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Die angegebenen Preise beziehen sich auf einen jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh, es handelt sich um Bruttoangaben.
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Wenn Sie sich fragen, ob die Strompreisbremse in brutto oder netto wirkt, dann sollten Sie zuerst wissen, dass Bruttopreise stets die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer enthalten und es sich bei Nettopreisen stets um Preisangaben für Produkte oder Dienstleistungen ohne Steuern handelt. Die Strompreisbremse wirkt immer auf den Bruttopreis. Im weiteren Artikel erfahren Sie, ob alle Kunden ihren Strom in Strompreis brutto erhalten, Tipps, wie Sie Ihre Stromkosten einfach berechnen können und eine Übersicht über die Strompreise 2023.
Die Strompreisbremse gilt für den Strompreis brutto. So ist die Kilowattstunde zu einem Bruttopreis von 40 Cent inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen erhältlich.
Der Brutto-Strompreis beinhaltet die Kosten für Strombeschaffung, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben. Privatkunden zahlen im Regelfall den Bruttostrompreis.
Der Netto Strompreis ist der Preis für die Strombeschaffung und Netzentgelte ohne Steuern und Abgaben. Der Strompreis wird oft als netto angegeben, wenn man sich Angebote für Gewerbekunden ansieht.
Der Strompreis, welcher in Cent je verbrauchter Kilowattstunde angegeben wird, setzt sich aus unterschiedlichen Preisbestandteilen zusammen. Grob gesagt, besteht der Strompreis aus den Komponenten Strombeschaffung, Netzentgelten und Steuern. Alle diese Komponenten bilden den Strompreis brutto.
Nehmen wir an, Sie als Privatkunde befinden sich auf der Internetseite eines Energieanbieters. Ihr Ziel ist es, einen Stromtarif passend für Ihren Verbrauch und Postleitzahl zu bestimmen. Die Preise, die der Tarifrechner Ihnen anschließend liefert, sind alle in brutto angegeben. Dazu gehört der Strompreis, auch als Verbrauchs- oder Arbeitspreis bekannt, der Grundpreis und der monatliche Abschlag.
Einen Unterschied in den Preisangaben brutto/netto begegnen Gewerbekunden im Vergleich zu Privathaushalten. Gewerbetreibende erhalten Preise in netto. Das bedeutet, dass der Strompreis, Grundpreis und der monatliche Abschlag ohne die Umsatzsteuer angegeben werden. Neben den Preisen kann die Abkürzung der Umsatzsteuer stehen. Diese wird so angegeben: (exkl. USt.).
Unterschied Strompreis brutto netto Strompreis netto + Umsatzsteuer = Strompreis brutto
Privathaushalte, welche Strom beziehen, zahlen in der Regel pro verbrauchter Kilowattstunde einen festgelegten Betrag. Dabei handelt es sich um den Strompreis brutto. Das Wort brutto bedeutet dabei, dass die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer enthalten ist.
Aber aufgepasst, im Alltag wird das Zusatzwort brutto selten an den Strompreis angeheftet. Denn ist eigentlich selbstverständlich, dass alle Steuern und Abgaben mitgerechnet werden. Manchmal kommt auch vor, dass neben Preisangaben die Abkürzung Umsatzsteuer angeführt wird. Diese wird so angegeben: (inkl. USt.).
Was ist die Umsatzsteuer? Unter der Umsatzsteuer (USt) wird die Steuer für den Verkauf bzw. Austausch von Produkten und Dienstleistungen erhoben. Der Regelsatz liegt derzeit bei 19 %, wobei auf bestimmte Waren ein ermäßigter Steuersatz von 7 % erhoben wird. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine der wichtigsten Steuern in Deutschland. Rund 30 % aller Steuereinnahmen resultieren aus der Umsatzsteuer.
Was ist die Mehrwertsteuer? Die Mehrwertsteuer (Mwst) umfasst die Vorsteuer und die Umsatzsteuer und ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Umsatzsteuer. Die Vorsteuer und die Umsatzsteuer sind im Prinzip ein und dieselbe Steuer. Der feine Unterschied liegt darin, dass die Vorsteuer auf den Einkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird, d.h. ein Unternehmen kauft Waren. Die Umsatzsteuer wird hingegen auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Das liegt dann vor, wenn ein Unternehmen zum Beispiel seine Ware in einem Online-Shop verkauft.
Je verbrauchter Kilowattstunde wird ein im Voraus festgelegter Strompreis entrichtet. Auch als Arbeitspreis oder Verbrauchspreis bekannt, wird dieser in Cent/kWh angegeben und Privathaushalte zahlen dabei den Strompreis in brutto. Je nach Energieanbieter kann der Strompreis variieren. Diese Gegebenheit wird auf die Strompreiszusammensetzung zurückgeführt.
Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen, die wiederum in einzelne Bestandteile aufgeteilt werden. Jede Komponenten hat einen unterschiedlichen Anteil am gesamten Strompreis:
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Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen bildeten früher den höchsten Anteil am brutto Strompreis. Nur noch etwa 26 % des Strompreises bestehen aktuell aus Steuern, Abgaben und Umlagen, weil die Preise für Produktion und Beschaffung so stark gestiegen sind. Den höchsten Anteil an dieser Komponente bildet die Umsatzsteuer mit 16 %.
Wenn wir den durchschnittlichen Strompreis für Haushaltskunden im Jahr 2023 betrachten, welcher bei 48,12 Cent/kWh lag, so entfielen rund 12,76 Cent/kWh an den Staat. Zum Vergleich: An die Energiebeschaffung, Vertrieb und Marge entfielen 25,84 Cent/kWh und an den Netzbetreiber, inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb, rund 9,52 Cent/kWh (Quelle: STROMPREISZUSAMMENSETZUNG 2022 IN DEUTSCHLAND, BDEW-Strompreisanalyse Februar 2023, bdew 2023).
Im Folgenden eine Übersicht über die Strompreiszusammensetzung, welche sich auf das Jahr 2022 und einen Stromverbrauch zwischen 2.500 kWh und 5.000 kWh pro Jahr bezieht.
Preisbestandteil | Preisangabe in Cent | Anteil am Gesamtpreis in % |
---|---|---|
Vertrieb und Marge | 4,27 Cent | 11,8 % |
Energiebeschaffung | 9,27 Cent | 25,7 % |
Netzentgelte | 7,76 Cent | 21,5 % |
Entgelt für Messstellenbetrieb | 0,36 Cent | 1,0 % |
Steuern, Abgaben und Umlagen | 14,4 Cent | 40 % |
genauer betrachtet | ||
Umsatzsteuer | 5,75 Cent | 16,0 % |
Stromsteuer | 2,05 Cent | 5,7 % |
Konzessionsabgabe | 1,64 Cent | 4,5 % |
EEG-Umlage | 3,72 Cent | 10,3 % |
KWKG-Umlage | 0,38 Cent | 1,0 % |
Offshore-Netzumlage | 0,42 Cent | 1,2 % |
§19 NEV-Umlage | 0,44 Cent | 1,2 % |
§ 18 AbLaV-Umlage | 0,00 Cent | 0,0 % |
Gesamt | 36,06 Cent | 100 % |
(Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Februar 2023, bdew, 2023)
Die Umsatzsteuer, die auch gerne unter dem Namen Mehrwertsteuer genutzt wird, fällt bei fast jedem Einkauf und jeder Dienstleistung an. Die Umsatzsteuer zahlt niemand gern und nicht verwunderlich, wenn die Frage auftaucht, ob man diese absetzen kann.
Die Umsatzsteuer kann man durchaus absetzen, jedoch profitieren von dieser Option in der Regel nur Selbstständige. Dabei kann die Steuer nur dann abgesetzt werden, wenn es sich bei den Selbstständigen um keine befreite Kleinunternehmen handelt. Eigenschaften der Umsatzsteuer:
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Selbstständige: Wer gilt als Freiberufler?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine indirekte Steuer. Nehmen wir an, Sie haben ein produzierendes Unternehmen und verkaufen diese Produkte. Sie erhalten also durch die Verkäufe die Umsatzsteuer vom Käufer, also dem Endkunden. Die Umsatzsteuer stellt eine Einnahme dar, die an das Finanzamt weitergegeben werden muss.
Wenn Sie jedoch als Unternehmer ebenso selbst Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlen, z.B. Strom- oder Gasrechnung, so handelt es sich in diesem Fall um die Vorsteuer. In diesem Fall können Sie die selbst entrichtete Vorsteuer mit der eingezogenen Umsatzsteuer verrechnen und überweisen lediglich den Differenzbetrag an das Finanzamt.
Steht der Strompreis brutto fest, so können die voraussichtlichen Stromkosten, der monatliche Abschlag berechnet oder eine bereits vorliegende Stromrechnung auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Unter Stromkosten versteht man den reinen Preis für verbrauchten Strom. Um die Stromkosten berechnen zu können, müssen nur der jährliche Stromverbrauch in kWh mit dem Strompreis brutto Cent/kWh multipliziert werden.
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Der Abschlag, der in der Regel monatlich an den Energieversorger abgeführt wird, berechnet sich aus dem Strompreis, Grundpreis und dem Jahresverbrauch. Auch als Abschlagszahlung bekannt, handelt es sich um einen festen Betrag, der anhand des voraussichtlichen Stromverbrauchs berechnet wird. Die Berechnung des monatlichen Abschlags:
1. Jährlichen Stromverbrauch (kWh/Jahr) bestimmen: Verbrauchsrechners
2. Strompreis brutto (Verbrauchspreis) ( Cent/kWh) bestimmen
3. Grundpreis ( €/Jahr) des gewählten Stromtarifes bestimmen
3. Monatlicher Abschlag ( €/Monat) berechnen:
→ Jahreskosten: Jahresverbrauch (kWh) x Verbrauchspreis ( Cent/kWh) + Grundpreis ( €)
→ Monatlicher Abschlag: Jahreskosten / 12 Monate
Die Strompreise in Deutschland variieren je nach Region und Stromanbietern. Begründet werden diese Unterschiede mit der Strompreiszusammensetzung. Da die Höhe des Strompreises einen wesentlichen Einfluss auf die Stromrechnung haben kann, lohnt es sich die Strompreise einzelner Energieanbieter untereinander zu vergleichen.
Verbraucher, die nicht zu viel für ihren Strompreis bezahlen wollen, können sich stets am durchschnittlichen Strompreis orientieren. Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland lag 2023 bisher für Privathaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh bei 48,12 Cent/kWh (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Februar 2023, bdew, 2023).
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