Der Wohnsitz definiert den räumlichen Lebensmittelpunkt einer Person. Da es in Deutschland die allgemeine Meldepflicht gibt, muss jede Person bei Ein- und Auszug ihren Wohnsitz melden. Diejenigen, die mehrere Wohnungen im Inland haben, müssen eine in als ihren Hauptwohnsitz und die andere als Zweitwohnsitz melden. Um die Einteilung in Haupt- und Zweitwohnsitz und das An-, Ab- und Ummelden einfacher umzusetzen, hier weiterlesen:

Wie Hauptwohnsitz definiert wird

Der Wohnsitz bestimmt den räumlichen Lebensmittelpunkt einer Person. Wenn Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen mehrere Wohnungen im Inland besitzen und sich mehr als die Hälfte des Jahres in einer Wohnung aufhalten, so gilt diese als Ihr Hauptwohnsitz.

Die Meldepflicht in Deutschland, gemäß des Meldegesetzes, verpflichtet Sie dazu, den aktuellen Wohnsitz stets zu melden. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, so müssen Sie beides Ihren Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz melden. Die Adresse des Hauptwohnsitzes wird auf Ihrem Ausweis hinterlegt, ebenso im Wählerverzeichnis.

Haupt- und Zweitwohnsitz: Unterschiede sind deutlich

Die Pflicht der Bürger, ihren Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde zu melden, gesetzliche Bestimmungen über die Meldepflicht und institutionelle Behörden, die sich damit beschäftigen, sind im Meldewesen zusammengefasst. Das Meldewesen unterliegt dem Bundesmeldegesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen.

Das Bundesmeldegesetz (BMG), das seit 2015 in Kraft ist, unterscheidet den Wohnsitz von Einwohnern mit mehreren Wohnungen folgend:

  • Hauptwohnsitz (§ 21 Abs. 2 BMG): die vorwiegend genutzte Wohnung – der räumliche Lebensmittelpunkt, an dem Sie mehr als 50 % des Jahres verbringen. Die Adresse wird auf Personalausweis und im Wählerverzeichnis eingetragen und ist für Steuern, Sozialversicherung und kommunale Leistungen maßgeblich.
  • Nebenwohnsitz (§ 21 Abs. 3 BMG): jede weitere im Inland bewohnte Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist. Typische Fälle sind Arbeits-, Studien- oder Ferienwohnungen. Auf den Nebenwohnsitz erheben viele Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer von 5 bis 15 % der Nettokaltmiete.
  • Vorwiegend genutzte Wohnung bei Familien (§ 22 BMG): Bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die nicht dauerhaft getrennt leben, gilt automatisch die Wohnung der Familie als Hauptwohnsitz – unabhängig davon, wo sich die Person selbst häufiger aufhält.
  • Meldefrist: jede Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt werden. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.000 € Bußgeld geahndet werden.

Kurz gesagt Wer zwei Wohnungen im Inland hat, muss sich entscheiden: Die Wohnung, in der Sie mehr als die Hälfte des Jahres leben, ist Ihr Hauptwohnsitz; die zweite ist der Nebenwohnsitz. Bei Familien zählt automatisch die Familienwohnung als Hauptwohnsitz.

Hauptwohnsitz anmelden: Dokumente & Vorgehen

Bei einem Einzug in eine neue Wohnung muss man seinen Hauptwohnsitz anmelden. Die Änderung des Hauptwohnsitzes sollte innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Im Regelfall wird das persönliche Erscheinen gefordert, um erfolgreich seinen Erstwohnsitz anmelden zu können. Sie sind gerade umgezogen? Dann beachten Sie bitte beim Hauptwohnsitz Anmelden folgende Informationen:

  1. Voraussetzung: Das Anmelden eines Hauptwohnsitzes setzt voraus, dass Sie gerade umgezogen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb eines Wohngebäudes, einer Gemeinde oder gänzlich in ein anderes Bundesland.
  2. Zuständige Behörde: Die zuständige Meldebehörde befindet sich in Ihrem neuen Wohnort. Je nach Gemeinde oder Stadt ist die Meldebehörde entweder die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgaben der Meldebehörden für den Wohnort übernimmt oder die Stadtverwaltung Ihres neuen Wohnortes.
    Die zuständige Behörde können Sie ganz einfach über Deutschlands Behördenfinder herausfinden: Geben Sie als Stichwort Wohnsitz und Ihre aktuelle Postleitzahl ein.
  3. Erforderliche Unterlagen: Meldebehörden verlangen von Ihnen eine Anzahl an gewissen Dokumenten, um den Vorgang Hauptwohnsitz anmelden umsetzen zu können. Für die Anmeldung benötigen diese Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ausweise der Familienangehörigen und ganz wichtig die Bescheinigung des Wohnungsgebers.
  4. Verfahrensablauf: Die Meldebehörde erfasst Ihre Daten, deren Richtigkeit Sie auf einem Ausdruck überprüfen und mit einer Unterschrift bestätigen. Anschließend erhalten Sie eine kostenlose amtliche Meldebestätigung. In den meisten Fällen können Sie nur mit einem im Voraus gebuchten Termin bei der Behörde erscheinen.

Hauptwohnsitz ummelden: Dokumente & Vorgehen

Beim Wohnungswechsel innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde ist für Sie Ihr altes Meldeamt zuständig. Das heißt, in diesem Fall müssen Sie lediglich Ihren Hauptwohnsitz ummelden - man kann auch Hauptwohnsitz ändern sagen.

Den Hauptwohnsitz abmelden müssen Sie weder beim Umzug innerhalb der Stadt, noch beim Umzug in eine andere Stadt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern, passiert das Abmelden bei der alten Behörde automatisch.

  1. Voraussetzung: Sie haben eine neue Wohnung oder Haus innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde bezogen. Hauptwohnsitz ummelden funktioniert nur durch persönliches Erscheinen oder durch eine bevollmächtigte, volljährige Person. Info: Gegebenenfalls bietet Ihre Behörde bereits einen Online-Service an. Konsultieren Sie in diesem Fall die entsprechende Webseite.
  2. Zuständige Behörde: Beim Wohnungswechsel innerhalb derselben Stadt ändert sich die Behörde nicht. Suchen Sie einfach die Behörde auf, die Sie beim Hauptwohnsitz anmelden bereits konsultiert haben.
  3. Erforderliche Unterlagen: Neben der Identitätsbestätigung in Form eines Personalausweises oder Reisepasses, sollte ebenso die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mitgebracht werden. Je nach Behörde wird außerdem ein Anmeldeformular benötigt. Diese können Sie bereits von zu Hause aus über die Webseite Ihrer Behörde herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
  4. Verfahrensablauf & Kosten: Die meisten Meldebehörden funktionieren über einen im Voraus getätigten Termin. Vereinbaren Sie diesen rechtzeitig und denken Sie an eine Frist von zwei Wochen, die Ihnen nach dem Einzug gewährt wird. Die Kosten für Hauptwohnsitz ummelden können variieren: Die Ummeldung beim Kundenzentrum Hamburg und München beträgt 12 € und in Frankfurt ist dieser Service kostenlos.

Kann ein Gartenhaus als Hauptwohnsitz angemeldet werden?

Laut den Baubehörden umfasst die Nutzung eines Gartenhauses kein dauerhaftes Wohnen. Ein Gartenhaus gilt als ein Aufenthaltsort, jedoch nicht als Wohnraum. Wenn Sie also ein Gartenhaus als Hauptwohnsitz bzw. Erstwohnsitz nutzen wollen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Zweckentfremdung.

Wenn Sie also vorhaben, Ihr Gartenhaus als Wohnstätte zu nutzen, so müssen Sie in jedem Fall einen Antrag auf Umnutzung bei der Baubehörde stellen. Ob die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilt, hängt ganz vom Standort des Gartenhauses und den jeweiligen Bebauungs- und Nutzungsplänen ab.

Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Baubehörde, um rechtzeitig zu erfahren, ob ein Gartenhaus als Hauptwohnsitz möglich ist. Bedenken Sie außerdem, dass mit einer Genehmigung zur Umnutzung nicht alles getan ist. Denn ein Wohnraum in Dauernutzung bedarf weiterer Genehmigungen und Änderungen:

  • Bauvorschriften zum Schall- und Feuerschutz
  • Bauvorschriften zur Wärmedämmung
  • Das Verfügen einer Hausnummer und eines Briefkastens
  • Vorschriften zur Entwässerung

Hauptwohnsitz anmelden: Haben Studenten Nachteile davon?

Studenten, die aus Ihrem Elternhaus ausziehen, um einer anderen Stadt zu studieren, stehen früher oder später vor der Entscheidung, ob sie ihren Hauptwohnsitz ändern oder doch einen Nebenwohnsitz anmelden.

Ein Zweitwohnsitz aus der Sicht eines Studenten charakterisiert sich dadurch, dass es an den Wochenenden und über die Semesterferien verlassen wird. In diesem Fall haben Studenten die Möglichkeit, ihr WG-Zimmer oder Zimmer in einem Studentenwohnheim als einen Nebenwohnsitz anzumelden.

Bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes verlangen die meisten Städte und Gemeinden jedoch eine Zweitwohnsitzsteuer. Diese kann zwischen 5 % und 15 % der Nettokaltmiete liegen. Studenten können sich in der Regel von dieser Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, da viele Städte ein Zimmer in einem Wohnheim oder in einer WG-Wohnung von dieser Regelung ausschließen.

Kann ein Campingplatz als Hauptwohnsitz angemeldet werden?

Seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz haben, ist das überhaupt möglich? Das Bundesmeldegesetz (BMG) beantwortet diese Frage mit Ja. Grundsätzlich werden Wohnwagen als Wohnungen angesehen, solange sie nur ab und zu bewegt werden.

Wer also seinen Wohnwagen, welcher auf einem Campingplatz steht, als Hauptwohnsitz anmelden möchte, dem steht es frei. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass Sie trotz der möglichen Anmeldung nicht dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen dürfen. Das hat damit zu, dass manche Campingplätze als Erholungssondergebiete gelten.

Seinen Campingplatz als Hauptwohnsitz anzumelden, ist daher Fall zu Fall unterschiedlich. Mehr Chancen haben Sie beispielsweise, wenn der Wohnwagen auf einem Campingplatz steht, welcher sich in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet befindet.