Stromnachzahlung zu hoch? Tipps zu Ihrer Stromabrechnung!

Aktualisiert am
Min. Lesezeit

Wenn Ihre Stromrechnung zu hoch ist, dann können Sie Widerspruch einlegen, und Ihre bevorstehende Stromnachzahlung mit Hilfe unserer Formel im Artikel selber berechnen. Zu Stromnachzahlungen kommt es, wenn sich Ihr Jahresgesamtverbrauch gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Auch eine Preiserhöhung des Energieanbieters kann eine höhere Nachzahlung zur Folge haben.

Was ist eine Stromnachzahlung und wie kommt es dazu?

Energieversorger berechnen einmal jährlich den Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten für Stromkunden. Stromnachzahlungen sind erforderlich, wenn sich der Jahresgesamtverbrauch gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Ist die Summe der monatlichen Raten geringer als der tatsächliche Verbrauch, fragt der Anbieter eine Stromnachzahlung ab.

Es kann viele Gründe für einen erhöhten Stromverbrauch geben, z.B., dass mittlerweile mehr Menschen im Haushalt zusammen leben oder neue Elektrogeräte gekauft werden. Nachfolgend finden Sie weitere Gründe, die für einen erhöhten Stromverbrauch und somit ggf. auch für eine hohe Stromnachzahlung verantwortlich sein können.

  • Vermehrte Homeoffice-Nutzung: Längeres Arbeiten zu Hause erhöht den Stromverbrauch durch Computer, Beleuchtung und andere Geräte.
  • Verwendung von Klimaanlagen oder Heizgeräten: Besonders in extremen Wetterphasen kann der Einsatz dieser Geräte den Verbrauch deutlich steigern.
  • Mehr Freizeitaktivitäten zuhause: Streaming, Gaming und andere elektronische Aktivitäten verbrauchen mehr Strom.
  • Längere Nutzungszeiten: Häufigere Nutzung von Geräten wie Waschmaschinen oder Trocknern.
  • Stand-by-Verbrauch: Viele Geräte im Stand-by-Modus können über das Jahr hinweg merklich zum Verbrauch beitragen.

Wenn Ihr Stromverbrauch ohne nachvollziehbaren Grund steigt und Sie eine Stromnachzahlung erhalten, dann sollten Sie aufpassen. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Zählerstand beim örtlichen Netzbetreiber überprüfen zu lassen, um einen Defekt auszuschließen.

Ein weiterer Grund für eine nicht nachvollziehbare Stromnachzahlung könnte Stromdiebstahl sein. Um dies zu überprüfen, müssen innerhalb kurzer Zeit alle elektrischen Sicherungen ausschalten und einen Blick auf den Stromzähler werfen. Dieser dürfte sich nicht mehr weiter drehen. Wenn Sie anschließend über einen begründeten Verdacht verfügen oder direkt einen Stromdiebstahl nachweisen können, sollten Sie diesen sofort bei Ihren Vermieter sowie Stromversorger melden.

Ob Stromnachzahlung oder -rückerstattung: Die Stromrechnung des Lieferanten und andere wichtige Dokumente müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Das Gesetz sieht vor, dass innerhalb dieser Frist Widerspruch eingelegt werden kann.

Wann kommt die Stromnachzahlung?

Stromversorger müssen gesetzliche Fristen zur Ausstellung von Jahresabrechnungen und Nachzahlungen einhalten. Gemäß § 40 Abs. 4 EnWG muss die Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes, meist 12 Monate, erfolgen. Nur so können Verbraucher ihren Stromverbrauch oder die Rechnung für eine Stromnachzahlung überprüfen.

Verbraucher haben das Recht, zeitige Rechnungen von Lieferanten zu verlangen. Diese sollte die sechswöchige Frist nicht überschreiten. Wenn ein Stromanbieter innerhalb dieser Frist keine Stromnachzahlung bzw. Stromabrechnung an den Verbraucher sendet, kann der Stromanbieter mit einer Abmahnung benachrichtigt werden. Missachtet der Lieferant die Mahnung, kann der Endkunde dem Anbieter die Einzugsermächtigung widerrufen, sodass das Konto nicht mehr zugänglich ist.

Unsicher, zu welchem Energieanbieter Sie wechseln sollen?

Wir helfen beim Vergleich & übernehmen den Wechsel! Schnell & kostenlos

Werbung

Kann ich die Stromnachzahlung berechnen?

Sie möchten Ihre Stromnachzahlung berechnen und wissen nicht, wie Sie dies machen sollen? Im Folgenden finden Sie die Vorgehensweise sowie die Formel zur Berechnung:

  1. Addieren Sie Ihre Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr, um zu sehen, wie viel Sie für Strom vorausbezahlt haben. Dabei handelt es sich um die Summe Ihrer monatlichen Abschläge in € für die entsprechende Anzahl Vertragsmonate.
  2. Ziehen Sie den Zählerstand am Jahresanfang vom Zählerstand am Jahresende ab. Dies ergibt Ihren Stromverbrauch.
  3. Multiplizieren Sie Ihren Stromverbrauch mit dem Strompreis pro Kilowattstunde. Das ist Ihr Jahresarbeitsentgelt.
  4. Multiplizieren Sie die Grundgebühr mit der Anzahl der Monate (normalerweise 12), um den Grundpreis für das Vorjahr zu ermitteln.
  5. Ziehen Sie den letztjährigen Arbeitspreis und Grundpreis von Ihrer Vorauszahlung ab.

Mögliche Stromnachzahlung berechnen = (Monatliche Abschläge in €* Anzahl Vetragsmonate) - (Preis pro kWh in €* Stromverbrauch in kWh) - (Grundgebühr in €+ Anzahl Vertragsmonate)

Stromnachzahlung zu hoch: Was machen bei Zahlungsproblemen?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Stromnachzahlung fälschlicherweise zu hoch ist, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ist sie korrekt und Sie haben Zahlungsprobleme? Dann können Sie die Stromnachzahlung auch in Raten abzahlen.

 Widerspruch bei zu hoher Stromnachzahlung

Sie möchten einen Widerspruch gegen Ihre Stromnachzahlung einreichen? Muster für den Widerspruch finden Sie im Internet. Ein Widerspruch kann auch erhoben werden, wenn der letztjährige Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr um mehr als 50 % gestiegen ist und Sie eine Zählerprüfung beantragt haben.

Wichtig: In Ihrem Widerspruch sollten Sie den Fehler in Ihrer Stromnachzahlung klar beschreiben können! Schließlich soll der Stromanbieter nachvollziehen können, dass man nicht einfach vergisst zu zahlen, sondern einen Grund hat, nicht zu zahlen.

 Ratenzahlung bei Stromnachzahlung

Wenn Sie die Stromnachzahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist zurückzahlen können, wenden Sie sich unbedingt an Ihren Stromanbieter. Warten Sie nicht auf die erste Mahnung des Lieferanten. Sie können fragen, ob Sie Ihre Stromnachzahlung in Raten zahlen können.

Bitte beachten Sie, dass bei Ratenzahlung Zinsen berechnet werden. Dann übersteigt der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag den auf der Rechnung geforderten Betrag. Bei vielen Anbietern ist eine Ratenzahlung möglich. Wenn Sie jedoch Zinsen vermeiden möchten, können Sie auch versuchen, einen Kredit aufzunehmen oder Sozialversicherungsleistungen zu beantragen.

Stromnachzahlung Jobcenter: Wer übernimmt die Kosten?

Das Jobcenter übernimmt keine Stromnachzahlung. Dementsprechend muss der Haushalt selbst für die Stromnachzahlung aufkommen. Wenn Sie also zu viel Strom verbrauchen, müssen Sie ihn an anderer Stelle sparen, was älteren Haushaltsgeräten manchmal schwierig sein kann.

Nur in folgenden Fällen kann das Jobcenter ausnahmsweise Stromnachzahlungen oder Schulden übernehmen:

  1. Stromanbieter droht mit Stromsperre
  2. Ihr Haushalt hat eine Elektroheizung und/oder eine dezentrale Warmwasserbereitung

Solche übernommenen Stromnachzahlungen werden in der Regel vom Jobcenter in Form eines zinslosen Darlehens gemäß § 42a SGB II angeboten. Mit Förderungen sind in seltenen Fällen auch Teildarlehen und Teilförderungen möglich.

Frequently Asked Questions zu Stromnachzahlungen

Wie lange kann eine Stromrechnung nachgefordert werden?

Ansprüche von Energieunternehmen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende. Werden im Jahr 2021 weitere Stromrechnungen erstellt, endet die Verjährungsfrist am 31.12.2024.

Wird Strom rückwirkend gezahlt?

Die monatlichen Abschläge für Strom beinhalten eine Vorauszahlung für die Stromrechnung. In diesem Fall handelt es sich um eine reine Schätzung Ihres voraussichtlichen Stromverbrauch für das Jahr. Die Abschläge sind in der Regel monatlich abzuleisten. Rückwirkend wird nur gezahlt, wenn Ihr effektiver Verbrauch höher ausgefallen ist als der geschätzte; dann handelt es sich um eine Stromnachzahlung.

Warum haben Sie zu hohe Stromnachzahlungen?

Überprüfen Sie auf der Stromrechnung, ob Ihr Zählerstand sowie Zählernummer korrekt angegeben sind. Falsche Zählernummern in Verbindung mit einem nicht richtig abgelesenen Zählerstand sind eine der häufigsten Fehlerquellen, welche auf eine hohe Stromnachzahlung zurückzuführen sind.

Finden Sie den Artikel nützlich? 100% von insgesamt 111 Kundenbewertungen fanden diesen Artikel nützlich.

Sparen bei der Strom- und/oder Gasrechnung
Vergleichen Sie die Energiepreise, indem Sie Ihren Energiemarie-Berater kontaktieren unter :
☎︎ 089 380 388 88  
(Kostenloser Service)


Hotline derzeit nicht besetzt

Sparen bei der Strom- und/oder Gasrechnung

Wir rufen Sie kostenfrei zurück!

Die auf dieser Website erwähnten Dienstleistungen und Produkte repräsentieren lediglich eine kleine Auswahl der Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen, selber zu recherchieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann sein, dass wir von ausgewählten Partnern Provisionen für den Verkauf einiger auf dieser Website erwähnter Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten. Die Nutzung unserer Website ist kostenlos, und die Provision, die wir erhalten, hat keinen Einfluss auf unsere Meinung oder die von uns bereitgestellten Informationen.