Kündigungskosten

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Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

EWE kündigen — typische Gründe

Eine Kündigung bei EWE kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung — bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ;
  • Umzug — falls EWE an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert ;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter ;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen ;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben — dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei EWE

Die gängigen EWE-Energietarife der Reihe Zuhause+ haben eine Erstlaufzeit von in der Regel 12 Monaten, bei einigen Stromtarifen optional 24 Monaten. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. In beiden Phasen können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen, sofern keine abweichenden Sonderbedingungen gelten.

Grundversorgungstarife – etwa wenn Sie ohne Sondervertrag von EWE beliefert werden – haben keine feste Laufzeit und sind besonders flexibel. Hier beträgt die Kündigungsfrist typischerweise zwei Wochen. Achten Sie bei einem Wechsel darauf, dass neue Vertragslaufzeiten erst ab Belieferungsbeginn am neuen Wohnort laufen und eventuelle Preisgarantien immer nur für den jeweils vereinbarten Zeitraum gelten.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei EWE

In bestimmten Situationen können Sie EWE außerordentlich kündigen — also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung ;
  • Umzug: Liefert EWE am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen ;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch EWE.

Anbieter kündigen? Wir sind für Sie da!

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Die 3 Methoden, um EWE zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater — er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
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Kündigung + neuer Vertrag in 5 Minuten

  1. 1 Rufen Sie unseren kostenlosen Service unter 089 380 388 88 an
  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von EWE folgt innerhalb von 6 Wochen
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Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt EWE fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von EWE folgt innerhalb von 6 Wochen
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Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung — haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben — kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus — die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

Ihre Angaben

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Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

EWE kündigen bei Umzug

Bei einem Umzug verlangt EWE, dass Sie Ihren Energieumzug spätestens etwa zwei Wochen vor dem Ein- oder Auszug melden. Seit Mitte 2025 können Stromverträge nicht mehr rückwirkend umgemeldet werden; Ein- und Auszug müssen vorab erfasst werden. Für Gas sind rückwirkende Meldungen teils noch möglich, EWE empfiehlt jedoch immer eine frühzeitige Meldung, um Mehrkosten oder Grundversorgung zu vermeiden.

  1. 01

    Umzugstermin festlegen und neue sowie alte Lieferadresse, Zählernummern und geplante Einzugs- bzw. Auszugsdaten bereithalten.

  2. 02

    Umzug online im Serviceportal Mein EWE – Energie, per Hotline oder im EWE Shop melden und angeben, ob der bestehende Vertrag mit umziehen oder enden soll.

  3. 03

    Neuen Tarif und gegebenenfalls neuen Anbieter wählen; bei Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant üblicherweise die Kündigung beim bisherigen Versorger.

  4. 04

    Am Umzugstag alle relevanten Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen und EWE möglichst per Fotoübermittlung oder im Kundenportal mitteilen.

  5. 05

    Nach Erhalt der Schluss- und Erstrechnungen prüfen, ob Zeiträume und Zählerstände korrekt sind, und Unstimmigkeiten umgehend beim EWE-Kundenservice reklamieren.

Was passiert nach der EWE Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung EWE bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt EWE schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt — andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger — meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit EWE?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie EWE mit einem Klick — Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der EWE Bewertungsseite.

EWE Logo

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EWE Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

EWE Kündigungsadresse und Kontaktdaten
EWE Logo
Postanschrift EWE Aktiengesellschaft, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg
E-Mail-Adresse [email protected]
Fax +49 441 4805-3999
Telefon (für Rückfragen) +49 441 8000-5555 (Service-Hotline)
Mo–Fr 8:00–18:00, Sa 9:00–14:00 (Hotline Kundenservice)
Online-Kontaktformular Über EWE Webseite
Kundenportal EWE Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

Informationen zu aktuellen Strom- und Gastarifen in Deutschland

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Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht EWE, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant EWE zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

Strom: 0800 0600606
Gas: 0800 0500505
Trinkwasser: 0800 0700707 (24/7)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

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Häufige Fragen zur EWE Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei EWE ist immer kostenlos — unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn EWE am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform — eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet — ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag — dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern EWE dort liefert. Liefert EWE am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde — und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.