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Mieterstrom: Das Wichtigste zum Mieterstrommodell

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Frau steht vor Gebäude, das mit Mieterstrom betrieben wird

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in unmittelbarer Nähe von einem Gebäude produziert und von dem/der Abnehmer/in, der/die gleichfalls in diesem Gebäude residiert, konsumiert wird, d.h. öffentliche Stromnetze werden nicht genutzt. In der Regel wird Mieterstrom mittels Solaranlagen produziert, die sich sich im Besitz von Vermieter/innen befinden, und von Mieter/innen aus diesem Gebäude direkt verbraucht.

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Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom wird von zwei Kabeln symbolisiert
Was ist Mieterstrom?

Wenn Strom von Vermietern produziert und direkt von Mieter/innen konsumiert wird, die in derselben Immobilie wohnhaft sind, so handelt es sich um Mieterstrom (z.B beispielsweise mittels Solaranlagen auf den Dächern).

Mieterstrom, auch als Direktstrom oder Quartierstrom bezeichnet, kennzeichnet sich durch seine unmittelbare Nähe zu dem/der Abnehmer/in und wird nicht durch die öffentlichen Netze geleitet. Mieterstrom wird aus Erneuerbaren Energiequellen produziert, wobei in den meisten Fällen Solaranlagen bzw. Photovoltaik eingesetzt werden. Folgende Modelle für Vermieter/innen sind vorhanden:

  1. VERMIETER/IN - MIETER/IN: Vermieter/in produziert Strom in seinen eigenen Anlagen und leitet diesen unmittelbar an die Mieter/innen weiter.
  2. VERMIETER/IN - DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN - MIETER/IN: Vermieter/in stellt nur die benötigten Flächen, z.B. Dachflächen, zur Verfügung. Ein auf Energiedienstleistungen spezialisiertes Unternehmen produziert den Strom und liefert diesen an die Mieter/in.
  3. VERMIETER/IN - STROMANBIETER - MIETER/IN: In diesem Fall gehören die Anlagen dem/der Vermieter/in (anders als im 2. Fall), jedoch leitet der/die Vermieter/in den produzierten Strom nicht direkt an die Mieter/innen. Vertraglich wird der Mieterstrom an einen Stromanbieter übertragen, der wiederum diesen an die Mieter/innen weitergibt.

Welche Mieterstrommodelle gibt es?

Wie bereits im obrigen Abschnitt erwähnt, gibt es unterschiedliche Konstellationen wie der in Mietshäusern hergestellte Strom bei Mieter/innen eingesetzt werden kann. Allgemein wird diese Thematik unter dem Begriff Mieterstrommodell zusammengefasst. Da die Einspeisung des von Vermieter/innen erzeugten Stroms mit den Jahren sinkt, d.h. die Einspeisevergütung verliert ihren Anreiz, wird die direkte Nutzung der direkte Verbrauch immer lukrativer. Damit ergeben sich vielfältige Mieterstrommodelle:

Mieterstrommodelle
💡 Mieterstrommodell 👍 Erklärung
Eigenverbrauch für Hilfs- und Betriebsstrom
  • Der in Hausanlagen erzeugter Strom wird von Mieter/innen für die Versorgung von Aufzügen, Beleuchtung sowie sonstiger Betriebskosten genutzt
  • Das Modell rechnet sich, je mehr von Hilfsstrom im Gebäude eingesetzt wird
Direktverkauf an Mieter/in durch Wohnungsunternehmen
  • Vermieter/innen verkaufen den Strom direkt an ihre Mieter/innen
  • Das Wohnungsunternehmen/Vermieter/in tritt direkt als Stromlieferant auf
Eigenstromversorgung in Wohnungsgenossenschaften
  • Voraussetzung: Mieter/innen sind Mitglieder/innen einer Wohngenossenschaft
  • Die Genossenschaft produziert und verbraucht den Strom
Mieterstrommodell für Tochtergesellschaften
  • Vermieter/in beauftragt eine Tochtergesellschaft aus dem Energiesektor
  • Aufgabe Tochtergesellschaft: Betrieb von Stromerzeugungsanlagen und Stromverkauf
Eigengenossenschaft bei Mieterstromversorgung
  • Voraussetzung: Mieter/innen gründen eine Energiegenossenschaft
  • Energiegenossenschaft übernimmt die Stromproduktion im Gebäudee
Stromversorgung via Dienstleister
  • Vermieter/in beauftragt externen Dienstleister (Contractor)
  • Contractor übernimmt die Anlagen-Errichtung, den Betrieb und Stromverkauf an Mieter/innen

Lohnt sich Mieterstrom?

Der Mieterstrom stellt eine dezentrale Energieversorgung dar, die nicht nur zur Entlastung öffentlicher Netze beiträgt, sondern auch die Energiewende in die Städte und Ballungsräume bringt.

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen errechnete zusammen mit dem Deutschen Mieterbund das Solarpotenzial auf deutschen Dächern. Die Studie, welche 2017 ausgeführt wurde, stellte fest, dass in den 20 größten Städten rund 33.000 Photovoltaik-Anlagen installiert werden können (Quelle: Potenzialanalyse für Solaren Mieterstrom, energieagenturen.de, 2017).

Vorteile vom Mieterstrom für Vermieter/innen

Immobilieneigentümer, die Mieterstrom einsetzen, können von unterschiedlichen Vorteilen profitieren. Unter anderem kann der Wert einer Immobilie gesteigert und hilfreiche Mieterstrom Förderung erhalten werden.

Finanzielle Unterstützung für Vermieter/innen sorgt für eine Senkung der Primärkosten, die wiederum geringere Stromkosten für Mieter/innen bedeuten. Einer stärkeren Mieterbindung steht demnach nichts mehr im Wege. Alle möglichen Mieterstrom Vorteile für Vermieter/innen:

  • Steigerung des Immobilienwertes
  • Stärkung der Mieterbindung
  • Unterstützung der Energiewende
  • Mieterstrom Förderung
  • Höhere Erlöse

Vorteile vom Mieterstrom für Mieter/innen

Der Mieterstrom ist eine Win-Win-Situation für beiden Seiten: Vermieter/innen können rund 15 % mehr Erlöse aus eingesetzten Anlagen generieren, wenn sie den Strom direkt an die Mieter/innen verkaufen und Mieter/innen wiederum profitieren von günstigen Stromtarifen, deren Preise um 10 % bis 20 % niedriger liegen im Vergleich zu örtlichen Grundversorgungstarifen. Sogenannte Mieterstrommodelle bringen außerdem diese Vorteile für die Mieter/innen:

  • Beitrag zur Energiewende
  • Günstige Strompreise
  • Bezug von Ökostrom
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Alles zur Mieterstrom Förderung

Seit 2017 können Vermieter/innen von Photovoltaik-Anlagen einen Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen, welcher im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) verankert ist. Mit dem Mieterstromzuschlag soll die Stromversorgung von Mehrparteiengebäuden und Quartier aus lokaler Erzeugung unterstützt werden.

Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom, welches eine Novellierung Anfang Januar 2021 erfahren hat, legt fest, dass der Anspruch auf Mieterstromzuschlag für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 Kilowatt gilt. Konkreter: Das Mieterstrom Gesetz genehmigt lediglich eine Förderung solange die Solaranlagen die installierte Leistung von 100 kW nicht überschreiten.

Finanzierung des Mieterstromzuschlags Die Förderung Mieterstrom, die Vermieter/innen für das Betreiben von Photovoltaik-Anlagen erhalten, finanziert sich aus der EEG-Umlage. Die sogenannte Erneuerbaren-Energien-Umlage bildet zusammen mit der Strombeschaffung, den Netzentgelten und Steuern den Strompreis bzw. Verbrauchspreis. Das ist der Preis, der je verbrauchter Kilowattstunden an den Energieversorger abgeführt wird.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?

Anfang des Jahres 2021 wurde die Höhe des Mieterstromzuschlags neu festgelegt. Generell gilt, dass die Höhe der Vergütung von der Größe der Photovoltaik-Anlage abhängt: Je größer die Anlage, desto geringer der Mieterstromzuschlag. Begründet wird es damit, dass die Investitionskosten je Kilowatt installierten Leistung bei größeren Anlagen niedriger ausfallen als bei kleineren.

Wie hoch ist der Mieterstomzuschlag?
Größe der Photovoltaik-Anlage Zuschlag in Cent pro kWh
Anlage bis 10 kW 3,79 Cent/kWh
Anlage bis 40 kW 3,52 Cent/kWh
Anlage bis 100 kW 2,37 Cent/kWh

(Quelle: Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?, BMWI, 2021)

Anlagen zur Produktion von Mieterstrom

Mieterstrom hat den Vorteil, dass es ohne Umwege an Wohnungs- oder Gewerbegebäude geleitet werden kann - öffentliche Netze werden nicht in Anspruch genommen.

Eine Studie zum Thema Mieterstrom, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2017 in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass mit einer gut ausgebauten und zusätzlichen Förderung etwa 3,8 Millionen Haushalte mit Mieterstrom aus Solaranlagen versorgt werden könnten. Möglichkeiten um Mieterstrom zu produzieren:

  1. Photovoltaikanlagen: Solaranlagen basieren auf der Grundlage aus Sonnenlicht elektrische Energie herzustellen. Eine Photovoltaik-Anlage besteht aus mehreren Solarmodulen, die wiederum in einzelne Solarzellen aufgeteilt werden.
  2. Windkraftanlagen: Diese Art von Anlagen erzeugen erneuerbaren Energie aus Windkraft. Für den privaten Gebrauch werden Mini-Windkraftanlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt angeboten. Die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage erscheint als sehr vielversprechend.
  3. Bioenergieanlagen: Unter Bioenergie versteht man die Umwandlung der Biomasse in elektrische Energie. Zur Biomasse zählen alle Lebewesen, auch kürzlich abgestorbenes Material. Mit sogenannten Mini-Biogasanlagen können Privathaushalte Biogas für den Eigenbedarf produzieren.

Ist Mieterstrom günstig?

Der wesentliche Unterschied zwischen Mieterstrom und Strom von einem Energieversorger liegt darin, dass beim ersteren die Netzentgelte, sowie weitere Preisbestandteile der Komponente “Steuern, Abgaben und Umlagen” entfallen. Da der Mieterstrom direkt vom Erzeuger über einen kurzen Weg an den/die Verbraucher/in geleitet wird, müssen weder Netznutzungsentgelte noch Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage entrichtet werden.

Der Wegfall dieser Preisbestandteile macht den dezentralen Mieterstrom günstiger für den Endverbraucher. Im Allgemeinen kann der/die Verbraucher/in von einer Preisreduzierung zwischen 15 % und 20 % zum örtlichen Grundversorgungstarif rechnen. Wie setzt sich der Strompreis bzw. Verbrauchspreis zusammen?

  1. Zu 25 % aus Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinn: Unter Strombeschaffung versteht man entweder die Stromerzeugung oder Stromeinkauf. Stromanbieter, die selbst keinen Strom produzieren, kaufen diesen an der Börse ein und verkaufen ihn gewinnbringend an den Endverbraucher weiter.
  2. Zu 23 % aus Netzentgelten: Netznutzungsentgelte werden von Netzbetreibern erhoben und dienen für den Aufbau, Betrieb und die Instandhaltung der Stromnetze. Je nach Wohnort kann die Höhe der Netzentgelte variieren.
    • Beim Mieterstrom entfalten die Netzentgelte
  3. Zu 52 % aus Steuern, Abgaben und Umlagen: Mehr als die Hälfte des Verbrauchspreises beansprucht der Staat. Den größten Anteil bildet unter anderem die EEG-Umlage. Grundsätzlich setzt sich die Komponente aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
    • EEG-Umlage
    • Konzessionsabgabe entfällt beim Mieterstrom
    • KWK-Umlage entfällt beim Mieterstrom
    • Mehrwert- und Stromsteuer
    • Offshore-Netzumlage entfällt beim Mieterstrom
    • §19 NEV- Umlage
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