Einspeisevergütung: Aktuelle Höhe und Entwicklung

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Seit August 2024 beträgt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp 8,03 Cent/kWh und wird anschließend alle 6 Monate um 1,0 % gesenkt, sodass sie ab Februar 2025 bei 7,95 Cent/kWh liegt. Trotz der schrittweisen Absenkung der Vergütung bleiben Photovoltaikanlagen jedoch attraktiv, da die gesunkenen Installationskosten und der Vorteil des Eigenverbrauchs den wirtschaftlichen Nutzen auch bei niedrigeren Vergütungssätzen sicherstellen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?

Zu Beginn des Jahres 2024 betrug die Einspeisevergütung 8,20 Cent je kWh, bevor Sie im Februar zunächst auf 8,11 Cent/kWh und im August schließlich auf 8,03 Cent/kWh gesenkt wurde. Diese Anpassungen sind Teil der regelmäßigen Degression, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt ist.

Was ist eine Degression?

Bei Solaranlagen steht der Begriff Degression für die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung. Sie ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt. Das EEG bietet derzeit eine feste Grunddegression an, das zusätzlich um einen variablen Prozentsatz erhöht wird.

Die Senkung der Vergütung erfolgt, um die Förderung der Photovoltaik den sinkenden Kosten für die Technologie anzupassen und gleichzeitig die Marktentwicklung zu berücksichtigen. Ziel ist es, Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin attraktiv zu halten, während die Vergütung schrittweise gesenkt wird, um übermäßige Förderkosten zu vermeiden und die Eigenverbrauchsmodelle zu stärken.

Höhe der Vergütung von Größe der Anlage abhängig

Die Höhe der Einspeisevergütung variiert auch je nach Größe der PV-Anlage. Kleinere Anlagen bis 10 kWp erhalten eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde, während größere Anlagen ab 40 kWp eine geringere Vergütung erhalten. Da die meisten privaten Haushalte in Deutschland Photovoltaikanlagen bis 10 kWp auf ihren Dächern haben, profitieren sie in der Regel von den höheren Vergütungssätzen.

Wie hat sich die Einspeisevergütung zuletzt entwickelt?

In den vergangenen 20 Jahren sind die Einspeisevergütungen nach dem EEG von knapp 60 Cent pro Kilowattstunde auf unter 7 Cent gesunken. Grund für die monatliche Absenkung war insbesondere der steigende Zubau an Photovoltaikanlagen.

Um Ihnen einen besseren Überblick über die Entwicklung der Einspeisevergütung zu bieten, haben wir die Informationen in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

InbetriebnahmeBis 10 kWpBis 40 kWpBis 100 kWp
ab 01.08.20248,03 Cent6,94 Cent5,68 Cent
01.02.2024
bis 31.07.2024
8,11 Cent7,02 Cent5,74 Cent
01.01.2023
bis 31.12.2023
8,20 Cent7,10 Cent5,80 Cent
01.08.20226,23 Cent6,06 Cent4,74 Cent
01.07.20226,23 Cent6,06 Cent4,74 Cent
01.06.20226,34 Cent6,15 Cent4,81 Cent
01.05.20226,43 Cent6,25 Cent4,88 Cent
01.04.20226,53 Cent6,34 Cent4,96 Cent
01.03.20226,63 Cent6,44 Cent5,03 Cent
01.02.20226,73 Cent6,53 Cent5,11 Cent
01.01.20226,83 Cent6,63 Cent5,19 Cent
01.12.20216,93 Cent6,73 Cent5,27 Cent
01.11.20217,03 Cent6,83 Cent5,35 Cent
01.10.20217,14 Cent6,93 Cent5,43 Cent
01.09.20217,25 Cent7,04 Cent5,51 Cent
01.08.20217,36 Cent7,15 Cent5,60 Cent
01.07.20217,47 Cent7,25 Cent5,68 Cent
01.06.20217,58 Cent7,36 Cent5,77 Cent
01.05.20217,69 Cent7,47 Cent5,86 Cent

Die Tabelle wurde auf Basis des im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzes erstellt

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch?

Die Frage, ob sich eine Photovoltaikanlage trotz stetig sinkender Einspeisevergütung lohnt, kann ganz klar mit "ja!" beantwortet werden. Das hat gleich mehrere Gründe:

  • Eigenverbrauch nimmt zu: Je höher der Anteil des selbst erzeugten Stroms, den Sie direkt nutzen können, desto wirtschaftlicher ist Ihre Photovoltaikanlage. Da die Einspeisevergütung im Laufe der Zeit gesenkt wird, gewinnt der Eigenverbrauch immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung des eigenen Solarstroms reduzieren Sie Ihre Stromrechnung erheblich und machen sich unabhängiger von den steigenden Strompreisen auf dem Markt.
  • Gesunkene Anschaffungskosten: Die Kosten für die Installation von Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, wodurch die Anfangsinvestition überschaubarer geworden ist. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologie und die zunehmende Verbreitung von Solaranlagen sind die Preise für Solarmodule und die gesamte Installation auf ein Niveau gesunken, das für viele Haushalte erschwinglich ist.
  • Umweltfreundliche Energiequelle: Photovoltaik ist eine der umweltfreundlichsten Formen der Energieerzeugung. Solaranlagen produzieren Strom ohne schädliche Emissionen und tragen wesentlich zur Reduzierung Ihres CO2-Fußabdrucks bei. Durch den Einsatz von Solarenergie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit.
Marie's Empfehlung

Marie's Expertentipp:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Photovoltaikanlage optimal dimensioniert ist, um den Eigenverbrauch zu maximieren und überschüssige Strommengen zu vermeiden. Eine gut geplante Anlage spart mehr und erhöht Ihre Rendite.

Was ist die Einspeisevergütung?

Der Gesetzgeber möchte Erneuerbare Energien und somit unter anderem auch die Photovoltaik fördern. Dafür steht das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG schreibt vor, dass jeder, der Strom mit einer Solaranlage erzeugt, diesen auch ins Netz einspeisen darf. Zusätzlich schreibt es auch die Einspeisevergütung durch Anbieter bzw. Einspeisevertrag vor. Das ist der Betrag, den jeder Betreiber einer PV-Anlage pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde Solarstrom erhält.

Der Förderzeitraum der Einspeisevergütung beträgt 20 Jahre. Dies gibt den Betreibern Garantien für die PV-Anlagenplanung. Ab dem Monat der Inbetriebnahme wird also für 20 Jahre eine Gebühr pro verbrauchter Kilowattstunde verrechnet. Wenn Sie beispielsweise im April 2022 eine PV-Anlage installiert haben, erhalten Sie 6,53 Cent pro kWh und 20 Jahre für Ihren eingespeisten Strom – egal, ob es sich um eine große Anlage oder eine Mini-Solaranlage handelt.

Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?

Ende 2020 endete der 20 jährige Förderzeitraum der EEG-Einspeisevergütung für die erste Charge von Photovoltaikanlagen. Mit EEG Novelle 2021 hat der Gesetzgeber zunächst eine Nachfolgelösung inklusive einer Einspeisevergütung für veraltete PV-Anlagen vorgeschlagen. Mit dieser Lösung können Sie den (überschüssigen) Strom Ihrer PV-Anlage noch bis 2027 ins Netz einspeisen und die Anlage vorerst unverändert lassen.

Die Einspeisevergütung liegt deutlich unter dem Fördersatz zum Zeitpunkt der Installation und orientiert sich an Börsentarifen, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Endet die EEG-Förderung für Ihre Anlage z.B. am 30. September 2022, wird der Netzbetreiber Ihre Anlage automatisch zum 1. Oktober 2022 der auslaufenden PV-Anlage zuordnen (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021).

Zukunft der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen ist ein zentraler Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Doch ab 2025 stehen Veränderungen an, die die Zukunft der Einspeisevergütung maßgeblich beeinflussen könnten. Laut aktuellen Plänen der Bundesregierung könnten insbesondere kleinere Solaranlagenbetreiber vor neuen Herausforderungen stehen.

Geplante Änderungen ab 2025

Ab 2025 wird darüber diskutiert, die Einspeisevergütung für Zeiten zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, in denen ein Überangebot an Solarstrom besteht. Dies betrifft vor allem mittägliche Spitzenzeiten im Sommer, wenn die Einspeisung ins Netz oft die Nachfrage übersteigt und negative Strompreise an der Börse auftreten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und die Einspeisung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Zudem plant die Regierung, die Pflicht zur Direktvermarktung auf Anlagen ab 25 kWp auszuweiten – bislang gilt diese nur für größere Anlagen ab 100 kWp. Dadurch könnten auch kleinere Anlagenbetreiber von den Strompreisen an der Börse abhängen, was die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und die Planungssicherheit verringern könnte.

Politische Motivation

Die Änderungen stehen im Kontext steigender Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien, die den Bundeshaushalt belasten. Zugleich verfolgt die Bundesregierung Klimaziele, die eine kosteneffiziente Förderung erfordern. Die Anpassungen sollen die Eigenverantwortung der Betreiber stärken und den Ausbau intelligenter Netze und Speichersysteme fördern.

Auswirkungen für Anlagenbetreiber

  • Mehr Eigenverbrauch: Da die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom verringert oder abgeschafft werden könnte, wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms noch wichtiger. Batteriespeicher könnten hier eine zentrale Rolle spielen, um den erzeugten Strom flexibel zu nutzen.
  • Weniger Planungssicherheit: Die Abhängigkeit von schwankenden Strompreisen an der Börse könnte es Betreibern erschweren, die Rentabilität ihrer Anlage langfristig zu kalkulieren.
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