Strompreis & Strompreiszusammensetzung 2025

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Strompreis & Strompreiszusammensetzung 2024

Der Strompreis gibt die Kosten an, die pro genutzter Kilowattstunde an den Energieanbieter gezahlt werden müssen. Die Strompreise in Deutschland variieren je nach Wohnort und Energieanbieter, was mit der Strompreiszusammensetzung zusammenhängt. Denn diese enthält Preisbestandteile, die vom Staat festgesetzt und an den Staat abgeführt werden müssen, Netzentgelte, die der Netzbetreiber erhält und Kosten, die der Energieanbieter für Beschaffung und Vertrieb festlegt.

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Strompreiszusammensetzung: Bestandteile im Überblick

Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Komponenten, die sich wiederum aus unterschiedlichen Elementen zusammensetzen. Der durchschnittliche Strompreis 2024 für Neukunden mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 2.000 kWh und 5.000 kWh lag bei 27 Cent/kWh (ct/kWh). Der Strompreis wird von der Strompreiszusammensetzung beeinflusst und setzt sich folgendermaßen zusammen:

  1. Strombeschaffung und Vertrieb: Diese Kosten erhält der Energieanbieter
  2. Netznutzungsentgelte: Diese gehen an den Netzbetreiber
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen: Werden vom Staat bestimmt

Der Strompreis (Stand:Februar 2025) setzte sich zu 29 % aus Steuern, Abgaben und Umlagen, die vom Gesetzgeber bestimmt wurden, zu 27 % aus Netznutzungskosten und zu 44 % aus Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge des Energieanbieters (Quelle:Strom Report, 2024)

https://strom-report.com/strompreis-zusammensetzung

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Strompreiszusammensetzung: 1. Strombeschaffung und Vertrieb

44 % des Strompreises gehen an den Energieanbieter.

2024 entfielen rund 44 % des Strompreises auf die Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge des Energieanbieters. Bei der Strombeschaffung versteht man entweder die Erzeugung oder den Einkauf von Strom. Energieanbieter, die Strom nicht selbst erzeugen, kaufen diesen an der Strombörse EEX oder direkt beim Erzeuger und vertreiben ihn gewinnbringend an den Verbraucher weiter.

Im Jahr 2024 haben sich die Großhandelspreise für Strom in Deutschland im Vergleich zu 2019 verändert. Während der Durchschnittspreis damals etwa 3,76 Cent pro kWh betrug, liegt er nun im Bereich von 7 Cent pro kWh. Dieser Anstieg ist auf gestiegene Brennstoffkosten und höhere Nachfrage zurückzuführen, auch wenn Deutschland weiterhin zu dem Land mit den niedrigsten Handelspreisen innerhalb Europas gehört. Der Endpreis für Verbraucher hängt allerdings auch von weiteren Kosten wie Netzentgelten, Steuern und Abgaben ab. Deutschland gehört damit zu den Ländern mit den 

Die Energieanbieter erwirtschaften einen Gewinn, in dem sie ein paar Cent/kWh auf den Handelspreis draufschlagen. Ihnen bleibt nur ein Spielraum, die Preise zu gestalten. 2025 verlangen Energieanbieter im Durchschnitt 11,88 Cent pro Kilowattstunden für die Strombeschaffung und Vertrieb, inklusive des Beitrages für den Gewinn. Angebot zu günstigen Energieanbietern erhalten Sie unter der 0893 80388 88 (Mo.-Fr. 8.00-19.00 Uhr).

Strompreiszusammensetzung: 2. Regulierte Netzentgelte

27 % des Strompreises gehen an den Netzbetreiber.

Stromzusammensetzung: Netzentgelte

Im Jahr 2024 machen die Netzentgelte durchschnittlich 27 % des Strompreises in Deutschland aus. Diese Kosten decken den Transport sowie Messung und Messstellenbetrieb und finanzieren den Aufbau, Betrieb und die Wartung der Stromnetze. Ähnlich wie bei Nutzungsgebühren für Infrastruktur variieren die Netzentgelte stark je nach Wohnort: In Nord- und Nordostdeutschland können sie bis zu 15 Cent pro kWh betragen, während sie in anderen Regionen unter 5 Cent liegen.

Seit 2012 sind die Netzentgelte stetig gestiegen, hauptsächlich durch den Ausbau des Stromnetzes zur Integration erneuerbarer Energien. Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt diese Gebühren, um faire und transparente Preise sicherzustellen. Für 2025 ist jedoch eine durchschnittliche Senkung um 6,9 % geplant, um die finanzielle Belastung durch den Netzausbau gerechter zu verteilen.

Netzbetreiber: Suche nach PLZ

Den Netzbetreiber kann man nicht selbst auswählen. Die Netzbetreiber sind jeweils nur an einem Ort tätig und haben im Bereich ihrer Netze ein natürliche Monopolstellung. Ihr Stromnetzbetreiber ist derjenige Netzbetreiber, an dessen Stromnetz Sie angeschlossen sind.

Netzbetreiber

Ihren Netzbetreiber können Sie ganz einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben oder auf Ihre letzte Stromrechnung blicken. Netzbetreiber: Suche nach PLZ.

Strompreiszusammensetzung: 3. Steuern, Abgaben und Umlagen

29 % des Strompreises gehen an den Staat.

Im Jahr 2024 machen Steuern, Abgaben und Umlagen etwa 29 % des Strompreises aus – deutlich weniger als die 52 % im Jahr 2019, da die EEG-Umlage 2022 abgeschafft wurde. Die aktuellen staatlichen Bestandteile setzen sich wie folgt zusammen:

  • Stromsteuer: 2,05 Cent/kWh
  • Konzessionsabgabe: Durchschnittlich 1,66 Cent/kWh, variiert je nach Gemeinde
  • KWKG-Umlage: 0,275 Cent/kWh zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
  • §19 StromNEV-Umlage: 0,643 Cent/kWh zur Entlastung energieintensiver Unternehmen
  • Offshore-Netzumlage: 0,656 Cent/kWh für die Anbindung von Offshore-Windparks

Zusätzlich wird der Strompreis mit 19 % Mehrwertsteuer belastet. Diese Abgaben tragen wesentlich zur Preisgestaltung bei.

1. Konzessionsabgabe

Mit der Konzessionsabgabe wird die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege der Gemeinde zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen beglichen. Die Konzessionsabgabe fließt direkt den Kommunen zu - einer Stadt oder Gemeinde. Die Höhe der Konzessionsabgabe wird zwischen dem Netzbetreiber und der Kommune festgelegt. Beide Parteien müssen sich dabei an die gesetzlich festgelegte Obergrenzen halten.

2. KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Netzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Die KWK-Umlage basiert auf dem KWK-Gesetz, das seit 2002 existiert.

3. Mehrwertsteuer und Stromsteuer

Die Mehrwertsteuer bzw. die Umsatzsteuer ist der zweithöchste Bestandteil der Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Mehrwertsteuer von 19 % wird auf alle Strompreisbestandteile angerechnet. Die konkrete Höhe hängt vom Netto-Strompreis ab.

Die Stromsteuer ist Teil der Ökosteuer und wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Mittlerweile fließt aber der größte Teil in die Rentenversicherung. Das Volumen aus den Einnahmen für die Stromsteuer beträgt ca. 7,1 Milliarden Euro pro Jahr.

4. Offshore-Netzumlage

Stromzusammensetzung: Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage wurde 2013 eingeführt. Betreiber von Offshore-Windparks, die vor allem durch lange andauernde Netzunterbrechungen Schaden nehmen können, werden mit den Erträgen aus der Offshore-Netzumlage entschädigt.

5. §19 NEV- Umlage

Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Endverbraucher - meist stromintensive Unternehmen - die Möglichkeit, von Ihrem Netzbetreiber niedrigere Netzentgelte zu erhalten. Die entgangenen Erlöse werden als § 19 StromNEV-Umlage auf alle Endverbraucher umgelegt.

Die §-19-Strom-NEV-Umlage richtet sich auch an Unternehmen, die dann viel Strom verbrauchen, wenn die allgemeine Nachfrage gering ist. In diesem Fall belohnt der Netzbetreiber das Unternehmen, denn die Stromnetze sind während dieser Zeit vergleichsweise wenig belastet.

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