LichtBlick Zählerstand melden in unter 2 Minuten: So geht's
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Es ist Zeit für die Zählerstandablesung? Wenn Sie Ihren LichtBlick Zählerstand melden wollen, müssen Sie sich dafür oft nicht einmal einloggen. Geben Sie im Online-Bereich einfach Ihre Vertragskontonummer ein und übermitteln Sie den aktuellen Stand in wenigen Sekunden. Alternativ bietet LichtBlick oft auch Wege per Telefon oder App an. Hier erfahren Sie, welche Methode für Sie am schnellsten funktioniert.
LichtBlick Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler.
LichtBlick setzt bei Strom- und Gaszählern überwiegend auf Selbstablesung durch die Kundinnen und Kunden. Sie lesen den Zählerstand selbst ab und übermitteln ihn bequem über Kundenportal, App oder Kontaktformular. Wichtig ist die Meldung mindestens einmal jährlich sowie zu Einzug, Auszug, Vertragsbeginn oder Vertragsende, damit die Abrechnung auf realen statt auf geschätzten Werten basiert.
In manchen Netzgebieten oder für bestimmte Zählertypen kann weiterhin der Netz- oder Messstellenbetreiber vor Ort ablesen; die Daten werden dann an LichtBlick weitergeleitet. Regelmäßige, korrekte Meldungen schützen Sie vor hohen Nachzahlungen oder unnötigen Guthaben. Sie erlauben zudem, den eigenen Verbrauch besser zu kontrollieren und Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
- Ablesezeitpunkte: Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Wohnungswechsel, Vertragsbeginn und Vertragsende.
- Übermittlungskanäle: Kundenportal, LichtBlick App oder Kontaktformular; in Einzelfällen auch über Ablesekarten.
- Benötigte Angaben: Kundennummer, Zählernummer, abgelesener Stand und Datum der Ablesung.
- Verantwortlichkeit: In der Regel Selbstablesung, bei manchen Zählern Ablesung durch Netz- oder Messstellenbetreiber.
- Nutzen: Vermeidung von Schätzungen, korrekte Verbrauchsabrechnung und bessere Kontrolle des Energieverbrauchs.
Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular.
Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Auch LichtBlick bietet heute die Möglichkeit den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:
- Ihre Vertragskontonummer: Diese finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Begrüßungsschreiben.
- Ihre Zählernummer: Diese steht direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler (meist in der Nähe eines Barcodes).
- Den aktuellen Zählerstand: Notieren Sie sich nur die Zahlen vor dem Komma (die schwarzen Ziffern auf dem Rollenzählwerk).
- Marktlokations-ID (MaLo-ID): Diese 11-stellige Nummer (beginnend mit einer 4 oder 5) finden Sie auf Ihrer Rechnung. Sie identifiziert Ihre Lieferstelle im deutschen Energienetz eindeutig – unabhängig davon, welcher Zähler gerade bei Ihnen eingebaut ist.
Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.
Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.
Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick.
Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung der LichtBlick: Klimabewusst leben App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller.
Die Vorteile der App-Meldung:
- Foto-Funktion (Scan): Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.
- Sofortige Bestätigung: Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.
- Verlaufskontrolle: In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.
- Keine Zettelwirtschaft: Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.
Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?
Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.
Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist
Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.
Warum ist das so wichtig?
- Beweispflicht: Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.
- Präzision: Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.
- Nahtloser Übergang: Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.
Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.
Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei LichtBlick vorliegen muss
Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von LichtBlick im Auge behalten.
In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.
- Auszug: Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern.
- Einzug: Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher LichtBlick den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.
Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.
Umzug Checkliste PDF
Zähler-Service: Installation und Aktualisierung
Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von LichtBlick für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.
Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung
Für Einbau und Austausch von Strom- und Gaszählern ist in Deutschland grundsätzlich der zuständige Messstellenbetreiber beziehungsweise Netzbetreiber verantwortlich, nicht der Lieferant. LichtBlick koordiniert den Liefervertrag, organisiert aber den Zählereinbau nicht selbst. In bestehenden Gebäuden erhalten Sie in der Regel ein Anschreiben des Messstellenbetreibers, der Einbau oder Wechsel mehrere Wochen vorher ankündigt.
Beim Neubau oder bei einer größeren Sanierung wird der Zähler über Ihren Elektrofachbetrieb beim Netz- oder Messstellenbetreiber beantragt. Zum Installationstermin muss der Zählerschrank normgerecht vorbereitet sein, damit der Techniker den Zähler montieren kann. Für den Liefervertrag mit LichtBlick sind anschließend vor allem Zählernummer, Zählerstand, Adresse der Entnahmestelle und gewünschter Lieferbeginn wichtig.
- Zuständigkeit: Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber plant und führt den Einbau durch, LichtBlick ist Lieferant.
- Ablauf Bestandsgebäude: Schriftliche Ankündigung des Zählerwechsels, späterer Vor-Ort-Termin mit kurzzeitiger Stromunterbrechung.
- Ablauf Neubau: Anmeldung des Anschlusses über Elektriker, Installation des Zählers nach Fertigstellung der Anlage.
- Wichtige Daten für LichtBlick: Zählernummer, Zählerstand, genaue Lieferadresse, gewünschter Lieferbeginn und Bankverbindung.
Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist
Der Wechsel von einem analogen oder einfachen digitalen Zähler auf ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) wird in Deutschland schrittweise durch den Messstellenbetreiber organisiert. Haushalte mit höherem Jahresverbrauch, großer PV-Anlage oder steuerbaren Geräten erhalten den Smart Meter verpflichtend und werden schriftlich über Einbau und Termin informiert. Der Einbau erfolgt ausschließlich durch autorisierte Fachbetriebe.
Liegt Ihr Verbrauch unterhalb der gesetzlichen Schwellen, können Sie beim Messstellenbetreiber freiwillig einen Smart Meter beauftragen; LichtBlick kann Sie dabei tariflich beraten, übernimmt den Einbau aber nicht selbst. Smart Meter ermöglichen detaillierte Verbrauchsauswertungen, erleichtern die Nutzung dynamischer Tarife und helfen, Lastspitzen zu vermeiden. So lassen sich Stromkosten senken und gleichzeitig erneuerbare Energien effizienter integrieren.
- Zuständigkeit: Messstellenbetreiber plant und führt die Umrüstung durch, LichtBlick ist für Tarif- und Lieferfragen zuständig.
- Pflichtfälle: Hoher Jahresverbrauch, größere PV-Anlagen oder steuerbare Großverbraucher wie Wärmepumpen und Wallboxen.
- Freiwilliges Upgrade: Auf Wunsch beim Messstellenbetreiber beantragbar, ggf. mit jährlichen Messentgelten verbunden.
- Erforderliche Daten: Zählpunktnummer, Zählerstand, Lieferadresse und Kontaktdaten für Terminabsprachen.
- Vorteile: Fein aufgelöste Verbrauchsdaten, bessere Steuerung des Stromverbrauchs, Zugang zu dynamischen Tarifen und weniger manueller Ableseaufwand.
Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos.
Mit einem Smart Meter können Sie Ihren Stromverbrauch bei LichtBlick deutlich genauer und zeitnäher verfolgen. Der digitale Zähler übermittelt in der Regel täglich Viertelstundenwerte an den Messstellenbetreiber, die anschließend im Kundenportal oder in der App ausgewertet werden können. So sehen Sie, wann welche Geräte besonders viel Energie benötigen und wo sich Einsparpotenziale ergeben.
Für die Nutzung eines Smart Meters benötigen Sie im Wesentlichen eine geeignete Messeinrichtung, eine Zählpunktnummer sowie einen Tarif, der die Daten nutzen kann – etwa einen dynamischen Stromtarif. Smart Meter ermöglichen flexible Preismodelle, unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien und reduzieren manuellen Ableseaufwand. Sie leisten damit einen Beitrag zu Netzstabilität, Kostentransparenz und mehr Klimaschutz.
- Nutzung: Anzeige direkt am Gerät, detaillierte Verbrauchsübersichten im Kundenportal und in der LichtBlick App.
- Benötigte Daten: Zählpunktnummer, Zählernummer und Zuordnung zum jeweiligen Liefervertrag.
- Tarifwahl: Besonders sinnvoll in Verbindung mit dynamischen oder variablen Tarifen, die von Lastverschiebung profitieren.
- Vorteile: Präzise Verbrauchskontrolle, automatische Übermittlung von Zählerständen, bessere Planung von Stromnutzung und Kosten.
💡 Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt
- Kein Ablesen mehr: Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett.
- Volle Transparenz: Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven "Stromfresser" sofort.
- Dynamische Tarife: Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine).
- Pflicht-Rollout: Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht.
Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?
Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben
Bei Zählerproblemen ist LichtBlick Ihr erster Ansprechpartner für vertragliche und abrechnungsbezogene Fragen, während technische Eingriffe am Gerät dem Messstellen- oder Netzbetreiber vorbehalten sind. Typische Anliegen sind unerwartet hohe Verbräuche, unklare Zählerstände, falsch hinterlegte Zählernummern oder ein nicht zugänglicher Zähler. In diesen Fällen prüft LichtBlick die Abrechnung und stimmt sich bei Bedarf mit dem Netzbetreiber ab.
Bei Verdacht auf einen Defekt – etwa wenn der Zähler stillsteht oder extrem schnell läuft – kann über den Netz- oder Messstellenbetreiber eine Überprüfung beziehungsweise ein Tausch beantragt werden. Ergibt die Prüfung, dass der Zähler ordnungsgemäß funktioniert, können Kosten entstehen. Hält sich der Verbrauch nicht plausibel erklären, sollten Sie zusätzlich eigene Verbrauchsquellen im Haushalt systematisch prüfen.
- Unerwartet hoher Verbrauch: Abrechnung prüfen, Vorjahreswerte vergleichen, Zählerstand kontrollieren, bei Auffälligkeiten LichtBlick kontaktieren.
- Unklare oder schwer ablesbare Anzeige: Foto des Zählers anfertigen und an den Kundenservice senden.
- Falsche Zählernummer im Vertrag: Korrektur über Kundenservice veranlassen, gegebenenfalls mit Foto und Netzbetreiber-Abgleich.
- Defektverdacht: Netz- oder Messstellenbetreiber über LichtBlick oder direkt um technische Prüfung und ggf. Zählerwechsel bitten.
- Nicht zugänglicher Zähler (z. B. Kellerraum): Zugang mit Vermieter oder Hausverwaltung klären und Termin zur Ablesung organisieren.
Fragen zu Ihrem Zähler – digital oder analog?
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Rufen Sie Selectra an für Beratung rund um Ihren Stromzähler.
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Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?
Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.
In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:
- Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt.
- LichtBlick als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.
Persönliche Beratung: Kontakt zu LichtBlick
Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von LichtBlick steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine schnelle Lösung zu finden.
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| Telefonnummer | +49 (0)40 80803030 |
| E-Mail-Adresse: | [email protected] |
| Adresse | Klostertor 1, 20097 Hamburg, Deutschland |
| Kontaktformular | Über LichtBlick Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum LichtBlick Zugang |
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☎︎ 089 380 388 88
(Kostenloser Service)

