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Die angegebenen Preise beziehen sich auf einen jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh, es handelt sich um Bruttoangaben.
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Die Stromabrechnung am Jahresende für Hausgeld, Nebenkosten als auch für Strom und Gas wird in der Regel einmal im Jahr verschickt. Wann eine Jahresabrechnung genau bei jedem einzelnen Haushalt ankommt, und welche Fristen gelten, kann je nach Rechnungsart unterschiedlich ausfallen. Erfahren Sie hier die unterschiedlichen Anwendungsarten einer Jahresabrechnung und wann sie fällig ist. Außerdem: wie Sie eine Jahresabrechnung mit Energiepreisen selbst prüfen und berechnen können. Ihre Rechnung ist zu hoch? Unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen kostenlos! 089 380 388 88!
Der Begriff Jahresabrechnung wird in verschiedenen Bereichen verwendet. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Arten einer Jahresabrechnung.
In der Regel zählen weder die Strom- noch Gaskosten zu den Nebenkosten. In diesem Fall bezieht der/die Mieter/in den Strom und das Gas direkt vom Versorger. Eine Gas Jahresabrechnung oder Strom Jahresabrechnung werden demnach getrennt von der Jahresabrechnung für Hausgeld als auch für Nebenkosten erstellt.
Einerseits versteht man unter einer Jahresabrechnung die Hausgeldabrechnung. Das Haushaltsgeld kommt auf all diejenigen zu, die sich eine Immobilie kaufen. Eine Jahresabrechnung im Sinne des deutschen Wohnungseigentumsrecht (WEG) wird nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erstellt und gibt Auskunft über die anfallenden Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Andererseits gibt es auch die Jahresabrechnung für Nebenkosten. Die Nebenkostenabrechnung wird von Vermietern, die ihre Wohnung vermieten, erstellt und richtet sich an Mieter. Als Grundlage für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung wird die Hausgeldabrechnung genommen. Es sei festzuhalten, dass nicht alle Hausgeldkosten auf die Nebenkostenabrechnung umlagefähig sind.
Eine Jahresabrechnung für Hausgeld (Jahresabrechnung WEG) muss stets nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres vom Wohnungseigentumsverwalter erstellt werden. Diese Abrechnung legt endgültig fest, welche Lasten und Kosten die Eigentümer/innen für das vergangene Jahr zu tragen haben.
Enthält der Verwaltervertrag über die besagte Jahresabrechnung WEG keine Regelung darüber, wann der/die Hausverwalter/in die Jahresabrechnung erstellen muss, so gilt eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode.
Die Frist für die Nebenkostenabrechnung legt das Bürgerliche Gesetzbuch in §556 Abs. 3 Satz 2 fest. Es besagt, dass der Vermieter eine Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum einhalten muss. Konkreter: Die Abrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2022muss bis spätestens 31. Dezember 2023 an den/die Mieter/in zugestellt werden.
Wann kommt die Stromabrechnung? Sowohl Strom- als auch Gasanbieter sind laut des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, bei Jahresabrechnungen bestimmte Fristen einzuhalten. Konkreter: Energieversorger müssen spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres bzw. Abrechnungszeitraumes die entsprechende Jahresabrechnung an den Strom- oder Gaskunden zustellen.
Mit einer Jahresabrechnung für Hausgeld erfahren Wohnungseigentümer/innen, ob sie für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr eine Rückerstattung erhalten oder eine Nachzahlung tätigen müssen. Enthält eine Jahresabrechnung ein negatives Abrechnungsergebnis, ist die Nachzahlung vom Eigentümer am Tag der Beschlussfassung fällig.
Die Frist für die Nebenkostenabrechnung bei Nachzahlung kann unterschiedlich ausfallen. Ist in der Jahresabrechnung für Nebenkosten eine individuelle Zahlungsfrist für Mieter/innen angegeben, so muss er sich an diese halten. Wird keine Frist vom Vermieter festgelegt, dann gilt eine Nachzahlungsfrist von 30 Tagen.
Grundsätzlich erstellen Energieversorger die Stromabrechnung und Gasabrechnung nach einer Abrechnungsperiode von 12 Monaten aus. Die Jahresabrechnung wird mithilfe des Zählerstandes ermitteln und gibt den tatsächlichen Strom- und Gasverbrauch eines Jahres wider. Die Zahlungsfrist einer Rechnung wird stets auf der ersten Seite festgehalten und kann folgendermaßen lauten:
Der Rechnungsbetrag von XXX EUR ist am XX.XX.XXXX zu zahlen und wird wie vereinbart abgebucht.
Stromabrechnung, Gasabrechnung, Hausgeldabrechnung oder Nebenkostenabrechnung – all diese Rechnung sollten gründlich auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Denn nicht selten unterlaufen z. B. den Energieversorgern unbewusst Fehler. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Rechnungen anhand einer Jahresabrechnung Strom prüfen können:
Stromabrechnungen werden anhand des vorliegenden Zählerstandes und des Grundpreises und Verbraucherpreises ermittelt. Hin und wieder kommt es vor, dass Kund/innen eine hohe Nachzahlung erhalten. Diese gilt es zu überprüfen, denn Energieanbietern kann bei der Rechnungserstellung Fehler unterlaufen.
Eine Strom Jahresabrechnung selbst berechnen ist nicht kompliziert und besteht lediglich aus wenigen Schritten. Zuallererst gilt es, den Zählerstand (kWh) am Stromzähler abzulesen. Gegebenenfalls einfach den Wert notieren, der dem Energieversorger übermittelt wurde. Anschließend aus den Vertragsdaten den Verbrauchspreis (Cent/kWh) und Grundpreis (€/Monat) entnehmen und notieren. Sobald alle Daten vorliegen, gilt es, diese miteinander zu multiplizieren. Zuallerletzt wird der ermittelte Wert mit den bereits gezahlten Abschlägen verglichen.
Strom Jahresabrechnung selbst berechnen
Bei offensichtlich vorliegenden Fehlern in einer Jahresabrechnung muss die Rechnung trotz allem zunächst beglichen werden. Gleichzeitig sollte ein Widerspruch vorbereitet werden, welcher sich gegen die Stromkosten richtet.
Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Widerspruch vorzubereiten und darin so genau wie möglich die Angelegenheit zu beschreiben. Vergessen Sie nicht, auch Ihre Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben! Übrigens, bei der Nachzahlung, die Sie tätigen, sollte deutlich hervorgehen, dass Sie diese nur unter Vorbehalt ausführen. Ihr Schreiben „Widerspruch Strom, Jahresabrechnung Muster“ können folgendermaßen aussehen:
Widerspruch Strom Jahresabrechnung Muster
Absender:
An:
Datum
Fehler in der Jahresabrechnung
Kundennummer:
Vertragsnummer:
Rechnungsnummer:
Zählernummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stromabrechnung vom XX.XX.XX habe ich erhalten.
Folgendes beanstande ich hieran:
Laut Ihrer Rechnung liegt ein Anfangszählerstand von XXXX kWh und ein Endzählerstand von XXXX kWh vor. Das ist jedoch unzutreffend. Der Anfangszählerstand betrug stattdessen XXXX kWh.
Mein Verbrauch betrug somit insgesamt nur XXX kWh. Unter Zugrundelegung des Arbeitspreises von XXX Cent/kWh und des Grundpreises von XXX €/Jahr, komme ich auf einen Betrag von XXX Euro. Unter Berücksichtigung meiner Abschlagszahlungen entsteht eine Differenz von XXXX Euro.
Ich fordere Sie zur unverzüglichen Rechnungskorrektur auf.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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