Gasvertrag und der Gasmarkt in Deutschland
Bei über 900 Gasanbietern und mehr als 16.000 Gastarifen wird die Suche nach dem richtigen Gasvertrag schwierig. Bei einem Gasvertrag sollte nicht nur ein günstiger Gaspreis zählen, sondern auch ein kompetenter Kundenservice und eine gute Serviceleistung. Es gibt zwei verschiedene Vertragsmodelle: Grundversorgungs- und Sondervertrag.
Gaspreisbremse 2023–2024: ausgelaufen
Die Gaspreisbremse der Bundesregierung (12 Cent/kWh-Deckel auf 80 % des Vorjahresverbrauchs) galt von Anfang 2023 bis März 2024 als Sondermaßnahme gegen die Energiekrise. Seither gibt es keinen staatlichen Preisdeckel mehr – Vergleichen lohnt sich heute mehr denn je, da die Preise wieder dem Markt folgen.Gasverträge in der Grundversorgung
Jeder Haushalt in Deutschland wird unabhängig von seinem Standort mit Strom und Gas versorgt. Diese Grundversorgung ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt, das Ziel ist es, dass alle Haushalte zu einem angepassten Preis Strom und Gas erhalten. Als Grundversorger gilt immer der Anbieter, welcher die meisten Kunden mit Strom und Gas im öffentlichen Energienetz versorgt.
Der Gasvertrag mit dem lokalen Grundversorger bietet normalerweise flexible Tarife mit kurzen Befristungen und mit Preisgarantie. Jedoch sind diese Tarife vergleichsweise teurer als Gasverträge außerhalb der Grundversorgung. Der Gasvertrag mit einem Grundversorger ist durch folgende Elemente erkennbar:
- Kurzfristige Kündbarkeit
- Monatliche Abschläge
- Teilung der Kosten in Grund- und Arbeitspreis
Wenn Sie nicht selbst tätig werden und einen Anbieter und Tarif wählen, beziehen Sie automatisch Gas beim teuren Grundversorger, sodass Sie im Winter beispielsweise nicht im Kalten sitzen müssen. Jedoch ist ein Gasanbietervergleich lohnenswert, um Kosten beim Gasvertrag zu sparen!
Gasvertrag abschließen als Sondervertrag
Wenn Sie mit einem Energieanbieter oder Grundversorger einen Tarif abgeschlossen haben, dann sind Sie rechtlich gesehen Sonderkunde. Mit Sondervertrag ist also ein „normaler“ bzw. regulärer Gasvertrag bei einem Anbieter gemeint. In diesem Fall beziehen Sie Gas zu den Bedingungen des Anbieters.
Meistens zahlen Sie einen niedrigeren Preis als beim Grundversorger, die Erstlaufzeit kann sich aber bis auf 24 Monate ziehen. Der Gasvertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl kann sich dem Grundversorger ähneln, bei einem Sondervertrag haben Sie jedoch spezielle Klauseln.
Um von möglichst idealen Konditionen zu profitieren, sollten Sie diese genau im Auge behalten. Obwohl ein günstiger Preis im Vordergrund steht, sollten diese Faktoren ausgeglichen sein, damit Sie bei der Gasabrechnung keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Gasvertrag: Worauf sollten Sie achten?
Leider sind viel zu oft die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifdetails umständlich formuliert und deshalb schwer verständlich. Bevor Sie Ihren Gasvertrag abschließen, sollten Sie diese Details beachten:
- Historische Gaspreisbremse (2023–2024): Die Gaspreisbremse war eine zeitlich befristete Krisenmaßnahme (12 Cent/kWh auf 80 % des Vorjahresverbrauchs); sie lief im März 2024 aus und gilt heute nicht mehr. Ein Vergleich lohnt sich daher umso mehr, da der Endpreis wieder vollständig vom gewählten Tarif abhängt.
- Preisgarantie: Durch ständig steigende Gaspreisen ist eine Preisgarantie oftmals sinnvoll. Bei sinkenden Gaspreisen sind Sie jedoch weiterhin an den höheren Preis gebunden. Gastarife mit Preisgarantie ermöglichen meistens keine kurzfristigen Anbieterwechsel und fallen in der Regel etwas teurer aus.
- Vertragslaufzeit: Meistens werden Sie 12 Monate an Ihren Gasvertrag gebunden, außerdem erneuert sich dieser automatisch, sollten Sie diesen nicht rechtzeitig kündigen. Jedoch gibt es auch Gasverträge mit flexibleren Vertragslaufzeiten, so können Sie schnell auf eine Preiserhöhung reagieren.
- Zahlungsweise: Normalerweise können Sie bei Ihrem Gasvertrag einen monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Abschlag wählen. Jährliche Abschläge werden zwar oftmals mit Rabatten belohnt, es besteht hierbei jedoch die Gefahr, dass das im Voraus gezahlte Geld bei einer Insolvenz des Gasanbieters verloren geht.
- Wechsel- oder Neukundenbonus: Der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter wird oftmals von diesem durch Prämien belohnt. Diese Boni werden entweder gleich zu Beginn ausgezahlt oder aber nach einem festgelegten Zeitraum. Prämien dieser Art lohnen sich vor allem für Kunden, die Gasanbieter oft wechseln, denn diese Prämien fallen nach dem ersten Jahr meistens weg.
- Serviceleistungen: Prinzipiell kann man behaupten, dass umso günstiger der Gastarif, umso weniger Serviceleistungen werden beinhaltet. Vor allem bei Online-Gasverträgen kann der Kontakt ausschließlich via E-Mail oder Telefon aufgenommen werden.
- Kündigungsfrist: Generell hat ein Gasvertrag eine Kündigungsfrist von 6 bis 2 Wochen vor Vertragsende. Diese Zeitspanne ist ideal, um einen Gasvergleich durchzuführen und eventuell Ihren Gasanbieter zu wechseln und somit Geld einzusparen.
So können Sie Ihren Gasvertrag kündigen
Sie haben einen Gasanbieter gefunden, der Ihnen einen günstigeren Preis anbietet? In der Regel übernimmt der neue Anbieter für Sie das Gasvertrag Kündigen bei Ihrem alten Anbieter. Sollten Sie jedoch einen Gasvertrag beziehen mit Mindestlaufzeit, dann kann der Wechsel erst dann stattfinden, wenn dieser abläuft. Wenn Sie Gas bei Ihrem Grundversorger beziehen, können Sie monatlich diesen Gasvertrag kündigen.
Eventuell können Sie Ihren Gasvertrag ins neue Zuhause mitnehmen, informieren Sie sich bei Ihrem Gasanbieter, ob Sie weiterhin Gas bei diesem beziehen können. Um Zeit zu sparen, können Sie den Tarifrechner von Ihrem Anbieter mit der neuen PLZ probieren und im Vorhinein Tarife einsehen. Sollte Ihr Anbieter keine Tarife im neuen Wohnort anbieten, können Sie in den AGB's nachlesen, welche Kündigungsfrist beim Umzug vorliegt.
Ihr aktueller Gasanbieter hat Preiserhöhungen angekündigt? In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In dieser Situation ist schnelles Handeln nötig, denn Sie haben zwei Wochen ab Ankündigung der Preissteigerung, um Ihren aktuellen Tarif zu wechseln. Ihre Kündigung beim Gasvertrag kündigen sollte schriftlich gesendet werden!
Empfehlenswert ist es beim Gasvertrag Kündigen immer selbständig zu kündigen, auch wenn Ihr neuer Anbieter dies für Sie übernimmt. Unsere Energieexperten können den Anbieterwechsel auf Wunsch für Sie übernehmen und Ihnen auf der Suche nach einem passenden Tarif helfen. Bei Bedarf können Sie die unten vorliegenden Kündigungsvorlage nutzen:
Kostenlose Beratung zu Gasverbrauch und Tarifen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Der Gasvertrag im Falle eines Umzugs
Wenn Sie planen umzuziehen, sollten Sie dich frühzeitig um Ihren Gasvertrag kümmern. Auch wenn Sie Gas bei Ihrem Grundversorger beziehen, müssen Sie sich mit Ihrem alten Vertrag auseinandersetzen. Im schlimmsten Fall haben Sie sonst zwei parallele Gasverträge und zahlen Nachmieter deren Gasverbrauch.
Energieanbieter haben unterschiedliche Regelungen, wie bei einem Umzug vorzugehen ist. Sie sollten sich auf jeden Fall das Kleingedruckte durchlesen. Oftmals verpflichtet der alte Energieanbieter Sie nämlich dazu, den Gasvertrag weiterhin zu beziehen, wenn dieser im neuen Wohnort Gas liefert.
Wenn Ihr alter Energieanbieter Sie weiterhin beliefert, müssen Sie darauf achten, dass es bei der laufenden Restlaufzeit und dem gleichen Gaspreis bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie bemerken einen anderen Preis oder Vertragsbindung, können Sie Ihren Gasvertrag fristlos kündigen.
Gasanbieter liefert nicht am neuen Wohnort?
Wenn Ihr Energieanbieter am neuen Wohnort Sie nicht weiter beliefern kann, können Sie es als Sonderkündigungsgrund nehmen. Entnehmen Sie der AGBs des Anbieters Information über Umzugsregelungen und Mitteilungsfristen. In beiden Umständen müssen Sie Ihren Gasanbieter schriftlich über Ihren Umzug benachrichtigen, damit ein Nachweis vorliegt.Ihr alter Anbieter liefert in der neuen Adresse nicht? Sie können von dieser Situation profitieren, in dem Sie einen Gasvergleich vornehmen und zu einem passenderen Gasanbieter wechseln. Wichtig ist, am Umzugstag Zählernummer und Zählerstand der alten und auch der neuen Wohnung zu notieren und den Gasanbietern mitzuteilen.
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