Wer zahlt Netzentgelte?
Die Netznutzungsentgelte zahlt der Stromverbraucher. Privathaushalte zahlen die Netzentgelte indirekt über ihren Stromanbieter, der wiederum das Netzentgelt an den regionalen Netzbetreiber weitergeleitet. Gewerbe- und Industriekunden führen ab einem bestimmten Verbrauch- und Lastprofil die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber ab. Große industrielle Verbraucher, deren jährlicher Stromverbrauch über 10 GWh liegt, können sich von den Netzentgelten komplett befreien lassen.
INFO: Das Netzentgelt muss für jede angemeldete Zählerstelle bezahlt werden. Ganz gleich, ob sich die Zählerstellen im selbsen Haus befinden oder nicht. Der Regel gilt sowohl für Privat- als auch Gewerbekunden.
Wie hoch sind die Netzentgelte?
Die Höhe der Netzentgelte ist regional und bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Die Netzentgelte in Deutschland variieren daher stark. In den nördlichen und den neuen Bundesländern, wie Brandenburg und Schleswig-Holstein gibt es die höchsten Netzentgelte.
Die niedrigsten Netzentgelte sind in alten Bundesländern, z.B. Nordrhein-Westfalen oder Saarland, zu finden. Dabei fällt außerdem auf, dass ländliche Regionen im Durchschnitt die höheren Netzentgelte enthalten im Gegensatz zu Stadtregionen. Begründet werden diese Unterschiede unter anderem mit:
- Unterschiedliche Auslastung der Netze
- Alter der Netze
- Qualität der Netze
- Integrationskosten der Erneuerbaren Energien
Anteil der Netzentgelte am Strompreis 2025
Die Netzentgelte bilden zusammen mit der Komponente Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinn und Steuern, Abgaben und Umlagen den gesamten Strompreis. Der durchschnittliche Strompreis bei einer Abnahmemenge zwischen 2.500 kWh und 5.000 kWh liegt Stand März 2026 zwischen 27 und 44 Cent/kWh. Welchen Anteil bildeten dabei die Netzentgelte? Wir gehen von 40 Cent/kWh aus, da der durchschnittliche Strompreis Anfang 2025 39,8 Cent pro kWh betrug.
(Quelle: Strom Report, Strompreiszusammensetzung 2025)
Dynamische Netzentgelte: Neue Spar-Chance
Ab dem 1. April 2025 können Verbraucher in Deutschland von dynamischen Netzentgelten profitieren, die eine neue Möglichkeit bieten, Stromkosten zu senken. Besonders vorteilhaft ist diese Änderung für Haushalte mit Smart Metern oder steuerbaren Geräten, wie Wärmepumpen , Photovoltaik-Heimspeichern oder E-Auto-Ladestationen.
Die Netzentgelte, die nur eine Komponente des Strompreises ausmachen, variieren je nach Netzauslastung: Bei hoher Auslastung steigen die Kosten, bei niedriger Auslastung sinken sie. Wer also in Zeiten niedriger Netzauslastung Strom bezieht, kann deutlich sparen. Wer flexibel ist und den Stromverbrauch an diese Schwankungen anpasst, kann so sparen.
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Wer legt die Netzentgelte fest?
Die Höhe der Netzentgelte werden nicht, wie Sie eventuell angenommen haben, vom Netzbetreiber festgelegt. Ganz im Gegenteil, die Netznutzungsentgelte werden von den Regulierungsbehörden für jeden Netzbetreiber berechnet und festgesetzt.
Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörden, die die Funktion einer Regulierungsbehörde einnehmen können, berechnen dabei nicht direkt die Netzentgelte, die der jeweilige Netzbetreiber verlangen darf, sondern legen für jeden Netzbetreiber eine sogenannte Erlösobergrenze fest.
Wie werden die Netzentgelte festgelegt?
Mit der Erlösobergrenze werden jedem Netzbetreiber die Obergrenzen für seine Erlöse zugestanden, die er aus Netzentgelten erzielen darf. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber nicht mehr aus der Summe seiner eingenommen Netzentgelte verdienen kann, als die von der Regulierungsbehörde vorgegebene Erlösobergrenze.
Die Bestimmung der Erlösobergrenze und damit der Netzentgelte bestehen aus vier Verfahrensschritten. Netzbetreiber müssen sich dabei bei der Festlegung der Netzentgelte nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) richten. Diese besagt auch, dass die Höhe der Netzentgelte von jedem Netzbetreiber im Internet in Form eines Preisblattes veröffentlicht werden muss.
- 1 Kostenprüfung: Zuerst wird eine Kostenprüfung durchgeführt
- 2 Effizienzvergleich: Ermittlung der Netzbetreiber-Effizienz zu anderen Netzbetreibern
- 3 Erlösobergrenze: Festlegung der Erlösobergrenze anhand des Effizienzvergleichs
- 4 Netzentgelte: Netzbetreiber legt anhand der Erlösobergrenze die Netzentgelte für die Nutzung seiner Netze.
Wie setzen sich Netzentgelte zusammen?
Das Netzentgelt setzt sich aus einem Leistungs- und einem Arbeitspreis zusammen. Der Leistungspreis (LP) wird anhand der Leistung Ihres Haushaltes in Kilowatt (kW) berechnet. Der Arbeitspreis (AP) dagegen auf Basis Ihres Stromverbrauchs in Kilowattstunden (kWh). Zusammen ergeben Sie die Netznutzungsentgelte.
INFO: Die Berechnung des Netzentgeltes aus Grundpreis (Euro/Monat) und Arbeitspreis ( Cent/kWh) wird von Lieferanten sehr unterschiedlich in die Strompreise umgerechnet.
Wie die Netzentgelte von Netzbetreibern verhältnismäßig in welchen Bereichen verwendet werden, kann allerdings nicht genau eingeteilt werden. Denn zum einen gibt es Kosten die bundesweit von allen Netzbetreiber getragen werden müssen und zum anderen gibt es die sonstigen Kosten, die je Netzbetreiber unterschiedlich ausfallen können. Netzentgelte, die von Netzbetreiber eingenommen werden, werden folgend verwendet:
- 1 Instandhaltung Stromnetze
- 2 Vermiedene Netzentgelte
- 3 Einspeisemanagement
- 4 Vermiedene Netzentgelte
- 5 Netzreserve
- 6 Vorhaltung von Regelleistung
- 7 Blindleistung
- 8 Verlustenergie
- 9 Sicherheitsbereitschaft
- 10 Redispatch
- 11 Kapazitätsreserve
- 12 Sonstige Kosten
Wer zahlt die meisten Netzentgelte?
Stromhaushaltskunden zahlen in Deutschland die meisten Netzentgelte. Sie werden mit dem Hauptanteil der Kosten belastet, denn sie müssen für alle Stromnetzebenen die Kosten übernehmen - Von der Niederspannungsnetz bis hin zum Höchstspannungsnetz.
Im Vorteil liegen Gewerbe- und Industriekunden mit einem höheren Stromverbrauch, denn diese zahlen nur für die höheren Stromnetzebenen. Diese sind nämlich an die Mittel- oder Höchstspannungsnetze angeschlossen und nicht wie Privathaushalte an die Niederspannungsnetze.
Wer zahlt keine Netzentgelte?
Industrielle Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 10 GWh (entspricht 1 Million kWh) können sich von Netzentgelten befreien lassen. Die so fehlenden Netzentgelte müssen allerdings durch die Einnahmen von Privatkunden ausgeglichen werden. Beispielsweise 2007 mussten im Jahr 2007 Privatstromkunden 1,1 Milliarden aufbringen, um die Netzentgelt-Befreiung von 5.000 Firmen zu finanzieren.
Neben industriellen Großkunden können auch an das Stromnetz angeschlossene Stromspeichern von Netzentgelten befreit werden. Die Befreiung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren und bezieht sich auf Speicher, die 15 Jahre nach dem 4.08.2011, also bis zum 8.2026 in Betrieb genommen wurden oder werden.
Exkurs: Messentgelte
Neben den bereits ausführlich behandelten Netzentgelten zahlen Privathaushalte außerdem noch die Messentgelte. Diese sind auf der Stromrechnung unter den “Netzgebühren”, meistens nach den Netzentgelten aufgeführt, zu finden. Die Messentgelte sind Kosten, die für die Wartung und den Ausbau des Stromzählers in Rechnung gestellt werden.
INFO: Ihr Netzbetreiber kann aber muss nicht zwingend Ihr Messstellenbetreiber sein. In Deutschland kann jeder Verbraucher seinen Messstellenbetreiber frei wählen. Die Grundlage bildet dafür das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Das Gesetz ist seit 2017 aktiv und regelt unter anderem die Installierung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und modernen Messeinrichtungen (digitale Darstellung des Verbrauchs; keine Funktion zur Versendung von Daten).