Günstigen Stromtarif finden:
Es handelt sich um durchschnittliche Preise für ein 3-Personen-Haushalt (3.500 kWh) in Berlin-Mitte.

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Wenn Ihre Stromrechnung zu hoch ist, dann können Sie Widerspruch einlegen, und Ihre bevorstehende Stromnachzahlung mit Hilfe unserer Formel im Artikel selber berechnen. Zu Stromnachzahlungen kommt es, wenn sich Ihr Jahresgesamtverbrauch gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Auch eine Preiserhöhung des Energieanbieters kann eine höhere Nachzahlung zur Folge haben.
Energieversorger berechnen einmal jährlich den Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten für Stromkunden. Stromnachzahlungen sind erforderlich, wenn sich der Jahresgesamtverbrauch gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Ist die Summe der monatlichen Raten geringer als der tatsächliche Verbrauch, fragt der Anbieter eine Stromnachzahlung ab.
Es kann viele Gründe für einen erhöhten Stromverbrauch geben, z.B., dass mittlerweile mehr Menschen im Haushalt zusammen leben oder neue Elektrogeräte gekauft werden. Nachfolgend finden Sie weitere Gründe, die für einen erhöhten Stromverbrauch und somit ggf. auch für eine hohe Stromnachzahlung verantwortlich sein können.
Wenn Ihr Stromverbrauch ohne nachvollziehbaren Grund steigt und Sie eine Stromnachzahlung erhalten, dann sollten Sie aufpassen. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Zählerstand beim örtlichen Netzbetreiber überprüfen zu lassen, um einen Defekt auszuschließen.
Ein weiterer Grund für eine nicht nachvollziehbare Stromnachzahlung könnte Stromdiebstahl sein. Um dies zu überprüfen, müssen innerhalb kurzer Zeit alle elektrischen Sicherungen ausschalten und einen Blick auf den Stromzähler werfen. Dieser dürfte sich nicht mehr weiter drehen. Wenn Sie anschließend über einen begründeten Verdacht verfügen oder direkt einen Stromdiebstahl nachweisen können, sollten Sie diesen sofort bei Ihren Vermieter sowie Stromversorger melden.
Ob Stromnachzahlung oder -rückerstattung: Die Stromrechnung des Lieferanten und andere wichtige Dokumente müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Das Gesetz sieht vor, dass innerhalb dieser Frist Widerspruch eingelegt werden kann.
Stromversorger müssen gesetzliche Fristen zur Ausstellung von Jahresabrechnungen und Nachzahlungen einhalten. Gemäß § 40 Abs. 4 EnWG muss die Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes, meist 12 Monate, erfolgen. Nur so können Verbraucher ihren Stromverbrauch oder die Rechnung für eine Stromnachzahlung überprüfen.
Verbraucher haben das Recht, zeitige Rechnungen von Lieferanten zu verlangen. Diese sollte die sechswöchige Frist nicht überschreiten. Wenn ein Stromanbieter innerhalb dieser Frist keine Stromnachzahlung bzw. Stromabrechnung an den Verbraucher sendet, kann der Stromanbieter mit einer Abmahnung benachrichtigt werden. Missachtet der Lieferant die Mahnung, kann der Endkunde dem Anbieter die Einzugsermächtigung widerrufen, sodass das Konto nicht mehr zugänglich ist.
Sie möchten Ihre Stromnachzahlung berechnen und wissen nicht, wie Sie dies machen sollen? Im Folgenden finden Sie die Vorgehensweise sowie die Formel zur Berechnung:
Mögliche Stromnachzahlung berechnen = (Monatliche Abschläge in €* Anzahl Vetragsmonate) - (Preis pro kWh in €* Stromverbrauch in kWh) - (Grundgebühr in €+ Anzahl Vertragsmonate)
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Stromnachzahlung fälschlicherweise zu hoch ist, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ist sie korrekt und Sie haben Zahlungsprobleme? Dann können Sie die Stromnachzahlung auch in Raten abzahlen.
Sie möchten einen Widerspruch gegen Ihre Stromnachzahlung einreichen? Muster für den Widerspruch finden Sie im Internet. Ein Widerspruch kann auch erhoben werden, wenn der letztjährige Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr um mehr als 50 % gestiegen ist und Sie eine Zählerprüfung beantragt haben.
Wichtig: In Ihrem Widerspruch sollten Sie den Fehler in Ihrer Stromnachzahlung klar beschreiben können! Schließlich soll der Stromanbieter nachvollziehen können, dass man nicht einfach vergisst zu zahlen, sondern einen Grund hat, nicht zu zahlen.
Wenn Sie die Stromnachzahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist zurückzahlen können, wenden Sie sich unbedingt an Ihren Stromanbieter. Warten Sie nicht auf die erste Mahnung des Lieferanten. Sie können fragen, ob Sie Ihre Stromnachzahlung in Raten zahlen können.
Bitte beachten Sie, dass bei Ratenzahlung Zinsen berechnet werden. Dann übersteigt der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag den auf der Rechnung geforderten Betrag. Bei vielen Anbietern ist eine Ratenzahlung möglich. Wenn Sie jedoch Zinsen vermeiden möchten, können Sie auch versuchen, einen Kredit aufzunehmen oder Sozialversicherungsleistungen zu beantragen.
Das Jobcenter übernimmt keine Stromnachzahlung. Dementsprechend muss der Haushalt selbst für die Stromnachzahlung aufkommen. Wenn Sie also zu viel Strom verbrauchen, müssen Sie ihn an anderer Stelle sparen, was älteren Haushaltsgeräten manchmal schwierig sein kann.
Nur in folgenden Fällen kann das Jobcenter ausnahmsweise Stromnachzahlungen oder Schulden übernehmen:
Solche übernommenen Stromnachzahlungen werden in der Regel vom Jobcenter in Form eines zinslosen Darlehens gemäß § 42a SGB II angeboten. Mit Förderungen sind in seltenen Fällen auch Teildarlehen und Teilförderungen möglich.
Ansprüche von Energieunternehmen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende. Werden im Jahr 2021 weitere Stromrechnungen erstellt, endet die Verjährungsfrist am 31.12.2024.
Die monatlichen Abschläge für Strom beinhalten eine Vorauszahlung für die Stromrechnung. In diesem Fall handelt es sich um eine reine Schätzung Ihres voraussichtlichen Stromverbrauch für das Jahr. Die Abschläge sind in der Regel monatlich abzuleisten. Rückwirkend wird nur gezahlt, wenn Ihr effektiver Verbrauch höher ausgefallen ist als der geschätzte; dann handelt es sich um eine Stromnachzahlung.
Überprüfen Sie auf der Stromrechnung, ob Ihr Zählerstand sowie Zählernummer korrekt angegeben sind. Falsche Zählernummern in Verbindung mit einem nicht richtig abgelesenen Zählerstand sind eine der häufigsten Fehlerquellen, welche auf eine hohe Stromnachzahlung zurückzuführen sind.
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