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Adressänderung Umzug: Vorlage & Checkliste zum ummelden

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Adressänderung Umzug

Wenn Sie sich gerade im Umzug befinden und ein neue adresse mitteilen muster suchen, dann sind Sie in diesem Artikel richtig. Als Mieter/in sind Sie gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Ihren Ein-oder Auszug einer Behörde zu melden. Vermieter/innen müssen innerhalb desselben Zeitraums eine Auszugsbescheinigung ausstellen. Wir helfen Ihnen bei der Planung, Ihre Adressänderung beim Finanzamt, dem Energieanbieter und dem KfZ zu melden. Lesen Sie weiter im Artikel um mehr zu erfahren und zögern Sie nicht unsere Energieexpert/innen telefonisch zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.

Umzug Adressänderung – Wem mitteilen?

Natürlich gibt es noch viele weitere Ämter und Vertragspartner bei denen Adressänderungen anfallen können. Diese können normalerweise formlos per Telefon, E-Mail oder Post über die Adressänderung informiert werden.

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Adressänderung Checkliste

Nutzen Sie die Checkliste um niemanden nach dem Umzug zu vergessen und jeder Ihre neue Adresse erhält!

Adressänderung Checkliste

  • Wem Adressänderung mitteilen?
  • Banken
  • Bausparkassen
  • Rundfunkbeitrag
  • Berater (zum Beispiel Finanzberater oder Steuerberater)
  • Arbeitgeber
  • Kindergarten, Schule oder Hochschule
  • Kindergeld
  • Online-Shops und Online-Dienste
  • Verlage und Zeitungs-Abos

Nicht sicher, ob Sie einen Vertragspartner vergessen haben? Keine Sorge, beauftragen Sie einen praktischen Nachsendeauftrag an Ihre Postfiliale und erhalten Sie garantiert Ihre Post oder Pakete in der neuen Anschrift. Zusätzlich dazu kann eine Umzugsmitteilung anfordern, so bekommen alle Vertragspartner Ihre neue Adresse, zudem ist dieser Service kostenlos.

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Adressänderung Vorlage

Wie bereits angedeutet können viele Vertragspartner und Ämter mit einer formlosen Adressänderung Vorlage informiert werden. Um Ihnen diese Arbeit abzunehmen, haben wir Ihnen weiter unten ein Muster erstellt. Füllen Sie diesen mit Ihren persönlichen Daten aus und schicken Sie Ihre Ummeldung per Post oder E-Mail an die zuständige Adresse.

Adressänderung Vorlage

Name: xxx

Kundennummer: xxx

Name des Unternehmens oder Vertragspartner

Adressänderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum XX.XX.2023 ziehe ich um. Bitte senden Sie mir jeglichen Schriftverkehr ab diesem Zeitpunkt an folgende Adresse:
Max Musterman
Musterstraße 1
12345 Berlin
Mit freundlichen Grüßen

Die Unterschrift

Adressänderung Umzug – Das Meldegesetz

adressänderung

Seit dem ersten November 2015 gibt es das neue Meldegesetz, auch BMG genannt. Ziel dieser Rechtsordnung ist es Scheinanmeldungen in Wohnungen oder Häuser zu vermeiden. Das Gesetz sieht vor, dass der/die Mieter/in innerhalb von zwei Wochen den Ein- oder Auszug der zuständigen Behörde meldet.

Vermieter/innen müssen innerhalb derselben Frist dem/r Mieter/in eine Ein- oder Auszugsbescheinigung ausstellen. Daher sind Eigentümer/innen dazu verpflichtet, aktiv bei der An- oder Abmeldung mit dem/der Mieter/in mitzuarbeiten. Wird die Wohnung über eine Hausverwaltung administriert, muss diese die Bescheinigung ausfüllen.

Allerdings muss dann aber der Name und Anschrift des/der Eigentümer/in mit aufgenommen werden. Es gibt zwei Varianten wie dies erfolgen kann: schriftlich oder elektronisch. Der/die Eigentümer/in kann die Bescheinigung dem/der Mieter/in direkt zusammen mit dem Mietvertrag geben oder diese selbst an die Behörde weiterleiten.

Meldegesetz – Strafen Zu jedem Gesetz gehören auch Strafen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Fristen oder nicht Einreichen der Bescheinigung kann es dem/der Mieter/in oder Eigentümer/in bis zu 1000 € kosten. Richtig teuer wird es bei einer Scheinanmeldung, hier kann es Strafen bis zu 50.000 € geben.

Wie erstellt man eine Meldebescheinigung?

Mit dem Gesetz können Eigentümer/innen eigenhändig Information über die An- und Ummeldung der Mieter/innen erhalten. Die Behörde hat hierdurch das Recht Information bei dem/der Eigentümer/in über Mieter und Vormieter zu erlangen. Die Meldebescheinigung muss fünf Punkte beinhalten:

  1. Name und Anschrift des Eigentümers
  2. Anschrift der Wohnung
  3. Angaben, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt
  4. Datum des Ein- oder Auszugs
  5. Name der meldepflichtigen Mieter

Es gibt zwei Ausnahmen in der Meldepflicht: Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und nur vorübergehend für bis zu 6 Monate eine andere Wohnung beziehen, beispielsweise wegen eines Projektes in einer anderen Stadt. Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und die Adressänderung unter 3 Monaten lang ist. Die Vorlagen und Online Formulare um die Meldebescheinigung einzureichen erhalten Sie normalerweise auf der Webseite der zuständigen Behörde der jeweiligen Stadt.

Adressänderung – Was wird für die Ummeldung benötigt?

Neben der Wohnungsgeberbescheinigung, ⁣ die die Sie von Ihrem/Ihrer Vermieter/in oder Hausverwaltung erhalten, benötigen Sie Ihren Personalausweis. Bezieht sich die Adressänderung auf Ihren Hauptwohnsitz, müssen eventuell weitere Dokumente vorgelegt werden. Beispielsweise ein Anmeldeformular, Ehe- oder Sterbeurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Besuch bei der Meldestelle über die benötigten Unterlagen zu informieren.

Bei Anmeldung einer Zweitwohnung gelten dieselben Richtlinien, beachten Sie, dass einige Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer anfordern können. Diese errechnet sich prozentual an der Nettokaltmiete, Information über Voraussetzungen, Formulare und Dokumente können Sie ebenfalls im Amt direkt vor oder online ersuchen. Diese Verwaltung kann etwa 20 € kosten, variiert jedoch je nach Stadt oder Gemeinde, muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden kommen zusätzliche Kosten hinzu.

Tipp!In den meisten Ämtern können Sie bis zu vier Wochen im Voraus einen Termin online oder telefonisch beantragen. Tragen Sie sich eine Erinnerung im Kalender ein, so verpassen Sie den Termin nicht.

Adressänderung – Energieanbieter informieren

adressänderung energieanbieter

Bei einem Umzug sollten Sie ihre Strom-, Gas-, Wasser-, und Wärmeversorger frühzeitig über die Adressänderung informieren. Je nach Versorger können Sie dazu verpflichtet sein Ihren Vertrag weiter zu beziehen, wenn Ihre Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Ihr aktueller Anbieter auch Tarife im neuen Wohnort anbietet.

Sollte Ihre Energieanbieter keine Angebote für Ihre neue Wohnung haben, haben Sie ein Recht auf eine Sonderkündigung. Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Strom und Gas weiterhin bei Ihrem bisherigen Anbieter zu beziehen, kann sich der Preis im neuen Wohnort ändern.

Ein Umzug ist der ideale Moment um einen Anbietervergleich vorzunehmen. Vergleichen Sie Versorger in Ihrer neuen Postleitzahl um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten. Da ein Umzug sowieso schon stressvoll genug ist, können Sie diese Verwaltung auch unseren Energieexperten unter 089 380 364 60 überlassen. So erhalten Sie garantiert den besten Anbieter für Ihre neue Wohnung und fallen auf gar keinen Fall in die überteuerte Grundversorgung.

Tarif anfordern

Telefon und Internet Wohnung ummelden

Erreichbarkeit sollte In Ihrer neuen Wohnung auf gar keinen Fall fehlen, deshalb sollten Sie sich frühzeitig um die Adressänderung Ihres Telefon- und Internetanschlusses kümmern. So sind Sie ab Tag eins verfügbar. In der Regel genügt eine telefonische oder schriftliche Ummeldung über das Kundenportal des Anbieters ausreichend. Notwendig ist ein Installationstermin vor Ort mit einem Servicearbeiter, auch können hierbei Kosten anfallen je nach Betreiber.

Adressänderung – Umzug beim Finanzamt melden

adressänderung

Leider wird das Finanzamt nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt über Ihre Anmeldung informiert. Deshalb müssen Sie dies selbständig in die Hand nehmen, informieren Sie Ihr bisheriges Finanzamt per E-Mail, Fax oder Post über Ihre Abmeldung.

Geben Sie auf jeden Fall Ihre Steuernummer mit im Schreiben an und die Adressänderung. Nach dem Umzug müssen Sie das Finanzamt in der neuen Stadt nicht über Ihre Ummeldung informieren. Geben Sie im neuen Finanzamt einfach Ihre nächste Steuererklärung ab, fertig.

Sollten Sie in derselben Gemeinde umziehen, genügt es beim bisherigen Finanzamt die neue Adresse in der Steuererklärung einzufügen.

Adressänderung – Kfz melden

Auch Ihr Auto müssen Sie richtig ummelden. Seit 2015 ist der Kauf eines neuen Nummernschildes nicht mehr notwendig, Sie können auch in der neuen Stadt mit Ihrem bisherigen Kennzeichen weiterfahren. Des Weiteren müssen Sie bei dem Umzug in die neue Stadt, die Adressänderung bei der Kfz-Zulassungsstelle im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen. Auch müssen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und eine Versicherungsbescheinigung beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (sofern erforderlich)
  • SEPA-Kombimandat
  • Versicherungsbescheinigung

Die Adressänderung bei der Kfz kostet etwa 25 €, variiert jedoch je nach Stadt und Bundesland. Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde reicht es generell aus, die Kfz-Haftpflichtversicherung über die Adressänderung zu informieren.

Weitere Behörden, die Vorrang in der Adressänderung haben

Es gibt eine lange Liste an Behörden und Ämter, die von der Adressänderung informiert werden müssen. Einige haben hierbei jedoch eine klare Priorität gegenüber anderen, dennoch sollten auch diese nicht vergessen werden. Normalerweise können Sie Ihre Adressänderung online in den jeweiligen Ämtern mitteilen. Zu den Vorrangigen Amtsstellen gehören folgende:

  • Adressänderung mit Priorität
  • Meldestelle
  • Finanzamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Arbeitsamt beziehungsweise Jobcenter
  • Handelsregister (falls zutreffend)
  • Versicherungen (Hausrat-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Zusatzversicherung)

Hundesteuer Adressänderung mitteilen

Da Sie verpflichtet sind Hundesteuer zu zahlen müssen Sie auch diese ummelden, sollten Sie Ihre Wohnung mit einem Hund teilen. Bei einem Umzug in eine neue Stadt müssen Sie Ihren vierbeinigen Freund im bisherigen Wohnort abmelden und im neuen Ort anmelden. Die Adressänderung können Sie generell schriftlich, telefonisch oder über ein Online-Formular in der zuständigen Behörde erledigen.

Welches Amt dafür zuständig ist hängt vom Wohnort ab, normalerweise sind Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt oder Verbraucherschutzamt die richtigen Ansprechpartner. Außerdem kann sich der Steuerbetrag in der neuen Stadt ändern, und die Adressänderung hat eine Frist von zwei Wochen nach Einzug in der neuen Wohnung.

Grundsätzlich kostet dieser Vorgang etwa 30 €, ob Unterlagen erforderlich sind, können Sie ebenfalls auf der Webseite der Behörde erfahren. Ziehen Sie in eine Wohnung in derselben Gemeinde, ist in der Regel eine formlose Mitteilung an die zuständige Behörde mit der neuen Adresse ausreichend.

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