Günstigen Stromtarif finden:
Es handelt sich um durchschnittliche Preise für ein 2-Personen-Haushalt (2.500 kWh) in Berlin-Mitte.
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Die Steuern auf Strom eines durchschnittlichen deutschen Haushalts machen im Jahr 2024 rund 29,5 % des Strompreises aus. Die Strombeschaffung und der Vertrieb machten nur 42,5 % aus, und die Netzentgelte 28 %. Bestandteile der Steuern, Abgaben und Umlagen sind unter anderem die Stromsteuer, Mehrwertsteuer und Konzessionsabgabe. Seit der deutschen Energiemarktliberalisierung bestimmen Energieanbieter Ihre Energiepreise selber. Als Endkunde lohnt sich ein Energiepreisvergleich, um das günstigste Angebot zu finden und allenfalls den Energieanbieter zu wechseln.
Auf Ihrer Jahresendabrechnung können Sie sehen, dass sich Ihr Strompreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt: Nebst den erwarteten Beschaffungs- und Vertriebskosten Ihres Energieversorgers gehören auch Netzentgelte für Ihren örtlichen Netzbetreiber und Steuern, Abgaben und Umlagen an den Staat mit dazu.
Quelle: verivox.de
Laut dem Bund der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) macht in 2024 der Strompreis Steueranteil, Abgaben und Umlagen in Deutschland 28,72 % des Gesamtstrompreises aus. Zum Vergleich: Die Strombeschaffung und der Vertrieb machen nur 43,38 % und die Netzentgelte 27,88 % aus.
Der Energiepreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Grundgebühr, die Ihnen Ihr Energieanbieter pro Monat in Rechnung stellt, um die fixen Kosten des Unternehmens zu decken.
Der andere Bestandteil des Energiepreises ist der Arbeitspreis, jedoch ohne staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen und ohne die Netzgebühren der Netzbetreiber. Dieser Teil des Energiepreises deckt also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb der Energieanbieter.
Wo finde ich meinen Grund- und Arbeitspreis? Beide Teilbereiche finden Sie unter der Überschrift Energiepreis auf der dritten Seite Ihrer Rechnung.
Der Strompreis, wie er im täglichen Gebrauch gerne verwendet wird, setzt sich hingegen aus dem Arbeitspreis inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen und Netzentgelten zusammen. Letztere werden indirekt über den Energieanbieter erhoben und dann an den Staat beziehungsweise an den Netzbetreiber weitergeleitet. Ihr monatlicher Abschlag besteht insofern aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten & Netzgebühren.
Ungefähr die Hälfte unserer Stromrechnung wird von Steuern, Abgaben und Umlagen bestimmt. Wieviel Steuer auf Strom erhoben wird, hängt von der Regierung und den gesetzgebenden Organen ab. Die verschiedenen Bestandteile der Steuern, Abgaben und Umlagen sind die folgenden:
Nach Angaben der Bundesnetzagentur besteht der größte Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen aus der Mehrwertsteuer, gefolgt von der Konzessionsabgabe und der Stromsteuer. Anbei erhalten Sie Begriffsdefinitionen zu den einzelnen Steuern, Abgaben und Umlagen und Informationen zu deren Inkraftsetzung, gesetzliche Grundlage, Zweck und Umsetzung.
Die Mehrwertsteuer, rechtlich gesprochen auch als Umsatzsteuer bezeichnet, wird in einem Verteilungsschlüssel an Bund, Länder und Gemeinden ausbezahlt und für verschiedene Zwecke staatlichen Handelns, insbesondere in den Bereichen Bildung und Verkehr, ausgegeben. Rechtsgrundlage für diese Steuer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die dazugehörige Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV).
Die Steuer wird auf den Nettogesamtpreis erhoben und besteuert somit neben dem reinen Energiepreis und den Netzgebühren auch die sonstigen Steuern und Abgaben. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt aktuell 6.60 Ct./kWh an Mehrwertsteuer. Seit der letzten Veränderung nach der Corona Krise, wo der Satz 16% betrug, gilt der Steuersatz von 19 % des Gesamtstrompreises.
Eine weitere Umlage für Strom ist für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) bestimmt. Die gesetzliche Grundlage ist im KWK-Gesetz von 2002 zu finden, welches sich für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung einsetzt.
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen mit den Brennstoffen Gas und Kohle gleichzeitig Strom und Heizwärme. Dafür wird bei der Stromerzeugung die Abwärme ausgekoppelt und für die Versorgung der Haushalte verwendet. Dies reduziert CO2-Emissionen und trägt zum Umweltschutz bei. Zurzeit zahlen Sie für die KWK-Umlage einen Aufschlag von 0.28 Ct./kWh.
Die Details über die Umlage nach §19 StromNEV sehen wie Folgt aus:
🎂 Inkraftsetzung | 2005 |
📖 Gesetzliche Grundlage | StromNEV |
🎯 Zweck | Energieintensive Industrien in Deutschland schützen |
🔢 Umsetzung | Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine vollständige Befreiung der Netzgebühren gewährt. Um die entgangenen Netzgebühren für die Netzbetreiber zu entschädigen, zahlen die Letztverbraucher eine zusätzliche Umlage, die in §19 geregelt ist und jährlich festgelegt wird. |
💰 Cent pro Kilowattstunde | Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland muss rund 0.643 Ct./kWh bezahlen. |
In der Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2012 legte die Bundesregierung die Offshore-Netzumlage fest. Die Umlage entschädigt Netzbetreiber für Schäden, die durch Verzögerungen und Ausfällen bei Netzanbindungen von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee entstehen.
Die Kosten für die Umlage werden über die vorhergesagten Kosten aus den Entschädigungszahlungen sowie den Differenzen zwischen den tatsächlichen und vorhergesagten Kosten der Vergangenheit ermittelt. Für das Jahr 2024 bezahlen Endkunden eine Offshore-Netzumlage von 0.66 Ct./kWh.
Die Stromsteuer ist mit rund 7 Milliarden € jährlich eine wichtige Einnahmequelle des Bundes. Die Steueranteil für Strom ist seit 2003 mit 2.05 Ct./kWh gleich geblieben und macht aufgerundet 4,96 % des Gesamtstrompreises aus. Die Höhe des Steuersatzes und die Verteilung der Einnahmen sind im Stromsteuergesetz (StromStG) und in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geregelt.
Ursprünglich wurde die Stromsteuer im April 1999 zur Subventionierung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Heutzutage wird sie ebenfalls als Ökosteuer eingesetzt, um Verbraucher für einen ressourcen-effizienten und klimafreundlichen Umgang mit Energie zu sensibilisieren und um umweltschonende Produkte und Innovationen zu fördern.
Die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) ist 2000 in Kraft getreten und unterstützte finanziell den Ausbau erneuerbarer Energien.
Stromkunden müssen seit dem 01.09.2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen.
Die Ausgangslage dafür war, dass der eingespeiste Strom der Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen (EE-Anlagen) von den Kraftwerke- und Anlagenbetreiber vergütet wurde. Da der Marktpreis jedoch unter dem gesetzlich festgelegten Vergütungssatz lag, musste der Differenzbetrag durch die EEG- Umlage ausgeglichen werden.
Laut dem Bund der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) ist die Steuerlast insbesondere in den vergangenen 10 Jahren gestiegen. Während sie 1998 noch bei 25 % lag, hat sie sich in der Zwischenzeit mehr als verdoppelt und 2024 dann wieder einen Anteil von 29.5% erreicht.
Nicht nur was die Steuerlast betrifft, sondern auch in Bezug auf den durchschnittlichen Strompreis hat sich etwas merklich verändert: Waren die Preise der Steuern, Abgaben und Umlagen 1998 noch bei 4.07 Cent pro Kilowattstunde, sind sie im Jahre 2024 auf 11,88 Cent pro Kilowattstunde angestiegen.
Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Liniendiagramm anbei. Die Angaben gelten für einen durchschnittlichen deutschen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr.
Durchschnittlicher Strompreis für einen Haushalt in ct/kWh, Jahresverbrauch 3.500 kWh
(Quelle: Strompreisentwicklung Anteile, BDEV, 2024)
Der Energiepreis macht nebst den staatlichen Steuern und Abgaben und den Netzentgelten Ihres örtlichen Netzbetreibers einen drittel des Gesamtstrompreises aus. Mit dem Energiepreis wird die Strombeschaffung und dessen Vertrieb und die monatliche Grundgebühr abgegolten. Beides geschieht jeweils durch den Energieanbieter, der Sie mit der Energie versorgt.
Während manche Energieanbieter Ihren Strom selbst produzieren (sogenannte Stromproduzenten), kaufen andere den Strom zuerst an der Strombörse oder direkt von Energieproduzenten ab, bevor sie ihn mit zusätzlichen Serviceleistungen an Sie als Endkunden bringen.
Die Steuern, Abgaben und Umlagen, wie auch die Netzentgelte sind staatlich reguliert. Das heißt, die Energieanbieter können keinen Einfluss auf diese Bestandteile des Strompreises ausüben.
Dies gilt jedoch nicht für den reinen Energiepreis: Seit der Liberalisierung des deutschen Energiemarktes ist der Energiepreis dem freien Wettbewerb ausgesetzt, weshalb die Energieanbieter den Energiepreis selber festlegen können.
Das Gute dabei ist, dass Sie als Endkunde seit der Energiemarktliberalisierung Ihren Energieanbieter frei wählen können. Bei der Bestimmung Ihres Energieanbieters können Sie somit von diesen Preisdifferenzen profitieren, indem Sie den Energieanbieter mit dem günstigsten Preis suchen und auswählen.
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern weist Deutschland in der Tat eine hohe Energieanbieter-Wechselrate auf. Dennoch scheint der Konkurrenzdruck zwischen den über tausend Energieanbietern noch nicht hoch genug, um den Energiepreis in Deutschland zu senken.
Dementsprechend liegt es an Ihnen, Energiepreise zu vergleichen und gegebenenfalls Ihren Energieanbieter zu wechseln. Nur so wird sich der Energiepreis im Laufe der Zeit mehr senken.
Gemäß der BDEW Strompreisanalyse 2024 liegt der Anteil der Energiekomponente am Strompreis bei Durchschnittsverbrauchern (rund 3.500 kWh/Jahr) bei 42.5 Prozent. Kleine Preisunterschiede können bereits eine positive Auswirkung auf Ihre jährlichen Stromkosten haben.
Marie's Expertentipp:
Es lohnt sich Energiepreise zu vergleichen, nicht nur bei einer Erstanmeldung infolge Umzug in Ihre erste Wohnung, sondern auch um einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen. So können Sie stets beim günstigsten Energieanbieter einen Stromvertrag haben und jährlich durchschnittlich bis zu 700€ zu sparen.
Um Ihre Energiepreise zu vergleichen, brauchen Sie lediglich Ihren jährlichen Stromverbrauch. Falls Sie diesen nicht kennen, können Sie ihn problemlos mit unserem Energiemarie Verbrauchsrechner ausrechnen oder Sie lassen sich telefonisch unter 0893 80388 95 beraten. Falls Sie den Energiepreisvergleich lieber selbständig durchführen möchten, können Sie sich in folgendem Artikel besser informieren:
Strompreisvergleich: Tipps, Beispielrechnung & Erfahrungen
In Deutschland gibt es bei der Strombelieferung zwei Arten von Liefervertrag: Das ist einerseits der individuelle Energieliefervertrag, früher auch Sondervertrag genannt. Andererseits gibt es Lieferverträge innerhalb der Grundversorgung. Die beiden Lieferverträge unterscheiden sich in folgenden Belieferungsverhältnissen:
Obwohl die Preise bei der Grundversorgung oft höher ausfallen als bei den anderen Energieanbietern, dient sie als Ersatz- oder Notversorgung, falls Sie sich nicht rechtzeitig um die Stromanmeldung Ihres neuen Zuhauses gekümmert haben. Außerdem ist die Kündigungsfrist bei der Grundversorgung mit zwei Wochen kundenfreundlicher und die Vertragslaufzeit aufgrund Ihrer Fristlosigkeit flexibler. Um die Unterschiede zwischen den Energielieferverträgen und Grundversorgungsverträgen besser zu verstehen, erhalten Sie anbei einen Überblick:
Komponente | Energieversorgungsvertrag | Grundversorgungsvertrag |
---|---|---|
❓Beschreibung | Es handelt sich um einen Vertrag mit dem Energielieferanten Ihrer Wahl | Jeder Haushaltskunde hat Anspruch auch die Energieversorgung durch den Grundversorger, der die meisten Haushaltskunden vor Ort aufweist. Schließt der Haushaltskunde keinen bestimmten Liefervertrag ab, wird er automatisch dem Grundversorger zugeordnet. |
✍ Vertragsabschluss | Aktiv durch Anbieterwechsel | Aktiv oder durch konkludentes Verhalten |
💰 Preise | Werden individuell vereinbart | Die allgemeinen Preise werden veröffentlicht und gelten für das gesamte Gebiet des zuständigen Grundversorgers |
❌ Kündigungsfrist & Kündigungsform | Wird individuell geregelt aber beträgt maximal drei Monate. Kündigung in Textform. | zwei Wochen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) |
⏰ Vertragslaufzeit | Vereinbart maximal 2 Jahre, stillschweigende Vertragsverlängerung maximal 1 Jahr | Unbefristet |
📄 Abrechnung | Mindestens eine Abrechnung pro Jahr | Monatlicher fixer Abschlag und Jahresabrechnung der Verbrauchswerte |
Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Faktoren, die einen Energieliefervertrag und einen Grundversorgungsvertrag unterscheiden. Dies gilt ebenfalls für die verschiedenen Lieferverträge der vielfältigen Energieanbieter in Deutschland.
Je nach Liefervertrag können Sie zwar von verschiedenen Service-Angeboten, Prämien oder Preisgarantien profitieren, jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass Sie aufgrund der langen Erstvertragslaufzeit länger als gewollt an den Vertrag gebunden sind. Damit Sie Ihren Energiepreis senken und von einem Energieanbieterwechsel profitieren können, achten Sie bei den Lieferverträgen auf Folgendes:
Für weitere Unterschiede in den Lieferverträgen und wie Sie sie am besten untereinander vergleichen, erfahren Sie in unserem Artikel über Stromtarife vergleichen.
Stromtarife vergleichen: Unterschiede, Vorteile und Nachteile
Sobald Sie Ihren aktuellen Energiepreis und Liefervertrag mit anderen Energieanbietern verglichen haben und ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie sich um Ihre Liefervertrag Kündigung kümmern.
Innerhalb der Vertragslaufzeit können Sie Ihren Liefervertrag nur kündigen, wenn es zu Preiserhöhungen kommt, die nicht vertraglich geregelt waren. Überprüfen Sie in den AGB's Ihres Liefervertrages genau, ob dies der Fall ist oder nicht.
Falls Preiserhöhungen in Ihrem Liefervertrag nicht vorbehalten sind, können Sie das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen nachdem Sie über die Preiserhöhung informiert wurden, nutzen. Das gilt auch bei einem geplanten Umzug, wobei die Kündigungsfrist hier bis zu vier Wochen betragen kann.
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