Strompreis 2023 und seine Strompreiszusammensetzung

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Strompreis & Strompreiszusammensetzung

Der Strompreis gibt die Kosten an, die pro genutzter Kilowattstunde an den Energieanbieter gezahlt werden müssen. Die Strompreise in Deutschland variieren je nach Wohnort und Energieanbieter, was mit der Strompreiszusammensetzung zusammenhängt. Denn diese enthält Preisbestandteile, die vom Staat festgesetzt und an den Staat abgeführt werden müssen, Netzentgelte, die der Netzbetreiber erhält und Kosten, die der Energieanbieter für Beschaffung und Vertrieb festlegt.

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Strompreiszusammensetzung: Bestandteile im Überblick

Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Komponenten, die sich wiederum aus unterschiedlichen Elementen zusammensetzen. Der durchschnittliche Strompreis 2019 für Privathaushalte mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 2.000 kWh und 5.000 kWh lag bei 30,85 Cent/kWh (ct/kWh). Der Strompreis wird von der Strompreiszusammensetzung beeinflusst und setzt sich folgendermaßen zusammen:

  1. Strombeschaffung und Vertrieb: Diese Kosten erhält der Energieanbieter
  2. Netznutzungsentgelte: Diese gehen an den Netzbetreiber
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen: Werden vom Staat bestimmt

Der Strompreis 2019 setzte sich zu 52 % aus Steuern, Abgaben und Umlagen, die vom Gesetzgeber bestimmt wurden, zu 23 % aus Netznutzungskosten und zu 25 % aus Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge des Energieanbieters (Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2019).

Strompreiszusammensetzung
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Strompreiszusammensetzung: 1. Strombeschaffung und Vertrieb

25 % des Strompreises gehen an den Energieanbieter.

2019 entfielen rund 25 % des Strompreises auf die Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge des Energieanbieters. Bei der Strombeschaffung versteht man entweder die Erzeugung oder den Einkauf von Strom. Energieanbieter, die Strom nicht selbst erzeugen, kaufen diesen an der Strombörse EEX oder direkt beim Erzeuger und vertreiben ihn gewinnbringend an Den/die Verbraucher/in weiter.

Je nach Herkunft des Stroms zahlen Stromanbieter an der Börse ab ca. 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 2019 lagen die Handelspreise noch im Schnitt bei 3,76 Cent/kWh. Seit Februar 2019 sind diese auf rund 2 Cent/kWh gefallen. Deutschland gehört damit zu den Ländern mit den niedrigsten Handelspreisen innerhalb Europas.

Die Energieanbieter erwirtschaften einen Gewinn, in dem sie ein paar Cent/kWh auf den Handelspreis draufschlagen. Ihnen bleibt nur ein Spielraum, die Preise zu gestalten. 2019 verlangen Energieanbieter im Durchschnitt 7,61 Cent pro Kilowattstunden für die Strombeschaffung und Vertrieb, inklusive dem Beitrag für den Gewinn. Angebot zu günstigen Energieanbietern erhalten Sie unter der 0893 80388 88 (Mo.-Fr. 8.00-19.00 Uhr).

Strompreiszusammensetzung: 2. Regulierte Netzentgelte

23 % des Strompreises gehen an den Netzbetreiber.

Stromzusammensetzung: Netzentgelte

2019 entfielen rund 23 % des Strompreises auf die Netzentgelte, die von Netzbetreibern erhoben werden. Unter Netzentgelten werden die Kosten für die Durchleitung des Stroms durch die Netze und die Messung des Stroms verstanden.

Zusätzlich werden mit den Netzentgelten die Kosten für den Aufbau, den Betrieb und die Instandhaltung der Stromnetze bezahlt. Man kann sich darunter eine Gebühr ähnlich einem Ticket für das Benutzen von Bus und Bahn vorstellen.

Die Höhe der Netzentgelte hängt vom Wohnort ab. In Deutschland variieren die Netznutzungskosten stark, sodass Bundesländer wie Brandenburg und Schleswig-Holstein die höchsten Netzentgelte aufweisen. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dagegen haben dagegen niedrige Netzentgelte.

Seit 2012 steigen die Netzentgelte. Der Anstieg der Kosten wird mit dem Umbau des Stromnetzes im Rahmen der Energiewende - Integration erneuerbarer Energie - begründet. Der Netzbetreiber entscheidet nicht völlig selbstständig über die Höhe der Netzentgelte. Die Netznutzungskosten werden von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

Netzbetreiber: Suche nach PLZ

Den Netzbetreiber kann man nicht selbst auswählen. Die Netzbetreiber sind jeweils nur an einem Ort tätig und haben im Bereich ihrer Netze ein natürliche Monopolstellung. Ihr Stromnetzbetreiber ist derjenige Netzbetreiber, an dessen Stromnetz Sie angeschlossen sind.

Netzbetreiber

Ihren Netzbetreiber können Sie ganz einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben oder auf Ihre letzte Stromrechnung blicken. Netzbetreiber: Suche nach PLZ.

Strompreiszusammensetzung: 3. Steuern, Abgaben und Umlagen

52 % des Strompreises gehen an den Staat.

2019 entfielen rund 52 % des Strompreises auf die Steuern, Abgaben und Umlagen, also mehr als die Hälfte an den Staat. Den größten Teil bestimmt die EEG-Umlage mit 21 %. Mit der EEG-Umlage finanziert der Staat die Energiewende weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom). Insgesamt werden Steuern, Abgaben und Umlagen durch folgenden Bestandteile bestimmt.

  • Strompreiszusammensetzung
    (Steuern, Abgaben und Umlagen)
  • 1. EEG-Umlage
  • 2. Konzessionsabgabe
  • 3. KWK-Umlage
  • 4. Mehrwertsteuer und Stromsteuer
  • 5. Offshore-Netzumlage
  • 6. §19 NEV- Umlage.

1. EEG-Umlage

Im Rahmen der energiepolitischen Wende - der Energiewende - finanziert der Staat mit der Erneuerbaren Energie (EEG)-Umlage den Ausbau von Ökostrom-Kapazitäten. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher diese Umlage bezahlen. Einige werden durch sie aber auch vergütet: die Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen bzw. Ökostromproduzenten, deren Strom vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wiederum an der Strombörse verkauft wird.

Alternativ können die Produzenten den Strom auch direkt am Markt verkaufen. Weil die Vergütungen an die Betreiber dieser Anlagen aber die Einnahmen aus dem Verkauf des Ökostroms durch den ÜNB übersteigen würden, wird der Differenzbetrag durch die EEG-Umlage laut Bundesnetzagentur auf alle Stromverbraucher umgelegt. Die Höhe der EEG-Umlage bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr neu.

2. Konzessionsabgabe

Mit der Konzessionsabgabe wird die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege der Gemeinde zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen beglichen. Die Konzessionsabgabe fließt direkt den Kommunen zu - einer Stadt oder Gemeinde. Die Höhe der Konzessionsabgabe wird zwischen dem Netzbetreiber und der Kommune festgelegt. Beide Parteien müssen sich dabei an die gesetzlich festgelegte Obergrenzen halten.

3. KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Netzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Die KWK-Umlage basiert auf dem KWK-Gesetz, das seit 2002 existiert.

4. Mehrwertsteuer und Stromsteuer

Die Mehrwertsteuer bzw. die Umsatzsteuer ist der zweithöchste Bestandteil der Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Mehrwertsteuer von 19 % wird auf alle Strompreisbestandteile angerechnet. Die konkrete Höhe hängt vom Netto-Strompreis ab.

Die Stromsteuer ist Teil der Ökosteuer und wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Mittlerweile fließt aber der größte Teil in die Rentenversicherung. Das Volumen aus den Einnahmen für 2018 betrug beispielsweise 7 Milliarden Euro.

5. Offshore-Netzumlage

Stromzusammensetzung: Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage wurde 2013 eingeführt. Betreiber von Offshore-Windparks, die vor allem durch lange andauernde Netzunterbrechungen Schaden nehmen können, werden mit den Erträgen aus der Offshore-Netzumlage entschädigt. Bis 2018 hieß diese Umlage noch Offshore-Haftungsumlage.

6. §19 NEV- Umlage

Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Endverbraucher - meist stromintensive Unternehmen - die Möglichkeit, von Ihrem Netzbetreiber niedrigere Netzentgelte zu erhalten. Die entgangenen Erlöse werden als § 19 StromNEV-Umlage auf alle Endverbraucher umgelegt.

Die §-19-Strom-NEV-Umlage richtet sich auch an Unternehmen, die dann viel Strom verbrauchen, wenn die allgemeine Nachfrage gering ist. In diesem Fall belohnt der Netzbetreiber das Unternehmen, denn die Stromnetze sind während dieser Zeit vergleichsweise wenig belastet.

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