Kündigungsfrist Strom – Wann muss gekündigt werden?

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Frau zeigt auf Dokument, welches zerschnitten wird und eine Uhr als Symbol für die Kündigungsfrist

Wenn man mit dem eigenen Stromtarif unzufrieden ist, sollte man kündigen. Jedoch muss dabei oft die Kündigungsfrist Strom beachtet werden. Diese kann manchmal ein undurchsichtiges Thema sein. Abhängig von der Art Ihres Stromvertrags beträgt sie mal zwei Wochen, während es andermal 1 Monat ist. Dazu kommt, dass Verbrauchern in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, bei dem sich die Kündigungsfrist ändert. Wir klären Sie über Ihre Kündigungsfrist Strom in verschiedenen Situationen auf.

Warum ist die Kündigungsfrist Strom wichtig

Eine Uhr steht als Symbol für die Kündigungsfrist

Eines der ersten Dinge, welche Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren derzeitigen Stromvertrag kündigen oder den Anbieter wechseln wollen, ist die Kündigungsfrist Strom. Sie ist ausschlaggebend dafür, ob Sie ohne Vertragsverlängerung aus Ihrem Vertrag herauskommen und nicht länger an Ihren Vertrag gebunden sind als gewollt.

Wie lang Ihre Kündigungsfrist Strom ist, ist mitunter abhängig von der Art Ihres Stromvertrags. Genauer gesagt, ist sie abhängig davon, ob Sie Strom durch die Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung beziehen. Ihre genaue Kündigungsfrist Strom und wann Sie kündigen müssen, können Sie jederzeit in Ihrem Vertrag nachlesen.

Sie sollten in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung anfordern Ihr Anbieter ist prinzipiell zwar nicht dazu verpflichtet, jedoch sendet er Ihnen auf Anfrage sicherlich eine Kündigungsbestätigung zu. Sollte es im Nachhinein Probleme mit Ihrer Kündigung geben, können Sie in diesem Fall die Bestätigung vorweisen. Das ist wichtig, denn Sie als kündigende Vertragspartei sind im Zweifelsfall in der Nachweispflicht.

So funktioniert die Kündigungsfrist

Prinzipiell sind Sie bei ihrer Kündigung an Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit gebunden. Sie sollten also zum letzten Tag Ihrer Mindestvertragslaufzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen, sie also rechtzeitig einsenden.

Wenn Sie zum Beispiel einen Stromvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist Strom von einem Monat abgeschlossen haben und der Vertrag zum 01.05. startet, dann müssen Sie diesen Vertrag spätestens zum 30.04. des Folgejahres kündigen, um fristgerecht zu kündigen und eine Vertragsverlängerung zu vermeiden.

Prinzipiell lohnt es sich bei einer Kündigung möglichst frühzeitig nach einem neuen Anbieter zu suchen, da es teilweise dauern kann, bis die Versorgung durch den neuen Anbieter beginnen kann. Der neue Anbieter kann Ihnen ebenfalls mit der Kündigung Ihres alten Vertrags helfen.

Sollten Sie es jedoch nicht schaffen, rechtzeitig zum Ende Ihres alten Vertrages eine neue Versorgung durch einen anderen Anbieter zu beginnen, brauchen Sie keine Angst zu haben, plötzlich keinen Strom mehr zu haben. In diesem Fall greift für die Zeit, in der Sie durch keinen expliziten Stromvertrag beliefert werden, die Grundversorgung.

Die Kündigungsfrist Strom in der Grundversorgung

Ein zerrissenes Dokument als Symbol für die eingehaltene Kündigungsfrist Strom

Sie werden in der Grundversorgung beliefert, wenn Sie sich nicht aktiv um einen Stromvertrag gekümmert haben. In diesem Fall werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert, welcher der Stromanbieter mit den meisten Kunden ist.

Die Grundversorgung stellt sicher, dass immer Strom verfügbar ist und der Vertrag mit der Grundversorgung beginnt, sobald Sie das erste Mal Strom verbrauchen, indem Sie z. B. das Licht anschalten.

Die Kündigungsfrist Strom beim Grundversorger ist gesetzlich geregelt und beträgt immer zwei Wochen. Dabei muss schriftlich, also per E-Mail, Brief oder Fax gekündigt werden.

Wenn Sie sich entscheiden, von der Grundversorgung in einen wettbewerblichen Stromtarif zu wechseln, dann können Sie die Kündigung Ihrem neuen Anbieter überlassen. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels jedoch bereits den alten Stromtarif gekündigt haben, sollten Sie dies auch Ihrem neuen Anbieter melden.

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Die Strom Kündigungsfrist bei wettbewerblichen Verträgen

Wenn Sie sich aktiv um einen Stromvertrag bemüht haben bzw. nicht durch die Grundversorgung beliefert werden, dann spricht man von einem wettbewerblichen Vertrag. Juristisch spricht man dabei von „Verträgen außerhalb der Grundversorgung“.

Anders als bei der Grundversorgung müssen Sie bei wettbewerblichen Verträgen neben der Kündigungsfrist Strom ebenfalls die Mindestvertragslaufzeit beachten. Sie können also nicht jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist Strom aus Ihrem Vertrag raus, sondern müssen die im Vertrag festgehaltene Mindestvertragslaufzeit respektieren, es sei denn, Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel bei Preiserhöhungen oder beim Umzug.

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Was die Kündigungsfrist Strom angeht, so gelten für wettbewerbliche Verträge seit dem März 2022 neue Regeln. Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge wurden die Kündigungsfristen verkürzt. Wo früher noch Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten rechtskräftig waren, dürfen sie heute nur noch maximal einen Monat lang sein.

Auch automatische Vertragsverlängerungen sind gesetzlich eingeschränkt. Wurde früher die Kündigungsfrist Strom verpasst, konnte ein Vertrag automatisch auch um 1 Jahr verlängert werden. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ist eine solche „stillschweigende“ Vertragsverlängerung nur noch um unbestimmte Zeit möglich. Außerdem gilt auch nach der Verlängerung eine Kündigungsfrist Strom von einem Monat.

Auch beim Wechsel von wettbewerblichen Verträgen besteht oft die Möglichkeit, dass Ihr neuer Anbieter für Sie kündigt. Diese Möglichkeit sollten Sie aber im Einzelfall prüfen.

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Kündigungsfrist Strom umgehen: Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt zum Beispiel in den folgenden zwei Fällen:

  1. dafür, wenn Sie umziehen oder
  2. wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht.

In diesen Fällen werden die reguläre Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist Strom außer Kraft gesetzt. Sie als Verbraucher sind dadurch also in der Lage, Verträge schon vorzeitig zu beenden. Man spricht in diesem Kontext auch von außerordentlichen Kündigungen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Strom Kündigungsfrist beim Umzug

Personen mit Umzugskartons

Ein Umzug ist oft auch eine gute Gelegenheit, bei Energieverträgen nach besseren und günstigeren Anbietern zu schauen. In vielen Fällen können Sie bei einem Umzug das Sonderkündigungsrecht nutzen und damit die Mindestvertragslaufzeit vermeiden und die Kündigungsfrist Strom verringern.

Ob es möglich ist, das Sonderkündigungsrecht beim Umzug zu nutzen, ist jedoch mitunter abhängig von Ihrem Vertrag. Sie sollten deswegen prüfen, ob in Ihrem Vertrag eine Umzugsklausel vorhanden ist.

Wenn Ihr alter Anbieter Sie jedoch an Ihrem neuen Wohnort nicht beliefern kann oder dort höhere Preise verlangt, dann greift ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

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Kündigungsfrist Strom bei Preiserhöhungen

Wenn Ihr Stromanbieter Anpassungen im Vertrag vornimmt, also beispielsweise Fristen ändert oder die Preise erhöht, dann greift in diesen Fällen unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht.

Erhöht der Anbieter seine Preise nach eigenem Ermessen, greift ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie als Verbraucher Gebrauch machen können. Sie können Ihren Vertrag in diesem Fall zu dem Tag kündigen, an dem die Preiserhöhung in Kraft treten würde. Somit werden Sie von der eigentlichen Kündigungsfrist befreit. Genauere Informationen zu den Gründen einer Preiserhöhung, wie diese angekündigt werden muss und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel: Preiserhöhung Strom

Sobald Sie die Nachricht über die geplante Preiserhöhung erreicht, sollten Sie aktiv werden. Oft gewähren die Anbieter nur zwei Wochen Zeit für die Sonderkündigung bei Preiserhöhung. Gerade bei Kündigungen, die kurzfristig erfolgen sollten, sollten Sie sich schnell darum kümmern und die Kündigung im Idealfall per Einschreiben schicken.

Bei Preiserhöhungen muss Sie der Anbieter über sein Vorhaben informieren. Man spricht in diesem Fall von einer Hinweispflicht seitens des Anbieters. Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie mindestens einen Monat vor der geplanten Preiserhöhung über das Vorhaben des Anbieters informiert werden müssen.

Folgende Informationen muss Ihnen der Anbieter bei einer geplanten Preiserhöhung übermitteln:

  • Der Grund der Preisänderung
  • Die Voraussetzungen für die Preisänderung
  • Der Umfang der Preisänderung
  • Ihr eventuelles Sonderkündigungsrecht mit der Kündigungsfrist Strom
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Oft gestellte Fragen zur Kündigungsfrist

Kann man seinen Vertrag jederzeit kündigen?

Wann Sie Ihren Vertrag kündigen können, hängt sowohl von der Kündigungsfrist Strom als auch der Mindestvertragslaufzeit ab. Sie können Ihre Kündigung zwar schon frühzeitig einsenden, wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit aber bspw. ein Jahr beträgt, sind Sie auch für ein Jahr an den Stromvertrag gebunden.

Welches Datum bei der Kündigung Strom angeben?

Um Ihren Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen, sollten Sie Ihren Vertrag zum letzten Tag vor der theoretischen Vertragsverlängerung, also zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, kündigen. Um herauszufinden, wann sich Ihr Vertrag verlängert, müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit Ihres Stromvertrags einsehen.

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