Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Höhe und Entwicklung

Die Einspeisevergütung 2025 für Photovoltaikanlagen und dazugehörigen Regelungen ändern sich. Im Februar 2025 wurde die Vergütung für die Einspeisung von Strom bei negativen Strompreisen abgeschafft, und Neuanlagen sind davon besonders betroffen. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der PV-Leistung, dem Startdatum und der Einspeiseart ab und wird alle sechs Monate angepasst. Mit der garantierten Vergütung über 20 Jahre können Betreiber von PV-Anlagen weiterhin von festen Einnahmen profitieren.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
Seit Februar 2025 liegt die Vergütung bei 7,94 Cent/kWh, und ab August 2025 sinkt sie erneut auf 7,87 Cent/kWh.
Zu Beginn des Jahres 2024 betrug die Einspeisevergütung noch 8,20 Cent je kWh. Im Februar 2024 wurde sie auf 8,11 Cent/kWh gesenkt und im August 2024 weiter auf 8,03 Cent/kWh reduziert. Diese regelmäßige Degression erfolgt im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und sorgt für halbjährliche Anpassungen der Vergütung.
Die Senkung der Vergütung erfolgt, um die Förderung der Photovoltaik den sinkenden Kosten für die Technologie anzupassen und gleichzeitig die Marktentwicklung zu berücksichtigen. Ziel ist es, Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin attraktiv zu halten, während die Vergütung schrittweise gesenkt wird, um übermäßige Förderkosten zu vermeiden und die Eigenverbrauchsmodelle zu stärken.
Was ist die Einspeisevergütung?
Der Gesetzgeber möchte Erneuerbare Energien und somit unter anderem auch die Photovoltaik fördern. Dafür steht das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG schreibt vor, dass jeder, der Strom mit einer Solaranlage erzeugt, diesen auch ins Netz einspeisen darf. Zusätzlich schreibt es auch die Einspeisevergütung durch Anbieter bzw. Einspeisevertrag vor. Das ist der Betrag, den jeder Betreiber einer PV-Anlage pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde Solarstrom erhält.
Der Förderzeitraum der Einspeisevergütung beträgt 20 Jahre. Dies gibt den Betreibern Garantien für die PV-Anlagenplanung. Ab dem Monat der Inbetriebnahme wird also für 20 Jahre eine Gebühr pro verbrauchter Kilowattstunde verrechnet. Wenn Sie beispielsweise im April 2022 eine PV-Anlage installiert haben, erhalten Sie 6,53 Cent pro kWh und 20 Jahre für Ihren eingespeisten Strom – egal, ob es sich um eine große Anlage oder eine Mini-Solaranlage handelt.
Wie hat sich die Einspeisevergütung zuletzt entwickelt?
In den vergangenen 20 Jahren sind die Einspeisevergütungen nach dem EEG von knapp 60 Cent pro Kilowattstunde auf unter 7 Cent gesunken. Grund für die monatliche Absenkung war insbesondere der steigende Zubau an Photovoltaikanlagen.
Um Ihnen einen besseren Überblick über die Entwicklung der Einspeisevergütung zu bieten, haben wir die Informationen in der folgenden Grafik zusammengefasst.
Solarenergie Einspeisevergütung: Vergütung von Größe der Anlage abhängig
Die Höhe der Einspeisevergütung variiert auch je nach Größe der PV-Anlage. Kleinere Anlagen bis 10 kWp erhalten eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde, während größere Anlagen ab 40 kWp eine geringere Vergütung erhalten. Da die meisten privaten Haushalte in Deutschland Photovoltaikanlagen bis 10 kWp auf ihren Dächern haben, profitieren sie in der Regel von den höheren Vergütungssätzen.
Reform der PV Einspeisevergütung 2025
Seit Februar 2025 wurden wichtige Änderungen bei der PV Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen umgesetzt, um Netzüberlastungen zu vermeiden und den Bundeshaushalt zu entlasten.
Wichtige Punkte der Reform:
- Ab Februar 2025 erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr, wenn negative Spotmarktpreise auftreten.
- Stattdessen sollen Betreiber ihren überschüssigen Solarstrom speichern und selbst verbrauchen. Nicht vergütete Zeiträume werden an das Ende der 20-jährigen Vergütungsperiode angehängt.
- Für Bestandsanlagen gibt es einen Anreiz: Betreiber erhalten 0,6 Cent mehr pro kWh, wenn sie auf das neue Vergütungssystem umsteigen.
- Neue PV-Anlagen dürfen nur 60 % ihrer Einspeiseleistung nutzen, solange noch kein intelligenter Stromzähler und Steuerbox installiert sind.
- Für Anlagen bis 100 kW wird die neue EEG-Förderung erst nach Einbau eines intelligenten Messsystems wirksam, und dies nur ab dem Folgejahr.
- Kleine Solaranlagen unter 2 kW (z. B. Balkonkraftwerke) sind von dieser Regelung ausgenommen, bis eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vorliegt.
- Die Speicherung von PV-Strom wird künftig auch vergütet, vor allem bei der Mischung von "Grünstrom" und "Graustrom".
- Maximal 500 kWh pro kWp PV-Leistung pro Jahr werden mit der EEG-Marktprämie vergütet, wenn die Anlage in Direktvermarktung betrieben wird.
Einspeisevergütung 2025: Beachten Sie
Seit 2025 müssen Sie als Betreiber von Photovoltaikanlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinheit Ihre Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Kapazität drosseln. Um die volle Vergütung für die gesamte erzeugte Strommenge zu erhalten, müssen Sie die Installation eines Smart Meters zusammen mit einer Steuerungseinheit vornehmen.
Einspeisevergütung Zukunft
Die Einspeisevergütung Zukunft wird voraussichtlich weiterhin sinken, da die Kosten für Photovoltaikanlagen kontinuierlich sinken und sich die Marktbedingungen anpassen. Bis 2030 wird erwartet, dass die Vergütung weiter reduziert wird, um die Förderung der Photovoltaik an die sinkenden Produktionskosten und die Marktentwicklungen anzupassen. Gleichzeitig wird der Fokus immer stärker auf Eigenverbrauch und Stromspeicherung gelegt, da diese Modelle zunehmend wirtschaftlicher werden.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch?
Die Frage, ob sich eine Photovoltaikanlage trotz stetig sinkender Einspeisevergütung lohnt, kann ganz klar mit "ja!" beantwortet werden. Das hat gleich mehrere Gründe:
- Eigenverbrauch nimmt zu: Je höher der Anteil des selbst erzeugten Stroms, den Sie direkt nutzen können, desto wirtschaftlicher ist Ihre Photovoltaikanlage. Da die Einspeisevergütung im Laufe der Zeit gesenkt wird, gewinnt der Eigenverbrauch immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung des eigenen Solarstroms reduzieren Sie Ihre Stromrechnung erheblich und machen sich unabhängiger von den steigenden Strompreisen auf dem Markt.
- Gesunkene Anschaffungskosten: Die Kosten für die Installation von Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, wodurch die Anfangsinvestition überschaubarer geworden ist. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologie und die zunehmende Verbreitung von Solaranlagen sind die Preise für Solarmodule und die gesamte Installation auf ein Niveau gesunken, das für viele Haushalte erschwinglich ist.
- Umweltfreundliche Energiequelle: Photovoltaik ist eine der umweltfreundlichsten Formen der Energieerzeugung. Solaranlagen produzieren Strom ohne schädliche Emissionen und tragen wesentlich zur Reduzierung Ihres CO2-Fußabdrucks bei. Durch den Einsatz von Solarenergie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit.
Marie's Expertentipp:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Photovoltaikanlage optimal dimensioniert ist, um den Eigenverbrauch zu maximieren und überschüssige Strommengen zu vermeiden. Eine gut geplante Anlage spart mehr und erhöht Ihre Rendite.
Einspeisevergütung: Ihre Fragen von uns beantwortet
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber gezahlt, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der genaue Betrag hängt vom jeweiligen Vertrag und der Art der Einspeisung ab.
Gibt es bei einem Balkonkraftwerk Einspeisevergütung?
Ja, auch für Balkonkraftwerke kann eine Einspeisevergütung gezahlt werden, jedoch nur, wenn der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und eine entsprechende Anmeldung erfolgt ist.
Allerdings lohnt sich die Einspeisung in den meisten Fällen nicht wirklich, da die Vergütung häufig gering ausfällt. In der Regel ist es vorteilhafter, den Strom allein für den eigenen Bedarf zu nutzen.
Netzbetreiber zahlt keine Einspeisevergütung?
Wenn der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlt, könnte dies daran liegen, dass der Strom nicht ins Netz eingespeist wird oder die betreffende Anlage nicht ordnungsgemäß gemeldet ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Bedingungen zu überprüfen.