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Die angegebenen Preise beziehen sich auf einen jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh, es handelt sich um Bruttoangaben.
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Die Konzessionsabgabe Strom 2023 ist in der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) festgelegt und beträgt für Tarifkunden zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro kWh. Sondervertragskund/innen zahlen weniger, da für diese die Konzessionsabgabe Strom 2023 auf 0,11 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Im folgenden Artikel finden Sie weitere wichtige Informationen über die Konzessionsabgabe 2023, die Zusammensetzung des Strompreises und die Konzessionsabgabe Gas.
Die Konzessionsabgabe ist die Nutzungsgebühr für Nutzung der Strom- und Gasnetze bei öffentlichen Straßen. Zugleich gehört die Konzessionsabgabe zu den Steuern, Abgaben und Umlagen bei den Strompreisen sowie bei Gaspreisen.
Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Elementen, die sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen.
Schon gewusst? Die offizielle Bezeichnung des Strompreises, welcher gerne im täglichen Gebrauch verwendet wird, ist der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt. Der Verbrauchspreis ist der verbrauchsabhängige Preis, der in Cent pro Kilowattstunde angegeben wird. Dieser setzt sich aus den Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters zusammen, aber auch aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie aus Netzentgelten der Netzbetreiber.
Der Energiepreis beinhaltet nur den Preis, den Sie für die Energie bezahlen, also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb und den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der vom Energieanbieter im Sinne einer Grundgebühr festgelegt wird. Der monatliche Abschlag besteht schließlich aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten und den Netzgebühren. Er präsentiert also die Kosten, die Sie am Ende für Ihren Stromvertrag zu bezahlen haben.
Zusammensetzung des Arbeitspreises ( Cent/kWh):
Steuern, Abgaben und Umlagen
Lesen Sie hier mehr über die Energiepreis Zusammensetzung
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Haushalte und Betriebe werden mit Strom und Gas versorgt. Dafür ist ein Leitungsnetz erforderlich. Dieses wird von Netzbetreibern meist im öffentlichen Bereich, also in öffentlichen Verkehrswegen, verlegt. So werden Strom- und Gasleitungen zum Beispiel unter Gehwegen und Straßen eingerichtet.
Für das Recht, diese öffentlichen Räume zu nutzen, müssen die Netzbetreiber eine Gebühr an Städte und Gemeinden bezahlen. Diese ist die Konzessionsabgabe (KA). Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter. Somit erhalten Gemeinden und Städte von den Netzbetreibern die Konzessionsabgabe.
Die Konzessionsabgabe gilt somit als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Das bedeutet, dass die Konzessionsabgabe für Städte und Gemeinden eine zusätzliche Einnahmequelle ist.
Die Höhe der Konzessionsabgabe wurde in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Die Energieversorger geben diese entstandenen Kosten direkt an ihre Verbraucher weiter. Aus diesem Grund sind diese auch ein Bestandteil der Gas- und Strompreise.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag sowie nach der genauen Einwohnerzahl der Gemeinde. Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.
Als Teil der Strom- und Gaspreise erheben Städte und Gemeinden die Kosten immer pro verbrauchter Kilowattstunde. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt etwa 6 Prozent, am Gaspreis hingegen nur 0,5 Prozent.
Der Grenzpreis der Konzessionsabgabe ohne Umsatzsteuer wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Daten des vorletzten Kalenderjahres berechnet und veröffentlicht.
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Die Höhe der Konzessionsabgabe Strom ist in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt.
Dies besagt, dass Tarifkunden zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das gilt allerdings nicht für sogenannten Schwachlaststrom in den lastschwachen Zeiten (Nachtstrom). Dieser Zeitraum wird vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt. Es wird mit einer Abgabe von maximal 0,61 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet.
Nur Sondervertragskunden zahlen weniger Konzessionsabgabe als Tarifkunden. Als Sondervertragskunde gelten Kunden mit hohem Energie- oder Leistungsbedarf. In diesem Fall ist die Konzessionsabgabe für Strom auf 0,11 Cent pro Kilowattstunden begrenzt. Somit sparen sie über 95 % der Konzessionsabgabe.
Anzahl Einwohner | Cent pro Kilowattstunde |
---|---|
bis 25.000 | 1,32 |
bis 100.000 | 1,59 |
bis 500.000 | 1,99 |
über 500.000 | 2,39 |
Quelle: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV), Stand: April 2024
Weitere Infos über Strompreise netto brutto
Die Höhe der Konzessionsabgabe Gas ist ebenfalls in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt. Es wurde festgelegt, dass Tarifkunden zwischen 0,51 und 0,93 Cent pro Kilowattstunde zahlen.
Hier gilt auch, dass Sondervertragskunden mit hohem Energie- oder Leistungsbedarf weniger Konzessionsabgabe zahlen. In diesem Fall ist die Konzessionsabgabe für Gas auf 0,03 Cent pro Kilowattstunden begrenzt.
Anzahl Einwohner | Cent pro Kilowattstunde |
---|---|
bis 25.000 | 0,51 |
bis 100.000 | 0,61 |
bis 500.000 | 0,77 |
über 500.000 | 0,93 |
Quelle: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV), Stand: [current-date:aktueller:monat]
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Strom- und Gaskunden können bei der Konzessionsabgabe sparen. Voraussetzung dafür ist, dass sie Sondervertragskunde sind und Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben.
Während die sogenannten Sondervertragskunden mit hohem Energie- oder Leistungsbedarf deutlich mehr bei der Konzessionsabgabe sparen können, entfällt die Abgabe bei Großkunden teilweise komplett.
Zum Beispiel bei einem Gas-Jahresverbrauch von über 5 Mio. kWh entfällt die Konzessionsabgabe sogar vollständig. Das bedeutet, dass Befreiungen nur für Großkunden infrage kommen. Bei Gas profitieren alle Unternehmen von einer reduzierten Konzessionsabgabe, die nicht im Rahmen der Grundversorgung oder Ersatzbesorgung beliefert werden.
Die Beantragung der Befreiung muss jährlich wiederholt werden.
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