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Einwanderung nach Deutschland: Aufenthaltstitel, Visa, Umzug

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Man mit Jet-Pack mit der Erde im Hintergrund

Obwohl nach Angaben der BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die Anzahl von Einwander/innen in den letzten Jahren stark gesunken ist, bleibt Deutschland eines der beliebtesten Reise- und Auswanderungsziele der Welt. In diesem Artikel erklären wir alles zur Einwanderung nach Deutschland: Was Sie beim Umzug beachten müssen, welche Arten von Visa es in Deutschland gibt und was es für Aufenthaltstitel gibt.

Voraussetzungen für die Einwanderung nach Deutschland

Umzugskarton mit Flügeln

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen nach Deutschland auswandern wollen. Abgesehen von Asylbewerber/innen beantragen viele Menschen einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland arbeiten und studieren zu können. Falls Sie kurzfristig Deutschland besuchen wollen, müssen Sie als Staatsangehörige/r aus Drittstaaten lediglich ein Schengen-Visum beantragen.

Falls Sie einen Umzug planen um in Deutschland langfristig zu leben, arbeiten oder studieren (z.B. in einer Studentenstadt) zu können, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der Ihren Bedürfnissen entspricht (z.B. Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit oder die Niederlassungserlaubnis). In diesem Abschnitt erhalten Sie nützliche Informationen zu den Voraussetzungen, die häufig für verschiedene Aufenthaltstitel angefordert werden.

Krankenversicherung und Finanzen

Herz symbolisiert Krankenversicherung für die Einwanderung nach Deutschland

Um nach Deutschland einzureisen, brauchen Sie eine Krankenversicherung. Krankenversicherungen aus dem Ausland werden sehr oft nicht in Deutschland anerkannt. Deshalb ist es am sinnvollsten, die Versicherung in Deutschland abzuschließen.

Falls Sie in Deutschland eine Krankenversicherung beantragen wollen, haben die Wahl zwischen der öffentlichen und der privaten Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung kann man die Leistungen selbst auswählen. Dafür ist die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner/innen ohne Einkommen kostenlos.

Egal ob man in Deutschland arbeiten oder studieren will, man muss beweisen können, dass man für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann. Der genaue Betrag unterscheidet sich je nach dem Zweck der Einwanderung. Als studierende Person muss man seit dem 1. Oktober 2022 nachweisen, dass man jährlich über 11.208 € verfügt. Der Betrag wurde um ungefähr 50 € im Monat wegen der heutigen Energiekrise in Deutschland und Europa erhöht.

Deutschkenntnisse und das Visum

Wenn Sie nach Deutschland einwandern wollen, müssen Sie eine Sprachprüfung bestehen. Für unbefristete Aufenthaltstitel (z.B. die Niederlassungserlaubnis) brauchen Sie höhere deutsche Sprachkenntnisse als für befristete Aufenthaltstitel (z.B. eine Aufenthaltserlaubnis). Deshalb ist es empfehlenswert, einen Sprachkurs online zu absolvieren, oder sich bei einer Sprachschule anzumelden. Falls Sie länger als 3 Monate bleiben wollen brauchen Sie von der Ausländerbehörde Ihrer Stadt eine Aufenthaltsgenehmigung.

Darüber hinaus muss man zur Einwanderung nach Deutschland ein Visum beantragen. In der nachfolgenden Liste sind die verschiedenen Visa Arten aufgelistet:

  • Studentenvisum: Erlaubt es Ihnen in Deutschland zu studieren. Nach 3 Monaten kann es um 6 Monate verlängert werden. Die Kosten kommen auf das Studium an (zwischen 150 - 200 €).
  • Business-Visum (Geschäftsvisum): Ein Schengen-Visum für Geschäftsleute, die bis zu 90 Tage in Deutschland arbeiten wollen.
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche: Für Arbeitssuchende mit Hoch- oder Berufsabschluss. Das Visum erlaubt es Ihnen bis zu 6 Monate in Deutschland zu bleiben, während Sie eine passende Arbeit finden.
  • Arbeitsvisum für Fachkräfte: Für qualifizierte Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten wollen. Um ein Arbeitsvisum zu beantragen brauchen Sie ein gültiges Jobangebot.
  • Praktikantenvisum/Ausbildungsvisum: Dieses Visum ist für Praktikant/innen und Auszubildende, die bereits ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle gefunden haben.
  • Visum zur Familienzusammenführung: In der Regel für Ehepartner/innen und minderjährige Kinder, die nachziehen. Dafür sind Heiratsurkunde und Geburtszertifikate erforderlich.

Welche Aufenthaltstitel gibt es?

Liste mit einer Lupe

Um als Person nichtdeutscher Herkunft in Deutschland zu leben und zu arbeiten, braucht man grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Ein Aufenthaltstitel ist die Berechtigung für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz gibt es sieben verschiedene Aufenthaltstitel, die Sie beantragen können. In der nachfolgenden Liste haben wir für Sie die Aufenthaltstitel aufgelistet und kurz erklärt:

  1. Die Aufenthaltserlaubnis (befristet): Ein Aufenthaltstitel, der zu einem bestimmten Zweck erteilt wird (z.B. Ausbildung, Arbeit oder Familienzusammenführung)
  2. Die Blaue Karte EU (befristet): Dieser Aufenthaltstitel ist für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss und gültigen Arbeitsverträgen oder Angeboten.
  3. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (unbefristet): Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Staatsangehörigen aus Drittstaaten ermöglicht, in EU-Ländern zu wohnen und zu arbeiten.
  4. Die Niederlassungserlaubnis (unbefristet): Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es erlaubt, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
  5. Das Visum (befristet): Ein Aufenthaltstitel, der es Drittstaatsangehörigen erlaubt, 90 Tage in EU-Ländern zu wohnen (z.B. Schengen-Visa).
  6. Die ICT-Karte (befristet): Ein unternehmensinterner Transfer ist für Mitarbeiter/innen eines Unternehmens, die in der EU eingesetzt werden sollen.
  7. Die Mobiler-ICT-Karte (befristet): Eine Mobiler-ICT-Karte erlaubt es Trägern von ICT-Karten aus EU-Mitgliedstaaten in der deutschen Branche ihres Unternehmens zu arbeiten.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Um in Deutschland zu leben, benötigt man als Staatsangehöriger aus Drittstaaten grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis kann man für das Studium, die Arbeit und vieles mehr erhalten. Für die Aufenthaltserlaubnis als arbeitende Person müssen Sie zuerst eine Arbeitsstelle finden. Erst nachdem Sie in Deutschland eine feste Arbeitsstelle oder ein Studium gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit?

Falls Sie in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie ein gültiges Jobangebot haben und durch ein Anerkennungsverfahren Ihre ausländischen Berufsqualifikationen überprüfen lassen. Beim Anerkennungsverfahren (auch Gleichwertigkeitsprüfung genannt) wird der Inhalt und die Dauer Ihres Abschlusses nach Unterschieden zur deutschen Referenzqualifikation überprüft. Das Anerkennungsverfahren kostet bis zu 500 € und dauert normalerweise 3 bis 4 Monate.

Stellt die zuständige Stelle beim Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zwischen Ihrem Abschluss und der deutschen Referenzqualifikation fest, werden Sie keinen Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten. Stattdessen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen beantragen und in Deutschland eine Anpassungsqualifizierung absolvieren.

Brauche ich ein Visum für die Einwanderung nach Deutschland?

Koffer mit einem Schild wo eine Palme dargestellt ist

Die Frage, ob Sie für die Einwanderung nach Deutschland ein Visum brauchen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie aus einem EU-Land, dem Europäischem Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen, brauchen Sie kein Visum, um nach Deutschland einzuwandern und dort zu arbeiten. Staatsangehörige aus Staaten, die kein Mitglied der EU sind (sogenannte Drittstaaten), brauchen ein Visum zur Einreise nach Deutschland.

Einwanderung aus EU/EWR/Schweiz

Staatsangehörige aus Ländern, die Mitglied der EU/EWR oder der Schweiz sind, brauchen zur Einwanderung nach Deutschland kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis. Für die Einreise brauchen Sie lediglich einen gültigen Identitätsausweis und genügend Geld für die Reise und den Aufenthalt. Sie dürfen auch in Deutschland arbeiten und leben. Beachten Sie, dass Staatsangehörige der Schweiz einen Aufenthaltstitel brauchen, um in Deutschland zu bleiben.

Einwanderung aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten brauchen ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Das gilt sowohl für den Tourismus als auch für die Arbeitsuche, Geschäftsreisen und den Familienbesuch. Das Schengen-Visum ist das meist beantragte Visum für die EU. Die Beantragung eines Schengen-Visums kostet 80 € und dauert normalerweise 15 Tage. Ein Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (z.B. bei einer Botschaft oder einem Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen.

Heutzutage können Sie das Visaantragsformular kostenlos online herunterladen und ausfüllen. Den Ausdruck müssen Sie danach mit zur Auslandsvertretung nehmen. Ein Schengen-Visum können Sie in allen Schengen-Mitgliedstaaten beantragen. In der nachfolgenden Checkliste haben wir die Gründe, ein Schengen-Visum zu beantragen, aufgelistet:

  • Geschäftsreisen
  • Familie oder Freunde/Freundinnen besuchen
  • Tourismus, Sport, Musik- und Kulturveranstaltungen
  • Bildungskurse und Seminare
  • Zwingende medizinische Gründe und Therapie
  • Durchreise durch ein Schengen-Land

Was muss ich bei der Einwanderung nach Deutschland beachten?

Häkchensymbol mit einem gelbem Hintergrund

Egal ob Sie für geschäftliche Gründe oder Ihr Studium nach Deutschland ziehen, es gibt viele Dinge, die Sie bei der Einwanderung nach Deutschland beachten müssen. In der nachfolgenden Checkliste finden Sie die wichtigsten Schritte, die Sie vor dem Umzug nach Deutschland beachten sollten:

  1. Informieren Sie sich und berücksichtigen Sie die Einwanderungsgesetze und Regeln des Bundeslandes, in das Sie einwandern werden.
  2. Beginnen Sie frühzeitig mit der Wohnungsuche und nutzen Sie eine Umzugscheckliste um den Umzug organisiert durchzuführen. Vergessen Sie nicht, Strom und Gas anzumelden. Vor allem bei der ersten Wohnung sollte man beim Strom anmelden Anbieter vergleichen, um nicht bei der teureren Grundversorgung zu landen. Alternativ: Selbst Solarstrom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen.
  3. Einen gültigen Pass oder eine andere Art von Ausweis ist erforderlich, um sich legal in Deutschland aufhalten zu können. Der Pass muss aktualisiert sein: Bei einem Schengen-Visum muss der Pass mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
  4. Falls Sie länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen Sie zusätzlich zum Visum eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  5. Registrieren Sie sich bei der zuständigen Behörde und beantragen Sie eine Meldebescheinigung.
  6. Sie müssen eine Krankenversicherung haben, die für die Kosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit aufkommen könnte.
  7. Absolvieren Sie einen deutschen Sprachkurs, um den gewünschten Aufenthaltstitel zu beantragen.
  8. Informieren Sie sich über die Einwanderungsgesetze Deutschlands, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Anforderungen erfüllen.
  9. Denken Sie an die Umzugskosten und den Nachweis der finanziellen Stabilität, den Sie für den Aufenthaltstitel brauchen. Falls Sie Ihr Auto mitbringen wollen, müssen Sie Ihr Auto ummelden.
  10. Sie müssen sich über die Kultur und Sitten in Deutschland informieren, um sich an Ihr neues Zuhause anzupassen und z.B einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.
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Einwanderung nach Deutschland: Einzug in die Wohnung

Nachdem Sie eine Wohnung gefunden oder ein neues Haus gekauft haben, sollten Sie noch bevor Sie ein Umzugsunternehmen kontaktieren an die Strom, Gas und Wasser anmeldung denken. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, ist der/die Vermieter/in für die Anmeldung zuständig. Falls Sie aber ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben, müssen Sie selbst den Energieanbieter Ihrer Wahl kontaktieren und eine Anmeldung durchführen.

Wegen der heutigen Energiekrise gibt es oft preisschwankungen: Deshalb lohnt es sich, Preise zu vergleichen. Da der deutsche Energiemarkt komplex ist und der Wettbewerb groß, rufen Sie am besten unsere Energiemarie Expert/innen an, die Ihnen kompetent weiterhelfen:

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