Was zahlen Sie pro Kilowattstunde?

Als Orientierung dient der Neukunden-Arbeitspreis, den wir zentral pflegen: derzeit 37,00 ct/kWh brutto (Stand: August 2026). Liegt Ihr Preis deutlich darüber, zahlen Sie vermutlich noch den Grundversorgungstarif — dort sind die Preise regelmäßig am höchsten.

Mit einem Strompreisvergleich können Sie herausfinden, ob sich ein Wechsel lohnt und wie Sie Kosten sparen können. Wir sind für Sie da und übernehmen den Strompreisvergleich und Wechsel – schnell, kostenlos und unkompliziert.

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Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Komponenten, die sich wiederum aus unterschiedlichen Elementen zusammensetzen. Als Orientierung für einen Neukundentarif dient der zentral gepflegte Arbeitspreis von 37,00 ct/kWh brutto. Je nach Vertragsart, Region und Netzgebiet liegen die tatsächlichen Preise darüber oder darunter — in der Grundversorgung deutlich darüber.

Stand: August 2026. Die Anteile der drei Komponenten folgen derselben Strompreiszusammensetzung, die auch der Grafik unten zugrunde liegt.

Strompreiszusammensetzung: Bestandteile im Überblick

Der Strompreis wird von der Strompreiszusammensetzung beeinflusst und setzt sich folgendermaßen zusammen:

  1. 1 Strombeschaffung und Vertrieb: Diese Kosten erhält der Energieanbieter;
  2. 2 Netznutzungsentgelte: Diese gehen an den Netzbetreiber;
  3. 3 Steuern, Abgaben und Umlagen: Werden vom Staat bestimmt.

Der Strompreis (Stand: August 2026) setzt sich zu 33,9 % aus Steuern, Abgaben und Umlagen, die vom Gesetzgeber bestimmt wurden, zu 24,8 % aus Netznutzungskosten und zu 41,3 % aus Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge des Energieanbieters (Quelle: Strom Report, 2026).

Strompreiszusammensetzung

Die folgende Grafik zeigt, wie sich der Strompreis in Deutschland prozentual zusammensetzt: Netzentgelte, Beschaffung, Vertrieb und Marge sowie Steuern und Abgaben bilden die drei großen Kostenblöcke Ihrer Stromrechnung. Wie sich dieser Anteil täglich mit dem Börsenpreis verändert und ob Strom heute günstig oder teuer ist, zeigt unsere Strompreis-Ampel mit tagesaktueller Aufschlüsselung.

Strompreis Zusammensetzung: 1. Strombeschaffung und Vertrieb

41,3 % des Strompreises gehen an den Energieanbieter — rund 15,28 ct je Kilowattstunde.

Derzeit entfallen rund 41,3 % des Strompreises auf die Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge des Energieanbieters. Bei der Strombeschaffung versteht man entweder die Erzeugung oder den Einkauf von Strom. Energieanbieter, die Strom nicht selbst erzeugen, kaufen diesen an der Strombörse EEX oder direkt beim Erzeuger und vertreiben ihn gewinnbringend an den Verbraucher weiter.

Im Jahr 2025 haben sich die Strompreise an der Börse in Deutschland im Vergleich zu 2019 verändert. Während der Durchschnittspreis damals etwa 3,76 Cent pro kWh betrug, liegt er nun im Bereich von 7-10 Cent pro kWh. Dieser Anstieg ist auf gestiegene Brennstoffkosten und höhere Nachfrage zurückzuführen, auch wenn Deutschland weiterhin zu dem Land mit den niedrigsten Handelspreisen innerhalb Europas gehört.

Der Endpreis für Verbraucher hängt allerdings auch von weiteren Kosten wie Netzentgelten, Steuern und Abgaben ab. Deutschland gehört damit zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen.

Die Energieanbieter erwirtschaften einen Gewinn, in dem sie ein paar Cent/kWh auf den Handelspreis draufschlagen. Ihnen bleibt nur ein Spielraum, die Preise zu gestalten. 2025 verlangen Energieanbieter im Durchschnitt 11,88 Cent pro Kilowattstunden für die Strombeschaffung und Vertrieb, inklusive des Beitrages für den Gewinn.

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Strompreis Zusammensetzung: 2. Regulierte Netzentgelte

24,8 % des Strompreises gehen an den Netzbetreiber — rund 9,18 ct je Kilowattstunde.

Aktuell machen die Netzentgelte durchschnittlich 24,8 % des Strompreises in Deutschland aus. Diese Kosten decken den Transport sowie Messung und Messstellenbetrieb und finanzieren den Aufbau, Betrieb und die Wartung der Stromnetze. Ähnlich wie bei Nutzungsgebühren für Infrastruktur variieren die Netzentgelte stark je nach Wohnort: In Nord- und Nordostdeutschland können sie bis zu 15 Cent pro kWh betragen, während sie in anderen Regionen unter 5 Cent liegen.

Seit 2012 sind die Netzentgelte stetig gestiegen, hauptsächlich durch den Ausbau des Stromnetzes zur Integration erneuerbarer Energien. Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt diese Gebühren, um faire und transparente Preise sicherzustellen.

Die Netzentgelte in Deutschland könnten bis 2026 tendenziell steigen, obwohl es Bestrebungen gibt, diese zu optimieren. Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer effizienteren Verteilung und Refinanzierung des Netzausbaus, was langfristig zu einer Stabilisierung oder Senkung führen könnte. Aktuelle Prognosen deuten jedoch darauf hin, dass die Netzentgelte in den kommenden Jahren steigen könnten, insbesondere aufgrund von Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und die Integration erneuerbarer Energien.

Netzbetreiber: Suche nach PLZ

Den Netzbetreiber kann man nicht selbst auswählen. Die Netzbetreiber sind jeweils nur an einem Ort tätig und haben im Bereich ihrer Netze ein natürliche Monopolstellung. Ihr Stromnetzbetreiber ist derjenige Netzbetreiber, an dessen Stromnetz Sie angeschlossen sind.

Ihren Netzbetreiber können Sie ganz einfach herausfinden, indem Sie unten Ihre Postleitzahl eingeben oder auf Ihre letzte Stromrechnung blicken. Netzbetreiber: Suche nach PLZ.

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Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Stromspeicher betreibt, kann seit dem 1. Januar 2024 zudem von reduzierten Netzentgelten profitieren. Geregelt ist das im § 14a EnWG — Module 1, 2 & 3 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: je nach Modul gibt es entweder einen pauschalen Jahresrabatt von 100–200 €, eine prozentuale Reduzierung oder zeitvariable Netzentgelte.

Strompreis Zusammensetzung: 3. Steuern, Abgaben und Umlagen

33,9 % des Strompreises gehen an den Staat — rund 12,54 ct je Kilowattstunde.

Aktuell machen Steuern, Abgaben und Umlagen etwa 33,9 % des Strompreises aus – deutlich weniger als die 52 % im Jahr 2019, da die EEG-Umlage 2022 abgeschafft wurde. Die aktuellen staatlichen Bestandteile setzen sich wie folgt zusammen:

  • Stromsteuer: 2,05 Cent/kWh;
  • Konzessionsabgabe: Durchschnittlich 1,67 Cent/kWh, variiert je nach Gemeinde;
  • KWKG-Umlage: 0,277 Cent/kWh zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung;
  • §19 StromNEV-Umlage: 1,558 Cent/kWh zur Entlastung energieintensiver Unternehmen;
  • Offshore-Netzumlage: 0,816 Cent/kWh für die Anbindung von Offshore-Windparks.

Zusätzlich wird der Strompreis mit 19 % Mehrwertsteuer belastet. Diese Abgaben tragen wesentlich zur Preisgestaltung bei.

1. Konzessionsabgabe

Mit der Konzessionsabgabe wird die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege der Gemeinde zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen beglichen. Die Konzessionsabgabe fließt direkt den Kommunen zu - einer Stadt oder Gemeinde. Die Höhe der Konzessionsabgabe wird zwischen dem Netzbetreiber und der Kommune festgelegt. Beide Parteien müssen sich dabei an die gesetzlich festgelegte Obergrenzen halten. Eine vollständige Übersicht der Konzessionsabgabe für Strom und Gas finden Sie in unserem Ratgeber zur Konzessionsabgabe nach Gemeindegrößenklasse.

2. KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Netzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Die KWK-Umlage basiert auf dem KWK-Gesetz, das seit 2002 existiert.

3. Mehrwertsteuer und Stromsteuer

Die Mehrwertsteuer bzw. die Umsatzsteuer ist der zweithöchste Bestandteil der Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Mehrwertsteuer von 19 % wird auf alle Strompreisbestandteile angerechnet. Die konkrete Höhe hängt vom Netto-Strompreis ab.

Die Stromsteuer ist Teil der Ökosteuer und wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Mittlerweile fließt aber der größte Teil in die Rentenversicherung. Das Volumen aus den Einnahmen für die Stromsteuer beträgt ca. 7,1 Milliarden Euro pro Jahr.

4. Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage wurde 2013 eingeführt. Betreiber von Offshore-Windparks, die vor allem durch lange andauernde Netzunterbrechungen Schaden nehmen können, werden mit den Erträgen aus der Offshore-Netzumlage entschädigt.

5. §19 NEV-Umlage

Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Endverbraucher - meist stromintensive Unternehmen - die Möglichkeit, von Ihrem Netzbetreiber niedrigere Netzentgelte zu erhalten. Die entgangenen Erlöse werden als § 19 StromNEV-Umlage auf alle Endverbraucher umgelegt.

Die §-19-Strom-NEV-Umlage richtet sich auch an Unternehmen, die dann viel Strom verbrauchen, wenn die allgemeine Nachfrage gering ist. In diesem Fall belohnt der Netzbetreiber das Unternehmen, denn die Stromnetze sind während dieser Zeit vergleichsweise wenig belastet.

Warum Industriekunden anders zahlen

Die Zusammensetzung oben beschreibt einen Haushaltstarif. Für Gewerbe- und Industriekunden verschieben sich die Anteile deutlich, und zwar aus drei Gründen.

Umsatzsteuer entfällt Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe rechnen netto. Allein das nimmt rund ein Sechstel des Bruttopreises heraus.
Ermäßigte Stromsteuer Für das produzierende Gewerbe gilt unter Bedingungen ein ermäßigter Steuersatz statt des vollen Regelsatzes.
Andere Netzentgelte Wer viel und gleichmäßig abnimmt, zahlt je Kilowattstunde geringere Netzentgelte als ein Haushalt im Niederspannungsnetz.

In der Summe zahlt ein großer Abnehmer je Kilowattstunde deutlich weniger als ein Haushalt — der Beschaffungsanteil wiegt dort schwerer, der staatliche Anteil weniger. Die Grafik oben gilt für den Haushalt und lässt sich nicht auf Industriepreise übertragen.

Häufige Fragen zur Strompreiszusammensetzung

Aus drei Blöcken: Beschaffung und Vertrieb mit rund 41,3 %, Netzentgelten mit rund 24,8 % und Steuern, Abgaben und Umlagen mit rund 33,9 %. Bei einem Arbeitspreis von 37,00 ct/kWh sind das etwa 15,28, 9,18 und 12,54 ct je Kilowattstunde.

Rund 33,9 %, also etwa 12,54 ct je Kilowattstunde. Darin stecken Umsatzsteuer und Stromsteuer sowie Konzessionsabgabe und die verbliebenen Umlagen. Die EEG-Umlage gehört seit ihrer Abschaffung im Juli 2022 nicht mehr dazu.

Weil die Netzentgelte vom örtlichen Netzbetreiber abhängen und je Netzgebiet unterschiedlich hoch ausfallen. Sie sind der einzige der drei Blöcke, der sich mit dem Wohnort ändert — Steuern gelten bundesweit, und die Beschaffung legt der Anbieter fest.

Nur den Beschaffungs- und Vertriebsanteil, also rund 41,3 %. Netzentgelte und staatliche Bestandteile sind für alle Anbieter im selben Netzgebiet gleich. Ein Anbieterwechsel wirkt deshalb ausschließlich auf diesen einen Block — was ihn nicht kleiner macht, denn er ist der größte der drei.

Nein. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe rechnen ohne Umsatzsteuer, für das produzierende Gewerbe kann ein ermäßigter Stromsteuersatz gelten, und große Abnehmer zahlen je Kilowattstunde geringere Netzentgelte. Die Anteile auf dieser Seite gelten für Haushalte.