Preisänderungsrecht vermerkt sein, kommt es sozusagen zu einem Vertragsbruch und die Preisanpassung Strom ist nicht erlaubt. Sollte das der Fall sein, müssen Sie die Preiserhöhung nicht akzeptieren – Sie haben Anrecht auf eine Sonderkündigung. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel Strompreiserhöhung Sonderkündigungsrecht.

So muss die Strompreiserhöhung angekündigt werden

Auch wenn eine Strompreiserhöhung erlaubt ist, muss diese rechtzeitig und rechtmäßig angekündigt werden, um auch wirksam zu sein. Auch beim Preiserhöhung Ankündigen wird zwischen Verträgen außerhalb und Verträgen innerhalb der Grundversorgung unterschieden:

  1. Grundversorgung: Bei der Grundversorgung wird eine Preiserhöhung Strom öffentlich bekannt gegeben, nämlich in offiziellen Amtsblättern oder Tageszeitungen und zusätzlich im Internet. Der Grundversorger ist jedoch ebenfalls dazu verpflichtet, die Strompreiserhöhung dem Kunden per Brief mitzuteilen, und zwar mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preiserhöhung.
  2. Sondervertrag: Bei einem Sondervertrag muss die Strompreiserhöhung nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Trotzdem muss auch hier der Kunde mindestens sechs Wochen vor der geplanten Strompreiserhöhung schriftlich informiert werden. Die Mitteilung per E-Mail ist insofern erlaubt, sollte die normale Kontaktaufnahme auf elektronischem Wege erfolgen.

Grundversorgungsvertrag Sondervertrag

Grundversorgung Strom: Wer ist mein Grundversorger?

  • Adorf/Vogtl.
  • Ahlsdorf
  • Aken
  • Albersdorf
  • Allendorf
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Die Art und Weise der Ankündigung der Strompreiserhöhung sollte stets transparent formuliert sein, alle wichtigen Angaben enthalten und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen:

  • Transparente und einfach verständliche Formulierung
  • Angabe des Anlass, des Umfangs und der Voraussetzungen für die Preiserhöhung
  • Verweis auf das Sonderkündigungsrecht
  • Bei der Grundversorgung: Gegenüberstellung der alten und neuen Preise

Preiserhöhung Ankündigung Vordruck

Trotz Hinweisen zum Ankündigen der Strompreiserhöhung können Sie sich nicht genau vorstellen, wie eine solche Ankündigung genau aussehen sollte? Anbei erhalten Sie einen Preiserhöhung Ankündigung Vordruck. Beachten Sie, dass der Vordruck Ihnen zwar eine genauere Idee gibt, aber nicht die einzig richtige Variante darstellt.

Strompreiserhöhung Ankündigung Vordruck

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie kennen uns als zuverlässiges Unternehmen, das stets für Energie in Ihrem Haushalt sorgt ohne Unterbrechungen. Wir haben uns immer bemüht, Ihnen Produkte hoher Qualität anzubieten und mit unseren zusätzlichen Services für Sie da zu sein.

Aufgrund der gestiegenen Netzentgelte an Ihrem Wohnort und der erhöhten Mehrwertsteuer sind wir gezwungen, unsere Preise um XXX Prozent beziehungsweise um XXX Cent/kWH anzupassen. Die neuen Preise gelten ab XXX. So haben Sie die Möglichkeit, unter Berufung des Sonderkündigungsrechts unser Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.

Wir schätzen unsere Zusammenarbeit sehr und möchten deshalb keineswegs, dass es dazu kommt. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Alternativen, die Sie bei uns nutzen können und vergleichen Leistungen und Preise für Sie.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,

Die Unterschrift

Preisanpassung Strom erkennen: Darauf müssen Sie achten

Die Realität beim Strompreiserhöhung Ankündigen sieht leider etwas anders aus: Bei vielen Energieanbietern scheint es fast so, als würden sie die Strompreiserhöhung verstecken wollen. Das tun sie, indem sie zum Beispiel lange und unübersichtliche Briefe verschicken oder indem sie lediglich die neuen Preise erwähnen, ohne den Preisunterschied hervorzuheben. Anbei weitere Taktiken, die beim Preiserhöhen Ankündigen gerne verwendet werden:

  • Die Ankündigung sieht aus wie Werbung
  • Es handelt sich um ein langes Schreiben, in dem die Strompreiserhöhung nur am Rande erwähnt wird
  • Die Strompreiserhöhung wird nicht angekündigt, sondern lediglich auf der Jahresrechnung mitgeteilt
  • Es werden gleich mehrere Strompreiserhöhungen angekündigt, deren Wirksamkeit erst in ferner Zukunft liegen
  • Es wird eine E-Mail verschickt, die nicht auf den Energieanbieter schließen lässt

Damit Sie eine versteckte Preiserhöhung Strom trotzdem erkennen, sollten Sie also immer alle Schreiben des Energieanbieters aufmerksam durchlesen und Ausschau nach Hinweisen zum Sonderkündigungsrecht halten.

Rechtliche Beratung bietet Hilfestellung Sollten Sie eine Strompreiserhöhung erst nach Erhalt der Stromrechnung erkennen, weil Sie nicht ausreichend darüber informiert wurden, können Sie der Rechnung nachträglich widersprechen oder eine Rückzahlung anfordern. Auch wenn von einer Preiserhöhung Strom gesprochen wird, Sie aber nicht auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, ist die Ankündigung unwirksam. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle rechtlich beraten.

Mehr zum Thema Strompreis:
Strompreise Europa
Strompreise weltweit

Strompreiserhöhungen 2022: Rückblick

Eine erste Welle an Strompreiserhöhungen gab es anfangs 2022 in der Grundversorgung: Alle Grundversorger erhöhten Ihre Preise und Verbraucher zahlten im Vergleich zum Dezember 2021 etwa 58 % mehr. Insgesamt erhöhten im Januar 2022 bis zu 850 Energieanbieter in Deutschland Ihre Strompreise oder kündigten die Strompreiserhöhung zumindest schon einmal an. Damit waren von dieser Preiserhöhung so gut wie alle Haushalte in Deutschland betroffen!

Das war es für das Jahr 2022 jedoch noch nicht, denn: Aufgrund der hohen Medienaufmerksamkeit verschieben große Anbieter Strompreiserhöhungen immer häufiger auf Mitte des Jahres. So auch der Energieanbieter E.ON: Ab Juni 2022 wurde der E.ON Strompreis erhöht! Je nach Region waren Kunden jedoch unterschiedlich stark betroffen. Doch nicht nur E.ON erhöhte seine Strompreise, sondern auch noch viele weitere Energieanbieter.

Wir raten Ihnen daher, das ganze Jahr über aufmerksam zu bleiben und nach entsprechenden Ankündigungen von Strompreiserhöhungen Ihres Energieanbieters Ausschau zu halten. Lesen Sie weiter, um im Anschluss zu erfahren, wie Sie eine Preiserhöhung erkennen und wie Sie sich mit einem Sonderkündigungsrecht dagegen wehren können. Bei Fragen können Sie sich gerne kostenlos an unsere Berater wenden!

Gründe für die Strompreiserhöhung 2021/2022

Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stieg der durchschnittliche Strompreis 2021 von 32,16 Cent/kWh im Januar 2022 auf ganze 36,19 Cent/kWh an. Wie kam es zu dieser Strompreiserhöhung 2021/2022? Die Strompreiserhöhung 2021/2022 führt auf diese 5 Gründe zurück:

  1. Hohe Stromnachfrage
  2. Teure Stromproduktion aus Erdgas
  3. Einkaufspreis auf der Strombörse teilweise vervierfacht
  4. Weniger Wettbewerb aufgrund Insolventer Anbieter
  5. Netzentgelte sind bis zu 4 % gestiegen

Falls Sie mehr über die verschiedenen Bestandteile des Strompreises lernen möchten, die sich auf Ihre Stromkosten auswirken, können Sie dies in unserem Artikel zum Thema Strompreiszusammensetzung tun. Mehr über die Veränderung des Strompreises im Laufe der Zeit gibt es hier:

Strompreisentwicklung & Prognose

Strompreiserhöhung: Das Wichtigste zusammengefasst

💡 Kommt es 2025 zu Strompreiserhöhungen?

2025 wird es sowohl Strompreissenkungen als auch regionale Preiserhöhungen geben. Während viele Haushalte von gesunkenen Börsenstrompreisen profitieren, führen gestiegene Netzentgelte und der höhere CO₂-Preis von 55 € pro Tonne in einigen Regionen zu durchschnittlichen Preissteigerungen von 8 %

💡 Wie wird eine Strompreiserhöhung angekündigt?

Angekündigt werden muss eine Strompreiserhöhung mindestens sechs Wochen vor deren Umsetzung. Die Ankündigung muss transparent formuliert sein, alle wichtigen Angaben enthalten und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Realität sieht leider etwas anders aus und immer öfter versuchen Energieanbieter, die Preiserhöhung zu verstecken. Lesen Sie also immer alle Schreiben des Energieanbieters aufmerksam durch!

💡 Strompreiserhöhung was tun?

Bei einer Strompreiserhöhung lohnt sich ein Anbieter- und Tarifvergleich. Finden Sie einen besseren Tarif mit günstigeren Preisen und angenehmeren Konditionen, so sollten Sie einen Anbieterwechsel durchführen! Denn sie haben das Recht auf eine Sonderkündigung.

💡 Was kann ich gegen eine Strompreiserhöhung tun?

Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie das Anrecht auf eine Sonderkündigung. Das bedeutet, dass Sie auch innerhalb der Vertragslaufzeit Ihren Stromvertrag kündigen können. Dafür haben Sie in der Regel bis zu zwei Wochen nach Ankündigung der Strompreiserhöhung Zeit. Rufen Sie Unsere Energieexpert/innen an, um kostenlos und innerhalb kürzester Zeit eine günstigere Alternative zu finden:089 380 388 88 

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