Wann kommt meine Jahresabrechnung?

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und sehen Sie, in welchem Monat die Jahresabrechnung Ihres regionalen Netzbetreibers typischerweise verschickt wird.

Die Jahresrechnung wird in der Regel einmal pro Jahr versendet (4–6 Wochen nach Ableseaufforderung). Die hier angezeigten Monate beruhen auf dem Standard-Ablesezyklus pro PLZ und können je nach Anbieter geringfügig variieren.

Was man unter einer Jahresabrechnung versteht

Der Begriff Jahresabrechnung wird in verschiedenen Bereichen verwendet. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Arten einer Jahresabrechnung.

Jahresabrechnung für Strom- und Gaskosten

In der Regel zählen weder die Strom- noch Gaskosten zu den Nebenkosten. In diesem Fall bezieht der Mieter den Strom und das Gas direkt vom Versorger. Eine Gas Jahresabrechnung oder Strom Jahresabrechnung werden demnach getrennt von der Jahresabrechnung für Hausgeld als auch für Nebenkosten erstellt.

  • Jahresabrechnung für Strom- und Gaskosten
  • Gibt den tatsächlichen Jahresverbrauch in kWh an
  • Gibt an, ob Nachzahlungen zu zahlen sind
  • Gibt an, ob Gutschriften bevorstehen
  • Wird einmal im Jahr an Energiekunden verschickt

Jahresabrechnung für Hausgeld

Einerseits versteht man unter einer Jahresabrechnung die Hausgeldabrechnung. Das Haushaltsgeld kommt auf all diejenigen zu, die sich eine Immobilie kaufen. Eine Jahresabrechnung im Sinne des deutschen Wohnungseigentumsrecht (WEG) wird nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erstellt und gibt Auskunft über die anfallenden Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Jahresabrechnung WEG
  • Wird vom Wohnungseigentumsverwalter erstellt
  • Richtet sich an Wohnungseigentümer
  • Dokumentiert alle Eingaben und Ausgaben eines Kalenderjahres
  • Angaben zu Grundsteuer, Kalt- und Abwasserkosten, Gartenpflege etc.

Jahresabrechnung für Nebenkosten

Andererseits gibt es auch die Jahresabrechnung für Nebenkosten. Die Nebenkostenabrechnung wird von Vermietern, die ihre Wohnung vermieten, erstellt und richtet sich an Mieter. Als Grundlage für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung wird die Hausgeldabrechnung genommen. Es sei festzuhalten, dass nicht alle Hausgeldkosten auf die Nebenkostenabrechnung umlagefähig sind.

  • Jahresabrechnung für Nebenkosten
  • Werden im Voraus monatlich an den Vermieter entrichtet
  • Wandelt die Kaltmiete in eine Warmmiete um
  • Enthalten Heizkosten, Müllbeseitigung, Aufzug etc.

Wann eine Jahresabrechnung erstellt wird

Eine Jahresabrechnung für Hausgeld (Jahresabrechnung WEG) muss stets nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres vom Wohnungseigentumsverwalter erstellt werden. Diese Abrechnung legt endgültig fest, welche Lasten und Kosten die Eigentümer für das vergangene Jahr zu tragen haben.

Enthält der Verwaltervertrag über die besagte Jahresabrechnung WEG keine Regelung darüber, wann der Hausverwalter die Jahresabrechnung erstellen muss, so gilt eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

Die Frist für die Nebenkostenabrechnung legt das Bürgerliche Gesetzbuch in §556 Abs. 3 Satz 2 fest. Es besagt, dass der Vermieter eine Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum einhalten muss. Konkreter: Die Abrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2022muss bis spätestens 31. Dezember 2023 an den Mieter zugestellt werden.

Wann kommt die Stromabrechnung? Sowohl Strom- als auch Gasanbieter sind laut des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, bei Jahresabrechnungen bestimmte Fristen einzuhalten. Konkreter: Energieversorger müssen spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres bzw. Abrechnungszeitraumes die entsprechende Jahresabrechnung an den Strom- oder Gaskunden zustellen.

Wann eine Jahresabrechnung fällig ist

Mit einer Jahresabrechnung für Hausgeld erfahren Wohnungseigentümer, ob sie für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr eine Rückerstattung erhalten oder eine Nachzahlung tätigen müssen. Enthält eine Jahresabrechnung ein negatives Abrechnungsergebnis, ist die Nachzahlung vom Eigentümer am Tag der Beschlussfassung fällig.

Die Frist für die Nebenkostenabrechnung bei Nachzahlung kann unterschiedlich ausfallen. Ist in der Jahresabrechnung für Nebenkosten eine individuelle Zahlungsfrist für Mieter angegeben, so muss er sich an diese halten. Wird keine Frist vom Vermieter festgelegt, dann gilt eine Nachzahlungsfrist von 30 Tagen .

Grundsätzlich erstellen Energieversorger die Stromabrechnung und Gasabrechnung nach einer Abrechnungsperiode von 12 Monaten aus. Die Jahresabrechnung wird mithilfe des Zählerstandes ermitteln und gibt den tatsächlichen Strom- und Gasverbrauch eines Jahres wider. Die Zahlungsfrist einer Rechnung wird stets auf der ersten Seite festgehalten und kann folgendermaßen lauten:

Der Rechnungsbetrag von XXX EUR ist am XX.XX.XXXX zu zahlen und wird wie vereinbart abgebucht.

Wie man eine Jahresabrechnung selbst prüfen kann

Vergleichen Sie zuerst den abgerechneten Zählerstand mit Ihrem letzten Ablesewert, prüfen Sie dann Arbeitspreis und Grundpreis gegen Ihren Vertrag und kontrollieren Sie zuletzt die Summe der gezahlten Abschläge gegen den Endbetrag. Bei Abweichungen haben Sie 30 Tage Widerspruchsfrist, bevor die Rechnung als angenommen gilt.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung – inklusive der häufigsten Fehler und einer Vorlage für einen Widerspruchsbrief – finden Sie in unserem Ratgeber Stromrechnung prüfen.

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