EWE kündigen: Alle Informationen im Überblick
Bei EWE kündigen können Sie schriftlich per E-Mail unter [email protected]. Wichtig ist dabei die Kündigungsfristen, welche sich meist zwischen zwei Wochen und einem Monat bewegen, sowie Mindestvertragslaufzeiten zu beachten. Weitere Informationen über die Kündigungsform und -inhalt, sowie alles, was Sie für das EWE Kündigung Ihres Strom- und Gas, Festnetz- und Mobilfunkvertrags benötigen, erhalten Sie im weiteren Artikel.
EWE kündigen: Strom- und Gas Vertrag beenden
Ihren Gas- und Stromtarif kündigen Sie erfolgreich, indem Sie dies in schriftlicher Form tun und die Kündigungsfrist einhalten, die zwischen 14 Tagen bis zu einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit beträgt.
EWE kündigen bei Umzug
Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen ab 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln, wenn Sie Ihren Strom anmelden oder den alten Vertrag abmelden möchten.
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Das heißt, Sie müssen Umzüge und Vertragswechsel immer rechtzeitig im Voraus melden. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben unverändert.
Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr alter Vertrag rechtzeitig zum Umzugstermin gekündigt und Ihr neuer Vertrag rechtzeitig aktiviert wird.
Andernfalls riskieren Sie, für zwei Adressen Strom zu zahlen und in Ihrer neuen Wohnung automatisch in die teurere Grundversorgung zu rutschen.
Wie funktioniert der neue Prozess?
Im Mittelpunkt steht die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Diese eindeutige Nummer identifiziert Ihre Zählstelle eindeutig und ermöglicht den Energieversorgern eine schnellere und einfachere Kommunikation. So werden An- und Abmeldungen sowie Vertragswechsel deutlich schneller abgewickelt.
Ihre Vorteile durch die neuen Regeln:
- Schneller und unkomplizierter Anbieterwechsel
- Keine doppelte Stromzahlung für zwei Orte
- Stabile und unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Keine zusätzlichen Kosten bei Umzug oder Anbieterwechsel
Wichtig:
- Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher mit Name, Kundennummer, alter und neuer Adresse, Umzugsdatum sowie Zählernummer(n) und Zählerständen. Kündigen Sie rechtzeitig, sonst verlängert sich Ihr aktueller Vertrag automatisch.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie den Anbieter wechseln? Unsere Energiemarie Energieexperten beantworten Ihre Fragen und übernehmen den Wechsel kostenlos für Sie. Wir helfen Ihnen weiter unter 089 380 388 88
Sie planen gerade einen Umzug? Dann haben Sie zwei Optionen: zum einen, Sie behalten Ihren jetzigen Vertrag, da Sie in ein EWE-Versorgungsgebiets hinziehen oder Sie müssen Ihren Vertrag kündigen, weil Sie nicht mehr im Versorgungsgebiet wohnen.
Wohnungswechsel innerhalb des EWE-Versorgungsgebiets:
Bei einem Unzumg innerhalb des Versorgungsgebiets, können Sie Ihren jetzigen Vertrag mit in Ihr neues Zuhause nehmen, das heißt, Strom ummelden. Dafür sollten Sie dem Energieanbieter EWE vorab folgende Daten mitteilen:
- Wann der korrekte Umzugstermin ist
- Die neue Wohnadresse
Ab dem angegeben Umzugstermin werden Sie mit dem bisherigen Strom oder Gastarif an Ihre neue Adresse beliefert, dadurch endet automatisch die Belieferung an Ihre alte Adresse. Bei weiteren Fragen wie z.B. Anschlussmöglichkeiten an Ihrem neuen Wohnort, berät Sie der Kundenservice von EWE .
Wohnungswechsel außerhalb des EWE-Versorgungsgebiets:
Falls Sie außerhalb des Versorgungsgebiets ziehen sollten, kann die EWE Sie über einen Ihrer Partner am neuen Wohnort beraten. Sie haben sich für einen anderen Energieanbieter entschieden? Dann müssen Sie kündigen, und zwar einen Monat vor dem bevorstehenden Umzugstermin.
- Kündigungsfrist von einem Monat vor dem bevorstehenden Umzugstermin
- Dem neuen Stromanbieter die neue Wohnadresse und Umzugstermin mitteilen
EWE kündigen: Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist
Innerhalb einer Vertragslaufzeit, welche den zeitlichen Rahmen zwischen Lieferbeginn und Vertragsende angibt, können Sie Ihren Vertrag normalerweise nicht kündigen. Möchten Sie EWE kündigen, müssen Sie sich also als Erstes an die Vertragslaufzeiten Ihres Vertrages orientieren. Als Zweites ist es aber ebenfalls notwendig, sich bei der EWE Kündigung an die spezifischen Kündigungsfristen zu halten.
Informationen zu den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen unter Paragraph 1 der „Besonderen Vertragsbedingungen“ (BVB) und in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) unter Paragraph 20.
Schon gewusst? Neben den jeweils vom Vertrag abhängigen Kündigungsfristen, gibt es auch allgemeine Kündigungsfristen, die unter gewissen Umständen eintreten. Bei einem Umzug außerhalb des Liefergebietes oder einer angekündigten Preisänderung sind es zum Beispiel zwei Wochen zum Monatsende. Mehr zu diesen sogenannten Sonderkündigungsrechten erfahren Sie hier: Sonderkündigungsrecht
Kündigungsform- und Inhalt der EWE Kündigung
Sie können nur schriftlich Ihren Vertrag kündigen. Das heißt, ein telefonisches EWE Strom kündigen oder EWE Gas kündigen ist nicht möglich.
Um Ihren EWE Vertrag kündigen zu können, müssen Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen und dieses per Brief, Fax oder E-Mail versenden. Sie fragen sich, was alles ins Kündigungsschreiben muss? Neben Ihrer aktuellen Anschrift und bei Umzug die neue Anschrift inklusive Umzugsdatum, müssen Sie auch den Kündigungsgrund nennen, die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin anfordern und am besten auch gleich nach einer Kündigungsbestätigung bitten.
Kontaktdaten für EWE Kündigung
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Mail-Adresse | [email protected] |
Postadresse | EWE Aktiengesellschaft Kundenservice Tirpizstraße 39 26177 Oldenburg |
Kundenformular | Zur Anfrage |
Kundenportal | EWE Login |
Sie haben Ihr Kündigungschreiben fertig gestellt? Jetzt müssen Sie für das Fertigstellen der Kündigung das Schreieben nur noch per Brief, E-Mail oder Fax verschicken.
EWE kündigen: Festnetz- und DSL-Vertrag beenden
Sie können Ihren Festnetz- und DSL-Vertrag aus folgenden zwei Gründen kündigen: Bei einem Umzug oder wenn Sie das Ende der Vertragslaufzeit erreichen.
EWE Festnetz oder DSL Vertrag kündigen bei Umzug
Wenn Sie umziehen und Ihren Anschluss an Ihrem neuen Wohnort behalten möchten, müssen Sie ca. 4 Wochen vor Ihrem Umzug Ihre neuen Daten mitteilen. Sie wissen nicht, ob Sie im Versorgungsgebiet wohnen werden? Dann rufen Sie denEWE Kundenservice an, ob ein Anschluss an Ihrem neuen Wohnort möglich wäre. Falls Sie außerhalb des Versorgungsgebiet ziehen sollten, können Sie Ihren jetzigen Vertrag kündigen.
Die Kündigungsfrist ist dann abhängig von Ihrer verbleibenden Vertragslaufzeit und beträgt max. 3 Monate. Schauen Sie am besten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages nach um zu erfahren, welche Frist auf Sie zutrifft. Auch hier müssen Sie Ihre Kündigung schriftlich - also per Brief, E-Mail oder Fax - dem Anbieter mitteilen und zusätzlich eine Meldebescheinigung Ihres neues Wohnortes mitsenden.
- Ihre Wunschoptionen können Sie nicht separat kündigen, da diese an die Laufzeit Ihres Vertrages gebunden sind.
- Bis zum Kündigungstermin bleibt Ihr Anschluss voll funktionsfähig, außer Sie wollen Ihren Anschluss vor Vertragsende kostenlos sperren lassen, so dass z.B. Ihre Nachmieter diesen nicht ungewollt nützen können.
- Sie wollen Ihre jetzige Rufnummer mitnehmen? Kein Problem, wenden Sie sich dazu an Ihren neuen Anbieter.
EWE kündigen: Mobilfunk-Vertrag beenden
Sie wollen Ihren Mobilfunkvertrag bei der EWE kündigen? Dann müssen Sie schriftlich ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Brief, E-Mail oder Fax zukommen lassen. Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist, die 3 Monate bis zum Laufzeitende beträgt. Sie können Ihre Zusatzoptionen unabhängig von der Vertragslaufzeit zum jeweiligen Monatsende schriftlich oder telefonisch kündigen.
Sie wollen Ihre Rufnummer mit oder ohne Kündigung an Ihren neuen Wohnort mitnehmen? Die Rufnummer-Mitnahme kann nur dann erfolgreich angefordert werden, wenn folgende Daten bei der EWE und Ihrem neuen Anbieter identisch sind:
- Bei Privatkunden: Rufnummer, Name und Geburtsdatum
- Bei Geschäfts- und Firmenkunden: Rufnummer, Firmenname und Kundennummer
Sonderfälle: EWE kündigen bei Sterbefall
Bei einem Sterbefall vom Vertragsinhaber gelten andere Kündigungsrichtlinien. Damit eine eindeutige Klärung des Vertragsverhältnisses machen kann, benötigt die EWE die Sterbeurkunde, unabhängig davon ob der Vertrag beendet oder weitergeführt wird. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall nur eine Woche nach Eingang der Sterbeurkunde.
Wenn Sie den Vertrag im Todesfall als Erben übernehmen wollen, können Sie dies formlos schriftlich mitteilen. Wichtig sind dabei die vollständigen persönlichen Daten (inklusive Geburtsdatum) und die Unterschrift des Erben, der den Vertrag übernimmt. Der Wechsel des Anschlussinhabers ist für Sie kostenlos und es wird Ihnen keine Gebühr berechnet.
EWE Kündigung aufgrund Störung oder Beschwerde: Geht das?
Sie möchten aufgrund einer Störung oder Beschwerde EWE kündigen? Dann müssen Sie wie bei einer normalen Kündigung vorgehen. Setzen Sie dazu ein Kündigungsschreiben auf und unterschreiben Sie es. Wenn Sie bereits mit dem Kundenservice Kontakt wegen der Störung/Beschwerde aufgenommen haben, geben Sie diese Information mit in das Schreiben an.
Sparen bei der Strom- und/oder Gasrechnung
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