In Deutschland zahlt bereits seit 2000 jeder Stromverbraucher über den Strompreis die EEG-Umlage mit. EEG steht für die Abkürzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches den Ausbau der erneuerbaren Energien fördert. Zugleich ist das Ziel des EEG, die Energieversorgung in Deutschland umzustrukturieren. Im Folgenden lesen Sie detaillierte Informationen über die EEG-Umlage (auch auf Eigenverbrauch), ob eine Befreiung davon möglich ist, sowie über deren jährlichen Entwicklung.
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises, den Endverbraucher zahlen.
Strompreiszusammensetzung Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Komponenten, die sich wiederum aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen. Die EEG-Umlage bildet einen Teil der Steuern, Abgaben und Umlagen.
Zusammensetzung des Arbeitspreises (Cent/kWh):
Strombeschaffung und Vertrieb: Diese Kosten erhält der Energieanbieter
Netznutzungsentgelte: Diese werden von Netzbetreibern erhoben
Steuern, Abgaben und Umlagen: Werden vom Staat bestimmt
Stromverbraucher zahlen die EEG-Umlage an ihren Stromanbieter. Dieser leitet sie an den Netzbetreiber weiter. Durch der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert und auf die Stromverbraucher verteilt. Als Endverbraucher gelten in dem Sinne auch Unternehmen.
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